Diese Meldung war vom 06.10.2020 bis zum 09.10.2020 gültig

Flagge MRMeldung für Mauretanien (MR)

Grund letzte Änderung: Aktuelles

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauretanien weiterhin gewarnt.

Die Landgrenzen Mauretaniens sind grundsätzlich weiterhin geschlossen und ein Übertreten nur mit Sondergenehmigung möglich. Touristische Einreisen werden nicht gestattet. Der internationale Flughafen in Nouakchott ist seit Mitte September 2020 wieder geöffnet. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 72 Stunden alt sein darf.

  • Seien Sie vorsichtig, und meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Bitte folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.

Von Reisen
-
in den Norden Mauretaniens gelegenenen Regionen Dakhlet Nouadhibou, ausgenommen ist die Hafenstadt Nouadhibou,
- Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérat und
-
die östlich der N1 mit der Stadt Atar und nördlich der Stadt Oudane gelegenen Teile von Adrar, sowie
- in die Regionen Hodh El Gharbhi und Hodh El Charghi,
- auf dem Landweg die Westsahara,
- allgemein in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone
wird dringend abgeraten
.

Terrorismus

In Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken, besonders an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren und bei Sport- und Kulturveranstaltungen, wie Wüsten-Ralleys oder Musikfestivals. Vergeltungsmaßnahmen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.

Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) sucht in Mauretanien wie auch in anderen Ländern der Region gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Diverse terroristische Gruppierungen wie AQMI operieren grenzübergreifend, wie Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien gezeigt haben. Auch in Mauretanien besteht vor allem außerhalb der Hauptstadt Nouakchott weiterhin ein erhöhtes Entführungsrisiko, insbesondere im Norden und Osten des Landes. Ausländer sind dort ein bevorzugtes Ziel.

Innenpolitische Lage

Im Nordosten wurde eine militärische Sperrzone zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten eingerichtet, in die Zivilisten nicht einreisen dürfen.

Spontane Kundgebungen und Demonstrationen kommen gelegentlich vor, insbesondere im Rahmen von Freitagsgebeten, bei denen immer wieder aktuelle Themen aufgegriffen werden. Gewaltsame Ausschreitungen sind dabei nicht auszuschließen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Halten Sie sich von Sperrzonen fern.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalität und die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, hat in den letzten Jahren zugenommen. Überfälle auf Autos und Einbrüche in Häuser kommen in Nouakchott vor. Ausländer sind dabei keine bewussten Ziele, aber in gleichem Maß davon betroffen. Auch die Gewalt gegen Frauen bis zu sexuellen Übergriffen, auch gegen Ausländerinnen hat steigende Tendenz.

Die Sicherheitslage wird auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen. Reisen in dieses Gebiet, ausgenommen die Hafenstadt Nouadhibou, wie auch in das Gebiet nördlich der Stadt Ouadane sowie die südöstlichen Regionen Hodh El Gharbhi und Hodh El Charghi sind besonders gefährlich. Hier ist auch das Entführungsrisiko für Ausländer erhöht, siehe Terrorismus.
In der Westsahara kann keinerlei konsularische Unterstützung geleistet werden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht meist trockenes Wüstenklima.

Während der Regenzeit von Juli bis September kann es insbesondere am Senegalfluss, aber auch in den Regionen Adrar und Tagant zu Überschwemmungen und nicht passierbaren Pisten und Straßen kommen. Auch die Stromversorgung und Kommunikation kann beeinträchtigt sein.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr auch mit Todesfolge, insbesondere bei Dunkelheit. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sogenannte „Route de l’Espoir“ von Nouakchott nach Néma, die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert.

Bei Reisen in Wüstengebiete bestehen erhebliche Gefahren, auch durch das extreme Klima.

  • Verzichten Sie unbedingt auf Nachtfahrten.
  • Fahren über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi und mit angemessener Ausrüstung und sowie Wasser- und Lebensmittelvorräten.
  • Nutzen Sie möglichst erfahrene Reiseführer oder informieren Sie sich genau.
  • Hinterlassen Sie Informationen über geplante Routen und Abfahrts- und Ankunftszeiten.

Führerschein

Es wird ein internationaler Führerschein benötigt, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

Ein- und Ausreise von und nach Algerien, Senegal und Mali

Von Versuchen, über Algerien oder Mali wie auch auf dem Landweg durch die Westsahara ein- oder auszureisen, wird aufgrund einer sehr hohen Überfallgefahr dringend abgeraten.

Die Einreise nach und von Senegal ist an den offiziellen Grenzübergängen in Diama und Rosso derzeit möglich. In Diama gibt es einen Damm für Fußgänger und Fahrzeuge, in Rosso tagsüber eine Fährverbindung. Es gibt längere Wartezeiten. Der Grenzübertritt an anderen Stellen oder mit einem kleinen Boot ist illegal.

Ein- und Ausreise in die Westsahara

Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird abgeraten. Eine Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt.

Besondere Verhaltenshinweise

Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Reisende sollten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen.

Ramadan

Der bewegliche Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. Ein Großteil des öffentlichen Lebens ruht tagsüber und wird in die Zeit nach dem Sonnenuntergang verlagert. Der Straßenverkehr ist vor der Zeit des Fastenbrechens (d. h. täglich gegen Sonnenuntergang) zum Teil besonders aggressiv. Reisende sollten auf die Besonderheiten Rücksicht nehmen (z. B. berücksichtigen, dass öffentliches Essen und Trinken tagsüber muslimische Gepflogenheiten verletzen kann; Ausnahme: größere Hotels).

LGBTIQ

Homosexualität wird formell als schweres Vergehen betrachtet und ist mit Todesstrafe bedroht. In der Praxis werden homosexuelle Lebenspartnerschaften jedoch meist geduldet. Eine rechtliche Gleichstellung besteht nicht. Der offene Austausch von Intimitäten ist grundsätzlich, unabhängig von der Konstellation, nicht angebracht.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten. Die Landeswährung Ouguiya darf weder ein- noch ausgeführt werden.

Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution ist verboten und wird geahndet. Homosexuelle Handlungen sind verboten und können mit harten Strafen geahndet werden

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Ouguiya (MRU). Sie ist nicht frei konvertierbar. Es gibt außer in den größeren Hotels zur Begleichung von Hotelrechnungen mit Geheimnummer der Kreditkarte z. Zt. noch keine Akzeptanz für Kreditkarten. Die Mitnahme von Devisen ist daher empfehlenswert.

Die Möglichkeiten für Geldtransfer sind in Nouakchott gering, im Landesinnern so gut wie unmöglich. Vor allem in Nouakchott und Nouadhibou ist aber  das Abheben an einer steigenden Zahl von Geldautomaten mit Visakarte möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. an den Flughäfen Nouakchott-Oumtounsy und Nouadhibou erteilt wird.
Die Gebühren liegen bei Aufenthalten bis zu drei Monaten zwischen 55,- und 95,- €.
Derzeit ist keine Visumerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können bis zu einem Gegenwert von 1.000,- US-Dollar ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag ist bei Einfuhr zu deklarieren, da bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird.
Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000,- US-Dollar in Devisen.
Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich. Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittung der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.

Eine Ausfuhr des mauretanischen Geldes ist nicht erlaubt. Dies wird zumindest am Flughafen kontrolliert.

Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak ohne Erklärung eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkoholika und Produkten aus Schweinefleisch ist nicht gestattet.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.

Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.

Einreise mit dem Fahrzeug

Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung mit französischsprachiger Bescheinigung darüber vorzulegen oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.

Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.

Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg (Quitus) über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren zu zahlen sein.

Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall, Geländeschaden) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden.

Heimtiere

Bei Einfuhr von Hunden und Katzen sind ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis und ein Nachweis über Tollwutimpfung erforderlich. Das Gesundheitszeugnis soll nicht älter als eine Woche sein. Ein Mikrochip wie in der EU ist bei Einreise nicht erforderlich.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Cholera empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.

Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen, ein mittleres während der Regenzeit (Juli-Oktober) in Adrar und Inchiri. Ein geringes Risiko dort während der Trockenzeit und in den übrigen Landesteilen. Als malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Krim-Kongo-Fieber

Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Rift Valley Fever

2015 wurden von der WHO 20 Fälle von Rift Valley Fever (davon 10 bestätigt) mit 8 Todesfällen im Gebiet zwischen Aleg und Kiffa südöstlich von Nouakchott (245 km bzw. 512 km Luftlinie) gemeldet. Die Krankheit ist endemisch in Mauretanien im Grenzgebiet zu Mali; 2011 wurde sie durch infizierte Kamele in die Oasen des Nordens verschleppt. In den letzten Jahren hat Mauretanien wiederholt Ausbrüche bei Menschen gemeldet (2012: 34 Infektionen beim Menschen).

Prinzipiell handelt es sich um eine virale Zoonose (Erkrankung bei Tieren), die regelmäßig seit den 80er Jahren Schafe, Ziegen, Kamele, Kühe, Esel und ausnahmsweise auch den Menschen befällt. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. auch Milch) oder Organen infizierter Tiere, durch virushaltige Aerosole oder aber durch Moskitostiche (vor allem Aedes-Mücken). Eine Mensch zu Mensch – Übertragung ist bislang nicht dokumentiert. Sofern Standardvorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, sollte es auch bei Krankenhauspersonal nicht zu Infektionen kommen. Gefährdet sind vor allem Menschen, die im Kamelhandel tätig sind oder sonst beruflich mit Tieren zu tun haben (Schlachter).

Die Erkrankung verläuft normalerweise mild. In weniger als 4 % der Fälle soll es zu einem schweren Verlauf kommen (Quelle: WHO) bis hin zu hämorrhagischem Fieber mit Einblutungen in verschiedene Organe.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einige Privatkliniken und einige öffentliche Krankenhäuser in Nouakchott in Betracht.

Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt