Diese Meldung war vom 28.02.2022 bis zum 03.03.2022 gültig

Flagge LVMeldung für Lettland (LV)

Grund letzte Änderung: Aktuelles - Ausnahmezustand an der Grenze zu BelarusAktuelles – COVID-19 (Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Ausnahmezustand an der Grenze zu Belarus

Mit Hinweis auf illegale Grenzübertritte aus Belarus hat die lettische Regierung im dortigen Grenzbereich für den Zeitraum vom 11. August 2021 bis 10. Mai 2022 einen nationalen Ausnahmezustand verhängt. Es ist mit verstärkten Personenkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird gewarnt.

Epidemiologische Lage

Lettland ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der lettischen Behörden.

Reisende aus der EU (einschließlich Deutschland), Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dürfen ohne triftigen Grund nach Lettland einreisen.

Die zehntägige Quarantänepflicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests entfällt für Personen, die:

  • bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikat der EU vorlegen,
  • in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen sind und einen Nachweis darüber vorlegen können,
  • einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorlegen können und sich in den letzten 14 Tagen nur in der EU, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums.

Bei Einreise aus Drittländern ist weiterhin ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen.

Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.

Durch- und Weiterreise

Die Grenze zu Belarus ist bis auf weiteres geschlossen.

Reiseverbindungen

Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.

Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.

Beschränkungen im Land

Vollständig Geimpfte und von COVID-19 Genesene haben Zugang zur Innen- und Außengastronomie sowie Kultur- und Sportveranstaltungen. Der Nachweis und die Überprüfung der Impfung über das Digitale COVID-Zertifikat der EU mit gleichzeitiger Vorlage eines Identitätsausweises sind möglich. Märkte im Freien finden unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Die Freiluftbereiche von Museen und Naturpfade sind geöffnet. Museen und Bibliotheken sind unter Auflagen geöffnet. Sporttraining für Ungeimpfte im Freien ist unter Auflagen gestattet. Für Geimpfte und genesene Personen mit Digitalem COVID-Zertifikat der EU gelten weitere Erleichterungen.

Hygieneregeln

In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht (offizielle Empfehlung: chirurgische Maske, besser FFP2). Ein Abstand von zwei Meter ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
  • Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.


Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

An touristisch frequentierten Plätzen, insbesondere in der Nähe des Rigaer Hauptbahnhofs, kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.

Autodiebstahl und -aufbrüche sind vielerorts möglich, insbesondere auf nicht bewachten Parkplätzen und wenn Wertsachen oder Gepäckstücke im Fahrzeug erkennbar sind.

In Bars und anderen Lokalitäten kann es wie vielerorts vereinzelt zu Kreditkartenbetrug, überhöhten Rechnungen und seltener auch zum Einsatz von Betäubungsmitteln in Getränken kommen. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „tourist-friendly“ gekennzeichnet.

Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts einiger Diebstähle möglichst nur bewachte Parkplätze benutzt und keine Wertsachen, Papiere oder Gepäckstücke im Auto zurückgelassen werden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie Kopien.
  • Lassen Sie Gepäck, Ihre Kreditkarte und auch Getränke in Bars nie unbeaufsichtigt.
  • Benutzen Sie mit dem Fahrzeug möglichst nur bewachte Parkplätze und lassen Sie keine Wertsachen oder Gepäckstücke im Auto zurück.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Klima, aber mit erheblichen jahreszeitlichen Temperaturschwankungen.
Im Winter kann es zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt Flug-, Eisenbahn- und Fährverbindungen. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Riga sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufriedenstellend.
In Riga steht ein guter öffentlicher Nahverkehr zur Verfügung.

Straßen sind oft in einem schlechten Zustand, Nebenstrecken teilweise noch unbefestigt.

Die Zahl der Verkehrstoten in Lettland ist hoch. Entsprechende Vorsicht ist geboten.

Vom 1. Dezember bis 31. März gilt in Lettland Winterreifenpflicht.
Es ist ganzjährig auch tagsüber vorgeschrieben, mit Abblendlicht zu fahren.
In Lettland gilt die 0,5-Promillegrenze, für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,2 Promille. Es finden strenge Kontrollen statt.

Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.

Bei Unfällen mit Beteiligung eines lettischen Pkw, für den keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, kann die Agentur für Kfz-Versicherungen Motor Insurers‘ Bureau of Latvia in Zusammenarbeit mit örtlichen Versicherungsgesellschaften bei der Erstattung des entstandenen Schadens behilflich sein.

Bei Taxifahrten wird empfohlen, nur offizielle Taxis mit beleuchtetem Schild und gelben Kennzeichen, beginnend mit TX oder TQ, zu nutzen und auf die Verwendung von Taxametern zu achten. Bei Fahrten ab dem Flughafen Riga sind auch unter den offiziellen Taxis erhebliche Preisschwankungen möglich. Vor Fahrtantritt sollten die geltenden Tarife geprüft werden.

Die Rigaer Polizei hat, neben der einheitlichen Nutrufnummer 112, für Touristen in Schwierigkeiten eine englischsprachige Hotline eingerichtet: +371 67 18 18 18.

Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen darüber hinaus eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle und allgemeine Auskünfte an, zum Teil auch in deutscher Sprache: +371 11 88.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.

LGBTIQ

In Lettland besteht kein strafrechtliches Verbot für einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Personen. In ländlichen Gegenden ist die gesellschaftliche Akzeptanz dennoch geringer ausgeprägt als in urbanen Zentren.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland verboten und wird strafrechtlich mit vergleichsweise hohen Strafen geahndet.

Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet.

Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Lettland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen FSME, Hepatitis B und ggf. Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

FSME

Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalten in dieser Zeit ist eine Impfung gegen FSME empfohlen. Auch an die Möglichkeit einer Erkrankung an Borreliose muss nach einem Zeckenbiss gedacht werden.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Lettland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt