Diese Meldung war vom 03.03.2022 bis zum 30.03.2022 gültig
Meldung für China (CN)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Einreise), redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Aktuelles
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind grundsätzlich nur per Direktflug möglich. Transitreisen, mit Deutschland als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Von allen geimpften Fluggästen, die nach China einreisen, werden zwei negative PCR-Testergebnisse verlangt, die von unterschiedlichen Teststellen im selben Konsularbezirk ausgestellt wurden. Die Tests müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden durchgeführt worden sein. Sollte der erste PCR- Test beispielsweise im Konsularbezirk der chinesischen Botschaft in Berlin durchgeführt worden sein, so muss auch der zweite Test aus diesem Konsularbezirk stammen.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis und digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie Letter of Commitment on COVID-19 Vaccination und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen nach China müssen die beiden genannten Tests jeweils im Ursprungsland und nochmals im Transitland durchgeführt und jeweils innerhalb von 48 Stunden vor Ab- und Weiterflugflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein grüner QR-Code eingeholt werden. Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung sowie auf IgG-Antikörper positiv getestete Reisende müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen werden seit kurzem auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies geschieht nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Bereits geimpfte Personen sollten ggf. prüfen, ob alternativ eine Einreise über andere Flughäfen in Betracht kommt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
- Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
- Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
- Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
- Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Region Xinjiang
Die chinesische Regierung hat die Sicherheitsmaßnamen in der Region im Rahmen einer Anti-Terror-Kampagne seit Frühjahr 2014 deutlich verschärft. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen, Zügen) gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorschriften wie an Flughäfen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Trinkwasser, Speiseöl, Joghurt) sowie Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Die Polizeipräsenz wurde massiv erhöht.
Verschärfte Kontrollen finden insbesondere in Städten bzw. an deren Zugangspunkten und Hauptverkehrsadern statt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Personen-, Pass- und Gepäckkontrollen an Zugangspunkten zu u.a. Märkten, Parks und öffentlichen Plätzen sind die Regel. Ausländische Reisende müssen bei Polizeikontrollen ihren Pass vorzeigen, ihre Telefonnummer angeben und sich fotografieren lassen. Mit eingehenden Befragungen durch Sicherheitskräfte, auch nach Einchecken in Hotels, muss gerechnet werden. Beim Fotografieren und Filmen, auch mit dem Smartphone, ist darauf zu achten, dass keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw. -installationen abgelichtet werden. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer vorübergehenden Festnahme kommen.
- Seien Sie bei Reisen in die Autonome Region der Uiguren Xinjiang besonders vorsichtig und.
- Fotografieren Sie keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw.-installationen.
- Rechnen Sie mit der Kontrolle von Smartphone und Kamera sowie Befragungen durch Sicherheitskräfte.
- Rechnen Sie mit einer verschärften Überprüfung bereits bei der Einreise nach China.
- Berücksichtigen Sie dies insbesondere wenn Sie uigurischer Abstammung sind oder enge private Kontakte in Xinjiang haben.
Übrige Landesteile
Demonstrationen sind ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden gleichwohl gelegentlich statt. Teilnehmer müssen ggf. mit ernsten rechtlichen Maßnahmen gegen sie rechnen.
Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen droht Ausländern eine Festnahme mit Inhaftierung unbestimmter Dauer, mindestens aber die Einbehaltung des Reisepasses auf unbestimmte Zeit.
Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Online-Angebote ist blockiert, darunter die von Google, Facebook, Twitter, Whatsapp und weiteren. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten, siehe auch Strafrecht.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist insgesamt gering und Gewaltakte sind sehr selten.
Auf Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Raub z.B. von Smartphones sowie insbesondere verschiedenste Formen von Trickbetrügereien, Scams und überhöhte Kreditkartenabrechnungen und Preise für Dienstleistungen sollte jedoch geachtet werden.
Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.
Insbesondere in Shanghai und Peking wird Touristen immer wieder von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, ein gemeinsamer Besuch von Teehäusern, Karaokebars, Massagesalons oder ähnlichem angeboten. Die zu begleichende Rechnung stellt sich im Anschluss als unverhältnismäßig hoch heraus.
Betrugsversuche erfolgen auch über das Telefon, wobei sich Anrufer teilweise als Polizei ausgeben.
- Bewahren Sie Geld, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie den Pass mit gültigem Visum stets mit.
- Lehnen Sie dubiose Angebote konsequent ab oder ignorieren Sie sie und nutzen Sie die ausgeschilderten Taxi-Stände oder öffentliche Verkehrsmittel.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Erdbeben und Vulkane
Weite Teile Chinas liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. In den letzten Jahren ereigneten sich im Südwesten Chinas, insbesondere in der Provinz Sichuan, mehrere starke Erdbeben.
Nach einem schweren Erdbeben Anfang August 2017 ist der Nationalpark Jiuzhaigou nach einer ersten, teilweise beschränkten Öffnung wieder komplett geschlossen.
Starkregen und Tropenstürme
Das Klima ist im Norden kontinental, im Süden subtropisch.
Heftige Regenfälle, wie sie in der Regenzeit von Juni bis Oktober die Regel sind, verursachen in den Berglagen dieser Gegend regelmäßig Erdrutsche, bei denen Todesopfer zu beklagen sind.
Der Süden und Südosten Chinas wird von Juni bis Oktober regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Informieren Sie sich vor Reisen in die Berge der Provinz Sichuan Region in den lokalen Medien (z.B. ChinaDaily englischsprachig) über die Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen.
- Informieren Sie sich ggf. beim chinesischen Wetterdienst über die aktuellen Wetterverhältnisse und aktuelle Taifunwarnungen.
- Beachten Sie im Fall einer Sturmwarnung die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es steht ein gutes Inlandsflugnetz, teilweise sehr moderne Eisenbahnverbindungen zum Teil mit Hochgeschwindigkeitszügen sowie moderne U-Bahnen in großen Städten zur Verfügung. In allen größeren Städten gibt es zudem preisgünstige Taxis.
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem wiederverschließbaren Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Batterien und Akkus (etwa für Fotoapparate) dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Die Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten – dies gilt sowohl für das Handgepäck wie auch aufzugebendes Gepäck.
Ansonsten gelten die üblichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
Die Visitenkarte des Hotels erleichtert den Rücktransport mit dem Taxi, wenn Reisende über nicht über chinesische Sprachkenntnisse verfügen.
Der Straßenverkehr birgt sowohl in den Städten als auch außerhalb ein hohes Gefahrenpotenzial. Gründe dafür sind die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie eine oftmals unsichere oder sogar rücksichtslose Fahrweise.
Es gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar und wird streng geahndet. Bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Ausländern wird von diesen im Allgemeinen schuldunabhängig mindestens der Reisepass für unbestimmte Zeit einbehalten, womit ein Verlassen des Landes unmöglich wird.
- Seien Sie im Straßenverkehr aufmerksam und vorsichtig und fahren Sie möglichst nur mit ortskundigen Fahrern.
Führerschein
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis bieten die deutschen Auslandsvertretungen in China.
LGBTIQ
Homosexualität ist in China keine Straftat mehr. Die rechtliche Stellung und der rechtliche Schutz von LGBTIQ sind jedoch nicht geklärt, und es kann zu Diskriminierung im Alltag kommen. Grundsätzlich ist die Akzeptanz in den Metropolen höher ausgeprägt, als in ländlichen Regionen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz grundsätzlich diskret und zurückhaltend auftreten.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von jeder Art von Drogen, auch sog. Designerdrogen ebenso wie Khat, kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Todesstrafen werden in China in Einzelfällen vollstreckt.
Gegen Ausländer kann u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt und der Reisepass von der Polizei einbehalten werden, wenn gegen sie eine Strafanzeige vorliegt oder eine Vernehmung als Zeuge in Frage kommt. Dies gilt auch in einem laufenden Zivilprozess. In der letzten Zeit werden länger andauernde Ausreisesperren auch bei zivilen Geschäftsstreitigkeiten verhängt.
Sofern Handelsgesellschaften oder andere Organisationen an einem Verfahren beteiligt sind, kann auch gegen deren gesetzlichen Vertreter oder gegen eine andere Person, die aus chinesischer Sicht für die Gesellschaft verantwortlich ist, eine Ausreisesperre verhängt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen bietet weitere Informationen über die Rechtsverfolgung in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten in China.
Polizeidienststellen können bei 238 Tatbeständen nicht nur Bußgelder bis zu 5.000,- RMB, sondern auch ohne richterliches Urteil bis zu 15 Tage Arrest anordnen.
Dazu gehören die Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidriges Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier), Drogenkonsum (auch der Konsum außerhalb Chinas kann verfolgt werden, wenn dieser z.B. noch anhand einer Haarprobe nachgewiesen wird), illegaler Aufenthalt usw. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt.
In der letzten Zeit mehren sich Fälle, in denen Ausländer auch wegen geringfügiger Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften, auch bei einer bisher möglicherweise geduldeten Arbeits- oder Praktikumsaufnahme ohne korrekten Genehmigungsstatus, inhaftiert werden. Eine obligatorische Freilassung nach der 15-tägigen Haft-Höchstdauer ist nicht unbedingt gewährleistet. In den meisten Fällen erfolgt die Abschiebung aus der Administrativhaft nach Deutschland, oft begleitet mit Wiedereinreiseverboten für China.
Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Videokameras und Smartphones sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Mobiltelefonverträge können vor Ort seit Dezember 2019 nur noch gegen Ausweis und Gesichtsscan abgeschlossen werden, von einer Auswertung vieler Nutzerdaten ist auszugehen.
Die Nutzung von sog. VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist seit In-Krafttreten des neuen Cybersicherheitsgesetztes 2017 verboten. Eine dauerhafte Sperrung der kommerziellen, auch nicht-chinesischen VPN-Anbieter zur Umgehung der Zensur ist bisher nicht erfolgt. Ein konkretes Datum, zu dem eine solche Sperre in Kraft treten soll, ist bisher nicht kommuniziert worden.
Auch wenn bislang keine Fälle bekannt geworden sind, in denen Ausländer wegen der Nutzung von VPN-Diensten strafrechtlich verfolgt wurden, so besteht dennoch potentiell jederzeit das Risiko einer Strafverfolgung auch mit vorläufiger Inhaftierung.
- Führen Sie keine Gegenstände unbekannten Inhalts für Dritte mit sich.
- Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten, allerdings nur in größeren Städten, möglich. Deutsche Bankkarten sind nur sehr eingeschränkt an Geldautomaten einsetzbar. Sie sollten in jedem Fall Kreditkarte und/oder Bargeld vorhalten, da ein Bezahlen auf elektronischem Wege über die einschlägigen sozialen Dienste für ausländische Touristen in aller Regel entfällt.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visumbeantragung noch sechs Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten.
Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.
Visum
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center - seit 16. Dezember 2019 durch Aufnahme biometrischer Daten (Abgabe von Fingerabdrücken) persönlich - beantragt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Ein Visum ist nur für im Folgenden beschriebene Reisen nach Hainan, bestimmte Transitreisen und Gruppenreisen unter bestimmten Voraussetzungen nicht vor Reiseantritt erforderlich.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die nicht über ein erforderliches, gültiges Einreisevisum für die VR China verfügen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt, sondern regelmäßig die Einreise verweigert.
Nach geltendem chinesischem Einreiserecht muss der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden. Ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) ist nur dann möglich, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.
Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt. Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.
Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes. Es ist noch nicht absehbar, wie lange diese strengere Praxis Bestand hat.
Visumfreie Einreise in die Provinz Hainan
Deutsche Staatsangehörige, die ausschließlich die Insel Hainan besuchen möchten, haben die Möglichkeit der visumfreien Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Voraussetzung ist die Einleitung von Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan spätestens 48 Stunden vor Eintreffen. Eine Liste der akkreditierten Reisebüros sowie weitere Informationen bietet ExploreHainan.
Die visumfreie Einreise gilt ausschließlich für Besucher der Insel Hainan. Ist eine Weiterreise in andere Provinzen der VR China beabsichtigt, muss zuvor ein Visum eingeholt werden, was ausnahmsweise auch in den Public Security Bureaus auf der Insel Hainan möglich sein soll, jedoch wiederum die Einschaltung eines akkreditierten Reisebüros erfordert.
Visumfreier Transit
Für den reinen einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht.
Einige Städte und Regionen bieten zudem deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit eines auf 72 bzw. 144 Stunden beschränkten visumfreien Transitaufenthaltes.
Voraussetzung für den alle visumfreien Transitaufenthalte ist die Einreise über einen der jeweils vorgegebenen Grenzkontrollpunkte und die Ausreise in ein Drittland, das nicht das Land des Reiseantritts ist.
Ein Ticket für die Anschlussreise und ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum müssen bei Einreise vorgelegt werden.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas und die anschließende Ausreise in ein Drittland sind bei dieser Regelung nicht zulässig.
Die Entscheidung über den visumfreien Transitaufenthalt wird bei der Einreise getroffen. Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen. Dies ist in jüngster Zeit in einigen Fällen passiert. Die chinesischen Behörden haben in keinem der Fälle, die dem Auswärtigen Amt bekannt sind, eine Begründung für die Zurückweisung mitgeteilt. Betroffene berichteten jedoch zuletzt vermehrt davon, dass türkische, irakische oder auch pakistanische Visa oder Einreisestempel im Pass der Grund für die Zurückweisung gewesen sein könnten.
Auch beim visumfreien Transitaufenthalt müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.
Ein direkter Hin- und Rückflug (z.B. Frankfurt - Peking - Frankfurt) kann nur mit gültigem Visum erfolgen.
- Beantragen Sie im Zweifel und insbesondere bei türkischen, irakischen oder auch pakistanischen Visa oder Einreisestempeln im Pass ein Visum, statt sich auf den visumfreien Transitaufenthalt zu verlassen.
- Registrieren Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration), sofern dies nicht durch ein Hotel erfolgt.
Flughafentransit
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
Visumfreier 72-Stunden-Transit
Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Changsha, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an oder Xiamen als Transit in die VR China einreisen und innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterfliegen, können sich visumfrei am Einreiseort und - nur dort - aufhalten.
Visumfreier 144-Stunden-Transit
- Yangtze-Delta-Region
Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Nanjing Lukou International Airport, Hangzhou Xiaoshan International Airport und die Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal sowie über die Bahnstation Shanghai (Shanghai-Hongkong-Züge) einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland weiterreisen, können sich visumfrei in den Verwaltungsgebieten der Stadt Shanghai und der Provinzen Jiangsu und Zhejiang bewegen (sog. Yangtze-Delta-Region).
Seit November 2018 können sich Reisende bereits vor Einreise online für die Visumbefreiung bei der Shanghai General Station of Immigration Inspection anmelden. Die neue Online-Registrierung soll das Einreiseverfahren erleichtern und beschleunigen. Die Einreise und Nutzung der Visumbefreiung ist jedoch auch weiterhin ohne die vorherige Registrierung am (Flug-)Hafen / Bahnhof möglich.
- Region Peking-Tianjin-Hebei
Deutsche Staatsangehörige, die über den Pekinger Westbahnhof, die Flughäfen Beijing Capital International Airport, Tianjin Binhai, Shijiazhuang Zhengding oder die Häfen Tianjin International Cruise Home Port oder Qinhuangdao Port einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland weiterreisen, können sich visumfrei im Verwaltungsgebiet des Großraums Peking-Tianjin-Hebei bewegen.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Peking mit 144h-Transit und Weiterreise über Shanghai in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
- Provinz Guangdong
Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Guangzhou Baiyun International Airport, Shenzhen Bao’an International Airport oder Jieyang Chaoshan International Airport einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland weiterreisen, können sich visumfrei in der Provinz Guangdong aufhalten.
Die Ausreise aus Festlandchina kann über insgesamt 32 Grenzübergangsstellen der Provinz Guangdong per Flug, Bahn, Schiff/Fähre, Bus oder Auto erfolgen; die autorisierten Grenzübergänge sind beim Amt für öffentliche Sicherheit zu finden.
- Südwest-Region
Deutsche Staatsangehörige, die in Chengdu, Provinz Sichuan, oder Kunming, Provinz Yunnan, einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein weiterreisen, können sich visumfrei in der Südwest-Region bewegen.
Gruppenreisen
Deutsche Staatsangehörige, die mit einer Reisegruppe (mindestens 2 Teilnehmer) über die Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, können sich bis zu 15 Tage (gerechnet vom Tag nach der Ankunft) ohne Visum in bestimmten Gebieten Chinas aufhalten, sofern die Reisegruppe von einer in der VR China registrierten Reisegesellschaft organisiert und während des Aufenthaltes betreut wird. Sie sind berechtigt zum Aufenthalt in den Verwaltungsgebieten der Städte Peking und Shanghai, sowie in der Verwaltungsregion der jeweiligen Hafenstädte und angrenzender Städte in den Provinzen Liaoning, Hebei, Tianjin, Shandong, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Guangdong, Hainan sowie der autonomen Region Guangxi Zhuang.
Erwerbstätigkeiten
Es gelten derzeit „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Diese Regelungen weiten die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich aus.
Viele kurzfristige Tätigkeiten, die bisher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich.
Hierunter fallen z.B.
- Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen / Modeling sowie Dreharbeiten / Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie
- Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen / Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
- Halten Sie Rücksprache mit dem Arbeitgeber / Ansprechpartner in China, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.
Reisen nach Hongkong und Macau
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visumfrei nach Hongkong und Macau einreisen. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige gilt ebenso für Taiwan.
Dabei ist zu beachten, dass Hongkong, Macau und Taiwan nach dem chinesischen Ein- und Ausreisegesetz als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies visumtechnisch eine Ausreise aus der VR China.
Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist.
- Achten Sie bei geplanten Reisen bzw. Ausflügen nach Hongkong und Macau unbedingt bereits bei Beantragung des Visums für die VR China darauf, dass es zu mehrfachen Einreise berechtigt.
Visumbeantragung
Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ einholen, siehe auch Botschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden.
- Reisen Sie möglichst mit Einzelvisum in die VR China ein.
Längerfristiger Aufenthalt
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden seit Gesetzesänderung im Sommer 2013 grundsätzlich nur noch aufgrund legalisierter Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden von der chinesischen Auslandsvertretung legalisieren zu lassen, siehe Merkblatt der chinesischen Botschaft Berlin.
Eine Überziehung des Visums zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe.
Erfassung biometrischer Daten
An allen für Ausländer geöffneten Grenzübertrittstellen führen die chinesischen Grenzkontrollbehörden sukzessive Fingerabdruckscanner ein. Grundsätzlich müssen alle Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren ihre Fingerabdrücke abgeben, sofern dies möglich ist.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde diese Regelung an den Pilotflughäfen Peking, Shanghai, Shenyang, Guangzhou, Xi‘an und Changsha und in Shenzhen eingeführt.
Meldepflicht/Registrierung
Alle Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann später zu einer Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.
Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen.
Reisegenehmigungen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung sowie in der Autonomen Region Xinjiang, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, die in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Ausländer benötigen in jedem Fall eine Spezialgenehmigung namens Tibet Travel Permit bzw. Tibet Entry Permit vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa, um die Autonome Region Tibet touristisch zu bereisen.
Der Antrag dafür kann ausschließlich für eine Reisegruppe von mind. fünf Personen über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden
Es sind eine (Scan-)Kopie des Passes und des chinesischen Visums sowie Angaben zur Berufstätigkeit erforderlich. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des tibetischen Fremdenverkehrsamts in der Regel bei fünf bis sieben Arbeitstagen. Das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierte Reisebüro muss für die gesamte Reiseroute Transport und Reiseführer stellen.
Bergsteiger, Journalisten, Geschäftsreisende und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen, die im Einzelfall bei den zuständigen chinesischen Behörden zu erfragen sind.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung ist für Ausländer unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 US-Dollar bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist bei einem Wert von über 5.000 US-Dollar auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Landeswährung darf bis zu 20.000 RMB ein- und ausgeführt werden.
Es dürfen 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml) zollfrei eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Haustieren gelten besondere Bestimmungen. In der Regel ist ein Quarantäneaufenthalt von 30 Tagen für das Tier erforderlich.
- Nehmen Sie vor Mitnahme von Haustieren unbedingt Kontakt mit einer chinesischen Vertretung in Deutschland auf.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten ein Gelbfieberimpfung nachweisen. China selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
China gilt seit 2021 als malariafrei.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko, auch wenn das Vorkommen von HIV/AIDS in der chinesischen Bevölkerung relativ gering ist.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, „Vogelgrippe“) ist in der Volksrepublik China endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.
- Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
- Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in China hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln.
- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Pest
Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung gut behandelt werden kann. Die Infektion kommt in Nord- und Westchina sowie der angrenzenden Mongolei natürlich in der Nagetierpopulation vor. In diesen Gebieten treten wiederholt Einzelfällen von Pest auf.
- Beachten Sie die Hinweise zu Präventionsmaßnahmen im Merkblatt Pest.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In China treten immer noch jährlich über 1.000 Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut
Fallzahlen sind besonders in ländlichen und südlichen Landesteilen (Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan und Hunan) häufiger.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend, betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren. Vor allem Enterviren 71 können zu schweren Verläufen führen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis. Die Gefahr der Übertragung besteht insbesondere in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang).
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Auch China ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Luftverschmutzung
In den Ballungszentren Chinas sind hohe bis sehr hohe Luftverschmutzungen besonders in den Wintermonaten häufig. Die Behörden haben in den letzten Jahren allerdings ganz erhebliche Maßnahmen erfolgreich eingesetzt, um die Luftbelastung zu verbessern.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen.
Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt