Diese Meldung war vom 26.03.2021 bis zum 29.03.2021 gültig

Flagge NOMeldung für Norwegen (NO)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Region Rogaland wird zum Risikogebiet, Epidemiologische Lage, neu: Einreise, Reiseverbindungen)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Agder, Oslo, Vestfold og Telemark und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Mit Wirkung vom 28. März 2021 gilt dies auch für die Region Rogaland, jedoch nicht mehr für die Region Agder.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Norwegen ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Stadt und Großraum Oslo sowie die Provinzen Viken, Vestfold og Telemark und Rogaland. Dort überschreitet bzw. überschritt zuletzt die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Einreise

Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen nachweisen können. Dieser Nachweis sollte möglichst durch einen Auszug aus dem Folkeregister mit dem Verweis „bosatt“ geführt werden. Belege über ein Wohnverhältnis oder auch einen Arbeits- bzw. Studienplatz in Norwegen allein genügen nicht. Es sind wenige Ausnahmen vorgesehen, u. a. für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten). Details zu den Ausnahmeregeln sind auf dieser Internetseite der norwegischen Regierung zu finden. Seit dem 17. März 2021 gilt bei der Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig. Das Quarantänehotel darf frühestens nach einem negativen PCR-Test ab dem siebten Tag der Reisequarantäne verlassen werden. Ab dem 29. März 2021 entfällt die Möglichkeit zur Freitestung, die Quarantäne muss ab dem Datum verpflichtend im Quarantänehotel verbracht werden. Informationen über die Erforderlichkeit von Negativtests und Quarantäneregelungen für Reisende, die unter Ausnahmen fallen, bieten die norwegischen Behörden.

Durch- und Weiterreise

Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern muss grundsätzlich die Quarantäne am Einreiseort in einem von der Gemeinde designiertem Quarantänehotel durchgeführt werden.

Reiseverbindungen

Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.

Schweden hat die Grenze zu Norwegen bis einschließlich 30. März 2021 geschlossen. Ein Transit durch Schweden ist derzeit nicht möglich. Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Die Reederei Colorline hat den Fährverkehr nach Deutschland (Oslo-Kiel) bis einschließlich 18. April 2021 eingestellt. Die Verbindung Larvik - Hirtshals wird nur noch von Norwegen nach Dänemark betrieben.

Beschränkungen im Land

In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.

Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.

Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.

Hygieneregeln

In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.

In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.

Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.

Besonderheiten in den Regionen

Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
  • Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo. 
  • Beachten Sie die Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Norwegische Behörden weisen auf das Risiko terroristischer Anschläge hin.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Norwegen ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Entlang der Küsten herrscht durch den Golfstrom bestimmtes ozeanisches Klima, im Landesinnern eher kontinentales bzw. Hochgebirgsklima.

Insbesondere im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen.
Bei Tauwetter besteht die Gefahr von örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

In den Sommermonaten besteht in längeren Trockenperioden eine erhöhte Waldbrandgefahr.

Abseits des Festlands wie z.B. auf Spitzbergen besteht die Gefahr von Erdbeben.

  • Verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich bei Reisen auf Inselgruppen auch mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz und viele Busverbindungen. Eisenbahnstrecken verbinden die wichtigsten Städte des Südens.
Insbesondere auf den mitunter engen, kurvenreichen und steilen Straßen in den Bergen oder entlang der Fjordküste ist Vorsicht geboten. Im Winter werden einige Strecken für den Verkehr gesperrt.

Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Die Promillegrenze beträgt 0,2. Übertretungen der Verkehrsvorschriften werden streng, zum Teil mit Gefängnisstrafen geahndet.

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht, jedoch müssen Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schneeketten ausgerüstet sein.
Eine durchgehende weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot.

In Norwegen sind Autobahnen, Überlandstraßen und das Stadtgebiet von Oslo mautpflichtig. Eine genaue Übersicht auch über Zahlungsmethoden per Chip auch in deutscher Sprache bietet Autopass. Die Kontrolle erfolgt durch automatische Stationen, die einfach durchfahren werden können, ohne anzuhalten. Die Rechnung ergeht später per Post, ohne Extragebühren.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Wander-/Trekking-Touren/Fahrten auf das offene Meer

Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung.

Checklisten einzuhaltender Regeln und hilfreiche Informationen z.B. zu einer kostenlosen Wetter-App bietet die offizielle Reiseseite für Norwegen auch in deutscher Sprache unter Sicherheit in den Bergen sowie unter Sicherheit auf dem Wasser.
Gletscher können instabiler sein, als sie aussehen.

Wanderungen entlang der norwegisch-russischen Grenze sind möglich. Die Grenze ist teilweise eine "grüne" Grenze ohne sichtbare Absperrung, die allerdings intensiv überwacht wird. Auch der kleinste Schritt über die Grenze wird sowohl seitens der norwegischen, als auch der russischen Behörden strafrechtlich verfolgt.

  • Planen Sie Aktivitäten sorgfältig und beachten Sie unbedingt notwendige Sicherheitsmaßnahmen.
  • Informieren Sie sich stets über die Wetterlage.
  • Unternehmen Sie Touren im Zweifel mit einem lokalen Führer.
  • Seien Sie bei Gletschern besonders vorsichtig und beachten Sie Empfehlungen und Warnungen lokaler Behörden, insbesondere an der russischen Grenze.

Kommunikation

In abgelegenen Gebieten Norwegens gibt es kein Mobilfunknetz, weshalb es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt zur Außenwelt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.

  • Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig, so dass sie sich keine Sorgen machen.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Das norwegische Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge und Alkohol am Steuer, aber auch Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen Zoll- und Angelvorschriften streng. Das Mitführen auch geringster Mengen von Betäubungsmitteln führt in der Regel zur Festnahme bereits an der Grenze, Verhängung eines Einreiseverbots oder Haftstrafen.

Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten.

Angelfreunde sollten sich auf jeden Fall ausreichend über die örtlichen Bedingungen informieren. Missachtungen führen zu sehr hohen Geldstrafen, die direkt vor Ort beglichen werden müssen. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist strikt untersagt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Norwegische Krone (NOK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist nahezu überall möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Norwegen ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.

Aufenthaltsgenehmigung

Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Botschaft des Königreichs Norwegen und das norwegische Ausländerzentralamt UDI.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Weiterreise in die Russische Föderation

Für die Einreise nach Russland (Grenzübergang in der Gemeinde Sør-Varanger/Kirkenes) ist ein gültiges Visum erforderlich, das bei einer Auslandsvertretung beantragt werden muss und nicht an der Grenze erworben werden kann. Die Einreise von Norwegen nach Russland kann ausschließlich über den Grenzübergang "Storskog" erfolgen. Ein Grenzübertritt an anderen Stellen in der Region ist nicht möglich (auch nicht von Inhabern eines Visums).

Einfuhrbestimmungen

Die norwegischen Zollbestimmungen sind sehr streng. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Beim Import von PKWs sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten.

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 25.000 NOK aber registrierungspflichtig.

Die Ausfuhr von selbst gefangenem Fisch ist nur noch gestattet, wenn er unter der Leitung eines registrierten Fischereibetriebs geangelt wurde. Die neue Ausfuhrquote beträgt zweimal jährlich maximal 18 kg.

Nähere Einzelheiten und die Vorschriften über die zu erbringende Dokumentation befinden sich in englischer Sprache auf der Webseite des norwegischen Directorate of Fisheries.

Jegliche Überschreitung der Zollobergrenzen bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren mit dem PKW oder im Reisebus wird im Regelfall allein dem Fahrer des Fahrzeugs angelastet. Dies auch dann, wenn mehrere Personen im Fahrzeug beteuern, Eigentümer der Waren zu sein. Dadurch können empfindliche Strafen für den Fahrer fällig werden.

Über die genauen zollrechtlichen Vorschriften, die bei einer Einreise nach Norwegen zu beachten sind, informiert - auch auf deutscher Sprache - der norwegische Zoll.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gilt folgende Regelung:
Das Tier muss eine Identifikation (gut lesbare Tätowierung vor dem 3. Juli 2011) bzw. einen Mikrochip haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhielt. Hunde müssen 120 bis 24 Stunden vor Einreise gegen Bandwurmbefall behandelt worden sein. Die Einfuhr von einigen Terriern und Wolfshunden ist verboten. Genaue Informationen bietet die Botschaft des Königreichs Norwegen.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Norwegen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten im dünn besiedelten Norwegen informieren. Regional unterschiedlich kann es im Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe geben. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 8 bis 15/16 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (legevakt) kontaktiert werden. Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Rettungsdienste und Notarzt).

Beim zahnärztlichen Notdienst (tannlegevakt) muss in der Regel vor Ort in bar oder üblicherweise per Kreditkarte gezahlt werden. Bei allen anderen Behandlungen ist zur Deckung evtl. anfallender Behandlungskosten ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) erforderlich, welche über die heimische Krankenkasse erhältlich ist. Weitere Informationen sind bei der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung im Ausland zu erfragen.

Reisende sollten beachten, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) auf Svalbard (Spitzbergen) nicht anerkannt wird.

Bei Reisen nach Svalbard sollte darauf geachtet werden, dass dieses Gebiet in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt