Diese Meldung war vom 15.04.2021 bis zum 07.05.2021 gültig

Flagge RWMeldung für Ruanda (RW)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda wird derzeit aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Das Infektionsaufkommen in Ruanda bewegt sich - bei landesweit auftretenden Infektionen - auf niedrigem Niveau.  
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Rwanda Biomedical Center RBC und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Real Time Polymerase Chain Reaction (RT-PCR) Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Nach Einreise erfolgt ein COVID-19-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel. Der Transfer in das Transferhotel kostet 10 USD. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS Gerät überwacht wird. Die Test- und Quarantänevorschriften gelten auch für gegen COVID-19 geimpfte Personen.

Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern. Für den Transfer zum Flughafen während der Ausgangssperre muss eine Fahrerlaubnis entweder online oder telefonisch unter *127# beantragt werden.

Durch- und Weiterreise

Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen. Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 24 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.

Reiseverbindungen

Der internationale und kommerzielle Flugverkehr über Kigali Airport findet in eingeschränktem Umfang statt.

Beschränkungen im Land

Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr mit Ausnahme der Distrikte Ruhango, Nyanza, Huye, Gisagara, Nyaruguru und Nyamagabe in der südlichen Provinz: dort beginnt die Ausgangssperre bereits um 19 Uhr. In einige Sektoren in den Distrikten Huye, Gisagara, und Nyaruguru gilt ein Lockdown; alle nicht-essentiellen Geschäfte bleiben dort geschlossen. Ein Mund-Nasen-Schutz sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen sind erforderlich.

Für Besuche der Nationalparks Nyungwe, Gishwati-Mukura und der Vulkane werden nur Real Time Polymerase Chain Reaction Tests (RT-PCR) anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sein dürfen. Der Akagera Nationalpark kann zudem auch mit einem höchstens 72 Stunden alten Antigen Schnelltest (RDT) besucht werden. Die Schnelltests können auch von zugelassenen privaten Kliniken durchgeführt werden. Touristen sollen Reisen im Land beim Rwanda Development Board (RDB) anmelden.

Viele Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit Momo (mobile money) beglichen werden.

Hygieneregeln

Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels und Restaurants müssen Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen, persönliche Angaben hinterlegen und jederzeit die Abstandsregeln beachten.

Besonderheiten in den Regionen

In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Test- und Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Im Gebiet des Nationalparks Nyungwe-Forest und auf der Verbindungsstraße zwischen Rusizi, früher Cyangugu, und Nyamagabe, früher Gikongoro sowie in der Nähe des Virunga-Nationalparks bestehen Risiken für terroristische Angriffe. Nach zwei Zwischenfällen in den vergangenen Jahren wurden die Sicherheitskräfte erheblich verstärkt und die staatliche Kontrolle nach Angaben der ruandischen Regierung in dem Gebiet wieder hergestellt.

  • Seien Sie angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen, wie in anderen Ländern der Region, auch in Ruanda besonders wachsam.
  • Nutzen Sie für Wanderungen im Nyungwe- und/oder Virunga-Nationalpark möglichst staatlich registrierte Führer.
  • Seien Sie vor allem in größeren Städten, insbesondere an öffentlichen und belebten Orten wie Märkten oder Busbahnhöfen sowie bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In den unmittelbaren Grenzgebieten zu Burundi und in die Demokratische Republik Kongo wie auch bei Weiterreisen in diese Länder bestehen Gefahren von Überfällen durch bewaffnete Banden. Gleiches gilt für das Grenzgebiet zu Uganda im Norden des Landes. Im unmittelbaren Grenzgebiet sind grenzüberschreitende Auswirkungen von Konflikten in den Nachbarländern nicht auszuschließen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Beachten Sie bei Weiterreisen in die Demokratische Republik Kongo, nach Burundi oder Uganda die Reise und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) der Demokratischen Republik Kongo bzw. die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise zu Burundi und Uganda.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist selten, Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl sowie Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern nehmen zu.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen, im Bus oder bei Veranstaltungen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Hochlandklima. Aufgrund andauernder wolkenbruchartiger Regenfälle kann es besonders in den beiden Regenzeiten von Februar bis Mai und September bis Dezember zu Überschwemmungen und insbesondere in ländlichen Regionen zu Sturzbächen und Erdrutschen kommen.

Das seismisch hochaktive Gebiet im Norden und im Westen Ruandas um den Kivu-See gehört zu der Region des ostafrikanischen Grabenbruchs. Hier kann es zu Erdbeben kommen.

Im Nordwesten Ruandas im Grenzgebiet zu Kongo und Uganda befinden sich die Virunga-Vulkane. Zuletzt im Jahr 2002 brach der Vulkan Nyiragongo im Hoheitsgebiet des Kongo aus, was auch Auswirkungen auf das ruandische Grenzgebiet hatte. Der Vulkan Nyamuragira, 12 km nord-westlich des Vulkans Nyiragongo zählt zu den aktivsten Vulkanen Afrikas.

  • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut, gleichwohl entsprechen die Verkehrssicherheit von Taxis, Motorräder und Bussen wie auch die Fahrweise nicht europäischem Standard.

Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden.

Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat.

Besuche des Virunga-, Nyungwe- und Akagera-Parks sollten vor Einreise geplant und möglichst mit einem staatlich registrierten Führer durchgeführt werden.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexualität und andere LGBTI-Rechte stehen nicht unter Strafe. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich jedoch nicht akzeptiert.

Rechtliche Besonderheiten

Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich.

Der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.

Nach wie vor in Kraft ist auch eine Vorschrift aus dem Jahr 1988, welche die sogenannte „concubinage“, das dauerhafte Zusammenleben von unverheirateten Personen, von denen mindestens eine verheiratet ist, unter Androhung einer Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe untersagt.

Das ruandische Strafrecht sieht für sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.

Darüber hinaus existieren keine von europäischen Regelungen erheblich abweichende, strafrechtliche Vorschriften.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Ruanda-Francs (RWF). Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Empfohlen wird die Mitnahme von Euro oder US-Dollar, sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden.

Darüber hinaus ist das Abheben von Ruanda-Francs mit Kredit- bzw. EC-Karten an Bankautomaten möglich. Hier können je nach Kreditinstitut unterschiedlich hohe Gebühren anfallen. Die Zahlung mit Kreditkarte ist nur in größeren Hotels möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App Zoll und Reise finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein        
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Ruanda ein Visum.

Visa für die Einreise nach Ruanda können entweder online oder nach Eintreffen am Flughafen beantragt und bezahlt werden. Die Gebühr für ein Visum für eine einmalige Einreise und einen Aufenthalt von 30 Tagen beläuft sich auf 50,- US-Dollar und für eine mehrmalige Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen auf 70,- US-Dollar. Am Flughafen kann die Gebühr in US-Dollar, Euro in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden.

East-Africa-Tourist-Visum

Für Touristenreisen nach Ruanda, Kenia und Uganda kann alternativ vor Reiseantritt über das ruandische Online-Portal ein East-Africa-Tourist-Visum beantragt werden, wenn das Ersteinreiseland Ruanda ist. Das East-Africa-Tourist-Visum erlaubt eine einmalige Einreise in den Staatenverbund und multiple Reisen zwischen den Staaten. Die Kosten hierfür betragen 100 US-Dollar und sind bei Antragsstellung zu bezahlen.

Reisenden aus von Ebola betroffenen Gebieten in der Demokratischen Republik Kongo und aus Uganda müssen bei der Einreise mit einer vollständigen Gesundheitskontrolle und ggf. einer 21-tägigen Quarantänezeit rechnen, siehe Gesundheit.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 5.000 RWF, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt, sie muss aber deklariert werden.

Die Einfuhr von Plastikverpackungen und –tüten, Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden.

Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.

Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt.

Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.

Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15 bis 25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (z.B. Hunde, Katzen) sind eine Herkunftsbescheinigung und ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Letzterer dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es ist außerdem eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes aus dem Herkunftsland des Tieres zusammen mit einer englischen Übersetzung vorzulegen. Die Einfuhrgenehmigung wird vom Rwanda Agriculture Board ausgestellt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Ruanda aus Europa sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Gelbfieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Es besteht ganzjährig ein hohes landesweites Risiko, das sich aufgrund der mannigfaltigen Topographie des Landes nicht exakt definieren lässt. Besonders westliche und östliche Regionen des Landes sind betroffen, auch in der Hauptstadt Kigali kommt es zu Malariainfektionen (fast ausschließlich Plamodium falciparum), siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei Nichtimmunen häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich bei Auftreten von Fieber in dieser Zeit schnell in einer geeigneten medizinischen Institution vor mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet.

Je nach Reiseprofil ist neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner.
  • Wir empfehlen die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen:

  • Tragen Sie körperbedeckende helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Tragen Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle unbedeckten Körperstellen in den frühen Abendstunden und nachts bei Aufenthalt im Freien.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

HIV/AIDS

Etwa 3 bis 4 % der 15-49 Jährigen in Ruanda sind HIV positiv, in den bekannten Risikogruppen sind es deutlich mehr.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Meningokokken-Erkrankung (u.a. bakterielle Hirnhautentzündung)

Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen.

  • Entsprechend der Reiseform empfehlen wir in dieser Reisezeit eine Vierfach-Impfung (Konjugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen - ACWY).

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (auch Kivu-See).

  • Unterlassen Sie grundsätzlich das Baden im offenen Süßwasser.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Auch in Kigali sind schwere Krankheiten/Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt