Diese Meldung war vom 28.07.2021 bis zum 01.08.2021 gültig

Flagge HTMeldung für Haiti (HT)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Proteste und Gewalt),Sicherheit (Innenpolitische Lage)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Proteste und Gewalt 

Von Reisen nach Haiti wird derzeit dringend abgeraten.

In der Nacht zum 7. Juli 2021 wurde Staatspräsident Jovenel Moïse von Unbekannten erschossen. Die Lage ist weiterhin unübersichtlich, eine Gefährdung von Ausländern kann nicht ausgeschlossen werden. Am 20. Juli 2021 hat der neue Premierminister Ariel Henry sein Amt angetreten. Einer der Hauptaufgaben seiner Regierung ist die Vorbereitung allgemeiner Wahlen für Herbst 2021.

Protestaktionen, auch mit Schusswaffengebrauch und Straßenblockaden, sowie gewalttätige Auseinandersetzungen krimineller Banden beeinträchtigen das Leben in weiten Teilen des Landes. Daneben kommt es, besonders im Großraum Port-au-Prince, immer wieder zu Entführungen, auch von ausländischen Staatsangehörigen. Dabei gehen die Täter bisweilen auch mit großer Brutalität vor.

  • Setzen Sie sich bei zwingend erforderlichen Reisen nach Haiti möglichst vor Abreise mit der Botschaft Port-au-Prince in Verbindung.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste in sicheren Unterkünften.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Epidemiologische Lage

Haiti war bisher von COVID-19 weniger betroffen; zuletzt stiegen aber die Zahlen. Die Regierung hat den ausgerufenen Gesundheitsnotstand bis auf weiteres verlängert. Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet. Haiti ist als Risikogebiet eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen  und Bevölkerung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.

Durch- und Weiterreise

Die Durch- und Weiterreise ist grundsätzlich möglich.

Reiseverbindungen

Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden.

Beschränkungen im Land

In der Zeit von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre.

Hygieneregeln

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit und bei allen Zusammenkünften ist Pflicht. Die Nichtbeachtung kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Es gilt ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern, ausgenommen sind Angehörige desselben Haushalts.

Empfehlungen

Sicherheit

Von Reisen nach Haiti wird derzeit dringend abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die politische und soziale Lage im Land ist sehr angespannt und hat sich nach der Ermordung von Staatspräsident Jovenel Moïse am 7. Juli 2021 weiter verschlechtert. Protestaktionen und gewalttätige Auseinandersetzungen krimineller Banden können jederzeit aufflammen. Im Zusammenhang mit den im Herbst 2021 angestrebten Wahlen dürfte sich die Situation in der kommenden Zeit weiter verschärfen. Kriminelle Gruppen haben sich teilweise zusammengeschlossen und streben politische Mitwirkung an. Sie scheuen auch vor öffentlichen Machtdemonstrationen nicht zurück und haben jüngst zu Plünderungen und Brandschatzungen aus Rache für den ermordeten Staatspräsidenten aufgerufen.
Es kommt regelmäßig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch, und Straßenblockaden. In letzter Zeit kam es auch zu gezielten Attentaten sowie vermehrten Entführungen in als ruhig geltenden Wohngegenden, bei der auch ausländische Staatsangehörige betroffen waren. Auch die Zufahrt zu den internationalen Flughäfen Port-au-Prince und Cap Haïtien kann zeitweise blockiert sein. Die Polizei ist nicht immer in der Lage, Sicherheit und Ordnung wirksam herzustellen.

  • Setzen Sie sich bei geplanten Reisen nach Haiti möglichst vor Abreise mit der Botschaft Port-au-Prince in Verbindung.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste in sicheren Unterkünften.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Das allgemeine Kriminalitätsniveau ist hoch. Vor allem in Port-au-Prince sind Ausländer, die grundsätzlich als wohlhabend gelten, bevorzugte Opfer von Raubüberfällen. Besonders bei und nach der Erledigung von Bankgeschäften, aber auch nach Einbruch der Dunkelheit in der Nähe von höherklassigen Restaurants kommt es zu gezielten bewaffneten Überfällen. Auch auf dem Weg vom Flughafen in die Stadt werden Ankommende oft zu Opfern von Gewalttaten. Es kommt immer wieder zu Entführungen zum Zwecke der Lösegelderpressung. Dabei gehen die Täter bisweilen auch mit großer Brutalität vor. Daneben existiert auch die allgemeine Straßenkriminalität, deren Opfer eher zufällig ausgewählt werden.

  • Vermeiden Sie soweit möglich Bargeldabhebungen bei Banken und nutzen Sie stattdessen Kreditkarten.
  • Bei unaufschiebbarem Bargeldbedarf nutzen Sie Geldautomaten in den großen Supermärkten, die besser bewacht sind.
  • Verwahren Sie Wertsachen möglichst an einem sicheren Ort (Hotelsafe) und lassen Sie sie nicht im Auto liegen.
  • Achten Sie besonders auf Ihre Reisepapiere (Pass, Ticket, etc.). Das Mitführen von Kopien reicht z.B. bei Ausflügen meist aus.
  • Vermeiden Sie die Ankunft am Flughafen nach Einbruch der Dunkelheit und lassen Sie sich möglichst von einer Vertrauensperson abholen. Teilen Sie ihre Ankunftsdaten nur wenigen zuverlässigen Personen mit.
  • Verzichten Sie insbesondere in Port-au-Prince auf die Nutzung von Sammel- und Motorradtaxis und gehen Sie nicht zu Fuß.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr und vermeiden Sie eine Gewalteskalation.
  • Vermeiden Sie in jedem Fall einen Aufenthalt in folgenden Vierteln von Port- au-Prince, die weitgehend von kriminellen Banden kontrolliert werden: Cité Soleil, Village-de-Dieux, Croix-des-Bouquets, Martissant, Carrefour, Bel Air, Cité Militaire und Jean-Marie Vincent.

Natur und Klima

Das Klima ist subtropisch bis tropisch.
Von Juni bis Ende November ist Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen und Starkregenfällen gerechnet werden, die zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen.

Haiti liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass mit Erdbeben gerechnet werden muss. An den Küsten können nach Seebeben auch Tsunamis auftreten.

Reiseinfos

Sprache

Grundkenntnisse in Französisch, zur Not auch Englisch oder Spanisch, sind für Reisen nach Haiti unabdingbar. Der überwiegende Teil der haitianischen Bevölkerung spricht jedoch ausschließlich haitianisches Kréol, eine Mischung aus Französisch und afrikanischen Sprachen.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Einreise nach Haiti aus der Dominikanischen Republik auf dem Landweg ist nur über die offiziellen Grenzübergänge gestattet. Der illegale Grenzübertritt ist strafbar und lebensgefährlich.

Statt Warndreiecken verwendet man in Haiti grüne Zweige, die in einigem Abstand vor einem Pannenfahrzeug auf der Straße liegen und zur Vorsicht mahnen.

Die gesamte Infrastruktur des Landes (Gesundheitssystem, Straßennetz, Telekommunikation, Wasser- und Energieversorgung etc.) funktioniert nur eingeschränkt.

Die Mobilfunkabdeckung ist in den Städten meist gewährleistet, jedoch nicht in ländlichen Gebieten.

  • Seien Sie bei Überlandfahrten besonders vorsichtig. Überholmanöver an unübersichtlichen Stellen sind keine Seltenheit.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Wenn Sie allein unterwegs sein sollten, hinterlassen Sie im Hotel oder bei Bekannten Hinweise zur Reiseroute, -dauer und Erreichbarkeit.
  • Kehren Sie um, wenn Sie an eine Straßenblockade kommen, die erkennbar nicht von der Polizei kontrolliert wird; warten Sie nicht in unmittelbarer Nähe auf die Räumung einer solchen Blockade.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

In Haiti herrscht eine latente Homophobie, die sich insbesondere gegen eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen richtet. Im Alltag sind allerdings keine gegen Ausländer gerichteten Diskriminierungen bekannt geworden. Ein Gesetzentwurf, der homosexuelle Ehen ausdrücklich untersagen würde und die Befürwortung dieser Ehen unter Strafe stellen würde, wurde allerdings bisher nicht verabschiedet.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz, der Konsum und der Handel mit Drogen werden hart bestraft. Mit teilweise jahrelangen Gerichtsverfahren und Haftstrafen unter sehr schlechten Bedingungen ist bei Strafverfolgung zu rechnen.

  • Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.

Geld/Kreditkarten

Gesetzliches Zahlungsmittel ist der Haitianische Gourde-HTG. Daneben ist eine Bezahlung in US-Dollar häufig möglich. Euro oder andere Währungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Beschaffung von HTG kann in Port-au-Prince und einigen Provinzstädten an Geldautomaten erfolgen, die allerdings nicht immer zuverlässig funktionieren. Auf Märkten und kleineren Lokalen erfolgen Preisangaben zum Teil in Dollar, wobei damit die Fiktivwährung haitianischer Dollar gemeint ist (1,- haitianischer Dollar = 5,- Gourdes).

Internationale Kreditkarten werden in den größeren Hotels, Restaurants und in den großen Supermärkten der Hauptstadt akzeptiert.

  • Heben Sie Haitianische Währung mit Kreditkarten an Bankautomaten der großen Supermärkte ab oder tauschen Sie dort US-Dollar gegen HTG.
  • Bringen Sie eine gewisse Menge Bargeld in US-Dollar mit.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass:  ja
  • Vorläufiger Reisepass: nein
  • Personalausweis: nein
  • Vorläufiger Personalausweis: nein
  • Kinderreisepass: ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindesten sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten kein Visum. Bei Ankunft müssen ein Einreiseformular und eine Zolldeklaration ausgefüllt werden. Ein Abschnitt des Einreiseformulars muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.

Ein Flugschein für die Weiter- bzw. Rückreise muss ebenfalls vorliegen.

Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten Dauer müssen Sie vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragen.

Ein- und Ausreise

Touristen und Geschäftsreisende müssen bei Einreise eine Tourismussteuer in Höhe von 10,- US-Dollar zahlen. Diese Steuer kann alternativ auch in Euro oder kanadischen Dollar (jeweils 10,-) bezahlt werden.

Bei Ausreise werden Steuern/Gebühren erhoben. Diese sind bei den internationalen Fluglinien im Ticketpreise integriert. Auf dem Landweg ist die Steuer an der Grenze zu zahlen, zuletzt 30,-US-Dollar plus 600,-Gourdes. Bei den regelmäßigen zwischen Haiti und der Dominikanischen Republik verkehrenden Buslinien wird sie ebenfalls mit dem Fahrschein bezahlt.

  • Füllen Sie die Einreiseformulare vollständig aus und bewahren Sie den abgestempelten Abschnitt des Formulars für Ihre Ausreise gut auf.
  • Bei individueller Anreise auf dem Landweg sollten Sie ausreichend Bargeld in kleiner Stückelung mitführen, um die Einreisegebühren passend bezahlen zu können.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Teilweise werden in Haiti Produkte von Tieren angeboten, die dem internationalen Artenschutzabkommen unterliegen und deren Einfuhr in die EU und die meisten anderen Staaten unter Strafe verboten ist. 

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Cholera kann in Haiti über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen werden. Nur ein kleiner Teil, der an Cholera infizierten Menschen, erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden, klinischen Verlauf, siehe Cholera.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Cholera empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ganzjährig besteht ein geringes Risiko im ganzen Land unter 600m, auch in den Städten. Ein minimales Risiko besteht in Port-au-Prince. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erfolgen.

Medizinische Versorgung

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist in der Hauptstadt und insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt