Diese Meldung war vom 12.01.2021 bis zum 14.01.2021 gültig

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Grund letzte Änderung: Aktuelles (Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land; Reiseverbindungen; Hygieneregeln; Besonderheiten in den Regionen)

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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage; Einreise; Beschränkungen im Land; Reiseverbindungen; Hygieneregeln; Besonderheiten in den Regionen)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark und auf die Färöer wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark sowie die Färöer als Risikogebiet eingestuft wurden. Grönland weist nur geringe Infektionszahlen auf und wird daher vom RKI nicht als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Einreise

Dänemark hat die Einreisebestimmungen mit Wirkung vom 9. Januar 2021 erneut verschärft. Alle Länder wurden  von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft, so dass Einreisen zu rein touristischen Zwecken grundsätzlich nicht erlaubt sind.

Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei Einreise muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Anerkannte triftige Gründe für eine Ausnahme wurden weiter eingeschränkt. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis ggf. noch Ausnahmeregelungen gelten und bei Vorlage welcher Gründe eine Einreise weiterhin möglich ist bieten die dänischen Behörden.

Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen und einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 7 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht mehr als 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, wird Grenzlandbewohnern die Einreise auch ohne Nachweis eines triftigen Grunds gestattet. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für Grenzpendler.

Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis, ein Nachweis des zugelassenen triftigen Reisegrundes und/oder der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, benötigt.

Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.

Bei Einreise auf dem Luftweg müssen alle Passagiere als Teil des Check-in-Vorgangs am Abflugort einen maximal 24 Stunden alten, negativen COVID-19-Test vorweisen (Schnelltest/Antigentest wird akzeptiert). Kinder unter 13 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.

Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt.

Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.

Durch- und Weiterreise

Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.

Bei Durchreise durch Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.

Reiseverbindungen

Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.

Beschränkungen im Land

Bis einschließlich 17. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten, Geschäfte,-mit Ausnahme von solchen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken- sowie, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen. Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen sind verboten. Schüler und Studierende erhalten Fernunterricht. Beschäftigte sollen, wo immer möglich, von zuhause arbeiten. Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.

Weitere bereits bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.

Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf maximal fünf Personen zu beschränken.

Hygieneregeln

An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von zwei Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Verkehrsbetriebe haben dafür zu sorgen, dass die geltenden Abstandsregelungen in den Verkehrsmitteln eingehalten werden können.

Besonderheiten in den Regionen

Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass ausländische Reisende ohne dortigen Wohnsitz nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.

Einreisen nach Grönland sind für Touristen bis Ende Februar 2021 nicht möglich. Die Ausreise aus Grönland ist weiterhin grundsätzlich möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn  ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung und Visit Greenland.

  • Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
  • Wenn Sie sich touristisch in Dänemark einschließlich der Färöer aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
  • Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit

Von Einzelreisen nach Grönland wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt insbesondere in den größeren Städten vor. In Kopenhagen steigt in den Sommermonaten das Risiko von Taschendiebstählen, insbesondere an beliebten Ausflugszielen und Orten mit naturgemäß hohen Besucherzahlen, wie z. B. Hauptbahnhof, Haltestelle der Fernbusse, Rathausplatz, Museen und bei der Wachablösung vor Schloss Amalienborg.

Im „Freistaat Christiania“ verfolgt die dänische Polizei Vorfälle aufgrund der besonderen Situation nur ausnahmsweise. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewohner von Christiania das Fotografieren ausdrücklich verbitten und Geräte, mit denen fotografiert wird, ggf. einbehalten werden.
Im Stadtteil Nørrebro kam es in der Vergangenheit nachts des Öfteren zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Banden.

  • Seien Sie in den Ortsteilen Christiania und Nørrebro von Kopenhagen besonders aufmerksam und zurückhaltend.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der S-Bahn, in der Metro, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel-Safe) auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie an Raststätten oder Parkplätzen keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab.

Grönland

Von Einzelreisen nach Grönland wird dringend abgeraten. Das wechselhafte arktische Extremklima, ausgedehnte unzugängliche Gebiete und eine sehr beschränkte Infrastruktur machen Such- und Rettungsaktionen außerhalb der Ortschaften an der Westküste Grönlands praktisch unmöglich.
Auch bei Kreuzfahrten besteht aufgrund der oben genannten beschränkten Infrastruktur ein erhöhtes Risiko, beispielsweise bei einem medizinischen Notfall.

  • Machen Sie sich für Reisen außerhalb geschlossener Ortschaften vor Antritt der Reise mit den damit verbundenen Risiken vertraut.
  • Nehmen Sie ein GPS-Gerät und Satellitentelefon mit.

Natur und Klima

In Dänemark und auf den Färöer Inseln herrscht atlantisches Klima.
Die Küsten Dänemarks können von Überflutungen betroffen sein.

Grönland hat ein arktisches Extremklima. An und vor den Küsten sind zudem seismische Aktivitäten wie Erd- und Seebeben und damit auch Flutwellen möglich.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich für Grönland mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Seit Anfang Januar 2016 führt Dänemark wieder stichprobenartige Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen und seit Mitte November 2019 auch verstärkte punktuelle Kontrollen an der dänisch-schwedischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Sofern Fahrzeuginsassen keine Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, wird den Fahrern ggf. Menschenschmuggel vorgeworfen und regelmäßig eine sofortige Untersuchungshaft angeordnet.

  • Führen Sie auch bei Reisen nach Dänemark einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Nehmen Sie keine Anhalter oder andere Ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mit.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Fährverkehr.

Auf Autobahnen in Dänemark darf bis zu 130 km/h gefahren werden. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110 km/h.

Es gilt auf allen Straßen tagsüber eine Lichtpflicht, so dass stets mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.

Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat - ebenso wie falsches Parken - hohe Strafen zur Folge.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Besondere Verhaltenshinweise

Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Der Verstoß gegen die Meldepflicht einer Grindwalsichtung allein ist nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Das Führen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. So sollte man z. B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Wagen aufbewahren.

Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.

Seit August 2018 gilt in Dänemark ein Bedeckungsverbot für den öffentlichen Raum. Wird an einem öffentlichen Ort ein Kleidungsstück getragen, das das Gesicht verhüllt, kann  ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet ca. 135 EUR beim ersten Verstoß, bis zu 1350 EUR bei wiederholten Verstößen, verhängt werden. Das Verbot gilt nicht für eine Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Bank- und Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Bei Weiterreisen nach Grönland ist die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich, da dieser Teil der Dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes ist.

Jeder Reisende muss im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein. Die Mitnahme von Kopien ist nicht ausreichend. Alle Reisedokumente müssen bis zur Ausreise noch gültig sein.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Waffen dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die dänische Polizei oder das Dänische Justizministerium nicht eingeführt werden.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Nähere Informationen zu den Bestimmungen über Haustiere und eine Liste der in Dänemark verbotenen Hunderassen bieten die dänische Botschaft in Berlin und die dänische Behörde für Ernährung. "Fødevarestyrelsen".

Besondere Regelungen für die Färöer und für Grönland

Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Informationen bietet die dänische Botschaft in Berlin

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME bei Aufenthalt auf der Insel Bornholm und im Norden der Insel Seeland sowie gegen Hepatitis B bei Reisen nach Grönland empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

In Dänemark kommt es vereinzelt auf der Insel Bornholm zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis durch Zeckenstiche.

  • Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen.

Deutsche wie auch alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt