Flagge Nicaragua Nicaragua · Gültig ab 05. August 2026 · Geändert 05. August 2026

Nicaragua: Reise- und Sicherheitshinweise

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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage ist derzeit ruhig. Demonstrationen und gewaltsame Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Sicherheitsbehörden nehmen, nicht selten aus politischen Motiven, Personen wegen des angeblichen Verdachts der Geldwäsche, des Terrorismus, des Landesverrats oder der organisierten Kriminalität fest oder hindern diese an der Ausreise aus Nicaragua, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Im Vergleich zu den meisten Ländern Lateinamerikas ist die Kriminalität in Nicaragua niedrig, aber zuletzt im Ansteigen begriffen. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub, aber auch gelegentlich Raubüberfälle gibt es vor allem an von Touristen besuchten Orten wie Granada, San Juan del Sur, León, der Laguna de Apoyo, den Grenzübergängen, Busbahnhöfen und dem Flughafen Managua. Nach Einbruch der Dunkelheit sind die Gefahren nochmals erhöht.

In Überlandbussen im gesamten Land, gehäuft jedoch in der Pazifikregion (v. a. nahe Managua und Granada), kommt es häufiger zu Diebstählen von Wertsachen.

In den Verwaltungsbezirken (departamentos) Nueva Segovia, Madriz, Jinotega, Estelí, Matagalpa und Rio San Juan besteht abseits der Städte für Reisende erhöhtes Sicherheitsrisiko. Insbesondere in den autonomen Regionen „Región Autónoma del Atlántico Sur“ (RAAS) sowie und der „Región Autónoma del Atlántico Norte“ (RAAN)“ liegen Kapitalverbrechen weit über dem Landesdurchschnitt.

An der südlichen Atlantikküste (RAAS), zu der auch die Touristenziele Bluefields, Pearl Lagoon und die Corn Islands zählen, kam es auch zu sexuellen Übergriffen auf Reisende.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie aus den Augen und Getränke nie unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Vermeiden Sie Spaziergänge und möglichst auch Taxifahrten bei Dunkelheit.
  • Zelten Sie nicht außerhalb bewachter Campingplätze.
  • Leisten Sie im Falle eines Überfalls keinen Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben

Nicaragua liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommt. Dies gilt insbesondere für die Hauptstadt Managua und die Universitätsstadt León, hier gibt es häufig kleinere Erdbeben. Im Umkreis von Ticuantepe und Masaya wurde in letzter Zeit verstärkte seismische Aktivität (Erdbebenschwärme) gemeldet.

Vulkane

Alle sechs aktiven Vulkane in Nicaragua zeigen Aktivität (moderate Eruptionen, mehrere kleinere vulkanische Beben, Austritt von Schwefeldioxid, Anstieg der Lava im Vulkankessel, etc).
Menschen kamen bisher nicht zu Schaden. Es ist mit weiteren vulkanischen Beben zu rechnen.

Bei der Insel Ometepe (Vulkan Concepción) ist zu berücksichtigen, dass durch die Insellage eine ggf. erforderliche Evakuierung erschwert wird.

Tropenstürme

Es herrscht tropisches Klima. Ungefähr von Mai bis November ist Regen- und Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit intensiven Regenfällen und Tropenstürmen und in der Folge mit Überschwemmungen, Erdrutschen und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr zu rechnen. Einschränkungen durch Erdrutsche und nicht passierbare Verkehrswege sind nicht auszuschließen. Tropenstürme haben in der Vergangenheit zahlreiche Schäden im Land verursacht, besonders in der Region Nordkaribik.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Nicaragua verfügt mit Ausnahme der Karibikregion über ein relativ gutes Straßenverkehrsnetz, vor allem auf den Haupttourismusrouten zwischen den größeren Städten des westlichen Landesteils (Managua, Granada, León, San Juan del Sur und Matagalpa). Kleinere Straßen sind dagegen oft nicht asphaltiert und in schlechtem Zustand.

Aufgrund der teilweise unberechenbaren Fahrweise der Verkehrsteilnehmer und des oft mangelhaften Zustands der Fahrzeuge (fehlende Beleuchtung vor allem an Motorrädern) besteht eine hohe Unfallgefahr. Nachtfahrten sind aufgrund der oft mangelnden Beleuchtung sowohl der Fahrzeuge als auch der Straßen mit besonderem Risiko behaftet und wenig ratsam.

In ganz Nicaragua gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Ältere Verkehrsschilder mit früher erlaubten Geschwindigkeiten wurden nicht immer entfernt und sind obsolet.

Bei einem Unfall führen schon kleinste Manöver, wie das Fahren an den Straßenrand, dazu, dass die Polizei automatisch dem wegfahrenden Fahrer die Schuld am Unfall zuspricht.

Schiffsüberfahrten auf die bei Touristen beliebten Inseln Corn Island und Little Corn Island in der Karibikregion können aufgrund gravierender Sicherheitsmängel der Schiffe bzw. kleineren Boote gefährlich sein. Passagierschiffe zwischen dem Atlantikhafen „El Bluff“ (Nähe Bluefields) und Corn Island sind nicht selten überladen. Die Hygienebedingungen für die rund sechsstündige Überfahrt lassen zu wünschen übrig. Bei schlechten Witterungsverhältnissen wird der Fährbetrieb auch kurzfristig ohne Vorankündigung unterbrochen.

Taxifahrer nehmen grundsätzlich mehrere Passagiere mit und können sowohl hinsichtlich der Preisgestaltung nach Fahrtende als auch hinsichtlich eines möglichen Überfalles ein Risiko für Reisende darstellen.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Vergewissern Sie sich vor Fahrtbeginn, ob der Straßenzustand auf Ihrer Route unter Umständen die Nutzung eines Allradfahrzeugs nötig macht.
  • Bewegen Sie im Falle eines Unfalles Ihr Fahrzeug auf keinen Fall von der Unfallstelle.
  • Vereinbaren Sie bei Taxifahrten den Fahrpreis vor Fahrtantritt und auch, ob andere Fahrgäste zusteigen dürfen. Fahren Sie möglichst nicht alleine Taxi.
  • Teilen Sie zu Ihrer Sicherheit für den Taxifahrer sichtbar vor der Fahrt die Nummer des Taxis, Lizenz des Fahrers und Fahrtziel anderen mit.

Führerschein

Der gültige deutsche Führerschein wird bei touristischen Kurzaufenthalten als Fahrerlaubnis anerkannt.

LGBTIQ

Gemäß der nicaraguanischen Verfassung genießen alle Menschen Gleichheit vor dem Gesetz, es darf keine Diskriminierung aufgrund unter anderem der sexuellen Orientierung geben.

Rechtliche Besonderheiten

Ausländern ist die politische Betätigung verboten. Dies schließt auch Äußerungen zur nicaraguanischen Politik oder das Teilen solcher Inhalte in den sozialen Medien ein, siehe auch Einreise und Zoll –Einreiseverweigerungen.

Drogenbesitz und Drogenkonsum werden streng bestraft.

Die Bestechung oder der bloße Versuch gegenüber nicaraguanischen Behördenmitarbeitern (Grenzbeamte, Polizisten, etc.) sind strafbar.

Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse und Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß droht die Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

Die Einfuhr und Benutzung von Drohnen ist nicht gestattet und kann zur Beschlagnahme des Gerätes durch die Polizei führen. Auch Ferngläser können bei Einfuhr oder Nutzung konfisziert werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Córdoba (NIO), US-Dollar (USD) werden jedoch landesweit ebenfalls noch als Zahlungsmittel akzeptiert. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Preisauszeichnung in NIO, manche Preise sind aber (zusätzlich) in USD ausgezeichnet. Geld in beiden Währungen kann derzeit noch mit Kreditkarten an Geldautomaten abgehoben werden. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung können kurzfristige Änderungen nicht ausgeschlossen werden.
EUR werden nicht akzeptiert; ihr Umtausch ist bei einzelnen Banken mit deutlichen Kursverlusten verbunden.
Kreditkarten (VISA und Mastercard) werden in den meisten Hotels, Supermärkten und Restaurants akzeptiert. Debitkarten können nicht verwendet werden.

  • Nehmen Sie für Reisen ins Landesinnere abseits der großen Städte Bargeld mit, da nicht immer Geldautomaten zur Verfügung stehen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Einreiseverweigerungen

Reisende müssen damit rechnen, dass die nicaraguanischen Behörden Internet-Recherchen über sie anstellen. Reisenden – auch solchen mit nicaraguanischer Staatsangehörigkeit - wird die Einreise häufig auch aufgrund teils Jahre zurückliegender Äußerungen in den sozialen Medien verweigert. Auch Personen, die journalistisch oder (entwicklungs-)politisch – auch im weitesten Sinne und ohne Bezug zu Nicaragua - tätig sind oder waren, müssen an der Grenze oder bereits auf dem Transit- oder Ursprungsflughafen mit Zurückweisung rechnen. Dasselbe gilt für Personen, die früher in der Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua tätig waren, sowie katholische Geistliche.

Die Regierung hat ihr Vorgehen gegen Regierungsgegner erheblich verschärft. Insbesondere mutmaßliche Teilnehmer und Unterstützer (etwa in den sozialen Medien) der Demonstrationen von 2018 sowie deren Familienangehörige - müssen damit rechnen, nach Einreise verhaftet und unter dem Vorwurf von Terrorismus und Landesverrat zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt oder ausgewiesen und ausgebürgert zu werden. Doppelstaatern kann in der Regel kein konsularischer Schutz gewährt werden.

  • Nehmen Sie auf keinen Fall an Demonstrationen oder politischen Zusammenkünften teil.
  • Vermeiden Sie politische Diskussionen mit Einheimischen, auch zu deren Sicherheit.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise nach Nicaragua auf dem Land- oder Seeweg soll ein Einreiseformular ausgefüllt und sieben Tage im Voraus an folgende E-Mailadresse geschickt werden: solicitudes@mint.gob.ni.

Es ist möglich, das Formular online auf der folgenden digitalen Plattform auszufüllen.

Bei der Einreise auf dem Luftweg senden manche Fluggesellschaften einen Link zum Ausfüllen des Einreiseformulars. Dieses muss innerhalb der von der Fluggesellschaft festgelegten Frist erfolgen, die die Daten dann an die Behörden weiterleitet. Einige Fluggesellschaften übermitteln die Passagierdaten direkt an die nicaraguanischen Einwanderungsbehörden, ohne dass Reisende ein Online-Formular ausfüllen müssen.

Ansonsten muss ein Papierformular im Flugzeug vor der Landung ausgefüllt werden. Darin sind u.a. die genaue Adresse und Telefonnummer der Unterkunft anzugeben.

Am Flughafen Managua steht Reisenden derzeit kein öffentliches WLAN zur Verfügung. Reisende sollten daher für die Ankunft über eine alternative Internetverbindung verfügen, insbesondere wenn digitale Reiseunterlagen oder Kommunikationsdienste benötigt werden.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach und Aufenthalte in Nicaragua bis zu 90 Tagen kein Visum.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg mit einem Einreisestempel versehen wird.

Bei Einreise auf dem Landweg aus einem der Nachbarländer werden bisweilen keine Ein- oder Ausreisestempel angebracht, da die Sonderregelung für das CA4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua) einen Aufenthalt von insgesamt bis zu 90 Tagen im Gesamtraum des CA4-Gebiets gestattet. Es wird geraten, den jeweiligen Ein- bzw. Ausreisestempel vor Grenzübertritt zu überprüfen, ansonsten drohen ggf. Bußgelder oder Probleme bei der Wiederein-/Ausreise.

Bei der Einreise wird der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit am Flughafen Managua 10 USD, an allen anderen Grenzübergängen, z.B. der Grenze nach Costa Rica Peñas Blancas 13 USD. Bei Ausreise ist eine weitere Gebühr in Höhe von 3 USD fällig (außer Ausreise über Flughafen Managua). Alle Gebühren können nur in bar gezahlt werden. Die Touristenkarte weist eine Gültigkeit von 30 Tagen auf, der Aufenthalt ist dennoch bis zu 90 Tage gestattet. Der tatsächliche Nachweis wird über die Stempel im Pass geführt.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde (Migración) beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Bei Überziehung des visafreien Aufenthaltes von 90 Tagen fällt eine von der Dauer abhängige Geldbuße in erheblicher Höhe an.

Ein- und Ausreise über die USA

Beachten Sie für die Ein- und Ausreise über die USA die Einreisebestimmungen für die USA.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der Eltern in spanischer Sprache mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, Fleisch- und Wurstwaren sowie von Milchprodukten ist verboten. Das Gepäck ankommender Reisender wird regelmäßig von Spürhunden kontrolliert.

Die Ein- und Ausfuhr und die Verwendung elektronischer Nikotinabgabesysteme, elektronischer Zigaretten, Verdampfer oder ähnlicher Geräte mit oder ohne Nikotin ist verboten.

  • Reisende müssen damit rechnen, dass elektronische Nikotinabgabesysteme, elektronische Zigaretten, etc. durch Zoll oder Polizei beschlagnahmt werden.
  • Führen Sie keinesfalls Pakete für andere nach Nicaragua ein oder aus. Es ist nicht auszuschließen, dass Drogenschmuggler auf diese Weise illegale Substanzen schmuggeln.

Tiere

Für die Einfuhr von Haustieren nach Nicaragua sind ein Gesundheitszeugnis eines im Herkunftsland registrierten Tierarztes erforderlich, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und generell gesund ist sowie ein Impfzeugnis über eine Tollwutimpfung, die mindestens 25 Tage vor Einfuhr verabreicht wurde sowie eine Staupeimpfung. Bei Einreise auf dem Luftweg sollte vorab Kontakt mit der Fluggesellschaft aufgenommen werden, um sicherzustellen, ob eine Mitnahme grundsätzlich möglich ist. Alle Unterlagen müssen in spanischer Sprache vorliegen.

Gesundheit

Aktuelles

Im August 2026 wurde ein Ausbruch von Chikungunyafieber im Verwaltungsbezirk Managua gemeldet.

  • Schützen Sie sich insbesondere tags und in der Dämmerung vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Eine Impfung gegen Chikungunyafieber ist gemäß STIKO-Empfehlung für Personen ab 12 Jahren angeraten, die in ein Gebiet mit aktuellem Ausbruchsgeschehen reisen. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Impfschutz

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reiseimpfungen

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

In Nicaragua entspricht die Gesundheitsversorgung, besonders in ländlichen Gebieten, häufig nicht den technischen und hygienischen Standards in Deutschland. Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden. Es wird daher empfohlen eine ausreichend gedeckte Kreditkarte mitzuführen. Es sind in den vergangenen Monaten mehrere Fälle bekannt geworden, in denen trotz eines Notfalles bis zur Klärung der Kostenfrage dringend notwendige Behandlungen oder Operationen nicht vorgenommen wurden.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 30 %, 68 % sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax), andere machen 2 % aus. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:

  • Hohes Risiko: autonome Region Karibikküste Nord, Teile der autonomen Region Karibikküste Süd und Miskita Cay („Mosquito-Insel“); Teile der Provinz San Juan
  • Mittleres Risiko: restliche autonome atlantische Provinzen; Nordosten der Provinz Jinotega; Südosten der Provinz San Juan
  • Geringes Risiko: Rest des Landes einschließlich Corn Islands und Hauptstadt Managua

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose und Zikavirus-Infektionen.

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen.

  • Schützen Sie sich vor Raubwanzen. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe Schutz vor Insekten.
  • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
  • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde. Es kommen verschiedene Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Haftungsausschluss

Planung und Antritt von Auslandsreisen stets in eigener Verantwortung!


Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland – Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0). Daten unverändert archiviert. Stand: 05. August 2026.