Diese Meldung war vom 28.01.2022 bis zum 17.02.2022 gültig

Flagge BEMeldung für Belgien (BE)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land),redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Belgien ist von COVID-19 stark betroffen. Belgien ist als Hochrisikogebiet eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Belgien.

Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der elektronische Nachweis soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.

In Abhängigkeit von der Infektionslage nimmt Belgien eine Einstufung in „rote“, „orange“ und „grüne“ Regionen vor. Die Einstufung wird regelmäßig angepasst. Ganz Deutschland ist als „rot“ eingestuft. Da sich die Einstufungen rasch ändern können, empfiehlt sich eine Überprüfung vor einer geplanten Abreise.

Einreisende aus orangen und grünen Regionen unterliegen keiner Test- und Quarantänepflicht, sofern sie symptomfrei sind. Reisende aus einer jetzt oder in den letzten 14 Tagen als „rot“ eingestuften Region innerhalb der EU müssen bei Einreise das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder einer negativen Testung mit sich führen. Zulässig ist ein PCR-Test, dessen Abstrichentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder ein Antigentest, der maximal 36 Stunden vor Einreise in einem Testzentrum/einer Apotheke durchgeführt wird. Zusätzlich muss von Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen ein PCR- oder Antigentest am siebten Tag nach Einreise durchgeführt werden. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Eine Quarantänepflicht besteht nur für ungeimpfte und nicht genesene Reisende nach Brüssel. Die Quarantäne endet mit negativem Testergebnis am siebten Tag.

Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger/-pendler sind von der Testpflicht befreit. Ebenso befreit sind Personen, die aus einer roten Zone innerhalb der EU mit Kfz, Zug oder Bus einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben.

Reisende aus einem „rot“ eingestuften Land außerhalb der EU, müssen vor Reiseantritt (PCR- oder Antigentest), am ersten Tag und am siebten Tag nach Einreise (PCR-Test) COVID-Tests durchführen. Für diese Personen gilt Quarantänepflicht. Reisende, die vollständig mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, können die Quarantäne nach negativem Testergebnis am ersten Tag nach Einreise beenden. Personen, die nicht mit einem in der EU anerkannten Impfstoff geimpft sind, können die Quarantäne nach negativem Testergebnis am siebten Tag nach Einreise beenden.

Eine aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen finden Sie auf dieser Webseite.

Durch- und Weiterreise

Es gelten keine Beschränkungen für Personen, die aus einer orangen oder grünen Region zur Durchreise einreisen. Aus Deutschland oder einer roten Zone in der EU kommende geimpfte oder genesene Personen, die durch Belgien nur durchreisen, benötigen keinen Test zur Durchreise.

In folgenden Fällen ist für Durchreisende jedoch ein negativer Test erforderlich:

  • bei Einreise aus einer roten Region außerhalb der EU (PCR, nicht älter als 72 Stunden oder Antigen, nicht älter als 36 Stunden), oder
  • wenn das Zielland ein negatives Testergebnis fordert, oder
  • wenn die Fluggesellschaft ein negatives Testergebnis fordert.  

Je nach genutztem Verkehrsmittel und Aufenthaltsdauer muss ggf. das „Passenger Locator Form“ (PLF) ausgefüllt werden.

Reiseverbindungen

Es gibt keine Einschränkungen im grenzüberschreitenden Flug-, Zug- und Busverkehr.

Beschränkungen im Land

Das "COVID Safe Ticket" (belgische Bezeichnung für das Digitale COVID-Zertifikat der EU) als Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung ist landesweit verpflichtend bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in Innenräumen oder mehr als 100 Personen im Freien, in der Gastronomie, in Museen und weiteren öffentlichen Orten. Die Verpflichtung gilt für Personen ab 16 Jahren, bei Großveranstaltungen und Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen gilt sie bereits ab 12 Jahren.

Am 21. Januar 2022 hat die belgische Regierung das Corona-Barometer mit den Phasen „gelb – orange – rot“ eingeführt. Das Corona-Barometer regelt die Maßnahmen bei Kultur- und anderen Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten und Gastronomie. Aktuell steht das Corona-Barometer auf „rot“.

Kulturveranstaltungen und andere Events drinnen und draußen bis maximal 200 Personen dürfen stattfinden. Diskotheken sind geschlossen, Einrichtungen wie Trampolinparks, Bowling- und Billardhallen dürfen öffnen. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 0 Uhr bis 5 Uhr.

Private Feiern außerhalb der Wohnung sind verboten, ausgenommen sind Hochzeiten und Trauerfeiern.

Bei Nichtbeachtung drohen Strafen zwischen 50,- und 500,- Euro.

Weiterführende Informationen zu Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, sind abrufbar.

Die Bevölkerung ist aufgerufen, private Kontakte zu reduzieren, vor Zusammenkünften Selbsttests durchzuführen und auf ausreichende Belüftung zu achten.

Hygieneregeln

Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter. Es besteht landesweit Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen und Bahnhöfen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.

Im Falle von Symptomen oder einem Hochrisikokontakt finden Sie die Test- und Quarantäneregeln bei den belgischen Behörden.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
  • Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Belgien.
  • Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.
  • Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
  • Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
  • Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.

 

Sicherheit

Terrorismus

In der Vergangenheit wurden terroristische Anschläge in Belgien verübt, so im März 2016 am internationalen Flughafen Zaventem in Brüssel und in der U-Bahnstation Maelbeek in der Brüsseler Innenstadt. Im Juni 2017 gab es einen Anschlagsversuch am Brüsseler Zentralbahnhof. Die landesweite Terrorwarnstufe wurde inzwischen wieder auf zwei (von vier) gesenkt.

Es finden weiterhin Stichprobenkontrollen an den Bahnhöfen im internationalen Zugverkehr und Zugangskontrollen an den Flughäfen statt. An Flughäfen, Bahnhöfen und Regierungsgebäuden ist mit einer erhöhten Polizei- und Militärpräsenz zu rechnen.
Offizielle Informationen sind beim belgischen Centre de Crise erhältlich.

  • Führen Sie stets ein nationales Ausweisdokument mit sich.
  • Planen Sie genügend Zeit für Sicherheitskontrollen ein.
  • Bewegen Sie sich in der Stadt mit erhöhter Aufmerksamkeit und Wachsamkeit.
  • Folgen Sie den Anweisungen der belgischen Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

Als Großstadt ist Brüssel verstärkt von Taschendiebstahl bzw. -raub und Kleinkriminalität betroffen. Besonders betroffen sind der Süd- und der Nordbahnhof mit dem angrenzenden Stadtteil Molenbeek und entlang des Schelde-/Willebroek-Kanals, aber auch belebte Plätze bzw. Metrostationen und Touristenattraktionen, sowie das Europaviertel.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie Kopien am besten elektronisch. Führen Sie bei Ausflügen und Stadtrundgängen nur Kopien von Ausweisen mit sich.

  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit; tragen Sie keine nicht benötigten Wertsachen mit sich.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

  • Lassen Sie an Raststätten oder Parkplätzen keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug beim Verlassen ab. Verriegeln Sie auch beim Fahren die Türen.

  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich, oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Klima.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein sehr gutes Eisenbahnnetz und Busverbindungen. Der öffentliche Verkehr kann von Streik- und Protestaktionen betroffen sein. Aktuelle Informationen bieten die belgische Bahn SNCB und die Brüsseler Verkehrsbetriebe STIB.

Das Straßen- und Autobahnnetz ist sehr gut ausgebaut.
In Brüssel, Antwerpen und Gent gelten Umweltzonen (Low Emission Zones, LEZ), in denen die Kennzeichen aller Fahrzeuge automatisch von Kameras erfasst werden.

Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen ist eine kostenlose Registrierung für Antwerpen, Gent und Brüssel notwendig. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder.
Aufgrund unterschiedlicher Regelungen ist die Registrierung in einer LEZ nicht auf eine andere LEZ übertragbar.

Die Fahrverbote für die Umweltzonen werden bis 2025 stufenweise ausgeweitet Welche Regeln gelten, erfahren Sei bei Klick auf die o.g. Städte und auf der Webseite der Botschaft Brüssel.

Die Promillegrenze beträgt 0,5.

Insbesondere im Europaviertel und in touristischen Zonen sind E-Roller ein beliebtes Transportmittel für Belgier und Touristen. Bei Nutzung der Angebote ist vor allem hinreichend auf die eigene Sicherheit zu achten. Diese Roller können auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Strafrecht

Verbindliche Auskünfte zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können direkt beim belgischen Justizministerium erbeten werden. Weitere Informationen sind bei den Maisons de Justice erhältlich.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Bank- und Kreditkarten sind überall möglich. Barzahlung ist derzeit nicht überall möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Belgien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Vorsicht gilt derzeit beim Transport von Schweinefleisch: Es sind Fälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten. An dieser Tierseuche können ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) erkranken, für den Menschen ist sie ungefährlich. Das Virus, das die Krankheit auslöst, kann in frischem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie Wurstwaren vorhanden sein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zur Afrikanischen Schweinepest weitere Informationen veröffentlicht.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die Einreise nach Belgien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Belgien ist gut.
Es besteht in Belgien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt