Die aktuelle Meldung ist seit 10.12.2024 gültig

Flagge CLAktuelle Meldung für Chile (CL)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Aufgrund der aktuell unkontrollierbaren Waldbrände und Buschfeuer wird von Reisen in die von der chilenischen Katastrophenschutzbehörde SENAPRED rot markierten Regionen weiterhin dringend abgeraten.

  • Halten Sie sich über die Medien informiert und beachten Sie die Hinweise und Warnstufen der chilenischen Zivilschutzbehörde SENAPRED.
  • Meiden Sie die betroffenen Regionen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der chilenischen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Proteste können zu Straßenblockaden, Störungen des öffentlichen Nahverkehrs und auch Auseinandersetzungen mit der Polizei führen, insbesondere an Tagen mit besonderer nationaler Bedeutung wie dem  

  • 29. März
  • 1. Mai
  • 11. September 
  • 18. Oktober

Gewaltsame Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.

In der Umgebung von Temuco in der 9. Region (Araucanía) und in der 8. Region (Bio Bio) sowie Los Lagos und Los Rios (ca. 500 – 900 km südlich von Santiago), traditionelles Siedlungsgebiet der Mapuche-Gemeinschaften, ist die Sicherheitslage angespannt. Radikale Aktivistengruppen verüben mittlerweile fast täglich Gewaltakte gegen die Holzindustrie, Grundbesitzer, Transportunternehmer, Regierungsvertretungen und Sicherheitskräfte sowie Brandanschläge auf Häuser, Kirchen und Schulen. In diesem Zusammenhang kann es zu Straßensperren und gewalttätigen Übergriffen kommen, bei denen auch Unbeteiligte zu Schaden kommen können.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Fernstraßen in der 9. und 8. Region und Umgebung bei Dunkelheit.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Rucksack- und Handtaschenraub kommt insbesondere in Santiago-Zentrum, Valparaíso, Viña del Mar, Calama und San Pedro de Atacama vor; in letzter Zeit vermehrt auch unter Gewaltanwendung. Die Gefahr ist in Armenvierteln und bei Dunkelheit besonders hoch.
Der Einsatz von K.-o.-Tropfen und auch Tricks wie das Überschütten von potentiellen Opfern mit Flüssigkeiten sowie Reinigung zwecks Ablenkung und Raub finden des Öfteren Anwendung. Auch Betrugsversuche über das Telefon (Scams) und Kreditkartenbetrüge sind verbreitet.

Einbrüche in Mietwagen, vor allem in der Umgebung des Flughafens von Santiago, sowie vorgetäuschte oder absichtlich herbeigeführte Schäden z.B. an Reifen und Überfälle auf wartende Fahrzeuge an Kreuzungen und Ampeln sind keine Seltenheit.

  • Meiden Sie Spaziergänge bei Dunkelheit sowie den Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung.
  • Seien Sie in größeren Menschenansammlungen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen, auf öffentlichen Plätzen am Strand, in Restaurants, Cafés, Supermärkten und Einkaufszentren ebenso wie bei U-Bahnfahrten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen (in Chile kann fast überall bargeldlos gezahlt werden) und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Verteilen Sie mehrere Kopien Ihrer Reisedokumente auf Ihr gesamtes Gepäck und/oder sichern Sie eine elektronische Kopie Ihrer Reisedokumente.
  • Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen und lassen Sie keine Wertsachen oder Gegenstände sichtbar zurück.
  • Halten Sie möglichst nicht an, sondern fahren auch bei einer (angeblichen) Panne bis zu einer Tankstelle weiter oder rufen Sie direkt einen Abschleppdienst.
  • Bewahren Sie Geld und Wertsachen stets getrennt von Ihren Ausweispapieren auf und
  • leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.

Natur und Klima

Erdbeben, Vulkane, Tsunamis

Chile liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, in der immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden muss.
Schwerere Erdbeben haben mehrfach Todesopfer und Verletzte gefordert. Kleinere Beben sind an der Tagesordnung.
Aktivitäten zeigten zuletzt die Vulkane Villarrica (Region Aracaunía), Copahue (Region Biobio) und Nevados de Chillán (Region Ñuble), für die weiterhin Warnstufen gelten. Hierdurch sind auch Schmelzwasserabgänge möglich.
Tsunami-Warnungen mit weitreichenden Evakuierungen weg von Küsten können erforderlich werden.

Extremwetterlagen und Überschwemmungen

Das Klima reicht von Wüstenklima im Norden über mediterranes in der Mitte bis zu gemäßigt-feuchtkaltem Klima im Süden des Landes. In Chile gibt es extreme Wetterbedingungen unterschiedlicher Art und hohe Temperaturschwankungen, auch innerhalb eines Tages. Heftige Regenfälle führen dann auf ausgetrocknetem Boden zu reißenden Flüssen, Überschwemmungen und Erdrutschen.

Insbesondere in den Sommermonaten kann es vielerorts zu verheerenden, weitflächigen Busch- und Waldbränden und in Folge dessen zu Beeinträchtigungen im Verkehr, der Stromversorgung und der Kommunikation kommen.

Busch- und Waldbrände

Insbesondere in den Sommermonaten kann es vielerorts zu zum Teil verheerenden, weitflächigen Busch- und Waldbränden und in Folge dessen zu Beeinträchtigungen im Verkehr, der Stromversorgung und der Kommunikation kommen.

  • Halten Sie sich über die Medien informiert und beachten Sie die Hinweise und Warnstufen der chilenischen Zivilschutzbehörde SENAPRED.
  • Machen Sie sich vor Ort mit den ausgewiesenen Evakuierungsrouten und Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte in den örtlichen Medien.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit Mietwagen, modernen Überlandbussen und per Flugzeug sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Chillán). Zu Störungen kann es im Fall von Streiks kommen.
In den Städten gibt es Taxis und in Santiago eine U-Bahn.

Auf den asphaltierten Überlandstraßen und Schotterpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer.

In den Wintermonaten von Juni bis August treten in Santiago und anderen größeren Städten im Süden Chiles Umweltprobleme in Verbindung mit erhöhter Schadstoffbelastung der Luft auf. Dabei werden auch regelmäßig Fahrverbote verhängt.

Die entstehenden Gefahren durch die weiten Entfernungen aufgrund der enormen geographischen Nord-Süd-Ausdehnung, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge werden häufig unterschätzt.

Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten Peru, Bolivien und Argentinien, verschiedene kleinere Inseln in der 12. Region sowie in der 5. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) sind selbst in der Nähe von Touristenorten und in Naturschutzgebieten zum Teil noch vermint. Auf öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt; Minenfelder abseits sind in der Regel markiert. Die Kennzeichnung der Minenfelder ist allerdings nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht (mehr) vorhanden.

Reisen auf die Osterinsel/Rapa Nui unterliegen besonderen Einreisebestimmungen. Siehe Einreise und Zoll – Visum – Reisen auf die Osterinsel/Rapa Nui.

  • Achten Sie bei Mietwagen und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an.
  • Planen Sie Reiserouten möglichst detailliert und vorausschauend und teilen Sie sich lange Strecken ein.
  • Beachten Sie unbedingt Warnschilder in Grenzgebieten.
  • Bewegen Sie sich insbesondere in abgelegenen Gegenden nur auf befestigten Straßen und Wegen oder mit ortskundigen Führern.

Führerschein

Für kurzfristige Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen wird der deutsche nationale Führerschein anerkannt. 

  • Für eventuelle Polizeikontrollen und Kfz-Anmietungen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den deutschen mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen.

Wanderungen/Trekking-Touren

Berg- und Vulkanbesteigungen und Trekking bergen erhebliche Gefahren; es kommt immer wieder zu Unglücken und Todesfällen. Die Vulkane Villarica und Osorno sind für ihre gefährlichen Spalten bekannt.
Örtliche Carabiñeros oder Nationalparkverwaltungen erfragen bei Eintritt in die jeweiligen Parks die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern.

Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4.500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus dorthin angeboten. Der Höhenunterschied, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat.

In den Bergen können sich zudem die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern.
In den trockenen Wüstengebieten in Nordchile wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).

  • Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nicht allein, sondern nur in Begleitung anerkannter örtlicher Führer. 
  • Achten Sie auf eine gute Ausstattung und eine ausreichende Reiseversicherung, die eine Bergrettung per Helikopter und medizinische Evakuierung mit abdeckt.
  • Informieren Sie sich vor Touren genau, auch über die Wetterlage.
  • Hinterlassen Sie Informationen über die geplante Route und Ankunftszeiten auch bei Veranstaltern oder Angehörigen.
  • Beachten Sie unbedingt Anweisungen und Beschränkungen der örtlichen Behörden und Nationalparkverwaltungen.
  • Achten Sie wegen der drohenden Höhenkrankheit auf eine langsame Akklimatisation, z. B. durch Übernachtung in dem auf 3.400 m Höhe gelegenen Ort Putre.
  • Benutzen Sie nur bewachte Campingplätze.
  • Achten Sie vor allem aber nicht ausschließlich in Wüstengebieten auf das Mitführen von ausreichend Wasser und warmer Kleidung.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Drogenkonsum und Drogenhandel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen Haftstrafen geahndet. - Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.

  • Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben und sollte vermieden werden.
  • Bei Verhaftungen, insbesondere im Rahmen von Unfällen mit Personenschaden, sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Chilenische Peso (CLP). Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann mit Kreditkarte oder Debitkarte (Girocard, nicht V-Pay) an den meisten Geldautomaten abgehoben werden. Daneben kann nahezu flächendeckend bargeldlos bezahlt werden, außer in Regionen mit Funklöchern.

  • Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, grundsätzlich keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
  • Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten daher ausreichend Reisemittel eingeplant werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, auch wenn die offizielle Anerkennung aussteht

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.

Bei der Einreise wird eine kostenlose „Tarjeta Única Migratoria“ als Einreisebeleg ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt und das verpflichtende Ausreisedatum nennt. Diese muss bei Ausreise wieder abgegeben werden.
Bei Verlust oder Diebstahl ist vor Ausreise von der „Policía de Investigaciones (PDI)“ am Flughafen Santiago, Tel. +56 2 26901781, bei jeder PDI-Dienststelle in anderen Regionen oder über die Webseite der PDI online ein Ersatzbeleg zu beantragen.

Längerfristiger Aufenthalt

Chile wird voraussichtlich ein neues Migrationsgesetzes (Ley de Migración) einführen, das Regelungen an die europäischen Richtlinien angleichen wird. Schon heute müssen daher deutsche Staatsangehörige bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ein Visum vor der Einreise online über das Departamento de Extranjería beantragen, in anschließendem Zusammenwirken mit den örtlich zuständigen chilenischen Auslandsvertretungen.
Der Aufenthalt kann nach Einreise nicht mehr wie früher verlängert werden. Ein Wechsel des Aufenthaltsstatus nach Einreise ist ebenfalls nicht mehr möglich.
Weitere Informationen erteilt das Departamento de Extranjería in Santiago und dessen Filialen in anderen Regionen.

Reisen auf die Osterinsel/Rapa Nui

Für Reisen auf die als Sondergebiet erklärte Osterinsel/Rapa Nui ist vorab ein Einreiseformular auszufüllen. Der maximale Aufenthalt von Touristen oder Gästen darf 30 Tage nicht überschreiten.

Die von der chilenischen Regierung veröffentlichten Einreisebestimmungen finden Sie hier.

Minderjährige

Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften. Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es regelmäßig auch zu erheblichen Problemen für Reisende aus Deutschland, insbesondere, wenn die Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen oder anderweitig eng mit Chile verbunden sind.

Bei Ein- und Ausreisen ist für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem deutschen oder chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss zusätzlich mit der Apostille versehen werden.
Die von einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung muss nach Einreise und vor Ausreise aus Chile zusätzlich vom chilenischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Nähere Informationen erteilt die Botschaft der Republik Chile in Berlin.

Einfuhrbestimmungen

Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000 USD mitführen, müssen dies dem Zoll bei Einreise aktiv anzeigen.

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf der Reisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.

Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (z.B. auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit hohen Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet. Grundsätzlich sollten alle mitgeführten Lebensmittel, auch noch original verpackte, wie etwa Nüsse, auf dem Einreiseformular angegeben werden.

Detaillierte Einfuhrbestimmungen bietet der zuständige Servicio Agrícola y Ganadero.

Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im Allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD, darüber hinaus muss eine Zollerklärung veranlasst und ggf. Zoll bezahlt werden.

Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen.

Tiere

Grundsätzlich ist für Reisen nach Chile mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) der EU-Heimtierausweis einschließlich des Impfnachweises des Tieres gegen Tollwut für die vorübergehende Einfuhr nach Chile geeignet und ausreichend.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Weiterreichende Informationen erteilen der chilenische Servicio Agrícola y Ganadero (SAG) sowie die örtlich zuständigen chilenischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber (nur Osterinsel oder extremer Norden Chiles), Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden auf der Osterinsel sowie im extremen Norden Chiles durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft auch Reisende. In seltenen Fällen kommt es insbesondere bei Kindern, Älteren und Personen mit Vorerkrankungen zu einem schweren Verlauf und vereinzelten auch Todesfällen.  Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung bei Reisen auf die Osterinsel oder in den extremen Norden Chiles von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie in Chile ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Hanta-Virus

Diese seltene virale Erkrankung wird meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.

Milbenfleckfieber (Scrub-Typhus, Buschtyphus)

Im Südsommer 2023 wurde eine hohe Anzahl von Milbenfleckfieberfällen aus der Region Los Lagos im Süden gemeldet. Bis Ende Februar 2023 wurden über 100 Fälle, davon ca. 40% bei Reisenden diagnostisch gesichert. Etwa die Hälfte der Fälle wurde auf der Insel Chiloé, aber auch bei Rückkehrern in der Hauptstadt diagnostiziert. Die erst vor kurzem entdeckte Erkrankung ist derzeit nur im Süden endemisch.

Die Symptome sind nach einer Inkubationszeit von 6 – 21 Tagen Fieber starkes Krankheitsgefühl und Kopfschmerzen, ein generalisiertes Exanthem (Hautausschlag), Muskelschmerzen und eine Läsion an der Bissstelle.

Eine Infektionsgefahr besteht bei naturnahen beruflichen oder freizeitlichen Aktivitäten im Süden. Zur Verhinderung von Milbenlarvenstichen ist eine Expositionsprophylaxe empfohlen, siehe Expositionsprophylaxe.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Chile ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

 

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt

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