Diese Meldung war vom 17.01.2022 bis zum 25.02.2022 gültig
Meldung für Madagaskar (MG)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Einstufung Madagaskars als Hochrisikogebiet)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden
- Abonnieren Sie unseren oder nutzen Sie unsere
- Folgen Sie uns auf Twitter:
- Registrieren Sie sich in unserer
- Erkundigen Sie sich vorab bei den zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren und den Hinweis zu
Aktuelles
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Madagaskar wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Madagaskar ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen zu Corona bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der madagassischen Regierung.
Die Grenzen Madagaskars sollen schrittweise geöffnet werden; anbei aktuelle Informationen zur Einreise nach Madagaskar.
Die folgenden Maßnahmen gelten grundsätzlich für gegen COVID-19-geimpfte und für ungeimpfte Einreisende:
Grundsätzlich gilt, dass, vor Antritt der Reise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft am Flughafen muss ein zweiter PCR-Test durchgeführt und bezahlt werden. Die Kosten für den Test betragen rund 25 Euro (ca. 30 US-Dollar bzw. 115.000 MAG). Anschließend erfolgt eine selbst zu zahlende Quarantäne in einem dafür bestimmten Quarantänehotel mit einer Dauer von ca. 24 bis 48 Stunden bis zum Erhalt eines negativen PCR-Test-Ergebnisses. Sollte der PCR-Test positiv ausfallen, müssen Reisende für weitere 14 Tage in Quarantäne. Der Transfer vom Flughafen zum Hotel wird von einem zugelassenen Shuttle auf Kosten des Reisenden bereitgestellt. In Quarantäne befindliche Reisende müssen einen Fragebogen zur Nachverfolgung des weiteren Madagaskar-Aufenthalts bei Beendigung der Quarantäne ausfüllen.
Reisende, die im Transit über ein als grün eingestuftes Land einreisen, aber in einem rot eingestuften Land abfliegen, dürfen nicht nach Madagaskar einreisen, s. weitere Hinweise des madagassischen Tourismusministeriums.
Bisher liegen keine Information vor, dass die Einreise aus Deutschland untersagt wurde. Dies kann sich jedoch plötzlich und ohne Vorwarnung ändern. Daher ist es ratsam, engen Kontakt zu der jeweiligen Fluggesellschaft zu halten.
Durch- und Weiterreise
Bei Inlandsflügen ab dem Flughafen Antananarivo muss drei Stunden vor Abflug ein verpflichtender, kostenloser Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.
Bei Inlandsflügen von anderen madagassischen Flughäfen (welche sämtliche über Antananarivo führen) wird der erforderliche Antigen-Schnelltest nach Ankunft am Flughafen Antananarivo durchgeführt. Direkte Flugverbindungen bestehen in Madagaskar nicht. Sämtliche Inlandsflüge erfolgen über Antananarivo. Bei Inlandsflügen aus der Provinz werden, mangels Kapazitäten vor Ort, Schnelltests erst nach Landung sowie vor Abflug in der Hauptstadt durchgeführt.
Überlandbusverkehr ist eingeschränkt möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen nahezu vollumfänglich.
Reiseverbindungen
Langstreckenflüge zwischen Europa und Antananarivo wurden wieder aufgenommen. Seit dem 27. November 2021 wurde der Flugverkehr nach Mauritius aufgrund des Auftretens von COVID-19-Varianten eingestellt.
Zwischen Antananarivo und den Inseln im indischen Ozean gibt es Flugverbindungen mit Air Austral für die Insel La Réunion.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen.
Beschränkungen im Land
Der Gesundheitsnotstand ist aufgehoben. Geschäfte, Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet (nicht mehr als 400 Personen in einem geschlossenen Raum).
Hygieneregeln
Maskenpflicht gilt sowohl im öffentlichen Raum als auch im Freien.
Empfehlungen
- Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
- Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne. Die Bedingungen für eine Einreise aus Deutschland können sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens plötzlich und ohne Vorwarnung ändern. Halten Sie daher engen Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft
- und/oder kontaktieren Sie die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der madagassischen Regierung.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
2018 kam es in der Hauptstadt Antananarivo und anderen Großstädten wiederholt zu Kundgebungen und Protesten. Die politische Lage ist seit der Amtseinführung des neuen Präsidenten Ende Januar 2019 insgesamt wieder stabil. Gewalttätige Auseinandersetzungen können bei künftigen Demonstrationen gleichwohl nicht ausgeschlossen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Taschendiebstähle passieren häufig, bewaffnete Raubüberfälle auch am Tag haben stark zugenommen. Betroffen ist vor allem die Hauptstadt Antananarivo, dort das Stadtzentrum um Analakely und die Avenue de l'Indépendance sowie die Umgebung der Hotels, der von Ausländern bevorzugten Restaurants und die Stationen der Überlandtaxis (taxis brousse).
Individualreisende im Land sind hinsichtlich einer erhöhten Überfallgefahr besonders gefährdet. Die Gewaltbereitschaft und der Gebrauch von Waffen haben zugenommen.
Vor allem im Stadtgebiet von Antananarivo, zunehmend aber auch in den touristisch frequentierten Küstenstädten, finden am Abend und in der Nacht Polizeikontrollen statt, bei denen der Reisepass im Original vorzuzeigen ist.
- Seien Sie insbesondere bei Individualreisen durch das Land besonders vorsichtig.
- Verzichten Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit in allen städtischen Gebieten auf Spaziergänge, ob allein oder zu mehreren.
- Bewegen Sie sich nach Einbruch der Dunkelheit nur mit Einzeltaxis.
- Halten Sie in Fahrzeugen insbesondere in Ballungszentren zu jeder Tages- und Nachtzeit die Türen von innen verriegelt und nach Möglichkeit die Fenster geschlossen.
- Lassen Sie keine Taschen und Wertgegenstände sichtbar im Wagen liegen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf, führen Sie Ihren Pass für Kontrollen aber mit.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auch in Hotels auf Ihre Wertsachen.
- Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Kenia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.
- Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches Tiefland- und Bergklima.
In Madagaskar ist von Dezember bis April Wirbelsturm-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen
In dieser Zeit kann es auch zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen.
Madagaskar liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die deutsche Botschaft in Antananarivo hat keine Konsularabteilung. In Notfällen, wie z.B. bei Passverlust, bei Unfall oder Todesfall, können sich Hilfesuchende an die deutsche Botschaft in Daressalam, Tansania wenden.
Sprache
Für Individualreisende sind französische oder idealerweise madagassische Sprachkenntnisse unerlässlich, da - vor allem in ländlichen Gebieten - nicht damit zu rechnen ist, dass die Bewohner Englisch oder Deutsch sprechen.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Das innermadagassische Flugnetz ist zwar relativ dicht, allerdings kommt es aufgrund von wirtschaftlichen und technischen Problemen der nationalen Fluggesellschaft Air Madagascar, regelmäßig zu Annullierungen oder massiven Verspätungen. Das Netz des neuen Anbieters, Madagasikara Airways, ist noch nicht so dicht, wie das des staatlichen Konkurrenten. Passagiere müssen auch hier mit Verschiebungen und Annullierungen rechnen.
Die Hauptverkehrsachsen zwischen der Hauptstadt und den wichtigsten Küstenstädten sind zwar weitestgehend asphaltiert, ihr Zustand verschlechtert sich allerdings wegen mangelnder Wartung und in der Regenzeit stetig.
Viele Straßen sind nicht befestigte Erdpisten, die in der Regenzeit (Dezember bis April) nur bedingt oder gar nicht befahrbar sind. Oftmals bleiben Regionen über Monate völlig von der Außenwelt abgeschnitten.
Auf den Hauptverbindungsstraßen zwischen der Hauptstadt und den anderen größeren Städten der Insel kommt es immer häufiger zu Überfällen, vorwiegend nach Einbruch der Dunkelheit.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Vermeiden Sie unbedingt Nachtfahrten.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht striktes Fotografierverbot.
Verschiedene Orte sind „fady”, d.h. (für Ausländer) mit bestimmten, dem Brauchtum entspringenden Beschränkungen belegt oder teilweise auch völlig tabu. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich bei ortskundigen Personen über gegebenenfalls bestehende „Fadys“ zu informieren.
In Madagaskar wird Ehebruch mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet. Hinzu kommt ein Schadenersatzanspruch gegen die Täter.
Ein besonderes Augenmerk der madagassischen Justiz liegt auf Sexualdelikten und dem sogenannten Sextourismus. Die Täter werden in Madagaskar unnachgiebig verfolgt und die Delikte mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen geahndet.
Die Haftbedingungen in Madagaskar sind äußerst schwierig (prekäre sanitäre/hygienische Verhältnisse, überfüllte Gefängnisse, mangelhafte bis nicht existente Versorgung von Häftlingen und nur rudimentäre medizinische Versorgung). Untersuchungshaft kann sich über Jahre hinziehen.
Die Ausfuhr von und der Handel mit bestimmten einheimischen Tier- und Pflanzenarten ist streng verboten (Lemuren, Schildkröten, Echsen u.a.) und wird ebenfalls mit Haftstrafe geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Ariary (MAG). In Antananarivo und den anderen großen Städten besteht die Möglichkeit zum Tausch von Bargeld (Euro/Dollar) und Travellerschecks bei Banken und Wechselstuben. Die Banken verfügen in der Regel über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarten(vornehmlich Visa, vereinzelt auch Master, Maestro etc.) Geld bis zu einem relativ geringen Gegenwert abgehoben werden kann.
Weltweit operierende Bargeldtransferunternehmen (z.B. Western Union) haben in allen größeren Städten Auszahlungsstellen.
Größere Hotels, Restaurants, Geschäfte, Reisebüros, Fluggesellschaften und Supermärkte akzeptieren Kreditkarten.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, für Tourismus auch als e-Visum oder bei einer Reisedauer bis zu 60 Tagen auch bei Einreise („on arrival“) beantragt werden kann.
Vergehen gegen die madagassischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden unnachgiebig geahndet. Es drohen hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen.
Visum vor der Einreise
Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist bereits im Vorfeld der Einreise ein gebührenpflichtiges Visum „Transformable“ bei der Botschaft der Republik Madagaskar zu beantragen.
e-Visa
Madagaskar bietet inzwischen für die Beantragung eines touristischen Visums ein e-Visum an.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen genügt ein Visum, das bei Ankunft am internationalen Flughafen von Antananarivo-Ivato, aber auch an allen anderen Flughäfen mit internationalen Verbindungen (Nosy Be, Antsiranana, Toamasina, Tuléar, etc.). Die Gebühr für das Visum ist gestaffelt und beträgt für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen 80.000,- Ar bzw. bis zu 60 Tagen 100.000,- Ar.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige, die nicht in Madagaskar wohnhaft sind, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten in französischer Sprache mitführen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Devisen können in unbegrenzter Höhe ein – und ausgeführt, müssen jedoch ab einem Gegenwert von 7.500,- € bei Einfuhr deklariert werden.
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Aus Madagaskar dürfen Edelmetalle und bestimmte Edel- und Halbedelsteine, Versteinerungen und Fossilien nicht bzw. nicht ohne entsprechende Begleitpapiere ausgeführt werden. Auch die Ausfuhr von einheimischen Tier- und Pflanzenarten ist streng verboten (Lemuren, Schildkröten, Echsen u.a.).
Personen mit Wohnsitz außerhalb Madagaskars dürfen bis zu ein kg Schmuck ausführen, wenn sie Nachweise über den Tausch von Devisen mindestens im Wert des Schmucks oder Kaufquittungen vorweisen können.
Heimtiere
Zur Einfuhr von Heimtieren ist ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis bzw. eine Seuchenfreiheitsbescheinigung, das bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf, und ein Impfbuch erforderlich. Die Tollwutimpfung ist vorgeschrieben; zudem müssen in jedem Fall ein aktueller Tollwut-Antikörpertest und ein Attest zum Bandwurmausschluss (Stuhltest) vorgelegt werden.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Auch bei Transitreisen über die Flughäfen Addis Abeba oder Nairobi kann unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts der Gelbfieberimpfnachweis gefordert werden.
- Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Madagaskar ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischimpfung durchführen lassen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Das Malariarisiko ist im Hochland (Antananarivo) sehr gering (Höhenlage), nimmt in tiefer gelegenen Landesteilen aber deutlich zu. Es gibt ein hohes Infektionsrisiko an der Küste.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Pest
Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung zumeist behandelt werden kann. Die Pest ist im zentralen Hochland von Madagaskar seit 1921 endemisch. Die mit Abstand häufigste Form, die Beulenpest, tritt regelmäßig unter Umständen mit mehreren hundert Fällen pro Jahr vor allem in den Provinzen Antananarivo, Antsiranana, Fianarantsoa, Mahajanga und Toamasina auf. Erkrankungszahlen steigen mit dem Beginn der Regenzeit (Oktober bis März), wenn sich Ratten in Menschennähe aufhalten und Rattenflöhe auf den Menschen, die unter einfachsten Bedingungen leben, übergehen. 2017 kam es zu einem ungewöhnlich frühen und großen Ausbruch (auch in der Hauptstadt), bei dem auch viele Fälle der hochansteckenden Lungenpest auftraten. Die Regierung konnte den Ausbruch erst nach einigen Monaten für beendet erklären, nachdem durch massive Interventionen auch der internationalen Gemeinschaft die Unterbrechung der Infektionsketten erreicht werden konnte.
- Minimieren Sie das äußerst geringe Infektionsrisiko bei bestimmten Risikokonstellationen durch Einhalten von Grundregeln der Prävention weiter, siehe Merkblatt Pest.
Rift-Valley-Fieber
Das durch Mücken und durch direkten Kontakt übertragene virale Rifttalfieber wird sporadisch aus einigen Provinzen Madagaskars gemeldet. In erster Linie handelt es sich um eine Infektion bei Tieren (Wiederkäuern/Rindern/Kamelen), die in seltenen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden kann.
- Schützen Sie sich mit einer Mückenstichprophylaxe (tags und nachts).
- Vermeiden Sei den Verzehr von unzureichend gegartem Fleisch oder nicht pasteurisierter Milch.
- Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit Schlachtviehprodukten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Gifttiere
In Madagaskar gibt es keine Giftschlangen. Dagegen kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten und andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Frösche u.a.) vor.
- Seien Sie vorsichtig, wohin Sie greifen, wohin Sie tretent und wohin Sie sich setzen oder legen.
- Entfernen Sie vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personell, technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Fachpersonal ist außerhalb der Hauptstadt kaum zu finden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt