Die aktuelle Meldung ist seit 02.12.2024 gültig
Aktuelle Meldung für Guatemala (GT)
Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Mit politischen Kundgebungen und Straßenblockaden muss gerechnet werden. Dabei können auch Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden nicht ausgeschlossen werden.
In der Hauptstadt Guatemala-Stadt kommt es gelegentlich zu Akten von Vandalismus und Brandstiftung im Rahmen von Protesten.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien, insbesondere vor einem Besuch des Stadtzentrums.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Guatemala verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate. Neben der allgemeinen Straßenkriminalität ist Guatemala auch Schauplatz von Auseinandersetzungen im Bereich der Bandenkriminalität. Die Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt ist niedrig.
In Guatemala-Stadt ist die Benutzung der roten Stadtbusse gefährlich, die grünen Stadtbusse („Transmetro“) und die blauen Busse („Transurbano“) gelten als relativ sicher. Auf öffentliche Busse werden gelegentlich Überfälle verübt. Überfälle auf Fußgänger und Autofahrer finden zu jeder Tageszeit statt, auch im dichten Berufsverkehr und werden in der Regel von mehreren bewaffneten Tätern gemeinsam begangen. Auch das Geschäfts- und Ausgehviertel „Zona Viva“ der Zone 10, in dem sich die meisten Hotels und Restaurants befinden, ist nicht völlig sicher.
Das Risiko von Überfällen und Übergriffen besteht grundsätzlich auch in Touristenzentren wie Antigua, Flores, Tikal und am Atitlán-See sowie beim Besuch von Vulkanen.
Widerstand kann bei einem Überfall schwerwiegende Folgen haben, da Waffen (neben Schusswaffen auch andere Waffen wie Macheten) weit verbreitet sind und die Hemmschwelle für deren Einsatz niedrig ist. Es kommt bei Überfällen vermehrt zu schweren Verletzungen, teilweise mit Todesfolge.
Willkürliche Maßnahmen durch Sicherheitskräfte können sich auch gegen Ausländer richten. Vom Erwerb von Pkws in Guatemala wird dringend abgeraten. In den letzten Monaten traten vermehrt Verkäufe gestohlener Fahrzeuge auf. An Grenzübergängen und bei Polizeikontrollen werden Fahrzeuge samt Unterlagen sehr genau überprüft. Die Interpoldatenbank wird abgefragt. Im Falle gestohlener Fahrzeuge drohen hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen, das betreffende Fahrzeug kann sichergestellt werden.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen und auch bei Reisen in das Landesinnere besonders vorsichtig und verzichten Sie auf das Tragen oder Zeigen von Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Klären Sie Ihre Reiseroute vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde INGUAT ab und erbitten Sie ggf. Sicherheitsbegleitung.
- Nutzen Sie in Guatemala-Stadt keine roten Stadtbusse.
- Meiden Sie zu jeder Zeit einsame Straßen und unbelebte Gegenden.
- Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand und führen Sie möglichst einen kleineren Geldbetrag in einer getrennten Geldbörse und evtl. ein zweites Mobiltelefon mit sich.
- Unternehmen Sie Ausflüge zu den Vulkanen nur in Begleitung der Polizei oder lizenzierter Führer; auch sonstige Wanderungen oder Trekking-Touren sollten Sie nicht allein antreten. Unterschätzen Sie nicht die Gefahr, auch von markierten Wegen abzukommen. Wenn lizenzierte Führer eine Führung ablehnen, sollten Sie dies als Hinweis auf ein erhöhtes Risiko werten und von Ihrem Vorhaben absehen.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Erdbeben und Vulkane
Guatemala liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und Vulkanausbrüchen kommen kann.
Die Sicherheitskräfte und zuständigen Behörden können kurzfristig eine Evakuierung aus den um aktive und als gefährlich eingestufte Vulkane herum gelegenen Gebieten anordnen. Durch Erdbeben und Vulkanausbrüche kann es immer wieder zu Straßensperren und Einschränkungen im Flugverkehr kommen.
- Beachten Sie die von der guatemaltekischen Katastrophenschutzbehörde CONRED und des Instituts für Seismologie INSIVUMEH aktiven und als gefährlich eingestuften Vulkane. Reisen Sie nicht in diese Gebiete und schützen Sie sich adäquat, falls Sie an Atemwegserkrankungen leiden.
- Informieren Sie sich über mögliche Einschränkungen im Flugverkehr, falls Sie eine Reise nach Guatemala planen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Tropenstürme und Überschwemmungen
Das Klima ist an den Küsten tropisch, im zentralen Hochland gemäßigt. Von Juni bis Ende November ist in der Karibik und Mittelamerika Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist an den Küsten mit starken Tropenstürmen und heftigem Regen zu rechnen.
Starke Regenfälle können neben Überschwemmungen zu Erdrutschen führen, die die Straßen mehrere Stunden unpassierbar machen. Besondere Gefahr besteht bei Wohngebieten in Tallagen, die von Bergen umgeben sind, sogenannter Barrancos. Dort kann es wegen gravierendender Infrastrukturmängel aufgrund unkontrollierter Bebauung zu Erdrutschen kommen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich bei der guatemaltekischen Katastrophenschutzbehörde CONRED und des Instituts für Seismologie INSIVUMEH.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Von nächtlichen Reisen, auch im eigenen Pkw oder Mietwagen, außerhalb der Städte und auf abgelegenen Strecken wird auf jeden Fall abgeraten. Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr u. a. durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Schlaglöcher, streunende Hunde oder Hindernisse auf der Straße.
Öffentliche Überlandbusse sind öfter Ziel von Banden. Viele dieser Busse sind in schlechtem technischem Zustand und haben daher eine beträchtliche Unfallgefahr. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse von Reisebüros, die als sicherer gelten.
Nach Unfällen kann der Reisende nicht mit Schadensersatz von Bustransportunternehmen oder Inlandsfluggesellschaften rechnen.
Die Ausschilderung ist schlecht. Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige bei Reisen mit Mietwagen schwierig.
Signale Dritter am Straßenrand mit der Bitte um Pannenhilfe können Vorwände für Straftaten sein.
Klauseln im Mietvertrag können besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso“ (Nutzungsausfall) folgenreich für Touristen sein. Im Schadensfall wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt.
Die Tourismusbehörde INGUAT bietet das Programm „Sichere Taxis“ an. Unter der Telefonnummer +502 2421 2810 oder unter der Kurzwahl 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte und beim INGUAT registrierte Taxifahrer vermittelt werden. Eine entsprechende Station von INGUAT befindet sich bspw. auch im Flughafen der Hauptstadt. Lizenzierte Taxis erkennt man ansonsten an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist.
- Nutzen Sie für Fahrten am Tag ein gutes Navigationssystem, z.B. WAZE und seien Sie bei Umleitungen besonders vorsichtig, da Routen unsicher sein können.
- Reisen Sie möglichst nicht alleine, sondern in organisierten Gruppen oder mit Reiseleitung.
- Hinterlassen Sie bei Tagesausflügen im Hotel eine Nachricht, wohin Sie reisen und wann ungefähr die Rückkehr geplant ist.
- Seien Sie bei der Nutzung öffentlicher Busse zurückhaltend und vergewissern Sie sich eines Mindeststandards an Sicherheit, greifen Sie ggf. auf Kleinbusse zurück.
- Achten Sie stets auf Ihr Gepäck und lassen Sie es möglichst nicht auf das Dach des Busses verladen.
- Halten Sie bei Überlandfahrten nicht aufgrund Signale Dritter an, sondern fahren Sie möglichst bis zur nächsten Polizeiwache oder Tankstelle weiter.
- Seien Sie bei Reisen mit Mietwagen besonders vorsichtig und prüfen Sie die Versicherungsbedingungen gründlich.
- Vermeiden Sie die Benutzung von Taxis ohne Lizenz und greifen Sie in der Hauptstadt nach Möglichkeit auf die gelben oder grünen „Funktaxis“ (Taxi Amarillo, Taxi Verde) zurück, die nur über Telefon angefordert werden können.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar anerkannt, es empfiehlt sich aber die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Besondere Verhaltenshinweise
Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der indigenen Bevölkerung empfiehlt es sich, deren Zustimmung einzuholen. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die einheimische Bevölkerung aggressiv reagiert.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, allerdings gibt es auch keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist in der Hauptstadt gut, in ländlichen Gegenden eher gering ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die guatemaltekische Drogengesetzgebung sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.
- Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Quetzal (GTQ), gängige Kreditkarten (z.B. Visa, American Express, Mastercard) werden in der Regel als Zahlungsmittel akzeptiert. Bargeld kann mit Kreditkarten an den meisten Geldautomaten abgehoben werden. Der Umtausch von USD ist oft einfacher und günstiger als von EUR, sodass die Mitnahme von Bargeld in USD empfehlenswert ist.
Landesweit kommt es zu Kredit-/Debitkartenbetrug und dem Klonen von Kreditkarten, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras, Bankpersonal etc. überwacht werden. Wird die Karte vom Automaten einbehalten, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln.
- Verwenden Sie Kreditkarten nur vor Ihren Augen und verlangen Sie ggf. einen mobilen Terminal.
- Überprüfen Sie regelmäßig die Kontobewegungen und lassen Sie im Verdachtsfall Ihre Kredit-/Bankkarte sperren.
- Erstatten Sie im Betrugsfall eine Anzeige bei der guatemaltekischen Polizei.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Digitale Reiseerklärung
Vor Ein- und Ausreise ist es zwingend notwendig, eine digitale Erklärung des Reisenden (Declaración Jurada Regional de Viajero) abzugeben. Klicken Sie auf der rechten Seite auf das Handy-Symbol. Nach Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit dem QR-Code. Es ist erforderlich, diesen auszudrucken oder als Screenshot auf Ihrem mobilen Gerät abzuspeichern. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro oder bei der zuständigen guatemaltekischen Ausländerbehörde.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Guatemalas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua für Aufenthalte bis zu insgesamt 90 Tagen kein Visum.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Gerade bei Einreise aus den Nachbarländern über Land ist auf die Einholung des Einreisestempels zu achten, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Bei Fehlen des Einreisestempels wird in der Regel ein zeitintensiver Behördengang unter persönlicher Anwesenheit in der Hauptstadt notwendig.
Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Ein- und Ausreisen über die USA
- Für die Ein- und Ausreise über die USA beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.
Einfuhrbestimmungen
Landes- und Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 10.000 USD deklariert werden.
Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, ist die Einfuhr frischer Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) verboten. Weitere Informationen erteilt die zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal.
Heimtiere
Für Heimtiere sind in jedem Fall ein gültiges Internationales tierärztliches Gesundheitszeugnis, ein Impf- bzw. besser der EU-Heimtierausweis, und Beglaubigungen von Veterinärämtern und der Botschaft Guatemalas erforderlich, so dass diese in jedem Fall kontaktiert sollte.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ab dem ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Das gilt auch für Transitaufenthalte von mehr als zwölf Stunden in einem Gelbfiebergebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht im ganzen Land ganzjährig ein geringes Malariarisiko, insbesondere in der Provinz Esquintla (an der Pazifikküste), Alta Verapaz, Izabal, Petén, Quiche und Suchitapéquez. Als malariafrei gelten Guatemala-Stadt, Antigua und Atitlán-See. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Leishmaniasis
Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. o.).
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Leptospirose.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Guatemala kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende, an Chagas zu erkranken, sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Guatemalas häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt
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