Diese Meldung war vom 03.03.2022 bis zum 08.04.2022 gültig

Flagge NGMeldung für Nigeria (NG)

Grund letzte Änderung: Aktuelles - COVID-19, redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilen die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.

Alle Einreisenden müssen vor Flugantritt einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht länger als 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde. An Tag 1 nach Einreise (für vollständig Geimpfte) ist ein weiterer PCR-Test notwendig, der im nigerianischen Einreiseformular online gebucht und bezahlt werden muss. Gleiches gilt für Buchung und Zahlung eines PCR-Tests an Tag 1 und Tag 7 nach Einreise für nicht vollständig Geimpfte und nicht-Geimpfte, verbunden mit einer siebentägigen Quarantäne für diese Gruppe von Reisenden.

Darüber hinaus wird dann auch von allen ausreisenden Passagieren unabhängig von den Anforderungen der Zielländer verlangt, einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen negativen COVID-19-PCR-Test vorzulegen, der spätestens 48 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde.

Alle Einreisenden (inkl. Diplomaten und Kinder unter zehn Jahren) müssen weiterhin über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal“ einzustellen ist. Mit Ausnahme von Kindern unter zehn Jahre haben alle Einreisenden ihren negativen PCR-Testnachweis vorab online hochzuladen. Alle Reisenden müssen zudem bereits vorab online einen zweiten PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne nach Einreise buchen und bezahlen. Kinder unter zehn Jahre sind von der Zahlung des zweiten Tests vorab befreit. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR Code, der als Ausdruck oder in digitaler Form zusammen mit dem negativen PCR-Test beim Check-in vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss.

Alle Einreisenden müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag nach der Einreise einem zweiten PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über den bereits vor Reiseantritt bei der Online-Registrierung vorab gebuchten und bezahlten zweiten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Teststationen sind im Onlineformular angegeben und stehen in allen Bundesstaaten zur Verfügung. Personen, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses des zweiten PCR-Tests darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden. Für Kinder unter zehn Jahre entfällt die Pflicht zur Bezahlung eines zweiten Tests vorab online vor der Einreise, die Pflicht zur Durchführung und Zahlung eines zweiten Tests am siebten Tag nach Einreise besteht jedoch auch für Kinder. Für offiziell Reisende (u.a. Diplomaten) gelten z.T. abweichende Bestimmungen.

Vollständig geimpfte Reisende müssen am zweiten Tag nach der Einreise einen PCR-Test durchführen. Bei einem negativen Ergebnis können sich diese Personen anschließend frei in Nigeria bewegen. Für ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende gilt die Pflicht zu einer siebentägigen Selbstisolation nach Ankunft. Dieser Personenkreis muss zudem am zweiten und siebten Tag nach der Einreise nach Nigeria einen PCR-Test absolvieren.

Reisende, die zu geschäftlichen oder offiziellen Zwecken nach Nigeria einreisen und weniger als sieben Tage im Land bleiben, müssen vollständig geimpft sein, vor Antritt der Reise einen negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abreise vorweisen und am zweiten Tag nach der Einreise einen PCR-Test durchführen.

Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.

Durch- und Weiterreise

Die nigerianischen Landgrenzen sind geöffnet; bei Grenzübertritt ist jedoch mit Behinderungen zu rechnen.

Reiseverbindungen

Der internationale Flugverkehr findet derzeit grundsätzlich statt. Flugverbindungen zwischen Dubai und Nigeria sind gegenwärtig ausgesetzt.

Beschränkungen im Land

Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory sowie in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen geöffnet, in manchen Bundesstaaten dürfen Restaurants nur im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs sind geschlossen. Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Einzelne Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.

Hygieneregeln

Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.

Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht. 

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über den Nigerian Immigration Service, die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen und das nigerianische Seuchenkontrollzentrums NCDC zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
  • Nehmen Sie die nigerianischen Einreisebestimmungen, den negativen PCR-Test und den QR-Code für die Einreise nach Nigeria ausgedruckt mit.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria. 

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in den gesamten Bundesstaat Borno einschließlich der Hauptstadt Maiduguri, auch auf dem Luftweg, wird gewarnt.

Vor Reisen insbesondere auf dem Landweg

  • in die nördlichen Bundesstaaten, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)

wird gewarnt.


Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten

- Zentral- und Nord-Nigeria: Kaduna, Kano, Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),
- Südnigeria: Ogun, Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),

- die vorgelagerten Küstengewässer, Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny

wird dringend abgeraten. 

Von Überlandreisen in alle übrigen Landesteile Nigerias wird abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden.

Terrorismus

In den nordöstlichen Landesteilen werden fortlaufend terroristische Gewaltakte, wie z.B. Angriffe und Sprengstoffanschläge von militanten Gruppen auf die Zivilgesellschaft, Sicherheitskräfte, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen verübt. Auch Angriffe auf dort tätige humanitäre Hilfsorganisationen waren zu verzeichnen. Am 23. Februar 2021 fand ein schwerer Sprengstoffanschlag in Maiduguri, der Hauptstadt des Bundesstaats Borno, statt. Der Führer der Terrorgruppe Boko Haram Abubakar Shekau soll bei Auseinandersetzungen mit der konkurrierenden Terrorgruppe ISWAP am 19. Mai 2021 ums Leben gekommen sein.

In den nördlichen bzw. nordwestlichen Bundesstaaten, insbesondere im Grenzgebiet zu Niger, kommt es verstärkt zu Entführungen und schweren Gewaltakten, deren Urheberschaft nicht eindeutig ist, die aber unter Umständen ebenfalls terroristischen Gruppen zuzuschreiben sind.

In der Hauptstadt Abuja erfolgte zuletzt im Juli 2018 ein terroristischer Angriff auf Polizisten, der Todesopfer forderte. Die Gefahr von weiteren Anschlägen, auch in anderen Metropolen Nigerias, besteht fort.

Belebte Orte wie Märkte, Moscheen, Kirchen, Hotels, Einkaufszentren und Verkehrsknotenpunkte wie Busbahnhöfe und große Taxistände, die nicht über verlässliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen, bieten ein erhöhtes Risiko für Anschläge.

Das Risiko von terroristisch oder kriminell motivierten Entführungen ist hoch, in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko.

  • Führen Sie Reisen im Land möglichst nicht auf dem Landweg durch und vermeiden Sie unbedingt Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg vor und während der Reise die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. Mobile Polizei, MoPol) durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Nigeria können in allen Regionen unvorhersehbare lokale Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte können politischer, wirtschaftlicher, religiöser, gesellschaftlicher und/oder ethnischer Art sein.

Insbesondere die Bundesstaaten Zamfara, westl. Taraba, der östl. Teil von Nassarawa, das nördliche Sokoto und die Bundesstaaten Plateau, Kaduna, Benue, Niger, Kebbi sind derzeit von bewaffneten Auseinandersetzungen/innerethnischen Konflikten zwischen nomadisierenden Viehzüchtern und sesshaften Farmern sowie organisierten kriminellen Banden betroffen.

In den südöstlichen und südlichen Bundesstaaten Imo, Rivers, Anambra, Enugu, Ebonyi und Akwa-Ibom kommt es derzeit gehäuft zu bewaffneten Angriffen auf Institutionen staatlicher Sicherheitskräfte. Die nigerianische Polizei hat nach einem erheblichen Anstieg von Sicherheitsvorfällen am 19. Mai 2021 die „Operation Restore Peace“ in diesen Bundesstaaten begonnen. Dies kann lokal zu einer höheren polizeilichen Präsenz führen.

Landesweit finden häufig Straßenkontrollen durch Checkpoints und einschränkende Maßnahmen der Sicherheitskräfte statt. In einzelnen Bundesstaaten werden auch kurzfristig (nächtliche) Ausgangssperren verhängt. Demonstrationen und Proteste sind insbesondere in Abuja und Lagos, aber auch anderen großen Städten möglich und können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen. Im Juli/August 2019 und im Oktober 2020 forderten diese in Abuja, Lagos und anderen Städten zahlreiche Todesopfer.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und befolgen Sie unbedingt regionale Ausgangssperren.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist sehr hoch, die allgemeine Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren laufend verschlechtert. In weiten Teilen des Landes bestehen insbesondere bei Reisen auf dem Landweg unkalkulierbare Risiken für Leib und Leben durch Bedrohung, Erpressung, Raub, Entführung und Mord. Häufig werden kriminelle Akte durch „falsche Uniformierte“ verübt, d.h. Kriminelle, die sich als Polizisten, Soldaten ausgeben.

In der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu bewaffneten Überfällen, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja. Kriminelle Vorfälle wie Hauseinbrüche und –überfälle werden auch in Abuja und anderen großen Städten des Landes verzeichnet.

Das Risiko von Entführungen ist in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa sehr hoch, in den übrigen Bundesstaaten ist das Entführungsrisiko hoch.

Bei Überlandfahrten und auf den Strecken zwischen Flughäfen und Innenstädten muss auch bei Tag mit gewaltsamen Überfällen gerechnet werden. Auch auf den langen Verbindungsstraßen zwischen den internationalen Flughäfen und den Innenstädten von Lagos, Abuja und Port Harcourt wurden Reisende wiederholt überfallen.

Im gesamten Golf von Guinea besteht die Gefahr von Piraterie. Es gibt Bandenunwesen und Überfälle auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen. Hiervon sind auch die Flussgebiete der Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Akwa Ibom und Cross Rivers State betroffen.

Zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug (Scam) bieten die deutschen Vertretungen in Nigeria ausführliche Informationen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Schützen Sie Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter.
  • Verzichten Sie vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märken auf das Tragen von Schmuck, wertvollen Uhren u.ä. .
  • Benutzen Sie nur registrierte Taxis oder Hotelfahrzeuge.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten. Bei unvermeidbaren Nachtfahrten nutzen Sie stets ein gut gesichertes oder noch besser gepanzertes Fahrzeug und eine bewaffnete Eskorte (z.B. Mobile Polizei; MoPol)
  • Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie möglichst mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. MoPol) durch.
  • Leisten Sie keinen Widerstand im Fall eines bewaffneten Raubüberfalls und geben Wertgegenstände heraus.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch und leisten Sie ohne sorgfältige Prüfung keine Zahlungen/Überweisungen.
  • Führen Sie keine Reisen nach Nigeria aufgrund von zweifelhaften Geschäfts- und sonstigen Kontakten wie insbesondere Internetbekanntschaften durch.

Natur und Klima

Es herrscht im Süden tropisches Klima, an der Küste ist es feuchtwarm. Im Binnenland von Süden nach Norden Sahelsavanne, wo es trocken und heiß ist.

Während der Regenzeit von Mai bis November ist mit intensiven Regenfällen zu rechnen, die zu kurzfristigen Überflutungen von Straßen und Erdrutschen führen können. Auch Flüsse können über die Ufer treten, unbefestigte Straßen außerhalb städtischer Zentren können unterspült und schwer passierbar werden. Es kann zu Beeinträchtigungen für den Verkehr kommen.

  • Verfolgen Sie in der Regenzeit Wetterberichte und meiden Sie überflutete Gebiete.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Infrastruktur in Nigeria ist mangelhaft. Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Diesel, Strom- und Wasser - ist im ganzen Land häufig unzureichend. Kraftstoffe sind von mangelhafter Qualität.

Es gibt ein Inlandsflugnetz, bei dem der Sicherheitsstandard nicht immer europäischen Maßstäben entspricht.

Insbesondere bei Dunkelheit besteht eine erhöhte Unfall- und Überfallgefahr, auch aufgrund der teils katastrophalen Straßenzustände.

Der Grenzübergang zu Benin in Sèmè-Kpodji ist seit Dezember 2020 offiziell wiedereröffnet, der Grenzübertritt unterliegt dennoch starken Behinderungen.

  • Vermeiden Sie Busreisen und Fahrten mit dem Kfz im gesamten Land, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie unvermeidbare Autofahrten über Land nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten Personen, vorzugsweise im Konvoi und mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. MoPol) und behandeln Sie Reiseziele und –zeiten vertraulich.
  • Verzichten Sie gänzlich auf Fahrten bei Dunkelheit.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Kommunikation

Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Im Mobiltelefonnetz (z.T. noch GSM-Standard, in Ballungsräumen in der Regel 3G oder 4G) sind Roaming-Vereinbarungen mit deutschen Netzbetreibern noch unvollständig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit besonders schweren Strafen belegt. Seit Anfang Januar 2014 wurden die für ganz Nigeria geltenden strafrechtlichen Bestimmungen verschärft. Seither ist das Eingehen homosexueller Verbindungen oder die Mitwirkung daran mit bis zu 14 Jahren, die Organisation oder Unterstützung von Homosexuellen-Clubs, Vereinigungen oder Kundgebungen sowie öffentliches zur Schau stellen gleichgeschlechtlicher Liebesbeziehungen mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht.

Rechtliche Besonderheiten

In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe; im Bundesstaat Kaduna stehen sexuelle Straftaten unter der Androhung der Kastration.

Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.

In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Naira (NGN). Kreditkarten sollten nur mit äußerster Vorsicht genutzt werden. Die Mitnahme von Bargeld in US-Dollar und/oder Euro ist ratsam. In internationalen Hotels werden Scheine ab 50,- Euro in lokale Währung getauscht.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und eine maschinenlesbare Zeile haben.

Bei Einreise nach Nigeria ist für alle Reisenden ab einem Alter von neun Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung notwendig, siehe Gesundheit.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise persönlich bei den zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen wie der nigerianischen Botschaft in Berlin, dem nigerianischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden muss oder – in bestimmten Ausnahmefällen – online beantragt werden kann.

Die Ausstellung des Visums dauert unter Umständen länger als drei Wochen.
Visa werden zwar grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise jedoch häufig auf maximal vier Wochen beschränkt.
Visa können nach Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("Nigeria Immigration Service") verlängert werden.

Nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa berechtigen nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.

e-Visa / „Visa on arrival“

Es gibt für einen eingeschränkten Personenkreis ein Visum, das online beantragt werden kann und „Visa on arrival“ heißt, aber zwingend auch vor der Einreise beantragt werden muss.
Bei Ankunft in Nigeria wird nur dann dieses „Visa on arrival“ ausgestellt, wenn nach der Antragstellung und vor der Einreise nach Nigeria eine schriftliche Bestätigung durch die visaerteilende Stelle ausgestellt wurde. Diese Bestätigung kann ggf. als Nachweis der Einreiseberechtigung gegenüber der Fluggesellschaft verwendet werden.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld über einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.

Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren ist eine Einfuhrgenehmigung des Federal Ministry of Agriculture and Water Resources erforderlich. Diese wird ausgestellt, wenn Heimtiere gechipt und geimpft sind, eine Tollwut-Titer-Bestimmung von einem zertifizierten Labor vorgelegt wird und etwa zwei Wochen vor Einreise ein Tierarzt ein Formular ausgefüllt und das das Ministerium geschickt hat. Im Zweifel sollte eine rechtzeitige Anfrage an eine nigerianische Vertretung gestellt werden.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Vogelgrippe (H5N1)

In Kanu und Plateau State wird von einem lokalen Vogelgrippeausbruch in Geflügelfarmen berichtet. Menschliche Fälle wurden ebenfalls bestätigt.

In Gebieten mit hoch pathogener aviärer Influenza (HPAI) bei Geflügel oder Erkrankungen von aviärer Influenza bei Menschen sollte man derzeit:

  • keine Tier- und Geflügelmärkte besuchen,
  • Geflügelfleisch und Eier immer ganz gar kochen,
  • Hände nach der Zubereitung von Geflügel sehr gründlich waschen.

Lassa-Fieber

Lassa Fieber ist in Nigeria endemisch. Die höchsten Erkrankungszahlen treten wiederkehrend in der Trockenzeit von Dezember bis April auf. Der überwiegende Anteil der Erkrankungsfälle (82%) treten in den Regionen Ondo, Edo und Bauchi auf.

Betroffen ist von diesem, Blutungen verursachenden Fieber, meistens die Landbevölkerung.

Mit Einzelfällen und lokal begrenzten Ausbrüchen muss auch in den folgenden Regionen gerechnet werden: Benue, Ebonyi, Oyo, Taraba, Kogi, Enugu, Kaduna, Cross River, Delta, Katsina, Plateau.

Die Virusinfektion wird durch Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Nagetieren, einer bestimmten Spezies von Feldratten, übertragen. Dies geschieht hauptsächlich durch zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die verletzte Haut, die intakte Schleimhaut oder als Aerosol über die Atemwege. Eine Ansteckung kann auch über die Nahrungszubereitung und durch kontaminierte Nahrungsmittel (Bushmeat) erfolgen. Ratten werden von der lokalen Bevölkerung gegessen.

Erkrankte Personen sind über alle Körperflüssigkeiten, wie Rachensekret, Speichel, Urin, Blut und Sperma, infektiös. Bei engem Krankenkontakt ist eine Ansteckung auch auf aerogenem Wege möglich, weshalb Erkrankte in Spezialeinheiten von Krankenhäusern isoliert werden sollen. Der größte Teil der Infektionen verläuft jedoch ohne klinische Symptome, also asymptomatisch.

Eine Behandlung kann, in der frühen Phase der Erkrankung, mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen. Eine Impfung existiert nicht.

  • Seien Sie bei Reisen unter einfachen Bedingungen in den Ausbruchsgebieten vorsichtig.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Meiden Sie insbesondere den Kontakt zu medizinischen Einrichtungen und achten Sie besonders auf Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene.

Affenpocken (Monkey pox)

Der Ausbruch mit Affenpocken 2017-18 ist beendet. Diese Erkrankung bleibt aber weiterhin endemisch in Nigeria. Die Infektion findet über die Atemwege als Tröpfcheninfektion (Kontakt mit Speichel oder abgesonderten Sekreten von infizierten Affen), verletzte Haut (Bisse) oder Verzehr von infiziertem Affenfleisch statt. Sehr selten wurde auch über Übertragungen von Mensch zu Mensch berichtet. Die Infektionsrate ist gering. Es gibt keine Impfung. Ein Risiko besteht nur für Menschen, die direkten Kontakt mit infizierten Affen haben wie z.B. Tierärzte, Veterinär-Personal, Jäger und Fleischhändler.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Allgemeiner Impfschutz

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Aufgrund der immer wiederkehrenden Masernausbrüche sollte auf einen Schutz auch bei Erwachsenen geachtet werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien (s.u). Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert.
Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landweg kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. Die eventuelle Forderung des Nachweises einer Impfung gegen Meningokokken oder Cholera bei Einreise aus Europa sollte mit Nachdruck zurückgewiesen werden.

Gelbfieber

Bei Einreise nach Nigeria ist für alle Personen ab ≥ 9 Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung notwendig. Die Impfung ist auch medizinisch sinnvoll, da Nigeria Gelbfieberübertragungsgebiet ist.

Sofern die Gelbfieberimpfung in einem gültigen internationalen Impfausweis dokumentiert ist, der nicht in Nigeria ausgestellt wurde, wird keine erneute Impfung oder der Erwerb einer elektronischen Gelbfieberkarte (e-Yellow Card) für deutsche Staatsangehörige gefordert.

Nigerianische Staatsangehörige, die in Nigeria geimpft wurden und zurückreisen wollen, müssen eine e-Yellow Card vorweisen.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.

Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel

Cholera oder Meningokokken-Krankheit

In Nigeria muss mit Choleraausbrüchen gerechnet werden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden (s.o.). Cholera ist eine akute Durchfallerkrankung, die unbehandelt innerhalb weniger Stunden zum Tod führen kann. Allerdings erkrankt nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Schwere Fälle müssen schnell mit intravenöser Flüssigkeit und Antibiotika behandelt werden. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landweg kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. Die eventuelle Forderung des Nachweises einer Impfung gegen Meningokokken oder Cholera bei Einreise aus Europa sollte mit Nachdruck zurückgewiesen werden.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 95% der Fälle in Nigeria) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Meningokokken-Krankheit

In Nigeria werden immer wieder  große Ausbrüche durch Meningokokken u.a. der Serogruppe C mit zuletzt im Jahr 2016 mehr als 13000 Verdachtsfällen und mehr als 1000 Toten beobachtet.
Betroffen sind vor allem Bundesstaaten im Nordwesten (Zamfara, Sokoto, Katsina, Kebbi und Niger). Es wurden Massenimpfungen zum Schutz der Bevölkerung durchgeführt.
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen und geht häufig von asymptomatischen Trägern aus, in deren Rachen Meningokokken nachweisbar sind. Bei Erkrankung ist eine sofortige antibiotische Behandlung erforderlich. Durch Einnahme bestimmter Antibiotika kann eine enge Kontaktperson geschützt werden.

  • Lassen Sie sich bei Reisen in die Region bei besonderer Exposition gegen Meningokokken der Serogruppen ACWY impfen (s.o.).

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern in ganz Nigeria konsequent ab.

Tollwut

Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Fledermäuse, Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. die Vermeidung von Tierkontakten. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist - wenn überhaupt - sehr begrenzt erhältlich.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vor allem im ländlichen Bereich vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In den großen Städten findet man jedoch einige Privatkliniken mit besserem Standard.

  • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt