Diese Meldung war vom 02.07.2021 bis zum 05.07.2021 gültig

Flagge CYMeldung für Zypern (CY)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Zypern ist mit Wirkung vom 4. Juli 2021 als Risikogebiet eingestuft, Epidemiologische Lage)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird mit Wirkung vom 4. Juli 2021 abgeraten.

Epidemiologische Lage

Zypern ist von COVID-19 weiterhin betroffen, zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gestiegen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern mit Wirkung vom 4. Juli 2021 als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Einreise

Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft die zyprische Regierung Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.

Mit Wirkung vom 24. Juni 2021 wird Deutschland in die „grüne Kategorie“ eingestuft. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise entfällt damit. Unabhängig hiervon muss damit gerechnet werden, dass Passagiere ausgewählter Flüge nach Ankunft in Zypern getestet werden.

Einreisende aus Deutschland, die vollständig mit einem durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff bzw. mit dem Sputnik V oder dem Sinopharm Impfstoff geimpft sind, können 14 Tage nach der finalen Impfung ohne weitere Restriktionen einreisen. Alle Reisende müssen sich vor Abflug online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass" zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Ein Impfnachweis ist der Online-Anmeldung beizufügen. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden genauso wie der Impfnachweis. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.

Wird ein Flugreisender bei Ankunft positiv getestet, werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 10-tägige Quarantäne genommen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, wenn bei zweistufigen Impfungen die Zweitimpfung bzw. bei einstufiger Impfung (Johnson & Johnson) die einmalige Impfung nicht mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern.

Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur „grauen Kategorie“ der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur „grauen Kategorie“ gehört. Die Einreise aus dieser Kategorie wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt. Diese müssen einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorlegen und sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben bzw. nach sieben Tagen Selbstisolation einen weiteren negativen PCR-Test vorlegen.

Deutschland ist von den Behörden des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) in die „orange“ Kategorie eingestuft. Dies bedeutet, dass Reisende bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder die beide Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder einen Nachweis über eine überstandene COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) sowie in beiden Fällen einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Letzterer darf nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Reisenden sind von der Quarantänepflicht befreit. Der Nachweis muss in türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Reisende ohne Impfnachweis bzw. Nachweis über die überstandene Erkrankung müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen und sich nach Ankunft sieben Tage zentral in Quarantäne begeben. Reisende mit Wohnsitz im Norden und negativem Test können die Quarantäne zuhause verbringen, alle anderen müssen in ein Quarantänezentrum. Am Ende der Quarantäne erfolgt ein weiterer PCR-Test. Die Kosten für die Quarantäne und den Test muss der Reisende tragen und bereits vor Einreise beglichen haben. Der Nachweis über die Bezahlung muss bei Einreise vorgelegt werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Herkunftsland und der Aufenthaltsdauer.

Die Übergänge über die beide Inselteile trennende Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet. Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in griechischer, türkischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der nicht älter als 7 Tage sein darf und den Namen des Reisenden sowie seine Personalausweis-/Reisepassnummer enthalten muss. Bei Einreisen für mehr als einen Tag in den Norden gelten ebenfalls die oben genannten Quarantäne-Regeln.

Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.

Reiseverbindungen

Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.

Beschränkungen im Land

Cafés, Restaurants, Geschäfte, Einkaufszentren, Hotels, Theater, Kinos, Kirchen sind geöffnet. Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem PCR-/Schnelltest erhalten mit Nachweis Zugang. Für Touristen/Besucher ist der vor Reiseantritt auszufüllende und mitzuführende "Cyprus Flight Pass" hinreichend. Alle Dokumente (Cyprus Flight Pass, Impfnachweise, Testergebnisse) müssen stets mitgeführt werden. Ansonsten können weitere Tests vor Ort z.B. im Einzelhandel oder der Gastronomie notwendig werden.

Massenveranstaltungen bleiben verboten. Es gelten weiterhin Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen. Im Nordteil der Insel sind bestimmte Geschäfte und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geschlossen, Restaurants im Außenbereich und Supermärkte sind geöffnet. Es gelten Reisebeschränkungen zwischen verschiedenen Regionen.

Hygieneregeln

Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache. 

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.

  • Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
  • Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.

  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

  • Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Republik Zypern ist EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat ("Türkische Republik Nordzypern") an.

UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten, und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Nicht unbedingt als solche ausgewiesene militärische Einrichtungen auf der ganzen Insel und das dort geltende Fotografierverbot sollten unbedingt respektiert werden, Beschilderungen sind nicht immer gut sichtbar. Aufgrund der faktischen Teilung kann die deutsche Botschaft in Nikosia konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.

·         Beachten Sie für Reisen in den Nordteil Zyperns und Einreisen vom Nordteil in den Südteil die Hinweise der deutschen Botschaft in Nikosia zur Lage im Zypernkonflikt sowie die Informationen unter Einreise und Zoll.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Zypern ist niedrig. Taschendiebstähle und Handtaschenraub wie auch Trickdiebstahl kommen insbesondere in touristisch frequentierten Gegenden vereinzelt vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und an Bahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist mediterran.

In den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.  

Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen.

Zypern liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu leichteren Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Für den Überlandverkehr gibt es Autobusse und Service-Taxis.

Es herrscht Linksverkehr. Der Blutalkoholkonzentrationsgrenzwert beim Führen von Kraftfahrzeugen beträgt 0,5 Promille in der Republik Zypern und im Nordteil Zyperns. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten unbedingt beachtet werden. Es gibt zahlreiche Radarkontrollen.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.

Die zyprische Regierung weist darauf hin, dass die Nutzung von Hotels und Ferienanlagen im Norden, deren rechtmäßige Eigentümer Griechenzyprer sind oder die auf griechisch-zyprischem Grund errichtet wurden, Schadensersatzforderungen griechisch-zyprischer Eigentümer nach sich ziehen kann. Detaillierte Informationen hierzu bietet das zyprische Außenministerium.
Bisher sind noch keine Fälle bekannt geworden, in denen tatsächlich Schadenersatzforderungen geltend gemacht wurden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind auf der gesamten Insel nicht strafbar, die soziale Akzeptanz für offene Homosexualität ist aber gering.

·                    Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Auch der Besitz kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.

In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.

Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.

Nacktbaden und Oben-Ohne-Baden, sowie Handlungen in der Öffentlichkeit, bei denen intime Körperstellen entblößt werden, sind verpönt.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

a) für die Republik Zypern

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein.

b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“)

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

·         Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Zypern ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, aber nicht des Schengener Abkommens. Dies bedeutet, dass Personenkontrollen bei Grenzübertritt aus dem Schengenraum und nach Zypern (und andersherum) stattfinden und dass die o.g. Einreisedokumente auch zwingend mitgeführt werden müssen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen auch für die Einreise in den Nordteil sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“ kein Visum.

Einreise über Flug- oder Seehäfen im Nordteil

Die zyprische Regierung betrachtet die Nutzung der See- wie auch der Flughäfen im Norden der Insel (z.B. der Flughafen Ercan/Timbou, der nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird) grundsätzlich als strafbare illegale Einreise (siehe aber folgenden Abschnitt).   

Reisen zwischen den beiden Teilen Zyperns über die Demarkationslinie

Die EU hat durch Ratsverordnung Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Danach können EU-Bürger- unabhängig vom Einreiseort – die Demarkationslinie in beide Richtungen überqueren. Seit Öffnung von Übergängen haben zahlreiche EU-Staatsangehörige die Demarkationslinie in beide Richtungen problemlos überquert. Es gibt in der Regel keine Warte- oder Aufenthaltszeiten. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt.

Längerfristige Aufenthalte im Nordteil

Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Reisende müssen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000,-€ oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln, die weiterhin nicht verlangt wird. Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000,- € Euro (oder entsprechendem Gegenwert in anderer Währung) mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. Bargeld kann mit EC- und Kreditkarte an den zahlreich vorhandenen Bankautomaten abgehoben werden.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. +357 22 865807).

Die Ausfuhr von Antiquitäten aus dem Nordteil der Insel ist ausnahmslos verboten; dies beinhaltet generell auch Steine, Tonstücke, Fossilien und alt aussehende Gegenstände.

Die Einfuhr von gefälschten Designer-Waren (Uhren, Bekleidung, Brillen, Parfums etc.) aus dem Norden in die Republik Zypern ist verboten. Bei den durchgeführten Stichprobenkontrollen können die gekauften Waren konfisziert werden.

Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- € vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden.

Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.

Einreise mit dem Fahrzeug

Fahrzeughalter, die ein Fahrzeug mit sog. „Visitor-Plates“ auf Zypern zulassen wollen, müssen dafür Steuer entrichten. Im Einzelfall kann die zu entrichtende Steuer den Anschaffungspreis der Fahrzeuge deutlich übersteigen. Da es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der Steuerpflicht geben kann, wird dringend empfohlen, vor der Einfuhr von Fahrzeugen mit den zyprischen Zollbehörden Kontakt aufzunehmen. (Tel. +357-22 601657)

Die Einfuhr von Umzugsgut und Kraftfahrzeugen über den Norden in den Südteil der Insel ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Transitfahrten mit Kraftfahrzeugen mit Fährverbindungen von der Türkei aus über den Norden der Insel und geplante anschließende Weiterfahrt ab Hafen Limassol z.B. nach Israel. In diesen Fällen muss das Kraftfahrzeug innerhalb einer vom zyprischen Zoll gesetzten Frist wieder in den Nordteil der Insel ausgeführt werden, ansonsten droht eine Beschlagnahmung.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Weitere Informationen zu den Zollvorschriften können auf der Website der zyprischen Zollbehörden abgerufen werden.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht minimales Risiko im Norden des Landes in Esentepe (Agios Amvrosius) im Kyrenia Distrikt, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Zypern zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Bei insgesamt mediterranem Klima ist in der heißen Jahreszeit aufgrund der hohen Temperaturen (im Extremfall bis über 45 Grad Celsius) und der relativ hohen Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht (insbesondere in den Bergen) eine verstärkte Kreislaufbelastung gegeben.

Medizinische Versorgung

Auf Zypern besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Es kann allerdings zu sehr langen Wartezeiten kommen. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Privatkliniken bieten für Selbstzahler sehr gute medizinische Standards mit direktem Zugang.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt