Diese Meldung war vom 23.06.2022 bis zum 22.07.2022 gültig

Flagge SVMeldung für El Salvador (SV)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – AusnahmezustandEinreise und Zoll (Visum)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Ausnahmezustand

Am 27. März 2022 erklärte die Regierung den Ausnahmezustand, wodurch zahlreiche Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden. Konkrete Ausführungsbestimmungen wurden nicht erlassen. Anlass war eine stark gestiegene Gewaltkriminalität mit einer Mordwelle in den vorhergehenden Tagen. Der Ausnahmezustand wurde bislang zweimal verlängert und gilt derzeit bis zum 24. Juli 2022.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die Medien.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Fluggesellschaft und offiziellen Stellen El Salvadors.

Für die Einreise nach El Salvador gibt es derzeit keine COVID-19-bedingten Voraussetzungen mehr. In Hinblick auf weitere Einreisevorschriften siehe Einreise und Zoll.

Ausreise und Transit

Für die Durch- und Weiterreise ist für El Salvador kein Nachweis über eine Impfung oder einen negativen COVID-19-Test erforderlich. Fluggesellschaften können jedoch abhängig von den Vorgaben des Ziellandes die Vorlage einen Nachweis verlangen.

Beschränkungen im Land

Die COVID-19-bedingten Einschränkungen wurden aufgehoben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Handhygiene und die Einhaltung von Abstandsregeln werden empfohlen.

Empfehlungen

  • Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
  • Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Seit Ende März 2022 gilt in El Salvador ein Ausnahmezustand, welcher zahlreiche Grundrechte außer Kraft setzt. Konkrete Ausführungsbestimmungen wurden nicht erlassen. Anlass für das Verhängen des Ausnahmezustandes war eine stark gestiegene Gewaltkriminalität mit einer Mordwelle in den vorangegangenen Tagen. Der Ausnahmezustand gilt nach mehrfacher Verlängerung derzeit bis zum 24. Juli 2022. Bitte beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.

Bei vereinzelten Protesten und Demonstrationen muss mit Verkehrsbehinderungen und teilweise auch Ausschreitungen gerechnet werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitäts- und Gewaltrate ist sehr hoch. Hierbei geht die größte Gefahr im Land von rivalisierenden Jugendbanden (Maras) aus. Ausländer und Touristen waren bislang nicht das Ziel solcher Gewaltaktionen, es kann aber landesweit nicht ausgeschlossen werden, auch als Unbeteiligte/r betroffen zu sein.

Reisende können Ziel oder Opfer von Diebstählen, Raubüberfällen, Einbrüchen oder sonstigen Delikten wie auch Entführungen und Erpressungen werden. Die Hemmschwelle beim Gebrauch von Gewalt ist sehr niedrig, der Besitz von Schuss- und anderen Waffen ist weit verbreitet. Als besonders gefährlich gelten Quetzaltepeque, Mejicanos, Ilopango, Soyapango sowie  Teile San Salvadors.
Besonders gefährdet sind Personen, die Geld in Banken oder am Geldautomaten abheben. Auch das Kopieren von Kreditkartendaten bei Abhebung kommt immer wieder vor.

Bei der Benutzung von Bussen des regulären öffentlichen Nahverkehrs ist zu beachten, dass die Fahrzeuge im Allgemeinen nicht in einem verkehrssicherem Zustand sind und viele Busunternehmer zudem von kriminellen Gruppen erpresst (Schutzgelderpressungen) werden. In der Vergangenheit kam es zu Überfällen auf Busse, um den Geldforderungen mit extremer Gewalt Nachdruck zu verleihen, wobei Insassen getötet wurden.

  • Informieren Sie sich vor Ort bei Bekannten, Geschäftspartnern oder dem Hotel nach Orten, die Sie meiden sollten.
  • Meiden Sie Aufenthalte in abgelegenen Gegenden und einsamen Stränden sowie Bewegungen nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen wie sichtbaren Schmuck mit.
  • Heben Sie möglichst keine hohen Bargeldbeträge am Geldautomaten ab und nutzen Sie nur solche in sicheren Bereichen wie Einkaufszentren, Hotels oder Banken.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen stets verschlossen und verriegelt.
  • Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle.
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalles keinen Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Baden im Meer

Im Meer gibt es gefährliche Unterwasserströmungen, die bis dicht an den Strand heranreichen, sodass es zu häufigen folgenreichen Unfällen kommt. Rettungsschwimmer oder Rettungsboote gibt es normalerweise nicht. Wie vor allen Küstengewässern Amerikas besteht ferner die Möglichkeit, dass sich Haifische in die Nähe der Küste verirren.

  • Seien Sie beim Baden im Meer besonders vorsichtig und entfernen Sie sich nicht weit von der Küste.

Natur und Klima

Erdbeben und Vulkane

El Salvador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es regelmäßig zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt.
Der im Osten El Salvadors bei San Miguel gelegene Vulkan Chaparrastique ist nach wie vor aktiv, der letzte Ascheausstoß erfolgte im März 2018.

Tropenstürme und Überschwemmungen

Es herrscht tropisches Klima, in der Hochlandzone ist es gemäßigt. Von Juni bis Ende November ist Wirbelsturmsaison. Es muss dann mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.

Starkregenfälle können in der Regenzeit von Mai bis Oktober innerhalb kurzer Zeit zu Überschwemmungen führen und die Infrastruktur im gesamten Land schwer schädigen, wie zuletzt 2011.

Meeresströmungen und Haifische

Im Meer gibt es gefährliche Unterwasserströmungen, die bis dicht an den Strand heranreichen, so dass es zu häufigen folgenreichen Unfällen kommt. Rettungsschwimmer oder Rettungsboote gibt es normalerweise nicht. Wie vor allen Küstengewässern Amerikas besteht ferner die Möglichkeit, dass sich Haifische in die Nähe der Küste verirren.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Insgesamt ist die touristische Infrastruktur noch schwach entwickelt. Das offizielle Tourismusbüro Corsatur, aber auch private Anbieter organisieren Gruppenausflüge   ins Inland. Die Tourismuspolizei bietet privaten Gruppen auf Anfrage Begleitung bei Ausflügen an. Weitere Informationen zu Sicherheitsfragen erteilen das salvadorianische Tourismusministerium und die salvadorianische Polizei.

Fluggesellschaften empfehlen Passagieren, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

Fluggesellschaften empfehlen Passagieren, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

Fernbusse ohne Zwischenhaltestellen weisen allgemein und sicherheitstechnisch weit höhere Standards als der öffentliche Nahverkehr auf. Mehrere Busunternehmen bieten Direktverbindungen in die Hauptstädte der umliegenden Länder an.

Die Fahrt in zugelassenen Taxis ist der Benutzung von Bussen in jedem Fall vorzuziehen. Es wird empfohlen, auch bei kurzen Wegstrecken ein Auto zu benutzen (zugelassene Taxis haben ein „A“ als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild).
Die Flughafentaxis werden von der Kooperative ACACYA (Tel. +503-2521-1000) betrieben.
Neben Taxis ist auch Uber in der Hauptstadt San Salvador ein häufig genutztes und als relativ sicher geltendes Beförderungsmittel.

Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit und auf abgelegenen Strecken wird sowohl wegen der Kriminalität, als auch der erhöhten Unfallgefahr abgeraten.
Der Zustand der Straßen und Fahrbahnen ist häufig schlecht, oft fehlen Kanaldecken. Dies und eine allgemein gefährliche Fahrweise stellen eine besonders hohe Unfallgefahr dar.

  • Ziehen Sie lizensierte Taxis der Benutzung von Bussen vor, auch bei kurzen Strecken.
  • Benutzen Sie am Flughafen nur die offiziellen Taxis von ACACYA, sonst Funk- oder Hoteltaxis.
  • Seien Sie bei Reisen in das Landesinnere vorsichtig und meiden Sie Nachtfahrten sowie abgelegene Strecken.
  • Reisen Sie nicht allein, sondern stets in Begleitung über Land.
  • Nutzen Sie für Fahrten am Tag ein gutes Navigationssystem, z.B. WAZE, und seien Sie bei Umleitungen besonders vorsichtig, da diese durch unsichere Gebiete führen können. Google Maps wurde seit seiner Initialisierung nicht aktualisiert.
  • Verzichten Sie auf Wandertouren oder ähnliche Ausflüge ohne kundige Begleitung.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar anerkannt, es empfiehlt sich aber die Mitnahme des Internationalen Führerscheins, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

LGBTIQ

Homosexualität ist in El Salvador legal. Diskriminierungen sind vor allem im ländlichen Raum jedoch möglich.

Rechtliche Besonderheiten

Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit sofortiger Untersuchungshaft (bis zu 72 Stunden) sowie Beschlagnahmung des Fahrzeugs und der Papiere für alle Beteiligten zu rechnen.

Die Drogengesetzgebung El Salvadors sieht auch bei Besitz, Konsum und Handel von kleinsten Mengen von Drogen harte Haftstrafen vor.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in El Salvador verfolgt und mit hohen Strafen belegt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.

Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen im Hinblick auf Antiquitäten, geschützte Tiere und Pflanzen werden in der Regel strafrechtlich verfolgt.

Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, z.B. Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer, sind mit Geldbußen belegt, haben aber auch schon zu Haftstrafen geführt.

Geld/Kreditkarten

Offizielles Zahlungsmittel ist der USD (es werden oft nur kleinere Scheine bis 20 USD akzeptiert) und seit September 2021 auch die Kryptowährung Bitcoin. .
Kreditkarten können in San Salvador in den meisten Geschäften und Restaurants verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben.
Kreditkarten sollten auch für kurze Zeiträume nicht aus der Hand gegeben werden, um Missbrauch (Kopieren der Daten) zu vermeiden.
Bargeld kann mit Kreditkarte oder Bankkarte (nicht V-Pay) an den meisten Geldautomaten abgehoben werden.
Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money-Transfer“ möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Bei Einreise auf dem Luftweg muss das Reisedokument noch sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise auf dem Landweg reicht es aus, wenn das Reisedokument am Tag der Einreise noch gültig ist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass bei Einreise auf dem Luftweg mit einem Einreisestempel versehen wird. Bei Einreise auf dem Landweg aus einem der Nachbarländer (Guatemala oder Honduras) wird aufgrund der CA4-Regelung (Aufenthalt von bis zu drei Monaten in Guatemala, El Salvador, Honduras oder Nicaragua) kein Einreisestempel vergeben.

Eine Verlängerung des Aufenthalts von 90 Tagen kann bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen. Nähere Informationen und Vordrucke bietet die salvadorianische Migrationsbehörde.

Ein- und Ausreisen über die USA

Für die Ein- und Ausreise über die USA beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 10.000 USD deklariert werden.

Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, ist die Einfuhr frischer Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) verboten.

Heimtiere

Grundsätzlich ist für Reisen nach El Salvador mit Heimtieren (z.B. Hunde, Katzen) der EU-Heimtierausweis einschließlich des Internationalen tierärztlichen Gesundheitszeugnisses sowie des  Impfnachweises des Tieres gegen Tollwut für die Einfuhr nach El Salvador geeignet und ausreichend.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

  • Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die zuständige Auslandsvertretung von El Salvador.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Die WHO hat im Februar 2021 El Salvador als erstes zentralamerikanisches Land für malariafrei erklärt. Seit 2017 wurde kein lokaler Fall mehr gemeldet.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In El Salvador kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Medizinische Versorgung

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist mit Ausnahme der Hauptstadt San Salvador insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt