Diese Meldung war vom 03.03.2022 bis zum 22.03.2022 gültig

Flagge PGMeldung für Papua-Neuguinea (PG)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 3. März 2022, 0 Uhr),redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Papua-Neuguineas.

Eine Einreise ist grundsätzlich nur für vollständig geimpfte Personen möglich. Ein Impfnachweis muss beim Check-in am Ausgangsflughafen vorgelegt werden. Um für die Einreise als vollständig geimpft zu gelten, müssen die Impfungen mit in Papua-Neuguinea zugelassenen Impfstoffen erfolgt sein: Oxford-AstraZeneca, AstraZeneca (COVISHIELD/SII), Pfizer-BioNTech, Moderna, Johnson & Johnson, Sinopharm-BBIBP, Sinovac, Novavax, Covaxin (Bharat Biotech), Covovax (SIINVX-CoV2373). Eine Booster-Impfung ist nach aktuellen Vorgaben nicht nötig. Staatsangehörige von Papua-Neuguinea sowie Personen unter 18 Jahren sind von der Impfpflicht für die Einreise ausgenommen.

Für die Reise muss beim Check-in am Ausgangsflughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden; der Test darf höchstens 72 Stunden alt sein. Nach der Ankunft in Papua-Neuguinea wird am Flughafen zudem ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Kinder unter fünf Jahren sind von den Testpflichten ausgenommen.

Innerhalb von 24 Stunden vor der Reise muss eine Gesundheitserklärung online ausgefüllt werden. Nach dem Absenden des Onlineformulars erscheint ein Barcode, dieser muss abgespeichert und beim Check-in am Flughafen vorgewiesen werden.

Für vollständig geimpfte Personen besteht nach der Einreise keine Quarantänepflicht, sofern der nach Ankunft durchgeführte Antigen-Schnelltest negativ ausfällt. Bei einem positiven Testergebnis muss eine siebentägige Quarantäne in einem der zugelassenen Quarantänehotels abgeleistet werden. Die betroffenen Reisenden dürfen unter den zugelassenen Quarantänehotels selbst ein Hotel für ihren Quarantäneaufenthalt auswählen. Der Aufenthalt im Quarantänehotel ist auf Kosten des Reisenden. Eine Heimquarantäne ist grundsätzlich ebenfalls möglich, sofern der für die Quarantäne vorgesehene Aufenthaltsort von den Behörden als isolationstauglich bewertet wird.

Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt.
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist eingestellt.

Reiseverbindungen

Es ist mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen. Internationale Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Unangekündigte kurzfristige Änderungen des bestehenden Angebots sind nicht auszuschließen. Grundsätzlich müssen sich Reisende Temperaturmessungen unterziehen und während des Flugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Inlandsflüge oder Reisen zwischen den Provinzen sind nur ohne Krankheitssymptome möglich. In einzelnen Provinzen muss nach der Einreise ein PCR-Test durchgeführt werden. In als Hochrisikogebiet eingestuften Provinzen ist für Inlandsreisen mit verschärften Maßnahmen zu rechnen, diese können im Detail auf der Webseite der Regierung eingesehen werden.

Beschränkungen im Land

Aufgrund von COVID-19 gilt der öffentliche Notstand, der mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens einhergeht, zum Beispiel Geschäftsschließungen oder Obergrenzen für private Zusammenkünfte. Die Maßnahmen zur Infektionseindämmung wurden in als Risiko- und Hochrisikogebiet eingestuften Provinzen verschärft, die aktuell geltenden Maßnahmen sind detailliert auf der Webseite der Regierung aufgeführt.

Hygieneregeln

Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gibt einen Aufruf zur Einhaltung von Abstandsregeln.

  • Beachten Sie bei der Planung von Transitreisen zur Ausreise die Anforderungen der beteiligten Fluglinien an die Buchung und die übrigen Beförderungsbedingungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

In Papua-Neuguinea kommt es immer wieder zu Unruhen, vor allem in Port Moresby, Lae, Mount Hagen und den Hochlandprovinzen und dort zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Clans.
In den Bergbauprovinzen Southern Highlands, Enga und Hela kam es seit Mitte 2017 bei Auseinandersetzungen innerhalb der lokalen Bevölkerung teilweise zur Verhängung eines unbefristeten Ausnahmezustandes, wie zuletzt in und um Lae an der Nordostküste. Bei Demonstrationen und Versammlungen von größeren Menschengruppen besteht stets die Möglichkeit gewaltsamer Ausschreitungen.
In einer Notlage stehen Hilfe durch Sicherheitskräfte oft nur eingeschränkt zur Verfügung.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalität in Papua-Neuguinea ist insgesamt sehr hoch. Besonders gefährlich sind Aufenthalte in der Hauptstadt Port Moresby, in Lae, im Hochland und in Mount Hagen. Die Zahl der bewaffneten Raubüberfälle an öffentlichen Plätzen und auch in Unterkünften, Einbrüche und Überfälle auf Autos im Straßenverkehr („Carjacking“) ist hoch.
In den vergangenen Monaten kam es um den Varirata Nationalpark zu Raubüberfällen auf Wanderer. Täter zeigen eine hohe Gewaltbereitschaft, bis hin zum Tötungsdelikt.

Die Zahl der Berichte über gezielte Vergewaltigungen steigt; Übergriffe erfolgen meist ohne Vorwarnung, allein reisende Frauen sind hierbei besonders gefährdet.
Auf Grund der Gefahr einer Ansteckung mit HIV/AIDS sollten Opfer von Gewaltverbrechen, insbesondere Vergewaltigung, unverzüglich einen Arzt aufsuchen.

In der ansonsten eher friedlichen, von Touristen gerne besuchten Gegend von Alotau/ Milne Bay kam es seit Dezember 2018 wiederholt zu Gewaltkriminalität wie Raubüberfällen in von Touristen frequentierten Hotelanlagen.
Als Ausländer besteht außerhalb bewachter Anlagen wie Hotels und Restaurants) insbesondere allein und nach Einbruch der Dunkelheit eine erhöhte Gefahr, insbesondere in Port Moresby, aber auch in anderen o.g. Regionen.

Gewalttätige von rivalisierenden Stammesgruppen ausgehende Zwischenfälle bei der Begehung des Kokoda Track und Black Cat Track können nicht ausgeschlossen werden.

Bougainville

Die Kriminalität in der autonomen Provinz Bougainville ist im Laufe der letzten Jahre zurückgegangen. Die frühere Bewachung von Geldautomaten in Buka wurde eingestellt.
Im Rahmen von Streitigkeiten kommt es weiterhin zu Gewalttaten. Gefahren sind im zentralen Bergland von Bougainville und im Süden der Insel aufgrund der Abgelegenheit und des nach wie vor verbreiteten Waffenbesitzes hoch.

  • Seien Sie besonders vorsichtig, vor allem in Port Moresby, in Lae, im Hochland, in Mount Hagen, im zentralen Bergland und im Süden von Bougainville und allgemein auf Wandertouren.
  • Bewegen Sie sich außerhalb bewachter Anlagen (z.B. Hotels, Restaurants) nicht allein zu Fuß, sondern nur in Gruppen und möglichst in Begleitung einheimischer Personen.
  • Verzichten Sie bei Dunkelheit ganz auf Fortbewegung zu Fuß und auf Überlandfahrten verzichten.
  • Bevorzugen Sie stets Transportmittel der Hotels beziehungsweise der Reiseveranstalter und verzichten Sie auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
  • Halten Sie Fenster und Türen eines Fahrzeuges stets geschlossen bzw. verriegelt.
  • Halten Sie sich von möglichen Auseinandersetzungen fern.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, im Bus und an Geldautomaten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben, Vulkane und Tsunamis

Papua-Neuguinea liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es mehreren starken Erdbeben kommt. Mehrere Vulkane sind immer wieder aktiv, auch Tsunamis sind insbesondere nach Seebeben möglich.

Ende Februar 2018 hat ein Erdbeben der Stärke 7,5 in der Provinz Southern Highlands schwere Schäden verursacht und Todesopfer gefordert, Erdbeben der Stärke 7,2 und 7,5 im Mai 2019 nahe Bulolo und Kokopo blieben ohne größere Schäden. Mit weiteren Nachbeben ist zu rechnen.

Der Vulkan Ulawun auf der Insel New Britain ist zuletzt mehrfach ausgebrochen, wie am 26. Juni, 4. August 2019 und 1. Oktober 2019. Umliegende Ortschaften wurden evakuiert und am Hoskins Flughafen Flüge abgesagt. Der New Britain Highway wurde teilweise gesperrt.

Der Vulkan Manam Island ist seit April 2017, der Vulkan Kadovar Island verstärkt seit Januar 2018 aktiv, beide führten bzw. führen auch zu Evakuierungsmaßnahmen.
Auf der Insel Bougainville ist der Vulkan Bagana in der Northern Solomon Provinz weiterhin besonders aktiv.

Tropische Wirbelstürme und Überschwemmungen

Das Klima ist tropisch.
Insbesondere zwischen November und Mai kommt es regelmäßig zu tropischen Taifunen, die ebenfalls große Schäden wie Überflutungen und Erdrutsche und Behinderungen im Reiseverkehr nach sich ziehen können.

Es kann jederzeit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Von November bis März gibt es Nordwest-Monsun, von April bis Oktober Südost-Passat.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Es gibt keine deutsche berufskonsularische Vertretung in Papua-Neuguinea.
Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra/Australien. Für konsularischen Angelegenheiten ist das deutsche Generalkonsulat in Sydney/Australien zuständig.
In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Port Moresby um Unterstützung gebeten werden.

Papua-Neuguinea verfügt über keine Auslandsvertretung in Deutschland. Die papua-neuguineische Botschaft in Brüssel ist auch für Deutschland zuständig. Die Erreichbarkeit ist der Übersicht aller Vertretungen Papua-Neuguineas zu entnehmen.
Anfragen können ferner an den papua-neuguineischen Honorarkonsul in Berlin gerichtet werden.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Öffentlicher Transport steht nur sehr eingeschränkt durch Kleinfahrzeuge und aufgrund der geografischen Gegebenheiten nicht überall zur Verfügung. Sicherheitsstandards von Fähr- und Küstenschiffen entsprechen in der Regel nicht internationalen Standards.

Weite Teile des Landes sind kaum erschlossen und daher für Reisende fast unzugänglich. Die bestehende Infrastruktur befindet sich häufig in schlechtem Zustand, für Individualtouristen ist praktisch keine vorhanden.

Der Zustand der nur teilweise asphaltierten Straßen und Brücken bei Überlandfahrten ist schlecht. Diese können zudem nach Naturkatastrophen, Erdrutschen und Überschwemmungen unpassierbar sein. Dort erhöht sich die Überfallgefahr.

Einfache Unterkünfte sind weit unter internationalem Standard und verfügen oftmals nicht über Sicherheitspersonal.

Das Bergland in Zentralbougainville um die Panguna-Mine ist eine ehemalige Konfliktzone. Gewaltsame Ausschreitungen in diesem Gebiet können nicht ausgeschlossen werden.

Situative Korruption von Polizeibeamten gegenüber Ausländern ist nicht auszuschließen, etwa durch Einforderung von Geldbeträgen unter Androhung der Verhaftung oder der Ausstellung von Strafzetteln.

  • Vermeiden Sie nach Möglichkeit Fähr- und Küstenschiffe.
  • Lassen Sie als Individualreisende besondere Vorsicht walten und planen Sie Ihre Reise sorgfältig.
  • Bevorzugen Sie organisierte Gruppenreisen mit ortskundiger Begleitung.
  • Erkundigen Sie sich vor Beginn einer Überlandfahrt bei örtlichen Stellen nach der Passierbarkeit von Straßen und Brücken.
  • Betreten Sie die ehemalige Konfliktzone um die Panguna-Mine nicht auf eigene Faust.
  • Bewahren Sie bei Forderungen der Polizei die Ruhe, wenden Sie sich ggf. an ein Hotel oder einen Rechtsanwalt.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Ehebruch bzw. sexueller Verkehr mit einer verheirateten Person ist illegal.

Unter anderem für Mord, Piraterie, Landesverrat,  Raub und im schweren Fall der Vergewaltigung ist im Strafgesetz die Todesstrafe vorgesehen; sie wurde seit 1950 jedoch weder verhängt noch vollstreckt.

Drogendelikte werden hart bestraft.

Der Besitz und Verkauf von pornografischen Material ist streng verboten.

Das Fotografieren kann an kulturellen Stätten verboten sein.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung in Papua-Neuguinea ist der Kina (PGK). Kreditkarten werden vielerorts als Zahlungsmittel akzeptiert.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate nach Einreise gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann vor der Einreise bei einer Botschaft Papua-Neuguineas oder bei einem touristischen Aufenthalt bis zu 60 Tagen bei Einreise beantragt werden.

Visum bei Einreise („on Arrival“)

Bei Einreise nur für einen touristischen Aufenthalt können deutsche Staatsangehörige an den Flughäfen von Port Moresby (Jacksons International Airport und Tokua (Rabaul) International Airport) ein kostenfreies Touristenvisum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen erhalten.

Visum vor der Einreise

Für einen anderen als touristischen Aufenthalt ist die vorherige Einholung eines Visums bei der Botschaft Papua-Neuguineas unerlässlich. Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis muss ein Gesundheitszeugnis mit negativem HIV-Antikörperbefund vorgelegt werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet verlangt.

Einreise auf dem Seeweg

Für die Ein- und Ausreise über den Seeweg gelten gesonderte Vorschriften.
Einreisen über nicht offizielle Eingangshäfen werden verweigert bzw. mit Geldstrafen geahndet. Ggf. muss auch mit Inhaftierung und Abschiebung auf eigene Kosten gerechnet werden. Dies gilt z.B. für die Ein- und Ausreise von Ausländern von Bougainville auf die Salomonen und umgekehrt. Sie ist auf dem Seeweg nicht erlaubt.

  • Bitte erkundigen Sie sich vor der geplanten Reise bei den zuständigen Behörden Papua-Neuguineas über diesbezügliche Ein- und Ausreisemöglichkeiten.

Minderjährige

Allein reisende Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als minderjährige Reisende (unaccompanied minor) angemeldet werden. Allein reisende Kinder im Alter von zwölf bis fünfzehn Jahren können als minderjährige Reisende angemeldet werden; sollten jedoch immer als junge Reisende (young passenger) identifiziert sein. Weitere Informationen stellen beispielsweise Qantas oder Virgin Australia zur Verfügung.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Wert von 20.000 PGK zu deklarieren.

Die Zollvorschriften beinhalten eine Begrenzung für Alkohol und Tabakwaren, die der deutschen vergleichbar ist.

Die Quarantänebestimmungen verbieten die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art, wovon Konserven nicht betroffen sind.

Auch die Einfuhr von Glücksspielen (Spielkarten etc.) und von Medien mit pornographischen Inhalten ist verboten.

Heimtiere

Informationen zur Einfuhr von Heimtieren nach Papua-Neuguinea bietet das australische Landwirtschaftsministerium Department of Agriculture.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Im September 2018 kam es in den Provinzen Morobe, Madang und Eastern Highlands zu einem Ausbruch von Impfpolioviren der Subgruppen 1 und 2 mit einem bestätigten und mehreren Verdachtsfällen.
Die WHO hat Papua-Neuguinea aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern.
Alle Reisenden unter vier Wochen Reisezeit sollten einen kompletten Impfschutz gegen Polio haben. Alle 10 Jahre sind Auffrischimpfungen notwendig.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen des Gesundheitsdienstes.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird ab Vollendung des ersten Lebensjahres für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet (auch nach Transitaufenthalten auf Flughäfen dieser Gebiete) gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Fieber kommt in Papua-Neuguinea gehäuft vor.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren kommen zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit vor und werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig in tiefer gelegenen Gebieten unterhalb von 2.000 m einschließlich der Hauptstadt Moresby. Ein minimales Risiko besteht oberhalb von 2.000 m, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Papua-Neuguinea hat das höchste HIV/AIDS-Vorkommen im Pazifik mit zuletzt jedoch sinkenden Fallzahlen.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Japanische Enzephalitis

Japanische Enzephalitis (JE) tritt gelegentlich in der Western-, South-Highland, Gulf-Province und Milne Bay-Province auf.
Bei der JE handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Hierbei handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In Papua-Neuguinea besteht ein geringes Risiko durch Fledermäuse. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

Schlangen

Schlangenbisse kommen besonders in ländlichen Gebieten häufig vor. Sie können, wenn Gegenmittel nicht verfügbar sind, tödlich verlaufen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung liegt weit unter europäischem Niveau mit häufig mangelhafter Ausstattung und Hygiene. Oft fehlen gut ausgebildete Englisch sprechende Ärzte. Schwerwiegende Krankheitsfälle können nur in Australien behandelt werden und bringen eine sehr kostspielige medizinische Evakuierung mit sich. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

Krankenhäuser

Bei akuten Erkrankungen/ Unfällen können in Port Moresby, unter Berücksichtigung der oben geschilderten Ausgangslage, z. B. folgende Krankenhäuser aufgesucht werden:

  • Port Moresby General Hospital, Vavai Avenue & Mavaru Street, Boroko, Tel. +675-325 6633.
  • Pacific International Hospital, nahe 4 Mile Bus Stop, Boroko , Tel. +675-323 4400.
  • Paradise Private Hospital, Taurama Road (gegenüber General Hospital), Tel. +675-325 6022.
  • International SOS, Airways Hotel, Jacksons Parade, Jackson Intl Airport, Tel:  ++61(0)261293722468 (Sydney) / Tel: ++675 323 7981/82 (Papua-Neuguinea).
  • St. Mary's Medical Centre, Sir Hubert Murray Highway, Tel. +675-323 2266.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.   

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt