Diese Meldung war vom 22.01.2021 bis zum 23.01.2021 gültig

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Grund letzte Änderung: Aktuelles (Aufhebung der Reisewarnung für Attika und Nördliche Ägäis zum 24.01.2021)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Aufhebung der Reisewarnung für Attika und Nördliche Ägäis zum 24.01.2021)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Mit Wirkung vom 24. Januar 2021 gilt dies nicht mehr für die Regionen Attika und die Nördliche Ägäis.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Griechenland ist von COVID-19 inzwischen weniger stark betroffen. In den Regionen Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien und Westmakedonien lag die Inzidenz lange bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Einreise

Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Zusätzlich wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.

Alle Personen, die bis zum 21. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Codes muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.

Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.

Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.

Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.

Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.

Durch- und Weiterreise

Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.

Reiseverbindungen

Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.

Beschränkungen im Land

Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ zunächst bis zum 25. Januar 2021 erlassen.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet. Einzelhandelsgeschäfte dürfen unter Einhaltung strenger Kapazitätsbeschränkungen öffnen. Folgende Maßnahmen gelten:

Öffentliche Versammlungen sind verboten.

Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:

  1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
  2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt; Einzelhandelsgeschäft: Genehmigung ist 2 Stunden gültig)

  3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
  4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
  5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
  6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.

Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.

Von 21 bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).

Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.

Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.

Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.  

Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.

Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.

Hygieneregeln

Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.

Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel muss eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten.

  • Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
  • Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
  • Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.  
  • Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
  • Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
  • Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
  • Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
  • Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
  • Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
  • Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
  • Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Es kann zu Protesten und Demonstrationen kommen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie bei Benutzung des Fährverkehrs mit eigenem Fahrzeug die Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es vermehrt zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub. Dies gilt ganz besonders für belebte Plätze und öffentliche Verkehrsmittel, wie insbesondere die Metro- und Buslinien vom/zum Flughafen und für die Metro- und Busstationen in den Innenstädten.

Autoaufbrüche und Trickdiebstähle gegenüber Autotouristen kommen vor.

  • Seien Sie in Großstädten und dort vor allem an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie insbesondere der Metro besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und speichern Sie möglichst Ausweise mit allen Daten auch elektronisch.
  • Parken Sie Ihr Fahrzeug auf bewachten Parkplätzen und lassen Sie keine Wertsachen zurück.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben und Vulkane

Das Festland Griechenlands wie auch die Inseln liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben und seltener zu vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Stürme und Überschwemmungen

Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Diese führen zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Busch- und Waldbrände

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Griechenland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen.
Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger, Motorrad- und Berufskraftfahrer 0,0.

In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, so dass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten.

Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland üblich bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weiter informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.

Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.

Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder,  die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.

  • Halten Sie sich an Verkehrsregeln, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
  • Nehmen Sie grundsätzlich keine unbekannten Personen, insbesondere Anhalter, im Fahrzeug mit.
  • Falls doch, klären Sie vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen.
  • Stellen Sie Fahrzeuge stets an einem sicheren, möglichst bewachten Ort ab und verschließen Sie es gut, um sogenannten blinden Passagieren vorzubeugen.
  • Prüfen Sie vor Ausreise aus Griechenland, dass sich keine unberechtigten Personen im Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
  • Vermeiden Sie längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet Athen. Sind diese unumgänglich, kontrollieren Sie vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse und Planen sorgfältig auf Manipulationen.
  • Kontrollieren Sie Zweifelsfall das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände oder der Weiterfahrt, auch durch Blick unter das Fahrzeug.
  • Melden Sie bei Einfahrt in den Hafen bei Verdacht, dass Personen unerlaubt in Ihr Fahrzeug gelangt sein könnten, den kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache.
  • Unterstützen Sie die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich und verweigern nicht die Kooperation.
  • Halten Sie bei regelmäßiger Nutzung von Fährhäfen Kontakte von Rechtsanwalt und den deutschen Vertretungen bereit.

Führerschein

Der deutsche KfZ-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat“ (nach UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.

Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft.

Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.

Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben von Geldautomaten sind weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Flugreisen nach Deutschland können daher nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden.

Minderjährige

Generell empfehlen wir für ein Kind, das allein oder mit nur einem Elternteil reist, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Alleinreisende Minderjährige benötigen ggf. eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten.

Einreise auf dem Landweg

Bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden.

  • Erkundigen Sie sich ggf. über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise bzw. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Es sollten keine Verteidigungssprays mitgeführt werden (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.

Auch für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.

Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.

Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.

Einreise mit dem Fahrzeug

Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw in einem Zeitraum von zwölf Monaten sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder für den Zeitraum von sechs Monaten außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Für als Nutzfahrzeuge angemeldete Fahrzeuge gelten ggf. andere Regelungen.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung einer FSME im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition im Norden Griechenlands beraten und ggf. impfen.

Krim-Kongo-Fieber

Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die i.d.R. von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Krim-Kongo-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie bei Reisen in ländliche Gebiete Griechenlands oder bei besonderem Bedarf an speziellen Medikamenten eine individuelle Reiseapotheke mit, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt