Diese Meldung war vom 10.03.2023 bis zum 15.04.2023 gültig

Flagge SDMeldung für Sudan (SD)

Grund letzte Änderung: Gesundheit – Dengue-FieberRedaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Militärputsch und Sicherheitslage

Nach dem Militärputsch 2021 kann es weiterhin durch das Militär und Demonstranten zu Brücken- und Straßensperren sowie zu Schusswaffeneinsatz durch Sicherheitskräfte kommen.

Landesweit kann es immer wieder zu Großdemonstrationen kommen.

  • Meiden Sie unbedingt weiträumig größere Menschenansammlungen und Demonstrationen. Bleiben Sie bei angekündigten großen Protesten möglichst an einem sicheren Ort.
  • Halten Sie sich an die Anweisungen der Sicherheitsbehörden.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Sudans.

Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit

Ein COVID-19-Test ist für die Ausreise grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Abhängig von der genutzten Fluggesellschaft und dem Zielland, kann dieser jedoch verpflichtend sein. 

Beschränkungen im Land

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Sicherheit

Von Reisen in die Grenzgebiete zu
- Libyen,
- Ägypten,
mit Ausnahme der Hauptstrecke N1 über den Grenzübergang Wadi Halfa/Assuan,
- Tschad,

- Äthiopien

sowie von Reisen
- in alle fünf Darfur-Bundesstaaten
(Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) im Westen des Sudan,
- in die Regionen Südkordofan und Blauer Nil
wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Es besteht weiterhin eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan, auch wenn die letzten Anschlagsversuche einige Jahre zurückliegen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische und wirtschaftliche Lage bleiben nach dem Militärputsch 2021 angespannt. Gewaltsame Auseinandersetzungen und zum Teil erhebliche Verkehrsbehinderungen sind bei Protesten nicht ausgeschlossen.

Wegen Güterknappheit und Anpassung von Subventionen steigen die Preise für Grundnahrungsmittel stetig. Zugleich herrscht eine starke Inflation. Landesweit kann es zu einer Knappheit wichtiger Güter kommen, auch in der Khartum erfassen.

In den Grenzgebieten zu Äthiopien, Libyen, Ägypten und Tschad besteht das Risiko von Zusammenstößen sudanesischer Sicherheitskräfte mit bewaffneten Gruppen.

Die Grenzen zu Eritrea, Äthiopien und Tschad werden regelmäßig geschlossen und sind häufig von Zugangsbeschränkungen durch Sicherheitskräfte betroffen. Auch die Grenzen zu Libyen und der Zentralafrikanischen Republik können jederzeit für längere Zeiträume geschlossen werden.
An der Grenze zu Ägypten ist oft nur der Grenzübergang Assuan/Wadi Halfa geöffnet.
Abseits der Hauptverkehrsroute besteht die Gefahr von Landminen.

Region Darfur

In den fünf Darfur-Bundesstaaten (Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) im Westen des Sudan gibt es vereinzelt gewaltsame Auseinandersetzungen und Banditenunwesen. Es besteht zudem ein sehr hohes Entführungsrisiko.

Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen sollten die enge Abstimmung mit den Vereinten Nationen (VN) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) suchen, bei Dienst- oder journalistischen Reisen mit der deutschen Botschaft in Khartum und den VN-Vertretungen in Khartum sowie dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS.

Südkordofan (inkl. Abyei) Unity State und Blauer Nil

In den Regionen Südkordofan und Blauer Nil kann es zu militärischen Kampfhandlungen kommen.
In der Stadt Abyei und der gleichnamigen Grenzregion zwischen Sudan und Südsudan - die Grenze zwischen beiden Ländern ist umstritten - kann sich die derzeitige Ruhe abhängig von lokalen und regionalen Ereignissen sehr schnell ändern.

Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil, vor allem in den Nuba-Bergen, kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen Armee und Rebellen.

Nördlicher Sudan

Im nördlichen Sudan, insbesondere für die Pyramiden von Meroe und Karima, ist die Sicherheitslage aufgrund der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle.

Ostsudan

Es kann zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen oder zur Blockade der Straße zwischen Port Sudan und Khartum kommen.

  • Seien Sie bei allen Reisen in Sudan besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Verlassen Sie auf dem Weg nach Ägypten die Hauptstrecke nicht.
  • Versuchen Sie nicht, Grenzen illegal zu übertreten.
  • Meiden Sie das zwischen Sudan und Ägypten umstrittene Hala’ib-Dreieck.
  • Planen Sie Reisen im Ostsudan sorgfältig und stimmen Sie sie mit den lokalen Behörden ab.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalität in Khartum und anderen Städten nimmt zu, befindet sich aber für afrikanische Verhältnisse auf niedrigem Niveau. Auf Flughäfen, Busstationen und Märkten besteht ein erhöhtes Risiko für Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub. Autoeinbrüche erfolgen hauptsächlich in Khartum.

Außerhalb der Städte, insbesondere in entlegenen Gebieten abseits der Verbindungsstraßen längs des Nils, muss mit Bandenkriminalität, bewaffneten Überfällen und auch Entführungen gerechnet werden. 

  • Seien Sie nicht nachts unterwegs und unternehmen Sie Überlandfahrten möglichst immer in Gruppen mit mehreren Geländewagen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für die Dauer des Aufenthalts benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Busstationen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es gibt verschiedene Vegetationsgürtel von der ariden Sahara im Norden bis zu semi-ariden Savannengebieten im Süden. Im Norden herrscht zum Teil extreme Dürre; insbesondere von April bis Oktober kommt es zu Sandstürmen.

Zu Beginn und Ende der Regenzeit von April bis Oktober können heftige Regenfälle zu Überflutungen und damit Beeinträchtigungen führen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Alle sudanesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit, Medikamentenmangel) sind weit verbreitet. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.

Auch Touristen benötigen für Reisen außerhalb Khartums eine Reisegenehmigung (travel permit), wenn sie beabsichtigen, in Konfliktregionen zu reisen.

Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen schlechter Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten riskanten Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden. Eine defensive Fahrweise ist dringend zu empfehlen. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.

Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen des Südens, Westens und Ostens des Landes, ist eine Durchquerung des Sudans weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima sind unproblematisch und auch auf dem Landweg von Ägypten möglich, jedoch ausschließlich über den Grenzübergang Assuan/Wadi Halfa.

Beim Versuch, Grenzen illegal zu überqueren, bestehen Gefahren durch nicht oder unzureichend gekennzeichnete Minenfelder sowie der längerfristigen Inhaftierung.

Tauchsport im Roten Meer ist bislang unproblematisch, jedoch sind Ausrüstungen einiger Veranstalter unfallträchtig.

  • Planen Sie Reisen im Land sehr sorgfältig.
  • Fahren Sie vorsichtig und defensiv sowie möglichst nur in Gruppen mit mehreren Geländefahrzeugen.
  • Führen Sie bei Überlandfahrten möglichst mehrere Kopien Ihrer Reisedokumente mit, da diese manchmal an Kontrollposten eingesammelt werden.
  • Wählen Sie für Tauchsport nur Veranstalter mit gutem Ruf mit sicheren Ausrüstungen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Reisende sollten sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Das gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot.
Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.

Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist streng verboten, siehe Rechtliche Besonderheiten.
Porträts, insbesondere von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern - sollten nur mit besonderer Umsicht und nie ohne Einwilligung der Betroffenen aufgenommen werden.

LGBTIQ

Sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen sind strafbar. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern, droht eine lebenslange Haftstrafe.

Rechtliche Besonderheiten

Das Recht in Sudan ist stark durch die Scharia geprägt. Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischem Recht mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang können bei Einreise in den Sudan Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops stattfinden, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das Sudanesische Pfund (SDG). Kreditkarten und ausländische Bankkarten können in Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen. Die undeklarierte Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist allerdings nicht unbeschränkt erlaubt (bis einem Gegenwert von 3.000 USD – Angaben variieren hier jedoch).

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Das Reisedokument darf keine israelischen Stempel enthalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Dieses muss vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, in Deutschland der Botschaft der Republik Sudan in Berlin, beantragt werden.

Registrierung

Reisende müssen sich binnen drei Tagen beim Ausländeramt des Aufenthaltsortes registrieren. Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu erledigen.

Reisen in die USA nach Aufenthalten in Sudan

Reisen nach Sudan können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ausfuhr von Gold ist ohne offizielle Genehmigung verboten und ist mit strengen Strafen bedroht.

Die Einfuhr von Alkohol, Obst und Gemüse, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen sowie Waren aus Israel ist verboten.

Gegenstände des täglichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Hochwertige technische Geräte, die erkennbar neu sind und nicht zum Reisebedarf gehören, , müssen eventuell verzollt werden.

Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

Heimtiere

Tierhalter müssen Impfzeugnisse (z.B. europäischer Heimtierausweis) mit Tollwutimpfung und in Europa gängigen Regelimpfungen vorlegen. Impfungen dürfen nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Daneben wird ein amtsärztliches Zeugnis benötigt, welches nicht älter als zehn Tage sein darf.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Der Süden Sudans (südlich des 15. Breitengrades) gilt als Gelbfiebergebiet, eine Gelbfieberimpfung ist hier auch aus medizinischen Gründen empfohlen.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Polio, Gelbfieber (s.o.) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden u.a. in der Provinz Khartum und im Südosten des Landes, einschließlich der Provinz Süd-Kordofan, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In der Sahara besteht ein geringes Malariarisiko, ansonsten besteht in den anderen Landesteilen ganzjährig ein hohes Risiko inklusive Khartum und Port Sudan.

Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in ca. 83% der Fälle nachgewiesen.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist ganzjährig und landesweit eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Jedes Jahr werden Fälle von akuter wässriger Diarrhö und Cholera gemeldet, teilweise auch im Rahmen größerer Ausbrüche. Beide Erkrankungen sind im Sudan endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

In den südlichen Landesteilen des Sudan kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Meningitis

Die bakterielle Hirnhautentzündung tritt mit hauptsächlicher Übertragung in den trockenen Monaten Dezember bis Mai auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.

Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar)

Diese Erkrankung ist im Sudan endemisch. Bei diesem Subtyp der Erkrankung handelt es sich um eine die inneren Organe befallende tödliche Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten!

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in den ländlichen Regionen vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In Khartum ist die Versorgung insgesamt besser, aber auch hier nicht mit Europa zu vergleichen. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind vor allem im Süden des Landes weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt