Flagge Tansania Tansania · Gültig ab 30. July 2026 · Geändert 30. July 2026

Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise

✓ Keine Warnung

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) sowie zu den Inseln und der Küstenregion südlich von Kisiju wird abgeraten.

Lassen Sie bei Reisen nach Tansania besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!

Sicherheitslage

Im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2025 kam es in mehreren Landesteilen Tansanias zu teils gewaltsamen Protesten mit zahlreichen Toten. Das Internet war über mehrere Tage vollständig abgeschaltet, die Versorgungslage (Bargeld, Treibstoff, Lebensmittel) sowie der Flugverkehr waren erheblich beeinträchtigt. Die Situation hat sich seitdem stabilisiert, bleibt jedoch angespannt. Erneute Proteste, gewaltsame Auseinandersetzungen, kurzfristig verhängte Ausgangssperren, Internet- und Mobilfunkabschaltungen, Reisebeschränkungen sowie Einschränkungen im Fähr- und Flugverkehr – insbesondere nach Sansibar – können nicht ausgeschlossen werden. Auch Versorgungsengpässe (z.B. bei Treibstoff, Bargeld und Lebensmitteln) sind erneut möglich.

Die Krise im Nahen und Mittleren Osten hat auch Auswirkungen auf die Versorgungslage in Tansania. Die Treibstoffpreise sind seit Anfang April 2026 deutlich gestiegen, an einzelnen Tagen kam es zu kurzfristigen Versorgungsengpässen und Wartezeiten an Tankstellen. Weitere, auch kurzfristige Einschränkungen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Bleiben Sie weiterhin aufmerksam und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Befolgen Sie Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Machen Sie keine Fotos von Sicherheitskräften, militärischen Einrichtungen, Protesten, Ausschreitungen, etc. Löschen Sie derartige Fotos ggf. von Ihren Geräten.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Geben Sie diese Empfehlung auch an andere, ggf. noch nicht registrierte Landsleute weiter.

Ebolafieber

Am 15. Mai 2026 wurde ein Ausbruch von Ebolafieber in der Provinz Ituri (Demokratische Republik Kongo) gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt. Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.

Bislang gibt es keine bestätigten Fälle in Tansania.

Die zuständigen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet, siehe Einreise und Zoll.
Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.

Sicherheit

Siehe Aktuelles

Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) sowie zu den Inseln und der Küstenregion südlich von Kisiju wird abgeraten.

Lassen Sie bei Reisen nach Tansania besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!

Terrorismus

Es besteht ein Risiko für terroristische Anschläge in allen Regionen des Landes, insbesondere auch in der Stadt Daressalam. Als mögliche Ziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, ausländische Botschaften, Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

In der Vergangenheit gab es Anschläge sowohl auf dem Festland als auch auf Sansibar. Dabei wurden Gotteshäuser und religiöse Führer angegriffen. Die Hintergründe blieben häufig unklar. In der Region Mtwara nahe der Grenze zur Provinz Cabo Delgado in Mosambik besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Angriffe; die Lage dort bleibt weiterhin volatil.

Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.

  • Beachten Sie den geltenden Sicherheitshinweis.
  • Seien Sie angesichts der verschlechterten Sicherheitslage besonders vorsichtig, vor allem an belebten Orten, in internationalen Hotels, Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr, ausländischen Botschaften, an bekannten Treffpunkten von Ausländern und bei unvorhergesehenen, nicht alltäglichen Ereignissen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Die Lage in Tansania bleibt nach den teils gewaltsamen Ausschreitungen im Zuge der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2025 volatil. Weitere Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.

Auf dem teilautonomen Sansibar ist die politische Lage derzeit stabil.

  • Beachten Sie den geltenden Sicherheitshinweis.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten – auf Sansibar insbesondere beim Besuch des Großraums Stone Town - besonders wachsam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalität ist im gesamten Land relativ hoch und ist weiter angestiegen. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, aber auch Überfällen häufen sich Entführungen mit Gelderpressung. Hierbei werden Ausländer von angeblich hilfsbereiten Passanten oder angeblichen Taxifahrern angesprochen und Unterstützung wie Mitfahrgelegenheiten angeboten, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, Bargeld vom Geldautomaten abzuheben. Insbesondere Fahrten mit Kleinbussen und nicht näher bekannten Taxifahrern oder durch Bekannte vermittelte Taxifahrten sind gefährlich.

Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden - dies gilt auch für Strandspaziergänge auf Sansibar. Es sind mehrere Fälle bekannt, bei denen Ausländer gezwungen wurden, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers zu erwirken. Im ganzen Land und insbesondere in den Touristenhochburgen (Arusha, Sansibar, Daressalam und Morogoro) nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind Bahnhöfe, Fähranlegestellen und Busstationen, aber auch zunehmend Wohngebiete, etwa Oyster Bay und Masaki in Daressalam.

Bei Angriffen auf Fahrzeuge wird versucht, Wertsachen durch offene Fenster und nicht verriegelte Autotüren zu entwenden.

Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände in den Küstenstädten sind besonders gefährlich (inklusive Sansibar).

Es häufen sich zudem Fälle, bei denen Fußgängern Taschen oder Rucksäcke von Dieben auf vorbeifahrenden Motorrädern oder aus Autos heraus gewaltsam entrissen werden, oft mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben.

  • Steigen Sie ausschließlich in registrierte Taxis ein (erkennbar an weißen Kennzeichen und einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie), deren Fahrer Ihnen persönlich bekannt sind, durch Ihnen bekannte Personen vermittelt wurden oder deren Fahrten nachvollzogen werden können (z.B. per Uber).
  • Selbst wenn Sie einen Taxifahrer, z.B. über ein Hotel gebucht haben, ist Vorsicht geboten: Fahrer registrierter Taxis holen ihre Fahrgäste innerhalb des Flughafenterminals ab.
  • Steigen Sie außerhalb des Flughafengeländes in kein Taxi, auch nicht am Taxistand vor dem Terminal 2.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten, Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Halten Sie bei Fahrten in Mietwagen Fenster und Türen geschlossen und verriegelt; beobachten Sie Ihre Umgebung stets sorgfältig.
  • Seien Sie auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten und religiöser Stätten – auf Sansibar insbesondere beim Besuch des Großraums Stone Town - besonders wachsam.
  • Lassen Sie in der Region Kilimandscharo besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der Bergführer.
  • Achten Sie bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten auf vorhandene Sicherheitsvorkehrungen.
  • Meiden Sie nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände innerhalb der Küstenstädte.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus, aber auch beim Geldabheben, besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

  • Lassen Sie als Schiffsführer in den vorgenannten Gebieten höchste Vorsicht walten.
  • Registrieren Sie sich bei Fahrten in den gefährdeten Gewässern beim Maritime Security Center.

Natur und Klima

Es herrscht wechselfeuchtes, tropisches Klima mit ausgeprägten Trocken- und Regenzeiten.
Insbesondere Küstenregionen sind meist von Juni bis Oktober von monsunartigen Regenfällen und Überflutungen betroffen, so dass Straßen unpassierbar werden können.

Tansania liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen und folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit den Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Für alle tansanischen Fluglinien wurde eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum durch die europäische Kommission ausgesprochen, siehe Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß. Nach Sansibar gibt es auch Fährverbindungen.

Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist meist recht gut, in abgelegenen Gegenden weniger und dort gibt es schwere Schlaglöcher. Das Fahren auf Schnellstraßen stellt aufgrund ungewohnter und sehr unterschiedlicher Fahrstile eine Herausforderung dar.

Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. In der letzten Zeit häufen sich auch schwere Busunglücke auf den Schnellstraßen in Tansania.

Zwischen Daressalam und der Inselgruppe Sansibar ereigneten sich in der Vergangenheit mehrere schwere Fährunglücke, bei denen mehrere hundert Tote zu beklagen waren. Nicht immer ist davon auszugehen, dass Fähren ausreichend gewartet sind. Augenscheinlich überfüllte oder überladene Fähren sollten gemieden werden.

  • Fahren Sie vorsichtig und defensiv.
  • Achten Sie darauf, dass die von Ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichem Zustand und die Sicherheitsgurte funktionstüchtig sind.
  • Wählen Sie Busgesellschaften vor dem Kauf von Bustickets für Überlandfahrten sorgfältig im Hinblick auf Sicherheitsstandards aus.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie bei Sturm oder Gewitter auf eine Überfahrt nach Sansibar, und nehmen Sie eine Fährverbindung bei ruhiger See. Aktuelle Informationen sind beim privaten Tourismusverband Sansibars erhältlich.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Für homosexuelle Handlungen sieht das tansanische Strafrecht sehr hohe Gefängnisstrafen vor; dies betrifft auch ausländische Staatsangehörige. Reisenden wird empfohlen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den sozialen Medien besondere Zurückhaltung zu üben.

Rechtliche Besonderheiten

Das Verbreiten/Teilen von Videos und Bildern, die Panik verbreiten könnten, steht unter Strafe. Die Vorschrift wird derzeit insbesondere im Zusammenhang mit Bildmaterial von den teils gewaltsamen Protesten anlässlich der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2025 angewendet.

Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.

Prostitution wird mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Jeglicher sexueller Kontakt Erwachsener mit Schülern auch weiterführender Schulen („secondary schools“) ist, unabhängig vom Alter der Schüler, verboten und wird mit hohen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen geahndet.

Ebenso werden Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.

Es gilt ein allgemeines Verbot von Plastiktüten. Ein Katalog, der die Ein- und Ausfuhr, die Herstellung, den Verkauf, die Aufbewahrung und den Gebrauch von Plastiktüten unter Strafe stellt, wurde bisher nicht veröffentlicht.
Davon ausdrücklich ausgenommen sind kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck, in der Annahme, dass diese auch wieder ausgeführt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Tansania-Schilling (TZS). Kreditkarten als Zahlungsmittel werden meist in größeren Hotels akzeptiert, manchmal jedoch nur noch VISA.
Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (EUR/USD) wird empfohlen. Bei Mitnahme von USD-Noten ist zu beachten, dass Banken und Wechselstuben meist nur USD-Noten mit Prägedatum ab dem Jahr 2006 annehmen.
Der Umtausch von EUR in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. Bargeldabhebungen mit deutschen Debitkarten (Girocard) sind an Geldautomaten kaum möglich. Empfehlenswert ist daher die Mitnahme (mehreren) gängiger Kreditkarten, die an den meisten Geldautomaten eingesetzt werden können. Insbesondere mit der weit verbreiteten VISA-Karte lässt sich bei verschiedenen Banken relativ zuverlässig Bargeld abheben. Geldautomaten unterliegen gelegentlich Störungen, daher wird eine Bargeldreserve empfohlen.
Auch kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu unrechtmäßigen Bargeldabhebungen Dritter zu Lasten einer kurz vorher am Geldautomaten benutzten Kreditkarte.

  • Kontrollieren Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen umgehend, gründlich und melden Sie verdächtige Doppelabhebungen bzw. Abbuchungen dem jeweiligen Kreditinstitut.

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Infolge des Ebola-Ausbruches in der DR Kongo und Uganda hat Tansania folgende Regelungen erlassen:

Bei Einreise aus der DR Kongo und Uganda müssen Reisende ein Einreiseformular online vor Abreise oder als Papierformular an Bord ausfüllen. Dies gilt auch, wenn in den genannten Staaten nur ein Transitaufenthalt erfolgt ist. Bei Einreise (an allen Flughäfen, Landgrenzen und Häfen) werden Gesundheitschecks durchgeführt sowie ggf. weitere Maßnahmen getroffen. Rückfragen können unter der kostenlosen Rufnummer 199 gestellt werden.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es wird empfohlen, dieses vor der Einreise als E-Visum zu beantragen und zu bezahlen. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zehn Arbeitstage. Die Deutsche Botschaft Daressalam kann zum Stand der Bearbeitung keine Auskunft erteilen. Weitere Informationen zum Verfahren erteilen das zuständige tansanische Immigration Department sowie die Tansanische Botschaft Berlin.

Daneben kann für touristische Reisen ein sogenanntes "Visa on Arrival" bei der Einreise beantragt werden. Die Ausstellung ist jedoch nicht garantiert; es muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Kosten betragen zurzeit 50 USD pro Visum (auch für minderjährige Kinder), zahlbar bei Einreise per Kreditkarte oder in bar in passenden USD-Noten (50/100 USD), siehe auch Reiseinfos Geld/Kreditkarten.

Verpflichtende Versicherung bei Einreise nach Sansibar

Seit Oktober 2024 müssen alle Besucher Sansibars (ausgenommen Einwohner mit tansanischem Aufenthaltstitel) eine obligatorische Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) für die Dauer ihres Aufenthalts (bis zu 92 Tage) abschließen.

Diese Versicherung kann nur bei der ZIC abgeschlossen werden. Andere internationale Reiseversicherungspolicen werden nicht akzeptiert. Die Kosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 44 USD pro Person. Weitere Informationen bietet die Webseite von Visit Zanzibar. Zusätzlich kann die ZIC auch per E-Mail kontaktiert werden.

Die Einreise kann verweigert werden, wenn nicht die richtige Versicherung nachgewiesen wird.

  • Schließen Sie zusätzlich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Erfassung biometrischer Daten

Am internationalen Flughafen in Daressalam werden bei der Aus- und/oder der Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke genommen sowie digitale Passfotos gefertigt.
Nichtkooperation kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können maximal bis zur Höhe von 10.000 USD ohne Anmeldung eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim Zoll deklariert werden. Die Einfuhr pornographischen Materials und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr angemeldet werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.

Die Ein- und Ausfuhr von Plastiktüten ist verboten; kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck sind davon ausgenommen. Sonstige mitgeführte Plastiktüten müssen an der Gepäckkontrolle abgegeben werden.

Bei der Ausfuhr von Schmuck/Gegenständen, die z.B. aus Tierfellen/-häuten gemacht wurden, sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind). Aufgrund jüngster Verhaftungen wird davor gewarnt, Tiertrophäen oder Schmuck mit Bestandteilen von Tieren, die CITES-gelistet sind, zu erwerben oder auszuführen.

Empfindliche Haft- und Geldstrafen können verhängt werden.

Tiere

Für die Ein- und Ausfuhr von Haustieren wird eine besondere Erlaubnis des Ministry of Agriculture, Livestock and Fisheries, Veterinary Complex benötigt. Hierfür wird ein max. zehn Tage vor der Reise ausgestelltes Gesundheitsattest eines Tierarztes, das vom Gesundheitsamt zu beglaubigen ist, sowie eine Impfbescheinigung darüber, dass das Tier mindestens 21 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft wurde, benötigt. Informationen und Formulare für die Beantragung der Erlaubnis bietet die Botschaft von Tansania in Berlin.

Gesundheit

Siehe Aktuelles

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Bei der direkten Einreise aus Deutschland auf das Festland Tansanias und nach Sansibar sind keine Pflichtimpfungen, insbesondere keine Gelbfieberimpfung, erforderlich. Dies gilt auch, wenn im Transit über ein Gelbfiebergebiet eingereist wird, solange bei dem Zwischenstopp der Flughafen nicht verlassen wird und der Aufenthalt weniger als 12 Stunden beträgt. Bei einer Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. aus Nachbarländern) wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr verlangt.

Reiseimpfungen

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten.

Standardimpfungen

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Tansania ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb großer Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Dies gilt vor allem auch für intensivmedizinische Pflegefachkräfte. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Eine ausreichende Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Schwerpunktkrankenhäusern (insbesondere in den zum Teil neu eingerichteten VIP/Privatpatientenabteilungen) sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen werden. Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land auf Höhenlagen unterhalb von 2.500 Höhenmetern inklusive der Nationalparks, der Hauptstadt Daressalam und den Inseln Sansibar, Pemba, Mafia u.a. Der Anteil der Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, lymphatische Filariosen und Rift-Valley-Fieber.

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das Afrikanische Zeckenbissfieber (African tick bite fever), eine Rickettsiose. Auch Krim-Kongo-Fieber kann durch Zecken übertragen werden. In der Serengeti und im Tarangire-Nationalpark sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der afrikanischen Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Tsetsefliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

  • Schützen Sie sich vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen, siehe Schutz vor Insekten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Tansania besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Meningokokken-Erkrankungen werden vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden und Westen des Landes übertragen.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
  • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.
  • Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.

Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimandscharo oder der Mt. Meru bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (Höhenkrankheit). Eine Bergrettung ist so gut wie nicht vorhanden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Haftungsausschluss

Planung und Antritt von Auslandsreisen stets in eigener Verantwortung!


Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland – Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0). Daten unverändert archiviert. Stand: 30. July 2026.