Kambodscha: Reise- und Sicherheitshinweise
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Thailand wird gewarnt.
Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Thailand
In mehreren der an Thailand angrenzenden Provinzen kam es seit Juli 2025 zu militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Ende Dezember 2025 wurde ein Waffenstillstand vereinbart.
Die Sicherheitslage in der Grenzregion bleibt jedoch angespannt und unübersichtlich. Es kann jederzeit zu einer erneuten Eskalation oder Lageänderung kommen. Sämtliche Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen.
In der unmittelbaren Grenzregion und teilweise bis weit in das Land hinein können unter anderem nicht geräumte Kampfmittel eine zusätzliche Gefahr darstellen, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage. Betroffen sind insbesondere die Provinzen Banteay Meanchey und Oddar Meanchey. Bei von Sicherheitskräften als verdächtig wahrgenommenem Verhalten (wie z.B. Fotografieren) kann es zu Überreaktionen kommen.
- Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
- Machen Sie (auch außerhalb des unmittelbar von der Teilreisewarnung betroffenen Gebiets) im gesamten Grenzgebiet zu Thailand keine Fotos, da Überreaktionen der Sicherheitskräfte nicht ausgeschlossen werden können.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Thailand wird gewarnt.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Gelegentlich kommt es zu kleineren Demonstrationen in Kambodscha.
In einigen Landesteilen außerhalb der Ballungszentren, insbesondere in Grenznähe zu Thailand und Vietnam, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.
- Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
- Machen Sie (auch außerhalb des unmittelbar von der Teilreisewarnung betroffenen Gebiets) im gesamten Grenzgebiet zu Thailand keine Fotos, da Überreaktionen der Sicherheitskräfte nicht ausgeschlossen werden können.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege der Tempelanlagen nicht.
- Zur Sicherheit auf der laotischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Laos.
- Zur Situation auf thailändischer Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Thailand.
Kriminalität
In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, kommt es vereinzelt zu Überfällen auf Ausländer. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. die Gegend um das Flussufer des Tonle Sap („Riverside“) und Boeng Keng Kang 1 (BKK1).
In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville wird zudem immer wieder von Diebstählen in Gasthäusern und Hotels berichtet.
Vereinzelt wurden Ausländerinnen Opfer sexueller Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen in Sihanoukville.
Taschen oder Mobiltelefone werden von vorbeifahrenden Motorradfahrern gelegentlich weggerissen oder abgeschnitten (bag snatching). Dies kann sowohl Fußgänger, als auch Fahrgäste auf Motorradtaxis und Tuktuks betreffen, auch auf dem Weg vom und zum Flughafen. Verletzungen der Opfer werden in Kauf genommen.
In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Reisende unter verschiedenen Vorwänden angesprochen, z.B. mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden, und in Privathäuser eingeladen, um sie in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele zu verwickeln und letztlich unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden zu veranlassen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden.
Vor allem in Phnom Penh und Siem Reap sind verschiedene Formen von Trickbetrügereien verbreitet.
Vermieter von Motorrädern und –rollern fordern bisweilen für angebliche Beschädigungen des gemieteten Fahrzeugs Schadensersatz. Um die Ausreise von Reisenden zu verhindern wird hierbei versucht, den Pass einzubehalten und die Einwanderungsbehörden zu informieren.
Scam-Compounds: Betrugssyndikate in Südostasien locken Menschen aus der ganzen Welt an. Oftmals werden dabei lukrative Jobs im IT-Sektor versprochen. Nach Ankunft wird Betroffenen der Pass abgenommen, immer wieder aber auch werden sie entführt, eingesperrt und mit Folter, (teilweise sexueller) Gewalt und Todesdrohungen zu Sklavenarbeit gezwungen.
Auch Online-Beziehungs- und Freundschaftsbetrügereien kommen vor. Betroffene wurden dazu genötigt, Gegenstände mit versteckten Drogen aus Kambodscha mitzunehmen, oder sie wurden dazu aufgefordert, größere Geldsummen zu transferieren, um bei angeblichen Problemen zu helfen. Es kommt gelegentlich zu Kreditkarten- und Geldautomatenbetrug. Dazu gehört auch die Verwendung von Skimming-Maschinen zur Speicherung von Kartendaten.
- Lassen Sie besondere Vorsicht walten, vor allem wenn Sie alleine reisen.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs.
- Führen Sie keine Hand- und Schultertaschen im Tuktuk und auf dem Motorrad mit; halten Sie Taschen und Mobiltelefone auf der zur Straße abgewandten Seite.
- Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf (z.B. im Safe); speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie bei Privateinladungen große Umsicht walten und seien Sie skeptisch.
- Hinterlegen Sie Ihren Reisepass nicht als Pfand bei der Anmietung von Verkehrsmitteln.
- Prüfen Sie angebliche Arbeitsangebote sorgfältig und seien Sie sich der Gefahr bewusst, dass es sich um kriminelle Unternehmungen handeln könnte.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
- Befördern Sie niemals Pakete oder Gepäck für andere.
Natur und Klima
Es herrscht feuchtheißes Monsunklima.
In der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong und in gebirgigen Regionen verursachen. Auch in Phnom Penh kommt es zu örtlich begrenzten Überflutungen von Straßen.
- Verfolgen Sie Wetterberichte in den lokalen oder internationalen Medien.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Infrastruktur/Verkehr
Busse, Eisenbahn, Boote und auch kambodschanische Fluggesellschaften verfügen – von Ausnahmen abgesehen - nicht über die in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards.
Nebenstraßen sind oftmals in schlechtem Zustand. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Helms. Fahrer von Motorradtaxis (sog. Motodups) verfügen in der Regel nicht über Helme für ihre Fahrgäste.
Internet und Mobilfunknetz decken nicht alle Landesteile flächendeckend ab, insbesondere abgelegene Gegenden und kleinere Inseln haben zum großen Teil keinen Internetempfang.
- Planen Sie alle Reisen auf dem Landweg nach Möglichkeit so, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
- Bei Fahrten auf Motorrädern und –rollen tragen Sie möglichst immer einen geeigneten Helm.
Führerschein
Für deutsche Kurzzeittouristen (Visum der Kategorie T) in Kambodscha ist gemäß der Auskunft der zuständigen kambodschanischen Behörden der internationale Führerschein, der auf Grundlage des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr von 1949 ausgestellt wird, ausreichend. Internationale Führerscheine, die gemäß Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926 oder dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 ausgestellt werden, werden nicht akzeptiert. Nur die im deutschen Führerschein erlaubten Fahrzeugklassen dürfen in Kambodscha gefahren werden. Die kambodschanischen Verkehrsregeln sind zu beachten.
Bei einer längeren Aufenthaltsdauer muss ein kambodschanischer Führerschein beantragt werden.
Besondere Verhaltenshinweise
Das Land ist für den Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen. Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, worauf bei Reisen Rücksicht genommen werden sollte.
- Verlassen Sie nicht die gekennzeichneten Wege der Tempelanlagen.
- Respektieren Sie die Kultur Ihres Gastlandes.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind weder verboten noch strafbar. In der kambodschanischen Gesellschaft, vor allem in der Hauptstadt Phnom Penh und unter der jungen Bevölkerung, ist eine zunehmende, wenn auch verdeckte Akzeptanz festzustellen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art werden in Kambodscha strafrechtlich verfolgt und streng bestraft. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben.
Die Nutzung von Drohnen ist in Phnom Penh, Angkor Wat und anderen historischen Tempelanlagen verboten. Für einige Gebiete kann eine Genehmigung erworben werden.
Das Verbot der Nutzung von Drohnen gilt besonders in der Umgebung administrativer oder militärischer Gebäude sowie in Flughafennähe. Verstöße wurden in den letzten Jahren mit einer hohen Geldbuße sowie ggf. mehrjährigen Haftstrafen unter dem Vorwurf der Spionage geahndet.
Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer zu erlangen, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.
Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (sehr lange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).
Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen – auch in den sozialen Medien – können als Majestätsbeleidigung aufgefasst werden. Dies steht seit 2018 unter Strafe. Verstöße werden mit einer ein- bis fünfjährigen Haftstrafe und Geldbußen zwischen 500 und 2.500 USD geahndet. Ab wann von einer Beleidigung der Majestät gesprochen werden kann, hängt dabei von der Gesetzesauslegung des jeweiligen Richters ab. Reisende sollten sich daher nur zurückhaltend über die Königsfamilie äußern.
Ausländer, die sich an gegen die Regierung gerichteten Demonstrationen teilnehmen, müssen damit rechnen, dass sie festgenommen und, im besten Fall, abgeschoben werden.
- Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Erwerb, Besitz, Verteilung sowie die Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften hart bestraft werden.
- Transportieren Sie keine Gegenstände, deren Inhalt Sie nicht kennen.
- Informieren Sie sich vor der Nutzung von Drohnen zu den lokalen Vorschriften und ggf. Verboten.
- Entwenden Sie keine Kulturgüter und nehmen Sie keine beschädigten Teile von Tempeln und Statuen mit.
- Vermeiden Sie kritische Äußerungen -auch in sozialen Medien-, die als Majestätsbeleidigung interpretiert werden könnten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kambodschanische Riel (KHR). Zahlungen werden überwiegend in bar in den Währungen USD und KHR abgewickelt. 100-USD-Banknoten älterer Serien, die nicht über das in der Mitte des Scheins vertikal eingewobene blaue Band (Sicherheitsfaden) verfügen, werden praktisch nicht mehr akzeptiert. Vereinzelt werden auch im Land erhaltene ältere 5- und 10-USD-Banknoten, die vor 2000 gedruckt worden sind, nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wechselgeld wird sowohl in USD als auch in KHR ausgegeben. Das Wechselgeld sollte genau überprüft werden. Beschädigte USD-Noten (Risse, Knicke, farbliche Kennzeichnungen etc.) sollten als Wechselgeld abgelehnt werden, da beschädigte USD-Scheine in Kambodscha grundsätzlich nicht akzeptiert werden.
Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Die Anzahl der Geldautomaten nimmt ständig zu.
- Prüfen Sie beim Geldumtausch - auch bei offiziellen Wechselstuben - sofort die erhaltenen USD-Banknoten auf Echtheit.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Nach Auskunft der Immigrationsbehörde besteht für Besucher von Siem Reap (Tempelanlage Angkor Wat) eine Übernachtungspflicht von mindestens einer Nacht in Kambodscha. Ein Tagesausflug nach Siem Reap (Angkor Wat) aus einem Drittland, z.B. Thailand, ist daher nicht möglich.
Ausländer sollen sich über die FPCS-App (Foreign Presence in Cambodia System) registrieren. Diese Registrierung ist grundsätzlich für alle Aufenthalte, auch für touristische Zwecke, vorgesehen. Ohne FPCS-Registrierung ist eine Verlängerung des kambodschanischen Visums nicht möglich.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kambodscha ein Visum. Zudem ist seit 2024 ein elektronisches Einreiseverfahren für Kambodscha in Kraft. Reisende müssen sich (frühestens sieben Tage vor der geplanten Einreise) über die Webseite/App „Cambodia e-arrival" registrieren.
Visum vor Einreise
Die Beantragung eines Visums vor Einreise erfolgt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z.B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin.
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer von drei Monaten handelt es sich um die Nutzungsfrist. Die Einreise muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts beträgt zumeist 1 Monat ab dem Tag der Einreise. Sie wird vom Grenzbeamten bei Einreise festgelegt und ergibt sich aus dem Aufkleber, der im Reisepass angebracht wird.
Online-Visum (E-Visa)
Das Visum der Kategorie T (Tourismus) sowie der Kategorie E (Geschäftsreise) kann online als E-Visum beantragt werden. Es ist jedoch lediglich an einer begrenzten Anzahl von Grenzübergängen nutzbar. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumsgebühr ist mit Debit- oder Kreditkarte möglich.
Visum bei Einreise (Visa on arrival)
Die Einholung eines Visums bei Einreise (on arrival) ist für Visa der Kategorie T (Tourismus) und E (Geschäftsreise) gegen eine Gebühr an allen internationalen Grenzübergängen möglich. Das Visum wird grundsätzlich nur für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt.
Verlängerung des Visums oder Verlust des deutschen Passes mit kambodschanischem Visum
Vor Ablauf der Gültigkeit kann ein Visum der Kategorien T und E bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums auf dem Russian Federation Blvd. (gegenüber vom alten Flughafen Phnom Penh) verlängert werden. Visa der Kategorie T können einmalig um einen weiteren Monat verlängert (bei einmaliger Ein- und Ausreise). Visa der Kategorie E können um bis zu 12 Monate verlängert werden, wobei nach der Verlängerung eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich ist. Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Aufenthaltszweck anzugeben und zu belegen. Die Umschreibung eines Visums der Kategorie E in ein Visum der Kategorien B oder C (Daueraufenthalt) ist vor Ort nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.
Bei Überziehung des zulässigen Aufenthalts wird eine „Overstay-Gebühr“ in Höhe von 10 USD pro Tag fällig, zusätzlich muss bei der Einwanderungsbehörde ein kostenpflichtiges Exit-Visum beantragt werden, welches maximal für sieben Tage ausgestellt wird.
Sollte der deutsche Pass mit dem kambodschanischen Visum verloren gehen oder gestohlen werden, muss neben dem deutschen Reisedokument auch ein kambodschanisches Exit-Visum beantragt werden. Das kambodschanische Exit-Visum ist maximal sieben Tage gültig, auch wenn das ursprüngliche Visum länger gültig gewesen wäre.
Einreiseerklärung
Anstelle der früher im Flugzeug auszufüllenden Einreisekarten ist spätestens bei der Einreise am Flughafen eine digitale Erklärung über Einreise und Aufenthalt abzugeben. Die Einreise kann bereits bis zu sieben Tage vor Ankunft über die Cambodia e-Arrival App angemeldet werden.
Einreisekontrolle
Bei Einreise über die Flughäfen wird ein Aufkleber im Pass angebracht, aus dem sich die Gültigkeit des erlaubten Aufenthalts ergibt.
Arbeitsaufnahme/Freiwilligenprogramme
Zur Arbeitsaufnahme in Kambodscha bedarf es in aller Regel einer Arbeitserlaubnis. Unterschieden wird zwischen einer befristeten und einer unbefristeten Arbeitserlaubnis. Diese ist beim kambodschanischen Arbeitsministerium zu beantragen.
Teilnehmer des Programms „weltwärts“ sowie generell Beschäftigte bei Nichtregierungsorganisationen müssen vor der Einreise ein Visum der Kategorien B oder C beantragen. Die Ausstellung eines B- oder C-Visums ist nicht bei Einreise am Grenzübergang oder elektronisch möglich. Das Visum erlaubt eine einmalige Ein- und Ausreise und ist für drei Monate gültig. Eine Verlängerung um bis zu 12 Monate kann beim kambodschanischen Außenministerium beantragt werden.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ab 10.000 USD muss deklariert werden.
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden in der Regel jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. zehn Päckchen Zigaretten bei Einreise zugelassen. Für die temporäre Einfuhr von Pkws und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen.
Tiere
Haustiere können grundsätzlich eingeführt werden, wenn die Basisimpfungen (Tollwut) vorhanden sind und das Gesundheitszeugnis eines Veterinärs vorgelegt wird. Sollte beabsichtigt sein, andere Haustiere als Katzen oder Hunde mitzubringen, ist es ratsam, vorher die zuständige kambodschanische Vertretung kontaktieren, um zu erfahren, ob der beabsichtigte Transport möglich ist.
Gesundheit
Aktuelles
In Kambodscha wurden im Jahr 2026 ein starker Anstieg der Fälle von Denguefieber gemeldet. Es wird vor einer Überlastung von Gesundheitseinrichtungen gewarnt.
- Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Impfung gegen Denguefieber beraten. Bitte beachten Sie, dass für einen adäquaten Impfschutz 2 Impfdosen im Abstand von 3 Monaten notwendig sind.
- Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Impfschutz
Pflichtimpfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Reiseimpfungen
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus angeraten.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Kambodscha bewusst sein. Für mit Gerinnungshemmern behandelte Menschen besteht bei Verletzungen ein hohes Risiko, da Gegenmittel zum Stoppen von Blutungen nicht zur Verfügung stehen.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 1%, 92% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax) und 7% entfallen auf andere, darunter P. knowlesi. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:
- Mittleres Risiko: Teilgebiete im Osten und im Südwesten des Landes (Provinz Pursat)
- Geringes Risiko: Rest des Landes, inkl. Siem Reap; Angkor-Wat-Tempelanlage (Ausnahmen s. o.)
- Malariafrei: Stadt Phnom Penh
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Japanische Enzephalitis, Leishmaniose und Zikavirus-Infektionen.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfung gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
- Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Kambodscha besteht ein Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Es kommen Giftschlangen vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Schistosomiasis, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Quallen (Seewespen) kommen insbesondere in den Sommermonaten an der Küste vor. Ihre Nesselzellen können bei Menschen starke Schmerzen verursachen, die normalerweise nach wenigen Stunden abklingen. Bei geschwächten Menschen oder Allergikern kann es jedoch zu einem allergischen Schock kommen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.
- Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Haftungsausschluss
Planung und Antritt von Auslandsreisen stets in eigener Verantwortung!
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.