Diese Meldung war vom 16.01.2022 bis zum 17.01.2022 gültig

Flagge PEMeldung für Peru (PE)

Grund letzte Änderung: Aktuelles - COVID-19 (Einstufung Perus als Hochrisikogebiet; Einreise; Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und  Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru gewarnt.

Epidemiologische Lage

Peru ist von COVID-19 stark betroffen und ist mit Wirkung vom 16. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin teilweise geschlossen – allerdings nicht mehr für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.

Personen über 12 Jahre können einreisen, wenn die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor der Abreise erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Vor der Einreise sind Reisende weiterhin verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.

Die Einreise von Personen aus Südafrika und Botsuana kommend ist zunächst bis 16. Januar 2022 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Peruanische Staatsangehörige und in Peru wohnhafte Ausländer, die aus Südafrika oder Botsuana einreisen, müssen nachweisen, dass sie ihre Impfung in Peru und/oder im Ausland abgeschlossen haben und einen negativen Molekulartest vorweisen, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden vor dem Einsteigen am Herkunftsort ist. Eine „Freitestung“ ist nicht möglich.

Durch- und Weiterreise

Die Landgrenzen zu Chile, Ecuador, Kolumbien, Brasilien und Bolivien bleiben weiterhin für nicht in Peru wohnhafte Personen (u.a. Touristen) geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Die Nutzung von Überlandbussen ist Personen über 45 Jahren nur noch gestattet, wenn sie vollständig geimpft sind. Mit Wirkung vom 15. Dezember 2021 können inländische Flüge nur noch genutzt werden, wenn die Person einen vollständigen Impfschutz vorweist oder einen negativen Molekulartest, dessen Ergebnis nicht älter als 72 Stunden bei Abreise ist.

Reiseverbindungen

Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch weiterhin in eingeschränktem Maße.

Beschränkungen im Land

Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2022 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. In Lima gilt ein nächtliches Ausgangsverbot von 23 bis 4 Uhr.

Seit dem 10. Dezember 2021 dürfen Personen über 18 Jahre geschlossene Räume nur noch betreten, wenn sie vollständig geimpft sind, den Nachweis darüber führen können und permanent eine Maske tragen (KN95 oder zwei Masken übereinander: chirurgische Maske, darüber eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken). In Restaurants darf die Maske nur während des Verzehrs abgenommen werden.

Hygieneregeln

In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.

Empfehlungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Im gesamten Land führen soziale Unruhen, Streiks und Demonstrationen immer wieder auch zu teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen und Straßenblockaden, die auch Behinderungen im Reiseverkehr verursachen können. Auch die häufig von Touristen besuchten Regionen um Puno am Titicacasee und Cusco sowie Arequipa können davon betroffen sein.

Im Kampf gegen den Drogenhandel wurde in einigen Provinzen der Notstand ausgerufen. Betroffen sind Provinzen des sogenannten VRAEM, Gebiet der Flüsse Ene, Apurímac und Mantaro und Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Polizei und Streitkräfte verfügen über weitreichende Sonderrechte, es kommt dort dennoch weiterhin zu Überfällen bewaffneter Gruppen auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Mit Einschränkungen im Reiseverkehr ist dort zu rechnen.

  • Meiden Sie grundsätzlich Demonstrationen sowie die Elendsviertel in Großstädten.
  • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu passieren, sondern weichen Sie aus oder warten Sie die Normalisierung der Lage ab.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Peru und das Risiko, Opfer von Überfällen, Diebstählen oder Entführungen zu werden, ist insbesondere in Elendsvierteln der Großstädte, im öffentlichen Nahverkehr, an Busbahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Märkten hoch.
Insbesondere in den Regionen um Ica, Arequipa, Puno, sowie zwischen Puerto Maldonado und Cusco gibt es vereinzelte nächtliche Überfälle auf Überlandbusse, vereinzelt mit sexuellen Übergriffen und Waffengewalt.
In der Region um Puerto Maldonado erfolgten im Frühjahr 2019 vereinzelte Raubüberfälle sowohl auf Touristengruppen als auch auf ein Hotel.
Auch auf den Strecken von Huánuco über Tingo Maria - Tocache nach Tarapoto und weiter nach Yurimaguas bzw. nach Pucallpa wurden Überlandreisende überfallen.
In Lima kommt es besonders abends in der Innenstadt und in den auch von Touristen häufig besuchten Bezirken Miraflores und Barranco zu Diebstählen, ebenso auf Märkten und in Busstationen.
Beim Besuch von Bars und Diskotheken kann es zum Einsatz von K.O.-Tropfen kommen.

Insbesondere in Lima, Arequipa und Cusco sind Taxifahrer gelegentlich in Verbrechen wie Raub und Vergewaltigung involviert. Mit Express-Entführungen soll Bargeld mittels Abheben per Kreditkarte am Geldautomaten erzwungen werden.

Raubüberfälle erfolgten auch wiederholt während des Taxitransfers vom Flughafen Lima „Jorge Chavez“, der am Rande der Stadt in Callao liegt.

Touristen wurden des Öfteren gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht, oftmals längerfristig angeworben über das Internet mit Aufbau eines Vertrauensverhältnisses.

  • Seien Sie abends in der Innenstadt von Lima und den Bezirken Miraflores und Barranco wie auch immer in Menschenmengen besonders vorsichtig.
  • Führen Sie keine nächtlichen Bus- und Überlandfahrten durch.
  • Organisieren Sie den Flughafentransfer nach Lima nur über die innerhalb des Ankunftsbereichs ansässigen lizensierten Taxi- und Busgesellschaften.
  • Nutzen Sie nur Taxis von offiziell zugelassenen Unternehmen, nehmen Sie kein Taxi "von der Straße".
  • Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs und halten Sie sich immer in gut beleuchteten Straßen und Zonen auf.
  • Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr und provozieren Sie die Täter nicht.
  • Achten Sie bei der Wahl der Unterkunft auf Sicherheitsaspekte wie Nachtwächter, Hotelsafe und Zimmertelefon.
  • Lassen Sie Getränke nicht unbeaufsichtigt und nehmen keine von Unbekannten an.
  • Tragen Sie bei Bahn- und Busreisen Wertsachen nicht im Handgepäck, sondern am Körper.
  • Verzichten Sie auf das öffentliche Vorzeigen von großen Geldbeträgen oder wertvollem Schmuck und Uhren und bewahren Sie diese in Fahrzeugen außer Sichtweite auf.
  • Rufen Sie im Notfall die Policía de Turismo (Touristenpolizei) in Lima in der Calle General Vidal 230, Tel. +511 4601060, 4600849, 4600921.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks, siehe auch Abschnitt Strafrecht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter und insbesondere bei Lockangeboten z.B. über das Internet skeptisch, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen und wenden Sie ggf. die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben

Peru liegt in einer sehr seismisch aktiven Zone, so dass es regelmäßig zu Erdbeben kommt. Stärkere Erdbeben ereigneten sich zuletzt im August 2016 in der Provinz Caylloma, im Januar 2018 im Süden und Ende Mai 2019 im Norden Perus. Im August 2007 forderte ein Erdbeben in der Region Ica Hunderte von Todesopfern.

Vulkane

Die Vulkane Sabancaya und Ubinas im Süden des Landes sind weiter aktiv. Es kommt vor allem zum Ausstoß von Asche, im Umkreis des Vulkans Ubinas wurden Evakuierungen angeordnet. Einschränkungen im Reiseverkehr in dieser Region gab es jedoch bisher nicht.

Überschwemmungen

Das Klima ist im östlichen Amazonasgebiet feuchttropisch, im Hochland herrscht tropisches Hochgebirgsklima. An der Küste ist es im Sommer heiß und im Winter kühl.
Insbesondere in der Regenzeit von Dezember bis März können starke Regenfälle zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Behinderungen und Gefährdungen im Reiseverkehr führen. Hiervon können auch touristische Sehenswürdigkeiten betroffen sein, so etwa in der Region Cusco, wo sich die Inkastadt Machu Picchu und der „Inka-Trail“ befinden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Halten Sie sich über die lokale Lage über die regionalen Büros der peruanischen Touristeninformation “iPeru“ und die Medien informiert und beachten Sie Hinweise der staatlichen Behörde für Katastrophenschutz (INDECI).
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der technische Zustand der vom Flughafen „Maria Reiche“ in Nazca eingesetzten Kleinflugzeuge für Flüge über die Nazca-Linien, die Qualifikation der Piloten und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften entsprachen in der Vergangenheit nicht europäischem Standard, so dass es 2007 und 2016 zu mehreren Zwischenfällen und 2007 bzw. 2008 zu drei Abstürzen mit Todesfolgen kam. Die Standards am Flughafen in Pisco, von wo ebenfalls Überflüge der Nazca-Linien angeboten werden, sind nach derzeitigen Erkenntnissen besser.

Die Städte und Sehenswürdigkeiten entlang der Küste können über die gesamte Länge mit privaten Pkws oder öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden. Dies gilt auch für Fahrten in die „Sierra“ (Andenhochland) nach Cajamarca, Huaraz (Callejón de Huaylas) Chanchamayo, von Pisco nach Ayacucho, von Nazca nach Cusco und weiter nach Puno, und nach Arequipa, einschl. Cañón de Colca sowie ebenfalls die Weiterfahrt nach Puno.

Die von Ecuador nach Chile führende gebührenpflichtige Haupttransitstrecke „Panamericana“ ist durchgehend gut befahrbar, in Teilen jedoch mautpflichtig.

Im Landesinneren sind einige weitere Hauptverbindungsstraßen gut ausgebaut, in abgelegenen Gegenden sind Verbindungen zwischen größeren Orten oft nicht befestigt und im Hochland gelegentlich und insbesondere während der Regenzeit wegen Erdrutschen nicht oder nur schwer befahrbar.

Unfälle von Überlandbussen mit einer großen Anzahl von Toten und Verletzten passieren häufig, auch auf dem Weg nach Machu Picchu mit dem Bus über Santa Teresa und Hidroelectrica, bei der unbefestigte Gebirgsstraßen befahren werden. Sicherer ist die Anreise nach Machu Picchu mit dem Zug über Aguas Calientes.

Die Nutzung innerperuanischer Flüge und die Mitnahme in Überlandbussen ist nur gewährleistet, wenn ein Pass (bei Busreisen reicht zumeist eine Passkopie) vorgelegt werden kann. Gelegentlich wird auch eine Diebstahlsanzeige ersatzweise anerkannt.

  • Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Abschnitt Gesundheit. Notfallmedizinische Dienstleistungen entsprechen, vor allem außerhalb Limas, nicht dem europäischen Niveau.
  • Führen Sie keine Nachtfahrten mit eigenem Fahrzeug durch, es besteht ein erhöhtes Unfall- und Überfallrisiko.
  • Bewahren Sie die an den Mautstationen („Peaje“) ausgegebenen Tickets gut auf, da Ihnen bei Unfällen oder Pannen damit kostenlose Hilfe zusteht, Notrufnummern sind auf dem Mautticket abgedruckt.
  • Nutzen Sie bei Überlandreisen mit dem Bus möglichst nur tagsüber nur die landesweit operierenden, größeren Busunternehmen (z. B. Cruz del Sur, Peru Hop, Oltursa sowie Excluciva).
  • Nehmen Sie Dienstleistungen stets nur von bekannten/empfohlenen Reisebüros und Reiseführern in Anspruch und lassen Sie sich nicht ‚auf der Straße‘ überreden. Fremdenführer sollten sich entsprechend ausweisen können. Die lokalen Büros von „iPeru“ helfen rund um die Uhr weiter.
  • Achten Sie bei Anreise mit Flussschiffen von Pucallpa oder Yurimaguas aus/nach Iquitos auf die Qualität des Anbieters und der eingesetzten Schiffe und nutzen Sie nur moderne Schiffe. Ansonsten besteht die Gefahr schlechter hygienischer Zustände und schlechter Verpflegung an Bord.
  • Führen Sie bitte stets Ihren Reisepass mit.
  • Wenden Sie sich bei Beschwerden über die Behandlung oder vermeintliche Übervorteilung durch Hotels, Fluglinien oder Reiseunternehmen an das Amt für Verbraucherschutz INDECOPI.

Wanderungen/Bergtouren/Besuch von Nationalparks

Bergsteiger in der Region Ancash um die Stadt Huaraz können die peruanische Bergwacht „Unidad de Salvamento de Alta Montaña“ vorab kontaktieren. Einige der touristischen Zentren Perus liegen in großer Höhe wie z.B. Cusco auf 3.500, Titicacasee, Puno auf 3.800 und Arequipa auf 2.400 Meter).

Die in manchen archäologischen Parks bestehenden Verbote von Picknicks, Lagerfeuern, Campen u. ä. sollten unbedingt respektiert werden. Bei Verstößen muss mit Strafverfolgung gerechnet werden.

  • Buchen Sie in Iquitos Ausflüge in den Urwald grundsätzlich nur bei offiziellen Agenturen und keinesfalls bei informellen Anbietern auf der Straße.
  • Berücksichtigen Sie große Höhe der genannten Reiseziele bei Ihrer Reisevorbereitung und holen Sie ggf. vorherigen ärztlichen Rat ein, siehe Gesundheit.

Führerschein

Für touristische Aufenthalte werden der deutsche und der Internationale Führerschein anerkannt. Eine spanischsprachige Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins ist allerdings empfehlenswert.
Der Internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.

Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien

Bei der Teilnahme an Schamanen-Ritualen in den peruanischen Urwaldregionen ist es durch den Genuss der halluzinogen wirkenden Mittel Ayahuasca und San Pedro bereits zu schweren Erkrankungen und sogar Todesfällen gekommen.

  • Lassen Sie sich vor der Teilnahme zu solchen Ritualen unbedingt bei „iPeru“ oder bei formell registrierten Tourismusagenturen beraten und nutzen Sie keinesfalls inoffizielle Anbieter.
  • Machen Sie offiziellen Anbietern vor einer Teilnahme unbedingt vollständige Angaben zum Gesundheitszustand, um Risiken zu minimieren.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Drogenbesitz und Drogenhandel gelten als Verbrechen und werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen geahndet. Personen, bei denen Kokain oder andere Drogen gefunden werden, müssen, auch bei Mitführung „nur“ kleinerer Mengen, mit sofortiger Verhaftung sowie einer Haftstrafe in Höhe von zwei bis 25 Jahren rechnen. Die Gefängnisse in Peru entsprechen nicht europäischem Standard und sind in der Regel extrem überbelegt. Hygienische Verhältnisse sowie die Versorgung mit Lebensmitteln sind schlecht.

  • Vermeiden Sie bitte jede Berührung mit Drogen aller Art. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
  • Führen Sie keinesfalls ohne vorherige Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde Kulturgüter aus. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und haben zudem die Einziehung der Kulturgüter zur Folge.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Peruanische Sol (PEN). Die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist grundsätzlich mit Kreditkarte, hingegen nur sehr eingeschränkt mit Bankkarte möglich. Mit Bankkarten des „V-Pay“-Systems sind grundsätzlich keine Barabhebungen möglich. Mit US-Dollar kann vielerorts direkt gezahlt werden.

Bei Problemen mit der Geldversorgung können Sie sich z. B. mit Western Union in Verbindung setzen. Euro-Scheine können zumindest in Lima, Arequipa, Puno und Cusco in Wechselstuben umgetauscht werden. Außerhalb größerer Orte ist der Umtausch von Euro und gelegentlich auch US-Dollar in peruanische Soles problematisch.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.

Sollte der Pass nicht die erforderliche Gültigkeitsdauer enthalten, erfolgt eine Zurückweisung an der Grenze (beziehungsweise am Flughafen), auch wenn nur ein kurzer Aufenthaltszeitraum in Peru vorgesehen ist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tage pro Halbjahr kein Visum.

Einreisekontrolle

Reisende müssen sich vor der Einreise elektronisch anmelden, per sog. „declaración jurada". Diese Daten werden bei der Einreise kontrolliert und die erfolgte Einreise elektronisch dokumentiert. Der Reisepass wird nicht mehr gestempelt.

Bei der Einreise werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten elektronisch von der peruanischen Grenzbehörde erfasst, dazu werden die Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer im Reisepass vermerkt.

Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer muss bei der Ausreise eine Geldstrafe in Höhe von derzeit 4-40,- PEN pro Tag der Überschreitung bezahlt werden, bevor das Land verlassen werden kann.

Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugticket vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht.

Die Entscheidung, welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall bewilligt wird, obliegt den Grenzbehörden.

Bei einer nicht registrierten Einreise gehen die peruanischen Behörden von einem illegalen Aufenthalt aus, der zu erheblichen Problemen und Verzögerungen bei der Ausreise und im ungünstigen Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann. Manche Grenzübergänge (etwa bei Einreise aus Bolivien) können nachts nicht besetzt sein, so dass die Registrierung dort folglich nicht erfolgen kann.

  • Achten Sie unbedingt darauf, dass das Grenzpersonal Ihre Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer korrekt vermerkt.
  • Reisen Sie möglichst tagsüber ein und suchen Sie notfalls bei nicht erfolgter Registrierung umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde auf.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine nachträgliche Verlängerung der 90-tägigen Aufenthaltsdauer ist nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen möglich und muss über die peruanische Einwanderungsbehörde Migraciones beantragt werden.
Detaillierte Informationen sind in spanischer und englischer Sprache bei der Superintendencia Nacional de Migraciones oder bei den peruanischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. Ihrem Wohnsitzland erhältlich.

Ein- oder Ausreise über die USA

Minderjährige

Zur Ausreise aus Peru ist gemäß Mitteilung der peruanischen Einwanderungsbehörde für Minderjährige, die nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden, die Vorlage einer von einem peruanischen Notar ausgestellten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung erforderlich:

  • für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz in Peru oder bei im Ausland wohnhaften Peruanern nach einem Aufenthalt in Peru von über 90 Tagen;
  • für Minderjährige, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, nur bei Wohnsitz („Residencia“) in Peru.
  • Beachten Sie hierzu die Informationen (auf Spanisch und Englisch) der Einwanderungsbehörde "Migraciones".

Einfuhrbestimmungen

Informationen über Zollvorschriften in Peru auf Spanisch und Englisch bietet die peruanische Zollbehörde.

Die Ausfuhr von Kulturgütern bedarf der vorherigen Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und können die Einziehung der Kulturgüter zur Folge haben.

Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz darstellt.

Beim Versand von elektronischen Apparaten, Ersatzteilen, Kamerazubehör, Kosmetika u. ä. per Post oder Kurier nach Peru ist die Zollauslösung kostspielig und zeitaufwändig. Sendungen, die für Empfänger in der Provinz bestimmt sind, werden zum Teil in Lima zurückgehalten. Eine Inanspruchnahme deutscher Vertretungen ist hierfür nicht möglich.

Einreise mit einem Fahrzeug

Die temporäre Einfuhr eines PKW oder Motorrads für Reisen in Peru ist möglich, aber kompliziert. In aller Regel erteilen die peruanischen Zollbehörden Genehmigungen für 90 Tage, die nicht verlängert werden können. Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgeführt wird, ist das Risiko einer Beschlagnahmung oder Enteignung sehr hoch.

Heimtiere

Für Heimtiere muss am Schalter des National Agricultural Sanitation Service (SENASA) die Ausstellung der Einfuhrlizenz (licencia de internación) gegen eine Gebühr in Höhe von rund 50,- Euro beantragt werden. Hierfür müssen ein mind. 30 Tage, höchstes 12 Monate altes Impfzeugnis gegen Tollwut sowie ein max. zehn Tage vor Ankunft ausgestelltes Gesundheitszeugnis mit Auflistung aller Impfungen vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Peru in Berlin.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Dengue-Fieber

Aufgrund der Zunahme an Fällen von Dengue-Fieber wurde im Februar 2020 für die Regionen Loreto, Madre de Dios und San Martín ein gesundheitlicher Notstand ausgerufen.

  • Beachten Sie die Informationen zu Dengue-Fieber.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, die in Gebiete unterhalb von 2.300m in folgenden Regionen reisen: Amazonas, Loreto, Madre de Dios, San Martín, Ucayali, Puno, Cusco, Junín, Pasco, Huánuco, hoher Norden von Apurimac, hoher Norden von Huancavelica, hohes Nordosten von Ayacucho und der Osten von Piura. In Gebieten oberhalb von 2.300 Meter (inklusive der Stadt Cusco, Lima, Machu Picchu und dem Inka Trail) ist keine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Peru kommend kann der Nachweis der Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Chikungunya

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender dämmerungs- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Personen nicht selten tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Ein geringes Risiko besteht im ganzen Land unter 2000 m, v.a. in Ayacucho, Junín, Loreto, Madre de Dios, San Martin, Puerto Maldonado und in Iquitos.
Als malariafrei gelten Lima, Cuzco, Machu Picchu, das Anden-Hochland, die Küste im Süden von Lima. Ica und Nazca.

Je nach Reiseprofil kann eine Notfallselbstmedikation im Einzelfall auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein, deren Auswahl vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
  • wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue!) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
  • Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Seit Mai 2019 wird zudem in Lima, Junín, La Libertad (einschließlich Trujillo), Lambayeque (einschließlich Chiclayo) und Piura Regionen über mehr als 200 Fälle des neurologischen Guillan-Barre-Syndrom berichtet. Die Ursache ist vermutlich auf einen durch die Atemwege oder Lebensmittel übertragenen Krankheitserreger zurückzuführen. Für Reisende besteht ein minimales Risiko. Reisende in Risikobereichen sollten jedoch Vorsichtsmaßnahmen für Lebensmittel und Getränke sowie Maßnahmen zur Händehygiene beachten.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Leishmaniasis

Die kutane und mukokutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).

Oropouche-Fieber

Das Oropouche-Virus ruft ein Dengue-ähnliches Krankheitsbild hervor (s. o.) und wird ebenfalls durch Mücken übertragen.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.

Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.

Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In Peru kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

Pest

Das Ansteckungsrisiko für Reisende ist sehr gering. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufige Wäschewechsel sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Für beruflich in Pestgebieten Tätige kann im Einzelfall und nur nach Rücksprache mit einem Reise-/ Tropenmediziner die prophylaktische Einnahme von Antibiotika sinnvoll sein.

Höhenkrankheit („Soroche“)

In Lagen über 2500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2000 Metern. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig Touristen bei Flugreisen nach Cusco oder Puno, also nicht nur Bergsteiger. Mate de Coca hat keine sichere vorbeugende Wirkung. Das gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikament Diamox ist verschreibungspflichtig.

HIV/AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in Lima im privaten Sektor z. T. auf international hohem Standard. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen meist defizitär strukturiert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt sich im Erkrankungsfall auf der Internetseite der Deutschen Botschaft über Ärzte und Krankenhäuser in Peru zu informieren oder im Notfall ggf. die entsprechenden Honorarkonsuln zu kontaktieren.
In der Regel reichen die Behandlungsmöglichkeiten in Cusco nicht aus, um schwere Notfälle adäquat zu versorgen. Sobald es der medizinische Zustand zulässt, sollten schwer Kranke oder Verletzte deshalb nach Lima verlegt werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung. Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
  • Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt