Diese Meldung war vom 21.07.2021 bis zum 13.08.2021 gültig

Flagge USMeldung für Vereinigte Staaten (US)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Die USA sind von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die US-Regierung hat das geltende Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben, mit einer Presidential Proclamation bis auf weiteres erneuert. Es gelten zudem Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien, China, Iran, Indien und Südafrika. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland.

Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.

Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen der "Centers for Disease Control and Prevention" (CDC), sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.

Durch- und Weiterreise

Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.

Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr bis auf weiteres geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.

Reiseverbindungen

Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.

Beschränkungen im Land

Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens. 

Hygieneregeln

In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
  • Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
  • Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Sicherheit

Terrorismus

In den vergangenen Jahren wurden wiederholt terroristische Anschläge in den USA verübt. Die U.S.-Regierung weist auf die Möglichkeit von weiteren Anschlägen hin und ruft zu besonderer Vorsicht auf.

Innenpolitische Lage

In der Nachfolge der Auseinandersetzungen der letzten Monate um Rassismus und Polizeigewalt sowie des Übergangs zu einer neuen Administration nach den Wahlen besteht weiterhin eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen, in deren Umfeld es möglicherweise zu Gewalt kommen könnte, weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Taschendiebstähle, Überfälle und Autoeinbrüche kommen in vielen Ballungszentren der USA vor, die Gefahr ist aber je nach Ortschaft und auch innerhalb einer Großstadt je nach Viertel stark unterschiedlich. In ärmeren Vierteln steigen Risiken für Reisende insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, wie auch teilweise in Touristenorten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ladenüberfälle haben in einigen Städten in den letzten Monaten spürbar zugenommen.
In den USA ist es leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen, so dass es häufiger zum Schusswaffengebrauch und vereinzelt auch Amokläufen kommt. Die Zahl der Waffen- und Munitionskäufe hat während der COVID-19-Krise beträchtlich zugenommen.

  • Erkundigen Sie sich an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort über die lokalen Gegebenheiten und welche Gegenden gemieden werden sollten, wenn Sie sich nicht auskennen.
  • Leisten Sie im Falle eines bewaffneten Überfalls keinen Widerstand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine, andere wichtige Dokumente und Wertgegenstände sicher, z.B. im Safe, auf.
  • Lassen Sie nichts in geparkten (Miet-)Wagen zurück, auch nicht auf scheinbar sicheren, bewachten Parkplätzen vor Einkaufszentren.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie bei Besuchen ärmerer Gegenden nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn sowie im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Fertigen Sie von allen wichtigen Dokumenten (z.B. Reisepass, Flugtickets) Kopien an und bewahren Sie diese getrennt von den Originaldokumenten auf.

Natur und Klima

Die Klimazonen reichen von polar in Alaska über kühl bzw. warm gemäßigt bis zu ozeanisch im pazifischen Küstenraum und subtropisch im Süden Floridas.

Wirbelstürme und Tornados

In bestimmten Regionen der USA kommt es öfters zu starken Wirbelstürmen. Inzwischen stellen abgesehen von kurzfristig auftretenden orkanartigen Winden die Regenmengen und damit einhergehende Überflutungen große Gefahren dar.

In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie auf Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.

Auch Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln werden immer wieder von Hurrikanen heimgesucht.

Die U.S.-amerikanischen Außengebiete im Pazifik Guam und die Nördlichen Marianen sind öfters von Taifunen betroffen.

Insbesondere im Mittleren Westen der USA besteht von März bis Juli eine erhöhte Tornadogefahr.

Besonders zahlreich in Alaska, Hawaii und den Nördlichen Mariannen, aber auch z.B. dem St. Helens im Staat Washington und dem Mount Hood in Oregon gibt es in den USA in der Neuzeit noch aktiv gewesene Vulkane.
Im Zeitraum von Mai und September 2018 ist es auf Hawaii im Südosten von Big Island zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Kilauea gekommen.
Nach bzw. während Vulkanausbrüchen werden aufgrund austretender Lava immer wieder Straßen gesperrt.

  • Seien Sie bei Ausflügen auf Vulkane besonders vorsichtig und unternehmen Sie diese nicht ohne ortskundige Führer.
  • Betreten Sie keine Sperrzonen. Aktuelle Informationen zu Warnstufen bietet U.S. Volcanoes and Current Activity Alerts.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums und das USGS Earthquake Hazards Program.
  • Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.

Busch- und Waldbrände

Insbesondere in den Bundesstaaten Kalifornien, Oregon und Washington kommt es vor allem von Juni bis Dezember immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Diese können oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden.
Auch in anderen Bundesstaaten besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.

  • Achten Sie in Bezug auf Busch- und Waldbrände auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Lagen beim Department of Forestry and Fire Protection und zur Luftqualität in betroffenen Gebieten über AirNow.
  • Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.

Kälte und Schneestürme

In den Wintermonaten kann es insbesondere im Mittleren Westen und Norden der USA zu extremer Kälte kommen. An der Ostküste treten häufig Schneestürme auf, die das öffentliche Leben stark beeinträchtigen.

  • Stellen Sie sich auf erhebliche Verkehrsbehinderungen, inklusive Einschränkungen im Flugverkehr, ein und informieren Sie sich z.B. bei der Federal Aviation Administration.
  • Achten Sie auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden, z.B. der FEMA (Federal Emergency Management Agency) oder nutzen Sie die die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.

Erdbeben, Vulkane und Tsunamis

Teile der USA liegen in seismisch sehr aktiven Zonen, in denen eine erhöhte Erbeben- und teilweise auch Tsunamigefahr besteht, wie in Alaska, Kalifornien, Nevada, Oklahoma, Oregon, Washington, Amerikanisch Samoa, Guam, Hawaii, Puerto Rico, die amerikanischen Jungferninseln und die Nördlichen Mariannen.
Zuletzt kam es in Kalifornien Anfang Juli 2019 zu Erdbeben der Stärke 6,4 und 7,1 nahe Ridgecrest rund 200 Kilometer nördlich von Los Angeles.

Im Südwesten von Puerto Rico kam es Ende Dezember 2019 und Anfang Januar 2020 zu mehreren Erdbeben bis zur Stärke 6,4. Es gab einige Todesopfer und Verletzte. Es kam zu teils erheblichen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Es muss mit weiteren Nachbeben in der Region gerechnet werden.

  • Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise in die betroffenen Gebiete.
  • Seien Sie dort besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie beschädigte Gebäude, Brücken und Straßen.

Besonders zahlreich in Alaska, Hawaii und den Nördlichen Mariannen, aber auch z.B. dem St. Helens im Staat Washington und dem Mount Hood in Oregon gibt es in den USA in der Neuzeit noch aktiv gewesene Vulkane.
Im Zeitraum von Mai und September 2018 ist es auf Hawaii im Südosten von Big Island zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Kilauea gekommen.
Nach bzw. während Vulkanausbrüchen werden aufgrund austretender Lava immer wieder Straßen gesperrt.

  • Seien Sie bei Ausflügen auf Vulkane besonders vorsichtig und unternehmen Sie diese nicht ohne ortskundige Führer.
  • Betreten Sie keine Sperrzonen. Aktuelle Informationen zu Warnstufen bietet U.S. Volcanoes and Current Activity Alerts.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums und das USGS Earthquake Hazards Program.
  • Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.

Algenplagen

Insbesondere von August bis November kann es an den Küsten Floridas und am Golf von Mexiko zu einer Rotalgenplage („Red Tide“) kommen.
Das Baden ist zwar möglich, kann aber je nach Aufkommen durch Hautreizungen, Gerüchen und Hustenreiz beeinträchtigt sein.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Öffentliche Verkehrsmittel

Es gibt zahlreiche Inlandsflugverbindungen, Eisenbahnstrecken und Busverbindungen. In den Metropolen existieren zudem U-Bahnen und andere Nahverkehrsmittel.

  • Je nach Örtlichkeit ist es ratsam, Nahverkehrsmittel in der Nacht zu meiden.

Teilnahme am Straßenverkehr

Die Gesetzgebungskompetenz für den Straßenverkehr liegt bei den Bundesstaaten, so dass es in den einzelnen Bundesstaaten teils abweichende Vorschriften gibt.

In vielen Bundesstaaten ist das Abbiegen an roten Ampeln nach rechts erlaubt, wenn zuvor der Wagen zum Stehen gebracht wurde und wenn keine andere Person in Gefahr gebracht wird. Es kann jedoch im Einzelfall untersagt sein und ist dann entsprechend beschildert, z.B. „No turn on red“.
Wenn an Kreuzungen „All way-Stoppschilder“ stehen, müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie anhalten und anschließend in der Reihenfolge in die Kreuzung einfahren, in der sie angehalten haben.
Anders als in Deutschland ist das Rechts-Überholen in den USA in den meisten Bundesstaaten erlaubt.
An haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für aus der Gegenrichtung kommende Fahrzeuge.

  • Informieren Sie sich vor der Reise über die teilweise von den deutschen Vorschriften abweichenden Verkehrsregeln.
  • Halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den USA ein. Diese sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheitsfahrten drohen hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.
  • Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen, öffnen Sie das Fenster, halten Sie die Hände am Lenkrad und leisten Sie den Anweisungen des Polizisten folge. Steigen Sie nicht unaufgefordert aus, da dies als Bedrohung wahrgenommen werden und zu Gegenmaßnahmen führen könnte.
  • Telefonieren Sie während der Fahrt nicht mit Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung. Dieses Verhalten ist in vielen Bundesstaaten verboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.

Gebührenpflichtige Verkehrswege

Wichtige Autobahnen (z.B. durch Privatunternehmen betriebene turnpikes) sowie Brücken oder Tunnel sind häufig gebührenpflichtig. Die Mautgebühr (sog. toll) kann an Mautstationen in bar oder zum Teil auch mit digitalen Bezahlmöglichkeiten beglichen werden.

  • Über ggf. anfallende Mautgebühren und Bezahlungsmöglichkeiten sollten Sie sich vorab informieren, z.B. bei Ihrer Mietwagenfirma.

Strafzettel

Strafzettel (sog. ticket) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit etc. müssen Sie unbedingt bezahlen, möglichst noch vor Ihrer Ausreise. Bei Nichtbezahlung kann es bei künftigen Einreisen und Aufenthalten zu Unannehmlichkeiten kommen. Für Auskünfte ist auch nach Verlassen der USA diejenige Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, bei Problemen mit in den USA ausgestellten Strafzetteln Abhilfe zu verschaffen.

  • Bezahlen Sie Ihre Strafzettel noch vor Ihrer Ausreise aus den USA.

Mietfahrzeuge und Kfz-Versicherungen

Autovermietungen vermieten oft nur an Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind. Bei der Anmietung ist es von Vorteil, neben dem nationalen auch einen internationalen Führerschein vorlegen zu können.
Die Unternehmen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und z.B. Broschüren zu Verhaltensregeln im Straßenverkehr zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht meist eine Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Nicht versicherbar sind eventuelle Strafschadensersatzforderungen (sog. punitive damages). Dabei geht es um sehr hohe Geldbeträge. Verurteilungen zu Strafschadensersatz werden in Deutschland zwar nicht vollstreckt. In den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.

Führerschein

In einigen U.S.-Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – Pflicht. Auch im Übrigen ist es empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen (z.B. auch im Zusammenhang mit der Anmietung eines Kfz). Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen U.S.-Bundesstaaten erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation.

  • Führen Sie als Autofahrer sowohl Ihren nationalen als auch internationalen Führerschein bei sich.

Reisen nach Kuba

Touristische Reisen unmittelbar zwischen den USA und Kuba sind nach U.S.-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den U.S.-Behörden festgelegten Kategorien fällt. Dazu gehören private Besuchsreisen, Reisen, die der Ausübung von wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und religiösen Aktivitäten dienen, aber auch solche, die die Unterstützung des kubanischen Volkes bezwecken. Die 2016 geschaffene Kategorie der „group people-to-people educational travel“, unter die auch der z.B. kulturellen Bildung dienende Gruppenreisen fielen, hat die U.S.-Regierung mit Wirkung zum 5. Juni 2019 aufgehoben. Vor dem 5. Juni 2019 gebuchte Reisen, die in diese Kategorie fallen, dürfen Sie gleichwohl antreten.
Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.

Seit dem 5. Juni 2019 dürfen unter anderem U.S.-Kreuzfahrtschiffe, U.S.-Privatyachten sowie U.S.- Privat- und Geschäftsflugzeuge nicht mehr in Kuba anlegen bzw. landen. Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen weiterhin Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.

Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der U.S.-amerikanischen Behörden vorzulegen.

Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, darunter auch des Touristiksektors, wurden von den USA mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafrahmen der US-amerikanischen Rechtsordnungen sind zum Teil erheblich härter als in Deutschland.

Alkoholgenuss

Nicht nur der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern auch das sichtbare Tragen von Alkohol im öffentlichen Raum kann örtlich unter Strafe stehen.
Personen unter 21 Jahren darf Alkohol nicht zugänglich gemacht werden. Beim Einkauf von Alkoholika wird fast immer ein Altersnachweis (Ausweis) verlangt.

  • Genießen Sie keine Alkoholika außerhalb Ihrer Unterkunft oder des Restaurants.
  • Führen Sie alkoholische Getränke nicht sichtbar im öffentlichen Raum mit sich.
  • Geben Sie keinen Alkohol an Personen unter 21 Jahren ab.

Rauschmittel

Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen und Einreisesperren führen. Auch im Transit sind strenge Kontrollen möglich.

Rauchverbote

Rauchverbote sind in den USA weiter verbreitet als in Deutschland. Bei Zuwiderhandlungen können zum Teil hohe Ordnungsstrafen drohen.

  • Halten Sie Rauchverbote unbedingt ein.

Nacktbaden

Nur an wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder geduldet. Ansonsten kann nicht nur das Nacktbaden, sondern auch schon das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und zu Unannehmlichkeiten führen. Dasselbe gilt für das Baden ohne Oberteil – nicht nur von Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.

  • Baden Sie nicht nackt, wenn dies nicht ausnahmsweise zulässig ist.
  • Baden Sie als Frau nicht ohne Oberteil.
  • Lassen Sie auch von Ihnen zu beaufsichtigende kleine Mädchen nicht ohne Oberteil baden.

Verletzung der Aufsichtspflicht

In einigen Bundesstaaten ist es strafbar, Kinder bestimmter Altersstufen unbeaufsichtigt zu lassen.

  • Lassen Sie Ihre Kinder auch nicht nur für kurze Zeit alleine im Hotel oder im Auto zurück. Grundsätzlich gilt, dass Sie Kinder unter acht Jahren nie, und Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt lassen sollten.

Öffentliches Stillen

Das Stillen in der Öffentlichkeit ist seit 2018 in allen U.S.-Bundesstaaten legal.

  • Sie sollten das Stillen in Restaurants und Bars bzw. in weniger liberalen Gegenden gleichwohl unterlassen.

Kinderpornographie und -missbrauch

Kinderpornographie und Kindesmissbrauch werden in den USA mit hohen Strafen geahndet. Schon geringfügige Verdachtsmomente können zu Anzeigen führen.

  • Unterlassen Sie das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, auch Ihrer eigenen.

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen sind strafbar und werden mit oft langjährigen Haftstrafen geahndet. Das Mindestalter für die wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen variiert je nach Bundesstaat.

  • Informieren Sie sich im Zweifel unbedingt über die örtlich geltenden Bestimmungen.

Prostitution

Das geschlechtliche Verkehren mit Prostituierten ist in vielen U.S.-Bundesstaaten strafbar. Zum Teil ist sogar das Ansprechen einer Prostituierten unter Strafe gestellt.

Stalking

Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.

Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis

Im Falle einer Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums (sog. Overstay) können U.S.-Behörden spätere Visaanträge ablehnen oder Einreisesperren verhängen.

  • Überschreiten Sie nicht den Ihnen gewährten Aufenthaltszeitraum.
  • Nehmen Sie keine Arbeit ohne Arbeitserlaubnis auf – auch nicht in geringem Umfang.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der U.S.-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. Fast alle Kreditkarten werden in den USA akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN können Sie an Geldautomaten Bargeld abheben.
Bankkarten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen und daher nicht verwendet werden.
Der Umtausch von Euronoten in U.S.-Dollar ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die es nicht in allen Gebieten gibt.
Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Führen Sie Ihren Reisepass bzw. eine Kopie Ihres Reisepasses mit Einreisestempel oder Visum ständig mit sich. In einigen Staaten (z.B. Louisiana) ist dies sogar Pflicht.
  • Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Reisedokumente separat an einem sicheren Ort auf.

Visum

Als Teilnehmer am U.S.-Visa Waiver Programm können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischer Reisepass (e-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Reisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen.

Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)

Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (14 U.S.-Dollar).
Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen U.S.-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über die ESTA-Startseite bzw. über die ESTA-Informationen der US-Botschaft Berlin, US State Department Visa Waiver Program sowie ESTA-Häufig gestellte Fragen.

Einreise über Kanada oder Mexiko

Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist ohne ESTA möglich.

Einreise nach American Samoa

Für die Einreise nach American Samoa gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem ist eine vorherige, ESTA entsprechende Reisegenehmigung sowie ein nach Ausreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich.

Zulässige Aufenthaltsdauer

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visumfreien Einreise individuell von den U.S.-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted until xx-xx-xx).
Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10“ bedeutet zum Beispiel „10. März“ und nicht „3. Oktober“.

Visum vor der Einreise

Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den o.a. Besuchszwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.

Grundsätzlich ausgeschlossen vom U.S.-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit dem 1. März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.

Ein Visum müssen Sie bei der zuständigen U.S.-Auslandsvertretung beantragen. Ausführliche Hinweise zu den U.S.-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren erteilen die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.

Einreisekontrolle

Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges U.S.-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der U.S.-Grenzbeamte. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.

Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie auch nach Ihrer Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktieren. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, können Sie ein Online-Formular ausfüllen und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen machen, wegen der Sie um Abhilfe oder Auskunft bitten.

Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten Sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise mit der zuständigen U.S.-amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Minderjährige

Minderjährige können nur dann visumfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen e-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen.

Besondere Sicherheitsmaßnahmen

Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Seit Oktober 2017 kann es schon am Abflugort zu Befragungen kommen. Planen Sie hinreichend Zeit (mindestens drei Stunden) ein, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen bietet das Department of Homeland Security und die nachgeordnete Transport Security Administration (TSA).

Elektronische Datenträger wie z.B. Laptops, Tablets, Smartphones bzw. Mobiltelefone dürfen von den U.S.-Grenzbehörden durchsucht und ggf. einbehalten werden. Die TSA weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, da manuelle Nachkontrollen stattfinden. Die TSA hat das Recht, Gepäckstücke zu öffnen, erforderlichenfalls auch gewaltsam. In diesem Fall wird ein Hinweis auf die erfolgte Kontrolle im Gepäckstück hinterlegt. Weitere Informationen erteilt die TSA.

Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den U.S.-Einreisebehörden Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus müssen Sie bei Ihrer Einreise die Adresse angeben, an der Sie sich während Ihrer Reise in die USA aufhalten. Bei Rundreisen gilt die erste Adresse. Reisenden, die keine Adresse angeben, kann die Einreise verweigert werden.

Am Einreiseflughafen/Seehafen werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst (digitales Porträtfoto, Fingerabdruck-Scan). Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die U.S.-Grenzbehörden bietet das Department of Homeland Security.

Auch am Einreiseflughafen/-seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen. In Einzelfällen können auch körperliche Durchsuchungen erfolgen.

  • Schließen Sie Ihre Koffer nicht ab.
  • Geben Sie bei Ihrer Einreise die Adresse während Ihres Aufenthaltes in den USA an.
  • Beantworten Sie Fragen der U.S. Grenzbeamten sachlich und vollständig und befolgen Sie deren Anweisungen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 U.S.-Dollar sind jedoch deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr von Fleischprodukten und Pflanzen ist verboten. Informationen zum Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch bietet die U.S. Customs & Border Protection.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der USA.

Heimtiere

Betreffend die Einfuhr von Tieren in die USA existieren neben den Regelungen auf Bundesebene zusätzlich solche der einzelnen Bundesstaaten.
Tiere, die nicht in die USA eingeführt werden dürfen, werden auf Kosten des Besitzers am Einlaufhafen verwahrt und in ihr Herkunftsland zurück versendet.

Zum Teil haben Fluglinien darüber hinaus eigene Bedingungen für die Mitnahme von Tieren festgelegt, so dass auch Mindest- und Höchsttemperaturen selbst im Transit zum Tragen kommen können.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise nach Amerikanisch-Samoa über Samoa oder Tonga muss seit November 2019 eine Masernimpfung nachgewiesen oder der Nachweis einer durchmachten Masernerkrankung erbracht werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Bis 2017 wurden in Texas und Florida Fälle lokal erworbener Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen, siehe CDC. Auch in Puerto Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa wurden Zika-Viren übertragen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren können durch tagaktive Aedes-Mücken in den südlichen Bundesstaaten sowie Guam, Puerto-Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa übertragen werden. Aktuelle Fallzahlen bieten die CDC. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in den USA zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das CDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Hantavirus

Diese seltene virale Erkrankung wird durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Aktuelle Fallzahlen bieten die CDC. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Merkblatt Hantavirus.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.

Weitere Krankheiten

Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise finden Sie bei der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC.

Medizinische Versorgung

In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene und Medikamentenversorgung i.d.R. kein Problem. Es sollten jedoch die teilweise großen Entfernungen nicht unterschätzt werden, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine die USA einschließende Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab und achten Sie auf einen ausreichenden Kreditrahmen Ihrer Kreditkarte für notwendige Vorkasse.
    Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt