Diese Meldung war vom 24.03.2022 bis zum 12.04.2022 gültig

Flagge BNMeldung für Brunei Darussalam (BN)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bruneis.

Touristische Einreisen sind grundsätzlich nicht möglich.

Ausländische Staatsangehörige ohne ständigen Wohnsitz in Brunei können nur bei Vorlage eines dringenden Grundes (essential travel) einreisen. Davon umfasst sind Geschäftsreisen, Reisen zu Familienangehörigen, medizinische Aufenthalte, Studienaufenthalte und begründete Notfälle.

Reisende müssen für die Einreise nach Brunei nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollständiger Impfschutz gegen COVID-19.
    Ausnahme: Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Einreise ungeimpfter Personen unterliegt der Einzelfallprüfung durch die bruneiischen Behörden im Rahmen der Beantragung einer Einreisegenehmigung (Entry Travel Pass, ETP).
  • Der Entry Travel Pass (ETP) muss spätestens acht Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden. Eine Arrival Declaration Form (ADF) ist spätestens 24 Stunden vor Antritt der Reise zu übermitteln.
  • Negativer PCR-Test (höchstens 48 Stunden vor Abreise)
  • Vor der Abreise Buchung und Bezahlung für einen nach der Einreise durchzuführenden PCR- und Antigen Schnelltest (ART) (insges. 100 BND (Brunei-Dollar)/ca. 65 EUR). Ein Ausdruck der Quittung (payment receipt) mit Name und Passnummer des Reisenden muss mitgeführt werden.
  • Registrierung der Einreise in der BruHealthApp vor Abreise.
  • Kurzzeitreisende (Aufenthaltsdauer in Brunei max. 90 Tage): Reisekrankenversicherung mit einer Mindestkostendeckung von 50.000 BND (ca. 32.600 EUR), welche COVID-19-Erkrankungenund den gesamten Aufenthaltszeitraum in Brunei abdeckt. Für Reisende nach Brunei zum Zwecke der Arbeitsaufnahme gelten Sonderregelungen.

Alle entsprechenden Unterlagen sind in englischer Sprache bei der Einreise mitzuführen und werden kontrolliert.

Einreisende aus Deutschland müssen derzeit für 14 Tage in Quarantäne (Hotel) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen. Für vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland verkürzt sich die Quarantäne derzeit unter folgenden Voraussetzungen auf sieben Tage:

  • Impfschutz mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff.
  • Der Impfschutz muss vollständig sein, d.h. 28 Tage nach der Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson und 14 Tage nach der zweiten Impfung bei den 2-Dosen-Impfstoffen.
  • Bei im Ausland erfolgter Impfung muss der Nachweis mittels eines WHO-Zertifikates erfolgen (gelber Impfpass), bei Impfung in Brunei über die BruHealthApp.
  • Negativer PCR-Test maximal 48 Stunden vor Abreise.
  • Negativer Schnelltest (ART) bei Ankunft am Flughafen in Bandar Seri Begawan.
  • Negativer PCR-Test am fünften Tag nach Ankunft.
  • Die Weiterfahrt vom Flughafen in die Unterkunft ist über das Hotel oder einen privaten Taxianbieter zu organisieren.

Die Dauer der Quarantäne bestimmt sich nach der Risikoeinschätzung des Herkunftslandes durch das bruneiische Gesundheitsministerium.

Ausreise und Transit

Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich.

Die Ausreise ist für sämtliche Bewohner - einschließlich ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Brunei - nur mit Nachweis (BruHealthApp oder gelber Impfpass) einer vollständig durchgeführten Impfung und bei Vorliegen eines dringenden Grundes (essential travel) möglich ((siehe Einreise).

Die Ausreise bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Amt des Premierministers (Prime Minister’s Office). Zusätzlich ist eine Registrierung im e-Register System vorzunehmen und eine Reisekrankenversicherung mit einer COVID-19-Mindestdeckung von 50.000 BND (ca. 32.600 EUR) vorzuweisen.

Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.

Beschränkungen im Land

Es gelten folgende Restriktionen: Das Betreten von Geschäften, Restaurants und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur für vollständig geimpfte Personen und mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits-App und nach Temperaturkontrollen möglich. Ein Impfnachweis ist zwingend vorzuzeigen. Ungeimpfte Kinder dürfen in Begleitung geimpfter Elternteile Gebäude betreten.

Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Sie wird polizeilich streng kontrolliert. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße und/oder Gefängnisstrafen geahndet werden, zusätzlich werden die Fotos der Delinquenten mit vollem Namen in den Tageszeitungen veröffentlicht.

Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Es gilt Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch im Freien, wenn Distanzregeln nicht eingehalten werden können.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich vor Abreise unbedingt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Brunei.
  • Informieren Sie sich über die geltenden Beförderungsbedingungen Ihrer Fluglinie.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; BruHealthApp) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil, Demonstrationen sind nicht üblich.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Brunei Darussalam ist niedrig. Gewaltkriminalität kommt kaum vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht gegen Kleinkriminalität walten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Brunei Darussalam liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima.
In der Regenzeit von September bis Januar und von Mai bis Juli kommt es zu monsunartigen Regenfällen und Stürmen, die zu Überflutungen und Erdrutschen führen können.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es stehen Mietwagen, und beschränkt Taxis und Busverbindungen zur Verfügung. Es herrscht Linksverkehr.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein für drei Monate gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Das Sultanat Brunei Darussalam ist eine islamisch-malaiische Monarchie, seine Gesetze entsprechen einer zunehmend konservativen islamischen Wertevorstellung.

Die Kritik an der islamischen Religion oder am Sultan (und seinen Familienangehörigen) als Privatperson wie auch als obersten Religionsführer des Landes stellt ein erhebliches Vergehen dar.
Beachten Sie unbedingt den landesüblichen Ethik- und Moralkodex in Bezug auf Kleidung, Verhalten, striktes Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und weitgehendes Rauchverbot, vor allem in der Nähe von öffentlichen Gebäuden.

  • Seien Sie zurückhaltend im gegenseitigen Umgang und tragen Sie eher „konservative“ Kleidung, bedecken Sie Schultern, Knie und Dekolletés und verzichten Sie als Mann auf kurze Hosen.
  • Verzichten Sie auf gelbe Kleidungsstücke, da die Farbe dem Sultan vorbehalten ist.
  • Machen Sie sich mit den landesspezifischen Gesetzen vertraut, insbesondere die seit April 2019 umgesetzten Verschärfungen im Scharia-Strafrecht, die parallel zum „Common Law“ gelten, die der bruneiische Generalstaatsanwalt zur Verfügung stellt.

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist auch für Nicht-Muslime das Essen, Trinken und Rauchen tagsüber untersagt, aber in privaten Räumen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafe bis zu 4.000 BND (Brunei-Dollar) und/oder mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

LGBTIQ

Homosexuelles Verhalten, auch im Privatleben, ist strafbar.

Rechtliche Besonderheiten

Das Sultanat Brunei Darussalam hat am 3. April 2019 Verschärfungen im Scharia-Strafrecht umgesetzt. Es gilt parallel zu einem Strafrecht nach englischem Vorbild (common law).

Diese drastische Verschärfung sieht u.a. harte Körperstrafen vor, bis hin zur Amputation von Gliedmaßen und der Todesstrafe durch Steinigung. Zahlreiche Straftatbestände im bruneiischen Scharia-Recht betreffen auch Nicht-Muslime.
Unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit der Person kann seit dem 3. April 2019 für die folgenden, im Sharia Penal Code (SPC) benannten Straftatbestände die Todesstrafe durch Steinigung verhängt werden, es besteht jedoch ein zeitlich unbefristetes Moratorium:

  • Homosexuelles Verhalten, auch im Privatleben, wenn einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist
  • Ehebruch, wenn einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist
  • Vergewaltigung und Mord, wenn einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist
  • Missachtung des Koran, des Propheten Mohammed oder der Worte des Propheten Mohammed

Diebstahl kann unter dem SPC mit der Amputation von Gliedmaßen bestraft werden.

Illegaler Aufenthalt kann nach dem „Common Law“ mit Prügelstrafe geahndet werden. Diese Art der Körperstrafe wird regelmäßig angewandt und betrifft alle Ausländer, auch Nicht-Muslime.

Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen und Prostitution stehen in Brunei unter Strafe. Die Einfuhr und der Besitz von pornographischem Material sind strikt verboten.

Behörden warnen eindringlich vor dem Konsum, dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Schon der Besitz relativ geringer Drogenmengen führt - ebenso wie der Besitz von Waffen - zu langjährigen Freiheitsstrafen mit harten Haftbedingungen bis hin zur Todesstrafe.

Einfuhr und Besitz von Waffen ist verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen und sogar mit der Todesstrafe geahndet.

In der Praxis wird in Brunei die Prügelstrafe auf der Basis von säkularem Recht (common law) und auf der Basis des SPC umgesetzt, aber weder die Amputation von Gliedmaßen noch die Todesstrafe werden vollstreckt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Brunei-Dollar (BND). Kreditkarten werden weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert, die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kredit- und Bankkarten vielerorts möglich. Der Umtausch von Euro ist problemlos möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein, Anerkennung nur für Flughafentransit
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Brunei zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken kein Visum, wenn die Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreitet.

Minderjährige

Minderjährige können auch mit nur einem erziehungsberechtigten Elternteil zusammen nach Brunei einreisen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, für hohe Summen besteht Deklarierungspflicht. Die entsprechenden Deklarierungsvorschriften auf den Einreisekarten sind zu beachten.

Für Alkohol gibt es eine Einfuhrbeschränkung für Nicht-Muslime über 17 Jahre auf zwei Flaschen Wein oder zwei Flaschen höherprozentige Getränke sowie 12 Dosen Bier pro Person. Muslime dürfen keinen Alkohol einführen. Zwischen einer erneuten Einfuhr der o.g. Getränke müssen mindestens 48 Stunden liegen. Die Ware ist bei der Einreise zu deklarieren. Die Zollbescheinigung sollte man wegen möglicher späterer Inspektionen vorhalten, um sich nicht dem Verdacht der illegalen Einfuhr auszusetzen

Bei exotischen Souvenirs ist Vorsicht geboten. Reisende sollten sich bereits vor Antritt ihrer Reise darüber informieren, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht ausgeführt werden dürfen.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrregeln.

Heimtiere

Die Einfuhr von Haustieren bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Landwirtschaftsabteilung des bruneiischen Wirtschaftsministeriums. Diese setzt die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses des Herkunftslandes sowie eines Nachweises über die Durchführung der für Katzen und Hunde vorgeschriebenen Tollwutimpfungen voraus. Eine mehrmonatige Quarantäne (bis zu 180 Tagen) zu Lasten des Tierhalters ist unumgänglich. Die lange Quarantäne kann auf Einzelantrag und je nach Umständen eventuell durch eine Hausquarantäne mit Überwachungsbesuchen der Behörden ersetzt bzw. verkürzt werden.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist, auch im Falle des Transits, eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (insbesondere bei Aufenthalten im Hinterland) auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Zika-Virus-Infektion

Zika-Virus-Infektionen wurden bisher nicht berichtet, allerdings aus dem unmittelbar benachbarten Malaysia auch in Grenznähe zu Brunei.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Bei Reisen in das Hinterland mit tropischem Regenwald besteht ein geringes Risiko einer Malariaerkrankung. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Japanische Enzephalitis

Seit Oktober 2013 wurden vereinzelte Fälle von Japanischer Enzephalitis berichtet. Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Tollwut

Tollwuterkrankungen treten in Brunei in seltenen Fällen auf.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe auch Merkblatt Tollwut.

Influenza

Influenzainfektionen sind während der Regenzeiten häufiger, seit 2009 hat sich im ganzen Land auch die Neue Influenza A/H1N1 verbreitet.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Infrastruktur  im Lande bietet eine gut strukturierte  stationäre Versorgung und Notfallversorgung durch Ärzte, die überwiegend aus anderen asiatischen Ländern zugezogen sind.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt