Diese Meldung war vom 14.01.2021 bis zum 15.01.2021 gültig

Flagge CFMeldung für Zentralafrikanische Republik (CF)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Präsidentschaftswahlen, Reiseverbindungen)Sicherheit-Reisewarnung (Terrorismus, innenpolitische Lage)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Präsidentschaftswahlen, Reiseverbindungen)
Sicherheit-Reisewarnung (Terrorismus, innenpolitische Lage)

Aktuelles

Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.

Präsidentschaftswahlen

Am 27. Dezember 2020 fanden in der Zentralafrikanischen Republik Präsidentschaftswahlen statt, das Ergebnis wird von Oppositionsparteien nicht anerkannt. Bewaffnete Gruppen haben u.a. die Städte Damara und Bangassou besetzt, es gibt zahlreiche Kämpfe und Fluchtbewegungen der Bevölkerung. Auch die Hauptstadt Bangui ist betroffen, nördlich der Stadt in den Bezirken PK11 und PK12 sowie in Bimbo (Südwesten) und Richtung Flughafen ist es zu Schusswechseln gekommen. Eine Ausweitung auf weitere Stadtteile ist nicht ausgeschlossen.

In Bangui herrscht eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr, diese kann kurzfristig ausgeweitet werden. Der Flughafen Bangui ist geschlossen.

  • Bleiben Sie möglichst in Gebäuden und gehen Sie nicht auf die Straße.
  • Beachten Sie die Vorgaben der Ausgangssperre.
  • Halten Sie sich über lokales Radio informiert, wenn Internet- und Telefonverbindungen nicht funktionieren.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Der Flughafen Bangui ist geschlossen. Sollten Sie Ausreisetickets für die nächsten Tage besitzen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob der Flugbetrieb wieder aufgenommen wurde.
  • In der Zentralafrikanischen Republik gibt es keine Deutsche Botschaft, konsularische Hilfe kann vor Ort nicht geleistet werden, sondern erfolgt soweit möglich über die Deutsche Botschaft Jaunde. Wenn noch nicht erfolgt, tragen Sie sich bitte umgehend in die Krisenvorsorgeliste der Deutschen Botschaft Jaunde ein, um die aktuellen Newsletter an Landsleute bezüglich der Sicherheitslage zu erhalten.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Epidemiologische Lage

Die Zentralafrikanische Republik ist von COVID-19 betroffen.
Die Zentralafrikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Ein PCR-Test ist zur Einreise auf dem Luftweg nicht erforderlich, doch wird die Körpertemperatur bei Ankommen der Reisenden  überprüft sowie das Ausfüllen eines Formulars mit den  Reise - und Aufenthaltsdaten gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr administrativ geschlossen.

Reiseverbindungen

Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist aktuell wegen der Kampfhandlungen geschlossen. Während der Pandemie bieten nur wenige Fluggesellschaften (Air France, A-Sky, Kenya Airways) Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik an. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen.

Beschränkungen im Land

Reisen im Inneren des Landes sind derzeit nicht möglich.
Versammlungen sind mit bis zu 15 Personen mit einem Abstand von mindestens 1,5 m gestattet. Die Gebetsstunden der religiösen Einrichtungen sind unter den Bedingungen der vorgeschrieben Distanz zwischen den Gläubigen und unter Einhaltung der sanitären Regeln wieder gestattet.
Das öffentliche Leben findet mit sanitären Auflagen und ggf. noch eingeschränkten Öffnungszeiten wieder statt.

Hygieneregeln

Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.
  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.

Terrorismus

Terroristische Anschläge können im ganzen Land vorkommen, der Zugang zu Waffen ist gegeben. Die Zahl von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Gegnern nimmt zu, auch in der Hauptstadtregion und entlang der wichtigen Straßenverbindungen in die Nachbarstaaten. Dabei kommt es auch zu Übergriffen auf internationale (Hilfs-)Organisationen.
In der Präfektur Haut-Mbomou im Südosten des Landes verüben Teile der Widerstandsarmee des Herrn (LRA) weiterhin Anschläge und Entführungen.

Innenpolitische Lage

Es gibt im gesamten Land andauernd sehr hoher Sicherheitsrisiken und wieder aufflammende Kampfhandlungen. Trotz der Unterzeichnung eines Friedensabkommens im Februar 2019 sind in allen Landesteilen jederzeit bewaffnete Auseinandersetzungen möglich.

Es kann landesweit zudem zu Protesten und Demonstrationen und in deren Folge zu gewaltsamen Ausschreitungen sowie Verkehrsbehinderungen kommen. Militärische Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Gruppierungen sind jederzeit möglich.
Es kommt wiederholt zur Verhängung von Ausgangssperren.

  • Sollten Sie sich trotz Reisewarnung vor Ort aufhalten müssen, seien Sie besonders vorsichtig, meiden Sie die Nähe von Kampfhandlungen, bleiben Sie in Gebäuden.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und beachten Sie eventuelle Ausgangssperren.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Im gesamten Land besteht die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität in Form von Entführungen, Plünderungen und Straßenüberfällen sowie von militärischen Handlungen und Schießereien zu werden. Nach Übergriffen schließt die Republik Kamerun regelmäßig vorübergehend Grenzübergänge.

Auch in der Hauptstadt Bangui besteht trotz einer allgemeinen Befriedung der Lage in der Stadt weiterhin die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität wie Entführungen, Plünderungen, Einbrüchen und Überfällen zu werden.
Im Stadtkern von Bangui sind Übernachtungen und Aufenthalte zwar möglich, jedoch endet der Schutz durch staatliche Sicherheitskräfte bereits in den Außenbezirken von Bangui.

  • Halten Sie sich nicht außerhalb des unmittelbaren Stadtzentrums von Bangui auf und meiden Sie den Besuch von Märkten.
  • Verlassen Sie bei Dunkelheit nicht die Wohnung.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie, wenn vor Ort möglich, bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen auf Flughäfen, Märkten und auf belebten Straßen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Klima, im Norden Savannen- und im äußersten Nordosten Sahel-Klima.

Während der Regenzeit von Mai bis Oktober bzw. im Norden von Juni bis September kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen und Straßen und Wege, aber auch Fundamente und Erdreich können aufweichen, Wasserläufe rasch anschwellen.

Die Trockenzeit dauert von Dezember bis April, insbesondere zwischen Februar und Mai kann es zu großer Hitze im Norden kommen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden
  • Hören Sie auf Hinweise von Einheimischen bezüglich Verhaltensweisen in Waldgebieten und an Wasserläufen.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Bangui gibt es keine deutsche Botschaft mehr. Das Verbindungsbüro der deutschen Botschaft Jaunde in Bangui ist erreichbar unter Tel.: +236 21 61 73 33, Mobil: +236 75 50 12 55 oder +236 75 50 12 69, E-Mail: bdb_acc_bg@yahoo.fr.
Die zuständige berufskonsularische Vertretung für die Zentralafrikanische Republik ist die deutsche Botschaft in Jaunde, Kamerun.
Deutsche Staatsangehörige, die Hilfe benötigen, können sich in Notfällen an die französische Botschaft in Bangui wenden (Tel. +236 21 61 30 00, Mobil: +236 75 04 15 26 oder +236 70 02 86 95).

Die Zentralafrikanische Republik hat keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die zentralafrikanische Botschaft in Paris.

Infrastruktur/Verkehr

Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und verfügt über so gut wie keine Infrastruktur. Der Lebensstandard der Bevölkerung ist äußerst niedrig. Die Versorgungslage ist sehr schlecht. Das Land ist fast völlig auf internationale Hilfe angewiesen.

In der Hauptstadt Bangui gibt es Übernachtungsmöglichkeiten. Langanhaltende Ausfälle von Strom- und Wasserversorgung sind an der Tagesordnung. Versorgung und Unterbringung im Landesinneren sind aufgrund der Armut, der schlechten Versorgungslage und der fehlenden Infrastruktur sehr beschränkt. Einzig Missionsstationen und Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder Médecins Sans Frontières (Ärzte ohne Grenzen), die im Vorfeld informiert werden müssen, bieten einfache Unterkunft.

Der Flughafen von Bangui kann aus Sicherheitsgründen kurzfristig für den zivilen Flugverkehr geschlossen werden.

Reisen sind in der gesamten Zentralafrikanischen Republik mit erheblichen Risiken verbunden.

Am wichtigsten Grenzübergang in die Republik Kamerun, bei Garoua-Boulaï, kann es zu Blockaden kommen. Die als Hauptverkehrsachse geltende Strecke Garoua - Boulaï – Bangui ist nur im Konvoi, gegen Bezahlung mit einer Begleitung durch die VN/MINUSCA oder die zentralafrikanische Armee, mit einigermaßen kalkulierbarem Risiko befahrbar.

Der sogenannte Pantherhügel (la Colline aux Panthères) in Bangui ist militärisches Sperrgebiet und darf nicht ohne Genehmigung betreten werden.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexualität ist mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Zahlung einer Geldstrafe von 600.000,- F.CFA (ca. 1.000,- Euro) belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bei Anzeigen von Einheimischen bestraft.

Rechtliche Besonderheiten

Zum Fotografieren und Filmen bedarf man einer Genehmigung durch das Informationsministerium. Bevor man Menschen fotografiert, sollte man ihr Einverständnis einholen. In der Hauptstadt ist insbesondere das Fotografieren des Präsidentenpalastes, der Residenz des Präsidenten samt dessen Umgebung, des Flughafens und aller öffentlichen Gebäude strikt verboten.

Der Besitz von Drogen und deren Einnahme ist verboten.

Eine Einreise ohne Visum sowie der Aufenthalt mit einer abgelaufenen Einreisegenehmigung kann zur Verhaftung führen, wobei die Dauer der Haft nicht absehbar ist; danach kommt es zur Abschiebung. Auch hohe Geldstrafen können verhängt werden. Nach Ablauf der Einreisegenehmigung bzw. des Visums, ohne eine rechtzeitige Verlängerung, wird in der Regel eine Strafe von 200.000 FCFA (ca.300 €) verhängt.

Die Verkehrsvorschriften sollten strikt eingehalten werden, da bei Verstoß hohe Geldbußen bzw. Entzug der Fahrzeugpapiere und des Führerscheins drohen. Ein ausländischer Führerschein muss, bei einem Aufenthalt von über sechs Monaten, in einen nationalen Führerschein des Gastlandes umgetauscht werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA-Franc (Äquatorial XAF). Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, auch gibt es kaum Geldautomaten für internationale Bank- oder Kreditkarten. Die Mitnahme von Bargeld in Euro ist empfehlenswert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visaerteilung noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der für Deutschland zuständigen zentralafrikanischen Botschaft in Paris beantragt werden muss.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Fremd- und Landeswährung können unbeschränkt eingeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 25.000 CFA Franc deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt.

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden, jedoch kann eine Genehmigung für die Einfuhr vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können.

Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Ausfuhr von Naturprodukten (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen o.a.) ist, auch in verarbeiteter Form, über das Forstministerium genehmigungspflichtig.

Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen „Carnet de Passage“ (erhältlich über den ADAC oder den AvD). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich.

Heimtiere

Die Einfuhr von Heimtieren ist nur über den internationalen Flughafen von Bangui M’Poko möglich. Die Einfuhrbestimmungen verlangen nicht zwingend, dass das Tier mit einem Mikrochip versehen wurde, dies wird jedoch zur Identifikation empfohlen. Hunde, Katzen und Frettchen benötigen eine Tollwutimpfung, die mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgen muss, sie darf jedoch nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Für alle Tiere muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis in französischer Sprache mitgeführt werden, nachdem das Tier keine Anzeichen von Erkrankungen aufweist und bei Hunden, Katzen und Frettchen aus einem tollwutfreien Bezirk stammt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem Alter von neun Monaten bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Es kommt immer wieder zu Gelbfieberausbrüchen.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio, Tollwut und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko, auch in der Hauptstadt Bangui, vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera ist endemisch, Ausbrüche werden immer wieder beobachtet.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Die afrikanische Schlafkrankheit ist endemisch, insbesondere im Norden der Zentralafrikanischen Republik. Jährlich werden mehrere hundert Fälle diagnostiziert. Von einer hohen Dunkelziffer im gesamten Grenzgebiet zu Tschad und Sudan ist auszugehen.
Die afrikanische Schlafkrankheit kann durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist landesweit völlig unzureichend. In der Hauptstadt gibt es Privatkliniken, die insgesamt einen etwas besseren Standard bieten, allerdings ebenfalls mit Versorgungsproblemen kämpfen;  die Gesundheitsstation der französischen Botschaft kann eventuell eine Notversorgung durchführen. Die staatlichen Krankenhäuser sind fast nicht funktionsfähig. Französische Medikamente sind begrenzt in den Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, aber auch in den Provinzhauptstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für jede ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt