Diese Meldung war vom 28.02.2021 bis zum 01.03.2021 gültig

Flagge CZMeldung für Tschechien (CZ)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen

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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Epidemiologische Lage

Tschechien ist inzwischen sehr stark von COVID-19 betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. In Tschechien sind zudem vermehrt Fälle der neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Tschechien als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.

Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; in einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID‑19 podle regionu“ auch eine aktuelle Sieben-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.

Einreise

Tschechien setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten und dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.

Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise aus Deutschland ist ausschließlich aus triftigem Grund  möglich. Dazu zählen u.a. Berufstätigkeit, Studium, medizinische Gründe oder notwendiger Familienbesuch.  Die Reise ist vorab durch Online-Anzeige anzumelden.

Grundsätzlich ist zudem ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf, zur Einreise erforderlich. Einreisende müssen das schriftliche Testergebnis mit sich führen  Nach der Einreise muss innerhalb von 5 Tagen erneut ein PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist Selbstisolierung vorgeschrieben. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden, erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.

Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 12 Stunden nicht überschreitet, für Reisen von Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts aus einem oder in einen Nachbarstaat, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr für in Tschechien akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in Tschechien unverzichtbar sind und für Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage an COVID erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.

Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.

1. Grüne Kategorie:

Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.

2. Orange Kategorie:

Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - - nur mit Negativtest (PCR oder Antigen) und Einreiseanmeldung möglich.

3. Rote Kategorie:

Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise nur mit Negativtest (PCR oder Antigen), , online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Binnen fünf Tagen nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.

4. Dunkelrote Kategorie

Aus Ländern der dunkelroten Kategorie ist die Einreise nur mit negativen PCR-Test, online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Frühestens fünf Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden.

Die Einreise und der Aufenthalt aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten ist unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise, verboten.  

Die Regelungen zur Einreise aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gelten für alle EU-und EWR-Staatsangehörige einschließlich Großbritanniens und Ausländer mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten. Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum nach Tschechien einreisen.

Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne Einreiseanmeldung, Negativtest und Quarantäne möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange, rot oder dunkelrot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.

Drittstaater mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.

Beschäftigte im internationalen Waren-, Güter- und Personenverkehr, die nach Deutschland weiterreisen, benötigen zur Einreise nach Tschechien einen Negativtest, der bei Einreise nach Tschechien nicht älter als 36 Stunden sein darf.

Reisende, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits eine OP- oder FFP2-Maske tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.

Für alle nach Deutschland Einreisenden, auch die nur im Transit durch Tschechien und/oder Deutschland durchreisenden Personen gelten die Einreise-, Anmelde- und Quarantänebestimmungen für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.

Vorübergehend finden wieder Grenzkontrollen durch die deutsche Bundespolizei statt.

Reiseverbindungen

Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr ist eingestellt. Für Personen ohne eigenen PKW besteht die Möglichkeit, die Grenze in Železná Ruda Alžbětín/Bayerisch Eisenstein oder in Dubi/Zinnwald zu Fuß zu überqueren und dorthin mit der Bahn oder mit dem Bus zu fahren. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen nach Deutschland ist aber eingeschränkt.

Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Tschechiens  als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Tschechien nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen. Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.

Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland, kann jedoch zu Änderungen bei Reiseverbindungen von und nach Deutschland führen (Reiseunternehmen müssen Beförderungen dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).

Beschränkungen im Land

Tschechien setzt das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.

Die tschechische Regierung hat den Notstand verhängt. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 15 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen) sind geöffnet. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind bis auf Ausnahmen nicht möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.

Reisen in die Kreise Cheb, Sokolov und Trutnov sowie Reisen aus diesen Kreisen sind nur in Ausnahmefällen, wie z. B. Fahrten zur Arbeit, zur Schule oder zu medizinischen Einrichtungen erlaubt. Das Vorliegen einer Ausnahme muss nachgewiesen werden.

Hygieneregeln

Ab dem 25. Februar 2021 gilt landesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske im öffentlichen Raum, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann und in allen Innenräumen außer Wohnungen und Unterkünften. Kinder bis zum Alter von 2 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. An belebten Orten, wie Geschäften,  öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, in PKW bei Fahrgemeinschaften müssen entweder eine FFP2-Maske oder zwei OP-Masken übereinander getragen werden. Für Kinder im Alter bis 15 Jahren ist eine FFP2-, oder OP-Maske ausreichend. Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen einer OP-oder FFP2-Maske für alle aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Informieren Sie sich zur Ein- Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag.
  • Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
  • Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
  • Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
  • Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
  • Beachten Sie die Testpflicht vor und Quarantänepflicht nach Einreise aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle und –aufbrüche kommen, wie auch in anderen touristischen Hochburgen, insbesondere in den Städten wie Prag und den Urlaubsgebieten Tschechiens vor.

Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger.

Beim Wechseln von Geld auf der Straße kann Ausländern durch Dritte Falschgeld oder Geldscheine in Fremdwährungen zu wesentlich geringerem Wert ausgehändigt werden. In Bars und anderen Lokalitäten kann es zu erhöhten Rechnungen sowie zum Einsatz von Betäubungsmitteln kommen, um Diebstähle und auch vereinzelt sexuellen Missbrauch zu ermöglichen.

Vereinzelt treten Betrüger als Polizisten verkleidetet auf, um Touristen zu kontrollieren und Bußgelder zu verlangen. Tschechische Polizisten, die in der Regel eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdentasche) tragen, dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen. Dazu gehören u.a. die Feststellung der Identität oder das Abtasten zur Eigensicherung. An Ort und Stelle dürfen Polizisten Strafgelder nur in Höhe von maximal 5.000,- CZK erheben, alles darüber Hinausgehende muss auf der Polizeidienststelle erfolgen.

In Notfällen kann die tschechische Polizei über die Notrufnummer 158 oder 112 kontaktiert werden. Jede Polizeidienststelle kann eine Anzeige aufnehmen. Falls ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, können aber lange Wartezeiten entstehen. Die Polizeistation am Jungmannovo náměstí 771/9, 11 001 Prag 1 (Nähe U-Bahnhof Můstek) ist 24 Stunden geöffnet und mit Englisch- und Deutsch-sprechendem Personal besetzt.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Sehenswürdigkeiten, Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Stellen Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen ab.
  • Benutzen Sie ggf. von außen sichtbare Wegfahrsperren wie Lenkradkrallen und andere Diebstahlsicherungen, zeigen Sie leere Innenräume.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie Speisen und Getränke nicht unbeaufsichtigt, und vergewissern Sie sich in Abendlokalen rechtzeitig der geltenden Preise.
  • Wechseln Sie kein Geld privat auf der Straße, und lehnen Sie nach Bargeldabhebungen am Geldautomaten Angebote, sich das abgehobene Geld in kleinere Stückelungen wechseln zu lassen, ab.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Kontinentalklima.

In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch abgängige Lawinen, insbesondere abseits von ausgewiesenen Pisten und Loipen.

Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.

Überschwemmungen kommen gelegentlich im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen vor.

  • Informieren Sie sich bei Aktivitäten in den Bergen stets über aktuelle Witterungshinweise.
  • Beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise, und bleiben Sie auf ausgewiesenen Pisten und Loipen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs.

Im Öffentlichen Nahverkehr müssen Einzelfahrkarten vor Fahrtbeginn gekauft und in den Automaten in den Bussen und Straßenbahnen oder am Eingang der Metrostationen entwertet werden, ansonsten fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 800 CZK bzw. 1.500 CZK, bei Zahlung später als 15 Tagen nach der Kontrolle, an. In einigen Straßenbahnen gibt es inzwischen Automaten, in denen Tickets mit Karte bezahlt werden können.

Die tschechische Polizei informiert auf ihrer Webseite in englischer Sprache über die wesentlichen Verkehrsregeln in der Tschechischen Republik. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.

Bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei gestrichelten gelben Linien Parkverbot.In Prag  gelten viele Parkeinschränkungen. Die Stadt Prag informiert auf ihrer Webseite über Parkmöglichkeiten und Parkzonen.

Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer, 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt.

Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Eine gültige KFZ-Versicherung muss mit der Grünen Versicherungskarte nachgewiesen werden. Bei Unfällen außerhalb urbaner Zonen besteht Pflicht zum Tragen einer Warnweste. Das gilt auch für Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen.

Zwischen dem 1. November und 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht.
Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden.

Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 100.000,- CZK ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.

Fahrzeuge bis zu 3,5 t müssen zu Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige Autobahnvignette an der Frontscheibe führen. Motorräder und Trikes sowie Elektro- und Wasserstofffahrzeuge benötigen keine Vignette. Die Vignette ist unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich und sollte nur an offiziellen Verkaufsstellen erworben werden, da es Fälschungen gibt. Tschechische Vorjahresvignetten müssen entfernt werden. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung, auch bei nicht entfernten Alt-Vignetten, beträgt bis zu 5.000,- CZK, im Wiederholungsfall erheblich höher.

Das Vignettensystem für PKW bis zu 3,5 t wurde zu Anfang 2021 auf ein elektronisches System umgestellt.
Seit dem 1. Januar 2021 benötigen Fahrzeuge bis zu 3,5 t zu Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette. Die Gültigkeit der 2020 gekauften Klebe-Jahresvignetten endet am 31. Januar 2021. Seit 1. Januar können darüber hinaus ausschließlich elektronische Vignetten gekauft und verwendet werden.  Für Motorräder und Anhänger ist keine Vignette erforderlich. Auch alle Autos, die mit Strom, Wasserstoff oder einer Kombination von Kraftstoffen betrieben werden, sind ausgenommen, sofern die CO2-Emissionen 50 g / km nicht überschreiten. Autos, die mit umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, erhalten einen Rabatt. Der reduzierte Preis, der als „Öko-Preis“ bezeichnet wird, gilt für Autos, die mit Erdgas oder Biomethan betrieben werden.

Die Vignette kann online bestellt werden oder bei offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tage im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich.

Weitere Informationen bietet das Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik.

Für Fahrzeuge über 3,5 t (u.a. Busse, LKW, Wohnmobile) wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet der staatliche Fond für Verkehrsinfrastruktur des tschechischen Verkehrsministeriums. Fahrzeuge, auf welche sich die Mauterhebung erstreckt, müssen vor dem Befahren mautpflichtiger Abschnitte im elektronischen Mautsystem registriert werden und mit einer korrekt installierten elektronischen Vorrichtung versehen sein. Weitere Informationen bietet MYTO, das Portal des elektronischen Mautsystems in der Tschechischen Republik.

Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu erheben, sofern das Bußgeld einen bestimmten Betrag übersteigt. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.

Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird für den Raucher ein Bußgeld von 5.000,- CZK (ca. 195,- €), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000,- CZK (ca. 1.950,- €) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet.

Gesetzesverstöße (wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Die Bezahlung und das Abheben am Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten sind weit verbreitet.
Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von Euro an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, ist es möglich, das Geschäft gegen Vorlage der Quittung und ohne Angabe von Gründen bei der gleichen Wechselstube binnen 3 Stunden rückgängig zu machen und den getauschten Betrag zurückzuerhalten. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Betrag von 1000,- €.

  • Erkundigen Sie sich vor Abhebung von Bargeld am Geldautomaten genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Reiseende gültig sein.

Beim Einchecken im Hotel oder Hostel ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises für jede Person (auch Kleinkinder) erforderlich. Dies gilt auch für Schülergruppen.

Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, allerdings finden im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Migration vermehrt Überprüfungen statt.

Registrierung

Ausländer, die nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden.

Minderjährige

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert.

Für Schülergruppen sollte für alle Minderjährigen eine Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten sowie eine Liste, aus der sich alle teilnehmenden Schüler sowie die Namen der begleitenden Lehrer ergibt,  mitgeführt werden.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.

Zur Einfuhr von Jagdwaffen sind ein europäischer Feuerwaffenpass sowie ein deutscher Jagdschein mit Apostille erforderlich. Weiterhin werden ein tschechischer Jagdschein, eine Versicherung und eine Einladung des Jagdveranstalters benötigt. Diese Dokumente werden in der Regel vom Veranstalter oder Vermittler der Jagd beschafft.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Tschechien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie für Langzeitaufenthalte von Schülern/Studenten, dass die Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY in der Tschechischen Republik zum Standardprogramm im Kindes-/Jugendalter gehören. Ggf. klären Sie mit dem Schulträger, ob es für die Einschulung Impferfordernisse gibt.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Tschechien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt