Diese Meldung war vom 20.04.2022 bis zum 09.05.2022 gültig

Flagge IDMeldung für Indonesien (ID)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Visa für deutsche Staatsangehörige können ab sofort auch wieder bei der Einreise beantragt werden. Nähere Informationen hierzu sind bei der indonesischen Immigrationsbehörde zu finden.

Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Ab 18 Jahren wird zusätzlich ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.

Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi verlangt.

Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test.

Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.

Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.

Für zweifach Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.

Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.

Ausreise und Transit

Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.

Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.

Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.

Beschränkungen im Land

In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.

Derzeit gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.

Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi“ verlangt.

Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.

Zweifach Geimpfte benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen den gleichen Testerfordernissen. Kinder im Alter zwischen sechs und 17 Jahren, die nicht zweifach geimpft sind, benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr für jedes Transportmittel einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.

In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.

Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.

Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.

Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.

Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.

Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
  • Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
  • Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
  • Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.

Sicherheit

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die Provinzen Papua und West-Papua wird derzeit abgeraten.

Terrorismus

In der Vergangenheit wurden vereinzelte Anschläge insbesondere in der Hauptstadt Jakarta verübt, Mitte Mai 2018 in Surabaya und Sidoarjo im Osten Javas. Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen Terrorismus vor. Dennoch besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen in ganz Indonesien. Internationale Hotels, Einkaufszentren, Diskotheken, Flugplätze, christliche Kirchen und westliche oder nicht-muslimische Einrichtungen insbesondere im großstädtischen Bereich, wie Jakarta, Bandung, Medan, Makassar und Surabaya sowie auf der Insel Bali, gelten als besonders anschlagsgefährdet.

In den Gewässern der Celebessee zwischen Indonesien, Malaysia und den Philippinen sowie in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) gibt es Fälle von Piraterie.
Insbesondere auf abgelegenen Inseln in den Grenzgebieten Ostkalimantans zu Malaysia und den Philippinen sowie Nord-Sulawesis besteht ein Risiko von Entführungen.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen (während des Fastenmonats Ramadan, zu den anschließenden Feiertagen wie dem Unabhängigkeitstag am 17. August, an christlichen Feiertagen wie Ostern oder Weihnachten, aber auch zum Balinesischen Neujahr Nyepi und dem chinesischen Neujahr, sowie im Umfeld wichtiger politischer Ereignisse wie z.B. Wahlen besonders aufmerksam.
  • Unternehmen Sie in den genannten Gewässern und Inseln keine individuellen Ausflüge, sondern nur organisierte und begleitete.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon sowie in Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es aufgrund von ethnischen und religiösen Spannungen zu Unruhen mit Toten und Verletzten. Die Situation hat sich in beiden Regionen stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in diese Regionen wird dennoch empfohlen.

Für Papua und West-Papua gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt bei nicht-touristischen Aufenthalten. Es kommt regelmäßig zu teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften.

Auch in den übrigen Landesteilen und besonders in der Hauptstadt Jakarta kann es zu Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.

  • Vermeiden Sie nicht unbedingt erforderliche Reisen in die Provinzen Papua und West-Papua.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Indonesien zählt weltweit zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen hart bestraft, siehe Strafrecht. Schon bei der Mitnahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten wie auch bei der Mitnahme von Gegenständen für andere Personen ist Vorsicht geboten.

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, aber auch bewaffnete Überfälle, Handtaschen- und Smartphoneraub in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in Cafés und Restaurants touristisch beliebter Orte und von motoradfahrenden Reisenden wie auf Bali und Lombok sowie erzwungene Bargeldabhebungen am Geldautomaten kommen regelmäßig vor.

In der Hauptstadt Jakarta besteht die Gefahr von Überfällen besonders für allein reisende Frauen. Taxis sollten nur von Bluebird, Silverbird oder Express genommen bzw. telefonisch bestellt werden.

Vereinzelt kommt es auch zum Einsatz von K.o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
Auf Bali wie auch an vielen anderen Orten verleiten Falschspielerbanden Reisende zu verbotenen, manipulierten Glücksspielen.
Die Polizei ist häufig nicht bereit, Anzeigen entgegenzunehmen. 

  • Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen und unbekannten Substanzen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Achten Sie auf Ihre Umgebung, insbesondere bei Fahrten mit Mietfahrzeugen, halten Sie möglichst nur an sicher erscheinenden Orten an und Fenster und Türen bei der Fahrt geschlossen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und beim Bezahlvorgang Ihre Kreditkarte nicht außer Augen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben und Tsunamis

Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, dem pazifischen Feuerring, so dass es häufig zu vulkanischen Aktivitäten sowie Erd- und Seebeben kommt und auch Tsunamis ausgelöst werden können.
Im Dezember 2004 hat ein schweres Seebeben vor der Insel Sumatra eine Flutwelle ausgelöst, die hunderttausende Todesopfer forderte.

Ende Juli und im August 2018 haben mehrere zum Teil schwere Erdbeben vor allem den Norden der Ferieninsel Lombok sowie Sumbawa erschüttert. Ende September 2018 ereigneten sich auf der Minahasa Halbinsel, Sulawesi, mehrere Erdbeben. Es wurde eine Flutwelle ausgelöst, die in der Provinzhauptstadt Palu und Umgebung zu Überschwemmungen führte Die Wiederherstellung der Infrastruktur wird noch lange Zeit in Anspruch nehmen. Die medizinische Versorgung ist nur sehr eingeschränkt möglich.

Vulkane

Mehrere Vulkane in verschiedenen Landesteilen zeigen erhöhte Aktivität. Es wird grundsätzlich empfohlen, die jeweiligen Gefahrenzonen großflächig zu meiden und sich vorab nach den aktuellen Gefährdungsstufen zu erkundigen. Mit Beeinträchtigungen im Flugverkehr bis zur Schließung von Flughäfen muss bei erhöhter vulkanischer Aktivität gerechnet werden.

Derzeit liegt für zwei Vulkane die zweithöchste Gefährdungsstufe 3 (Vulkane Sinabung auf Nord-Sumatra und Karangetang nördlich von Sulawesi) und für 20 weitere Vulkane in Indonesien Gefährdungsstufe 2 vor.  

Nach einem Erdrutsch Ende Dezember 2018 unter dem bis heute aktiven Vulkan Anak Krakatau, der an den Stränden der Sundastraße in Pandeglang, Serang und Süd-Lampung, einen Tsunami verursachte, ist weiterhin eine Sperrzone im Umkreis von zwei Kilometern festgelegt.

Seit Ende November 2017 ist der Vulkan Agung auf der Insel Bali verstärkt aktiv, für den seit Juli 2020 die Gefährdungsstufe 2 und eine Sperrzone von zwei Kilometern um den Krater gilt. Seit Anfang Oktober 2018 gilt auch um den Vulkan Soputan auf Sulawesi eine Sperrzone im Umkreis von eineinhalb Kilometern und die Gefährdungsstufe 2.

Seit Februar 2019 zeigt der Vulkan Bromo im Nationalpark Bromo-Tengger-Semeru (derzeit wegen Covid-19 geschlossen) auf der Insel Java erhöhte Aktivität, so dass eine – noch immer bestehende - Sperrzone von einem Kilometer eingerichtet wurde. Die Möglichkeit verstärkter Aktivitäten besteht auch weiterhin bei den Vulkanen Merapi in der Region Yogyakarta auf der Insel Java. Der Vulkan Rinjani auf der Insel Lombok ist für Wanderer während der Regenzeit von November bis April jeden Jahres geschlossen.

Klima, Überschwemmungen

Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima.
Weite Teile des Landes sind während der Regenzeit, die meist von November bis März andauert, von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen, die anhaltende Überflutungen und erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen können. Auch die Stromversorgung und Telefon- und Internetverbindungen können erheblich beeinträchtigt sein.

Waldbrände

Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden, die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastungen verursachen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Verkehrswege sind nach Naturkatastrophen und zunehmenden Problemen mit Überschwemmungen in der Regenzeit in vielen Landesteilen zusätzlich beeinträchtigt. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.

Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Bei der Auswahl des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Es herrscht Linksverkehr. Autobahnen existieren kaum.
Fahrzeuge sollten nur von renommierten Firmen und mit Fahrer angemietet werden. Aufgrund des Unfall- und Diebstahlrisikos sollte auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz geachtet werden. Von der Anmietung von Krafträdern (Motorräder und Motorroller) und von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.

Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Bei dem aus tausenden Inseln bestehenden indonesischen Archipel sind vielfältige regionale und lokale Besonderheiten zu beachten, von denen hier nur auf die Wichtigsten hingewiesen werden kann.

In der östlichen Provinz Aceh finden Teile der Scharia Anwendung, und zwar sowohl auf muslimische Personen als auch auf Reisende nicht-muslimischen Glaubens. Homosexuelle Beziehungen, Glücksspiel, Alkoholkonsum oder außerehelicher Geschlechtsverkehr können mit Prügelstrafen geahndet werden. In unterschiedlichen Abstufungen gilt Ähnliches in einigen der angrenzenden Gebiete.

Indonesien ist mit Ausnahme von Bali ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamischen Ländern gelten, sollten daher (außer auf Bali) insbesondere in ländlichen Gegenden Indonesiens beachtet werden.

Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für muslimische Personen gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Daher sollte tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand genommen werden und auf dezente, langärmlige Kleidung geachtet werden.

LGBTIQ

Homosexualität ist in Indonesien mit Ausnahme der Provinz Aceh nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von LGBTIQ-Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-Pornographiegesetzgebung. Nähere Informationen zur Strafbarkeit sexueller Handlungen finden Sie unter Strafrecht.

Auch in Provinzen, in denen sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden.
Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein.

Rechtliche Besonderheiten

Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe, die auch an Ausländern vollstreckt wird. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt.

Selbst Medikamente für den eigenen Bedarf können, insbesondere, wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie z.B. Methadon, oder bei Psychopharmaka, ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen.

Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.

Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen.

Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Aufgrund von Missbrauchsfällen sollte die Kreditkarte nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Bank- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, mit vor der Einreise erteiltem Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Ein- und Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Pässe, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise verwandt werden. Die indonesischen Grenzbehörden haben in letzter Zeit mehrfach deutschen Staatsangehörigen in solchen Fällen die Einreise verweigert. Wird ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Pass wiederaufgefunden und dies der ausstellenden Behörde mitgeteilt, so kann es u. U. einige Zeit dauern, bis die Löschung der Fahndungsmeldung auch im Datenbestand der indonesischen Grenzbehörden erfolgt. 

Eine Einflussnahme der Botschaft Jakarta auf die indonesischen Behörden, im Fall einer Einreiseverweigerung trotzdem ausnahmsweise die Einreise zu gestatten, ist nicht möglich.

Visum

Im Folgenden sind die Visumbestimmungen vor Ausbruch der Pandemie aufgeführt.

Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder

  • visumfrei einreisen,
  • bei der Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten, oder
  • vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.

Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden, haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft.

Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Nähere Informationen können bei der indonesischen Botschaft erfragt werden.

Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.

Einreise ohne Visum („Visa free visit“)

Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen zu touristischen Zwecken, zum Besuch, zur Seminarteilnahme oder im Flughafentransit können deutsche Staatsangehörige ohne Visum einreisen, wenn ein Rück- oder Weiterflugticket vorhanden ist. Die Verlängerung des visumfreien Aufenthalts über 30 Tage hinaus ist ausgeschlossen. Die indonesischen Behörden tolerieren nicht länger die bisherige Praxis, das Land kurzzeitig zu verlassen (z. B. Ausreise nach Singapur oder Kuala Lumpur) und anschließend erneut für bis zu 30 Tage visumfrei einzureisen. Vielmehr wurde dies in letzter Zeit als Umgehung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen betrachtet.

Für längerfristige Aufenthalte sollte daher rechtzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde in Indonesien eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Die visumfreie Ein- und Ausreise ist über die internationalen Flughäfen Soekarno-Hatta (Jakarta) und Ngurah Rai (Denpasar/Bali) sowie viele andere Grenzübergangsstellen möglich, jedoch nicht über alle Grenzübergangsstellen. Auskünfte hierzu erteilen die Auslandsvertretungen der Republik Indonesien.

Visum bei Einreise ("on Arrival")

Deutsche, die beabsichtigen, länger als 30 Tage, jedoch höchstens 60 Tage, in Indonesien zu bleiben und weder eine Arbeitsaufnahme noch einen Daueraufenthalt in Indonesien planen, können unter Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und gegen die Gebühr von 35 USD in bar bei Einreise ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival“) erhalten.

Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich, kostet mindestens 30 USD und muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien. Dort müssen rechtzeitig vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums die genauen Kosten sowie die Bearbeitungsdauer erfragt werden.

Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten.

Bei Aus- und Wiedereinreise kann jederzeit erneut ein „Visa on Arrival“ beantragt werden.

Visum vor der Einreise

Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • für Aufenthalte, die auf eine Dauer von über 60 Tagen angelegt sind,
  • für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit),
  • für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass.

Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer

Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von einer Million Indonesischen Rupien (IDR) pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.

Flughafensteuer

Die Flughafensteuer von bis zu 200.000 IDR je Passagier ist meist im Preis für das Flugticket enthalten. Es wird empfohlen, im Zweifel bei der Fluggesellschaft nachzufragen, ob dies der Fall ist.

Meldepflicht

Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab 24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT= Rukun Tetangga) vornimmt.

Minderjährige

Informationen bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Indonesien werden auf Anfrage durch die Fluggesellschaft bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien erteilt.

Einfuhrbestimmungen

Indonesien hat für Einreisende eine Verpflichtung zur Registrierung der International Mobile Equipment Identity (IMEI)-Nummer eingeführt. Dies betrifft Mobiltelefone und sonstige mit einer SIM-Karte ausgestattete elektronische Geräte, die in Indonesien genutzt werden sollen. Die Geräte müssen vor bzw. bei Einreise oder binnen 60 Tagen nach Einreise bei der indonesischen Zollverwaltung (Bea Cukai) registriert werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person limitiert. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert. Bei Registrierung der Geräte können Einfuhrabgaben fällig werden.

Die Einfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln mit einem Gegenwert, der 100 Mio. IDR (derzeit ca. 6.300 EUR) überschreitet, muss bei der Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet.

Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln, die den Gegenwert von 100 Mio. IDR überschreitet, ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank Indonesia erforderlich.

Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf bestimmt sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin befragt werden.

Heimtiere

Informationen bezüglich des Imports von Heimtieren nach Indonesien stellen die Fluggesellschaften bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien auf Anfrage zur Verfügung.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Indonesien ist selbst kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischungsimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Das Malariarisiko besteht in Indonesien ganzjährig.
Ein hohes Risiko besteht in Lombok, West-Papua (Irian Jaya) und auf der Insel Sumba. Ein geringes Risiko liegt auf Kalimantan (Borneo), den Inseln vor der Westküste von Sumatra, Ost Nusa Tenggara (Inseln von Flores bis Timur) und der Inselgruppe der Molukken vor. Bali, Sumatra, Java, Sulawesi, West Nusa Tenggara (Inseln von Lombok bis Sumbawa) haben ein minimales Risiko
Die großen Städte gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Wie in anderen Ländern Asiens ist auch in Indonesien die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) aufgetreten. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt. Die Letalität ist hoch, bisher war in den meisten Fällen jedoch direkter Kontakt zu infizierten Tieren nachweisbar, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.

  • Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

Tuberkulose

Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

Luftverschmutzung durch Waldbrände

In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können.

Methanolvergiftungen

Mehrere Kranken- und Todesfälle nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.

  • Konsumieren Sie ausschließlich alkoholische Getränke eindeutigen Ursprungs.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englischsprechende Ärzte.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt