Diese Meldung war vom 04.01.2022 bis zum 14.01.2022 gültig

Flagge NAMeldung für Namibia (NA)

Grund letzte Änderung: redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird gewarnt.

Epidemiologische Lage

Namibia ist von COVID-19 stark betroffen und ist als Hochrisikogebiet  eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.

Einreisende, einschließlich namibische Staatsangehörige, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ab Abstrich ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Sofern die Frist aufgrund von Flugverspätungen oder verspätetem Boarding überschritten wurde, wird bei Ankunft ein erneuter PCR Test auf eigene Kosten durchgeführt. Das gilt für alle Einreisenden. Bis zum Bekanntwerden des negativen Ergebnisses wird auf eigene Kosten Quarantäne angeordnet. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests gilt auch für vollständig Geimpfte.

Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.

In Namibia gilt das sogenannte Trusted Travel System. Reisende benötigen für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform. Trusted Travel (TT) soll das Prüfen von Corona-Testergebnissen verbessern und Reisenden die Einreise nach Namibia erleichtern. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.

Ab dem 15. Januar 2022 werden für die Einreise nach Namibia nur noch Testergebnisse akzeptiert, die über die Trusted Travel Plattform generiert oder über das Global Haven System geprüft wurden.

Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung.

Reiseverbindungen

Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern.

Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.

Beschränkungen im Land

Die nächtliche Ausgangssperre bleibt bis 15. Januar 2022 aufgehoben. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Das gilt auch für Sportveranstaltungen und Beerdigungen. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien und Restaurants dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.

Hygieneregeln

Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
  • Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
  • Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die politische Lage in Namibia gilt als stabil.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Mit Diebstahlsdelikten ist in Windhuk und der Provinz jederzeit zu rechnen. Auch bewaffnete Raubüberfälle werden registriert, von denen Touristenunterkünfte nicht ausgenommen sind.
In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind. Überfälle ereigneten sich zuletzt auf Spaziergänger im Stadtrandgebiet wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill.
Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen z.B. auf einen angeblichen technischen Defekt zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.
Ein erhöhtes Überfall- bzw. Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.
Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug, bei denen Touristen bevorzugte Opfer sind, nimmt rapide zu.

  • Unternehmen Sie Spaziergänge möglichst ohne Wertsachen und nicht im Dunkeln und seien Sie im Stadtrandgebiet von Windhuk besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei Fahrten im Land auch bei kurzen Zwischenstopps vorsichtig.
  • Übernachten Sie nur in bewachten Unterkünften.
  • Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auch auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen.
  • Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum mit sich.
  • Als allein Reisende lassen Sie keine anderen Personen in Taxis zusteigen.
  • Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, es im aufzugebenden Gepäck zu befördern.
  • Geben Sie bei Kartenzahlungen Ihre Kreditkarte nicht aus der Hand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Besonders in den Frühlingsmonaten der südlichen Hemisphäre kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein, so dass Straßen unpassierbar werden können.

Trockenflussbetten im ganzen Land können sich in der Regenzeit unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen.
  • Befolgen Sie Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz sowie Eisenbahnverbindungen zwischen Windhuk und Swakopmund. Das Straßennetz ist gut ausgebaut, außer den Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten.
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Übermüdung, ungewohnte Hitze, Höhenunterschiede und anstrengende Fahrten auf unbefestigten Straßen können gefährliche Erschöpfungszustände verursachen.
Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr!).
Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft überraschende und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch.
Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem „Tracker“ aus, der es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Seien Sie bei Fahrten auf Schotterpisten besonders vorsichtig.
  • Fahren Sie direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen.
  • Leisten Sie bei Verkehrsdelikten keine Sofortzahlung von Bußgeldern, sondern bei der nächstgelegenen Polizeistation.
  • Bei Anmietung von Fahrzeugen und Abschluss von Versicherungen prüfen Sie genau die vollständigen Vertragsbedingungen und hinterfragen Sie Unklarheiten. Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen haben im Schadensfall zudem die Beweislast des Öfteren umgekehrt und vom Versicherten den Nachweis verlangt, nicht fahrlässig gehandelt zu haben mit weitreichenden Folgen bis zum Haftbefehl.
  • Mieten Sie Fahrzeuge möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist.
  • Kontrollieren Sie Bremsen und Reifenzustand vor Fahrtantritt auf ihre Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein von Werkzeug und Wagenheber.
  • Führen Sie wegen häufiger Reifenpannen auf Schotterpisten möglichst zwei Reserveräder mit.

Besuch von Nationalparks im Norden und Grenzgebiet zu Angola

In den Nationalparks im Norden Namibias sind seitens der Regierung die offiziellen Aktivitäten zur Bekämpfung der Wilderei verstärkt worden.

Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.

  • Erkundigen Sie sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen.
  • Verhalten Sie sich im Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, zurückhaltend.
  • Seien Sie im Grenzbereich vorsichtig und überschreiten Sie diese nicht.

Führerschein

Es ist entweder der Internationale Führerschein erforderlich, der stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder zumindest eine amtliche Übersetzung des deutschen Führerscheins in die englische Sprache mitzuführen.

LGBTIQ

Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. Während einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen straflos sind, sind sie zwischen Männern, jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs, durch das sog. Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hat es allerdings seit 1990 nicht gegeben.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden weder im Wege der eingetragenen Partnerschaft noch im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Ehe anerkannt.

Rechtliche Besonderheiten

Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, den Besitz von und Handel mit Waffen, Munition und dergleichen sowie den Besitz von bzw. und Handel mit Drogen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinander gekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Maestro-Bankkarten möglich.

  • Lassen Sie sich Bankkarten für den Gebrauch im südlichen Afrika freischalten, sich bei Abhebungen an Geldautomaten keinesfalls helfen oder von Umstehenden ablenken.
  • Behalten Sie aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs Ihre Karte im Auge, verlangen Sie in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät oder begleiten Sie das Personal zur Kasse.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung unleserlich- oder schwer leserlich sein.

In der letzten Zeit kam es in Einzelfällen zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde.

  • Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung von erteilten Aufenthaltserlaubnissen mit dem Reisezeitraum, siehe auch Visum.

Visum

Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen  Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.

Der Einreisestempel "Visitors Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. In der Regel wird er auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-)Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall -, sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration), Independence Avenue/Ecke Kasino Str., Windhuk, beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.

In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia.

Es wird dringend vom Versuch abgeraten, das Visumverfahren zu umgehen, indem die Einreise als Tourist erfolgt und das Visum unter Änderung des Aufenthaltszwecks danach beim Ministry of Home Affairs and Immigration beantragt wird.

Einreise über Südafrika

Bei der Einreise nach Namibia über Südafrika gelten die seit 2015 bestehenden Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung.

Minderjährige

Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.

Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.

Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll.

Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.

Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 US-Dollar möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD aber bei Einreise deklariert werden.
Die Ausfuhr ist für Touristen auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.
Für Reisen zwischen den Mitgliedern der Southern African Customs Union SACU (Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland) gibt es keine Beschränkungen. 

Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.

Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus. 

Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet CITES.

Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr

Die Erstattung der Mehrwertsteuer an Touristen anlässlich der Ausfuhr von Souvenirs usw. bei Abreise kann nach Berichten von Betroffenen mit praktischen administrativen Hindernissen verbunden sein (z. B. lange Bearbeitungsfristen, Ablauf von Schecks usw.). Die deutsche Botschaft in Windhuk verfügt über keinerlei Möglichkeiten, im konkreten Einzelfall auf das Privatunternehmen einzuwirken, das im Auftrag der namibischen Regierung die Mehrwertsteuer-Rückerstattung abwickelt. Um in Problemfällen bei der namibischen Seite nachhaken zu können, wird empfohlen, sich bereits beim Kauf zwei Originalrechnungen ("tax invoice" und "duplicate tax invoice") ausstellen und beide Rechnungen vom namibischen Zoll mit einem Stempel ("zur Ausfuhr"/ "for export") versehen zu lassen.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Hepatitis E

Seit Dezember 2017 sind vor allem die Regionen Khomas, Kavango und Erongo von einem Ausbruch der Hepatitis E mit tausenden Erkrankten und mehreren Todesfällen bei Schwangeren betroffen. Das Epizentrum des Ausbruchs ist die Hauptstadt Windhuk. Schwangere im letzten Drittel der Schwangerschaft sind besonders gefährdet, siehe Merkblatt Hepatitis E.

  • Achten Sie auf eine  strenge Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene.

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Namibia gibt es keine ausreichenden Daten über die Verbreitung von Dengue-Fieber, es wird jedoch ein geringes Risiko vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Komplikationen sind bei Reisenden  sehr selten, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig im Norden und Nordosten des Landes (Sambesi/Caprivi-Strip, Kavango-West, Kavango-Ost, Ohangwena, im Norden von Omusati, Oshikoto). Von September bis Mai ist im Distrikt Otjozondjupa im Nordosten des Landes mit einem hohen Malariarisiko, von Juni bis August mit einem geringen Risiko zu rechnen. Ein geringes Risiko besteht ganzjährig im Nordwesten einschließlich des Kunene Distrikt sowie Etosha Nationalpark. Im Rest des Landes ist das Malariarisiko minimal. Als malariafrei gelten Windhuk, die Küste, die Namib-Wüste und die Gebiete südlich von Karasburg, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Namibia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders Risikogruppen (Prostituierte, Männer, die gleichgeschlechtlichen Verkehr haben, sog. MSM) sind darüber hinaus deutlich stärker betroffen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Risiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im dichtbesiedelten Norden des Landes und in den Armenvierteln von Windhuk, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen Reisende sind in Regel davon nicht betroffen.  Eine Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Gifttiere

Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inklusive Todesfolge bewirken kann. Insgesamt sind Schlangenbisse jedoch ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Des Weiteren kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten vor.

  • Laufen Sie nachts nicht an den Beinen unbedeckt umher, da viele Schlangen nachtaktiv sind.
  • Greifen Sie nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig und ähnlich unübersichtliches Material.
  • Schütteln Sie vor Benutzung Bettdecken und -laken, Kleidungsstücke, Schuhwerk sowie Kopfbedeckungen aus.

Zeckenübertragbare Erkrankungen

Eine Reihe von Erkrankungen nach Zeckenstichen sind aus Namibia bekannt: Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber, Afrikanisches Zeckenbissfieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

Afrikanisches Zeckenbissfieber

Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

Diese seltene hämorrhagische Viruserkrankung tritt sporadisch in Namibia auf. Das Virus wird hauptsächlich durch Zecken der Gattung Hyalomma oder durch Kontakt zu Fleisch oder Blut infizierter Tiere übertragen, u.U. kann es auch durch engen Kontakt zu Infizierten in Gesundheitseinrichtungen zur Erkrankung kommen. Die Infektion geht mit hohem Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl und Blutungsneigung einher.

Anthrax

Gelegentlich kommt es im Nordosten / Caprivi wie in anderen tierreichen Gebieten des südlichen Afrikas zu Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Insbesondere Flusspferde und Büffel wie auch Nutztiere sind betroffen. Bei direktem Kontakt kann der Erreger auch für Menschen gefährlich sein (v.a. Farmarbeiter).

  • Halten Sie sich bei Safaris von toten Tieren fern.

Weitere Gesundheitsgefahren

Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung, ähnlich wie in Deutschland.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland. Selbstfahrer sollten mit ihren Autovermietern anhand der geplanten Reiseroute die Notwendigkeit eines Abschlusses einer Kurzzeitversicherung zur Rettung nach einem Verkehrsunfall abklären.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt