Diese Meldung war vom 14.10.2020 bis zum 04.11.2020 gültig

Flagge CUMeldung für Kuba (CU)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Havanna, Ciego de Àvila und Sancti Spίritus.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Einreise ist gegenwärtig nur in Ausnahmefällen mit Sondergenehmigung möglich. Ab 15. Oktober 2020 ist geplant, die touristische Einreise nach Varadero zu ermöglichen, s.a. Abschnitt Besonderheiten in den Regionen.

Durch- und Weiterreise

Eine Durchreise durch Kuba ist aufgrund der geschlossenen Landesgrenzen zurzeit nicht möglich.
Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer weiterhin möglich.

Reiseverbindungen

Es gibt derzeit nur einzelne Sonderflüge zwischen Kuba und Europa.
Ab dem 31. Oktober 2020 sind Flüge von Deutschland auf die Ferienhalbinsel Varadero geplant, die Touristen mit Hotelbuchung – bisher nur in Varadero – zur Verfügung stehen sollen.

Beschränkungen im Land

Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind weiterhin eingeschränkt, auch wenn viele coronabedingte Maßnahmen auch in Havanna aufgehoben wurden. Die meisten Hotels sind geschlossen, auch andere touristische Dienstleistungen (Autovermietung, Ausflüge, Überlandreisen) werden derzeit nicht oder nur eingeschränkt angeboten. Der öffentliche Verkehr zwischen Havanna und den umliegenden Provinzen ist nur mit Sondergenehmigung möglich.

Hygieneregeln

Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen hohe Geldstrafen.

Besonderheiten in den Regionen

Touristische Reisen auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz sind von Kanada aus möglich. Reisende müssen per Direktflug auf die jeweilige Insel anreisen und sich bei Einreise einem obligatorischen Corona-Schnelltest unterziehen. Ab dem 15. Oktober 2020 soll auch Varadero in dieser Weise geöffnet werden.
Reisende sind in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Besuche auf der Hauptinsel sind nicht möglich. Eine konsularische Unterstützung ist dort nur begrenzt möglich.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt.

Innenpolitische Lage

Kuba ist ein sozialistischer Einparteienstaat. Meinungs- und Pressefreiheit sind nicht gewährleistet, es kann zu Mangelerscheinungen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen.

  • Vermeiden Sie politische Diskussionen insbesondere zu Fragen der jüngeren kubanischen Vergangenheit oder des Verhältnisses zu den USA.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Fotografieren Sie keine militärischen Anlagen, Polizisten oder sonstige Uniformierte.

Kriminalität

Auch in Kuba können Reisende Opfer von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen werden. Allein reisende Frauen können in Einzelfällen auch Opfer von Sexualstraftaten werden, so ist von exhibitionistischen Handlungen sowie von versuchten Vergewaltigungen berichtet worden.

Ausländische Personen müssen jederzeit in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel). Reisende, die ohne Ausweise und/oder Geldmittel angetroffen werden, werden von der kubanischen Einreisebehörde oftmals für mehrere Tage in einer kostenpflichtigen Unterkunft festgesetzt, bis ihr Status geklärt und die Finanzierung des Aufenthalts gesichert ist – selbst dann, wenn Reisende Opfer einer Straftat wurden.

Die Zahl der Diebstähle, zum Teil mit Gewaltanwendung, ist in letzter Zeit, insbesondere in den Touristenzentren, angestiegen.

Kriminelle versuchen Fahrzeuginsassen beim Reifenwechsel oder beim Tanken abzulenken, um unbemerkt Wertgegenstände und Gepäck zu entwenden.

Vereinzelt wurden Touristen mittels Verabreichung von Schlaf- bzw. willensverändernden Mittel wie K.o.-Tropfen ausgeraubt.
An den Flughäfen wurden Koffer in Einzelfällen aufgebrochen und wertvolle Gegenstände gestohlen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente wie auch Adresslisten sicher auf und fertigen Sie Kopien an.
  • Lassen Sie Taschen und Wertgegenstände nie unbeaufsichtigt.
  • Nehmen Sie nur keine unnötigen Wertsachen und nur das für den Tag benötigte Bargeld, verteilt an mehreren Stellen am Körper mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt.
  • Transportieren Sie wertvolle Gegenstände im Handgepäck.
  • Weisen Sie als Frau ungewollte Flirtversuche deutlich zurück und seien Sie nachts grundsätzlich nur in Begleitung unterwegs.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten mit Taxis bei Dunkelheit.
  • Seien Sie bei Reifenpannen und an Tankstellen sowie bei der Mitnahme von Anhaltern im Mietwagen besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisch-feuchtheißes Meeresklima.
Von Mai bis November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen können.

Kuba liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Auf innerkubanischen Flügen kommt es immer wieder zu zum Teil großen Verspätungen oder auch Streichungen von Flügen, teilweise über mehrere Tage.

Für Rundreisen im Lande kommen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren und Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich der Verkehrssicherheit weniger problematisch sind.

Kuba leidet unter Stromengpässen. Um Strom zu sparen, werden vor allem außerhalb der touristischen Zentren Stromabschaltungen vorgenommen, was auch zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann.

Kubanische Staatsangehörige bedürfen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollten Sie nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung fragen, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind.

Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Straßenbeleuchtung, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubanische Verkehrsteilnehmende verständigen sich im Straßenverkehr zum Teil durch ein System von Handzeichen, die für ausländische Personen zunächst nicht verständlich sind.

Es herrscht Alkoholverbot am Steuer. Ferner ist der Konsum von Alkohol im Passagierraum eines Autos, also auch für Mitfahrende verboten. Es darf darüber hinaus auch kein Alkohol im Personenraum des Autos mitgeführt werden, wenn der Konsum offensichtlich ist.

Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von ausländischen Reisenden kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer und Fahrerinnen zum Teil drakonische Haftstrafen verhängt.

Mietwagen sind in Kuba häufig in einem schlechten technischen und optischen Zustand. Es sind Fälle von Reisenden bekannt geworden, die mit offenbar unberechtigten Schadensforderungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs konfrontiert wurden. Der in Kuba angebotene gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für Mietwagen entspricht nicht europäischen Standards. Dies gilt insbesondere für die geringe Deckungssumme bei Personenschäden.

  • Planen Sie ausreichend Zeit zwischen innerkubanischen und internationalen Anschlussflügen ein. Treffen Sie Vorsorge, falls Sie wegen Streichung oder Verspätung ihres Fluges länger in Kuba bleiben müssen.
  • Übernachten Sie nur in Hotels und privaten Pensionen (sog. „casas particulares“), die über eine staatliche Erlaubnis verfügen.
  • Fahren Sie immer defensiv, stellen Sie sich auf überraschende Verkehrssituationen ein und vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Kontrollieren und dokumentieren Sie den Zustand Ihres Leihwagens bei Vorschäden. Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere auch bei Personenschäden, ggfls. durch Zusatzversicherungen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird für touristische Aufenthalte anerkannt. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss der deutsche in einen kubanischen Führerschein umgeschrieben werden.

LGBTIQ

Homosexualität steht nicht unter Strafe, jedoch ist die Toleranz in der Bevölkerung, vor allem im ländlichen Raum, gering.

Rechtliche Besonderheiten

Schon beim Fund geringer Mengen Drogen zum Eigenbedarf ist mit drastischen Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei ausländischen Personen zudem als Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis dreißig Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe oben unter Straßenverkehr. Wirtschaftliche Aktivitäten unterliegen in Kuba einer Vielzahl von Regulierungen und Beschränkungen. Insbesondere der Erwerb von Eigentum ist für ausländische Personen mit Touristenstatus nicht möglich. Verstöße gegen diese Vorschriften werden von den kubanischen Behörden mit zum Teil empfindlichen Haftstrafen geahndet. Dazu zählt auch der Erwerb von Eigentum über kubanische Mittelsleute oder Familienangehörige. Politische Betätigung ist ausländischen Personen nicht gestattet.

  • Beachten Sie genau die lokalen Gesetze, insbesondere hinsichtlich Drogen und wirtschaftlicher und/oder politischer Betätigung.

Geld/Kreditkarten

Kuba verfügt über zwei Währungen. Für ausländische Reisende ist der „Peso Convertible“ (CUC) das übliche Zahlungsmittel. Barzahlungen mit Euro sind nur vereinzelt möglich.

Es ist ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen, das Reisende bei allen kubanischen Banken und staatlichen Wechselstuben (CADECA) zum geltenden Tageskurs in CUC umtauschen können. Während das Bezahlen mit US-Dollar nicht möglich ist, können US-Dollar in den CADECAs zum Kurs von 1:1 in CUC umgetauscht werden - jedoch mit einer zusätzlichen Provision in Höhe von 10%.

Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro zurückgetauscht werden. Es ist ratsam, hierbei die Quittung über den CUC-Erwerb vorzulegen.

Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten.

Neben dem „Peso Convertible“ existiert noch der vorrangig von Einheimischen genutzte „Peso Cubano“, oft auch „Moneda Nacional“ genannt (CUP, MN). Der Wechselkurs CUC - CUP liegt bei 1:24; mit dem CUP werden z.B. Waren auf Bauernmärkten bezahlt.

Bankkarten deutscher Bankinstitute (Debit-, Girocard, Maestro, VPay) werden in Kuba nicht angenommen, auch eine Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und in Wechselstuben (CADECA – „Casa de cambio“) ist mit diesen Karten nicht möglich.

Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden in der Regel in allen größeren Hotels zur Bezahlung akzeptiert, nicht jedoch die von US-amerikanischen Instituten (American Express, Diners Club) ausgegebenen. Dies schließt die deutschen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute ein.

In den Wechselstuben (CADECA) einiger großer Hotels kann Geld mit VISA/Mastercard-Kreditkarte unter Vorlage des Reisepasses abgehoben werden. Inzwischen ist eine Geldabhebung mit VISA/Mastercard-Kreditkarte auch in einigen Bankfilialen (z.B. Banco Financiero Internacional oder Banco Metropolitano) und an Geldautomaten möglich. Dies gilt jedoch nicht flächendeckend für das ganze Land und ist aufgrund technischer Probleme nicht immer gewährleistet.

Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%. Zu beachten ist, dass zusätzlich zu den anfallenden Gebühren der ausgebenden Institute noch die Gebühren des jeweiligen kubanischen Geldinstituts berechnet werden. Deren Höhe sollte direkt beim Institut vor Ort erfragt werden.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Auf Kuba werden weiterhin Maßnahmen zur Prävention von Ebola umgesetzt.
Bei der Einreise werden Fragen zum Gesundheitszustand und zu aktuellen Reisetätigkeiten gestellt. Reisende, die sich in Guinea, Liberia, Mali oder Sierra Leone aufgehalten haben oder über Flughäfen dieser Länder gereist sind, werden bis zum Ablauf von 21 Tagen nach Aus- bzw. Durchreise durch diese Länder einer Quarantäne unterworfen.

Visum

Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sogenannten "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Touristenkarten müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Verschiedene Reiseveranstalter bieten den Verkauf der Touristenkarte ebenfalls an, jedoch nur zusammen mit anderen touristischen Leistungen. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u. U. die Mitnahme.

Minderjährige

Probleme bei der Ein- und Ausreise ausländischer minderjähriger Reisende, wenn diese nicht von beiden Erziehungsberechtigten begleitet werden, konnten bis jetzt nicht beobachtet werden. Minderjährige Reisende, die auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen dagegen zur Ausreise eine notarielle Genehmigung, wenn sie nicht von beiden Sorgeberechtigten auf ihrer Reise begleitet werden.

Erfassung biometrischer Daten

Bei der Einreise nach Kuba werden am Flughafen im Rahmen der Kontrolle des Visums bzw. der Touristenkarte Gesichtsfotografien der Einreisenden gefertigt.

Krankenversicherungspflicht

Jeder Kubareisende ist verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.

Zum Nachweis genügen in der Regel Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba zu wenden.

Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben.

Einzelheiten zu den Versicherungsangeboten bieten Asistur bzw. CubaInfo.

Ein- und Ausreise über USA

Touristische Reisen direkt von den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt, dies betrifft auch Kreuzfahrten von den USA nach Kuba. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn sie unter einer der 11 von den US-Behörden festgelegten Kategorien fallen, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.
Kubareisende sind nach amerikanischen Recht verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.
Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen. 
US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Pflichten zum Nachweis des erlaubten Reisezwecks auch bei Reisen von Kuba in die USA an.

Nähere Informationen können nur die zuständigen US-Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen.
Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines

  • Informieren Sie sich über die aktuellen US-Bestimmungen zur Ein- und Ausreise nach/von Kuba, diese können sich auch kurzfristig ändern.

Ein- und Ausreise über Brasilien

Wegen eines Gelbfieberausbruchs in Brasilien haben mehrere Staaten in Lateinamerika ihre Einreisebestimmungen verschärft, hierunter auch Kuba. Reisende, die aus oder über Brasilien einreisen möchten, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden kann.

Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit

Reisende mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können. Die Benutzung von kubanischen Reisepässen bei Ein- und Ausreise ist für diesen Personenkreis Pflicht. Eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft bei Haftfällen ist in der Regel nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von 5.000 US-Dollar aber deklariert werden. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

Es sollten stets nur Gegenstände zum  persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.

Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktion sind hiervon nicht betroffen. Die Einfuhr von Drohnen ist verboten.

Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.

Es können bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50) Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden.

Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Webseite des kubanischen Zolls erhältlich.

  • Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Dies kann auch auf Münzen älterer Prägung zutreffen. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden ganzjährig, insbesondere jedoch während der Regenzeit, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen:

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Bislang werden, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin, nur importierte Fälle von Chikungunya-Virusinfektionen in Kuba gemeldet. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Die Insel Kuba ist malariafrei.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und wird seit 2012 v.a. aus den Provinzen Havanna, Guantanamo, Santiago de Cuba, Granma, Camaguey sowie Cienfuegos vereinzelt auch bei Touristen gemeldet. Eine Erkrankung kann gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Ciguatera

Ciguatera ist eine Fischvergiftung, die nach dem Verzehr von Meeresfischen in tropischen Gewässern auftreten kann. Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufnehmen, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können. Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe Merkblatt Ciguatera.

  • Beachten Sie lokale Warnungen.

Tollwut

Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Kuba kann Tollwut zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu streunenden Tieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Medizinische Versorgung

Es gibt in Kuba kein verlässliches Rettungssystem, d.h. es kann weder davon ausgegangen werden, dass eine wie in Deutschland übliche maximale Alarmierungszeit eingehalten wird, noch dass sich an Bord des Rettungsfahrzeuges immer ausreichend qualifizierte Rettungsassistenten bzw. Ärzte befinden.

Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern vorgesehen. Bei akuten Notfällen wird prinzipiell auch in anderen Krankhäusern eine (kostenpflichtige) Erstbehandlung vorgenommen. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist insbesondere in vielen ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt