Diese Meldung war vom 01.10.2020 bis zum 19.11.2020 gültig
Meldung für Taiwan (TW)
Grund letzte Änderung: Aktuelles, Einreise und Zoll: Einfuhrbestimmungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles, Einreise und Zoll: Einfuhrbestimmungen
Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Taiwan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Taiwan ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das taiwanische Centre for Disease Control und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Taiwan ist derzeit einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt, darunter Geschäftsreisenden, Familienangehörigen und Besuchern zu anderen Zwecken als Privatbesuchen oder Tourismus bis maximal drei Monate mit einem Visum einer Taipei-Vertretung, sowie Inhabern einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA), eines „Business Visums“ oder „COVID-19-Visums“. Für Studierende und Sprachstudenten sind Einreisemöglichkeiten vorgesehen, über die die Taipei-Vertretungen informieren können. Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern weiterhin untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie. Für Einwohner Hongkongs oder Macaus gelten für die Einreise nach Taiwan besondere Regeln.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause, oder in einem von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft in Isolation begeben, die sie vor Einreise selbst buchen müssen. Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Alle Reisenden müssen bei Einreise zusätzlich einen negativen COVID-19-PCR-Test in englischer Sprache vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Ausnahmen gelten u.a. für Diplomaten, Inhaber eines Arbeitsvisums, Besatzungsmitglieder von Schiffen und in humanitären Notfällen. Vor Ablauf der Quarantäne erfolgt ein Wiederholungstest. Die Kosten für COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen.
Reisende aus risikoarmen Ländern gemäß einer Liste des taiwanischen Centre for Disease Control unterstehen einer verkürzten Quarantäne. Deutschland ist derzeit nicht als risikoarmes Land erfasst.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch taiwanische Flughäfen ist seit dem 25. Juni 2020 unter Einschränkungen und derzeit nur mit China Airlines, EVA Air und Cathay Pacific wieder möglich. Der Transitaufenthalt ist auf maximal 8 Stunden begrenzt und die Fluggesellschaft darf nicht gewechselt werden. Ein Transit aus der VR China kommend ist nicht zulässig.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Qatar Airways u.a..
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen im Inland.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Nahverkehr und teilweise in öffentlichen Gebäuden besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
- Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
- Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
- Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
- Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
- Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist stabil. Demonstrationen sind in den Großstädten möglich und können zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Insbesondere in den Großstädten kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Kreditkartenbetrug kommen vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in stark besuchten Straßen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Erdbeben
Taiwan liegt in einer seismisch äußerst aktiven Zone. Im Jahresdurchschnitt werden Tausende von Beben zwischen Stärke 3 und 6 registriert, von denen aber im Allgemeinen nur fünf bis sechs auch in Taipei deutlich wahrgenommen werden.
Tropenstürme
Das Klima ist im Norden subtropisch und im Süden tropisch.
Taiwan wird insbesondere von Mai bis November regelmäßig von Tropenstürmen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche und in der Folge erhebliche Schäden in der Infrastruktur verursachen können. Bei Berg- und Radwanderungen bestehen entsprechende Gefahren.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte, u.a. im lokalen Rundfunk (englischer Radiosender ICRT 100,7 FM) und achten Sie auf Sturmwarnungen des taiwanischen Wetteramts.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt sehr gute öffentliche Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Linienbussen und Eisenbahnen. Öffentliche Überlandverbindungen sind zuverlässig, pünktlich und komfortabel.
Das Straßennetz ist gut ausgebaut. Die Promillegrenze beträgt 0,15.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise
Aufgrund der sehr starken Strömungen wird zu besonderer Vorsicht beim unbeaufsichtigten Baden in den Binnengewässern und im Ozean geraten.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Taiwan nicht strafbar, gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Taiwan durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt, in der Bevölkerung ist nicht überall mit Akzeptanz zu rechnen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen führen. Einfuhr und Besitz größerer Mengen sogar zur Todesstrafe. Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der New Taiwan-Dollar (NTD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich, auch der Umtausch von Bargeld in NTD ist unproblematisch.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen zu Besuchszwecken kein Visum, soweit bei der Einreise ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie ggf. ein Visum für das Zielland vorgelegt werden kann.
Dies gilt jedoch nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen sowie die Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.
Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt, das für Kurzaufenthalte von maximal 30 Tagen gegen Gebühr als „Landing Visum“ bei Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International beim Visa Office (Bureau of Consular Affairs, bei Passkontrolle) beantragt werden kann.
Bei der Einreise über die anderen internationalen Flughäfen (Taipei Songshan, Kaohsiung, Taichung) wird durch die Grenzpolizei zunächst eine sog. „Temporary Entry Permit“ ausgestellt, das bei der in der jeweiligen Stadt gelegenen Zweigstelle des Bureau of Consular Affairs nachträglich in ein „Landing Visa“ umgewandelt werden muss.
Bei einer Einreise über andere Flughäfen Taiwans oder über die internationalen Seehäfen ist die Beantragung eines „Landing Visums“ derzeit nicht möglich.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor der Einreise einzuholen ist. Es werden nur Anträge angenommen, die online beim Consular Affairs Bureau ausgefüllt werden und am Ende über einen Barcode verfügen.
Ein- und Ausreise über die Volksrepublik China
Reisende nach und von Taiwan mit Transitaufenthalten in der Volksrepublik China werden gebeten, sich wegen der Visumerfordernisse an eine Vertretung der Volksrepublik China zu wenden, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise China.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Nach dem taiwanischen Geldwäschegesetz müssen Reisende bei Einreise und Ausreise Beträge von mehr als 100.000 NTD und von mehr als 20.000 chinesischen Renminbi (CNY/RMB) deklarieren. Gleiches gilt für ausländische Währung und Wertpapiere mit einem Gegenwert von mehr als 10.000 US-Dollar.
Gold im Wert von über 20.000 US-Dollar, sowie Diamanten, Schmuck und Platin im Wert von über 500.000 NTD müssen ebenfalls deklariert werden.
Für Reisende, die das zwanzigste Lebensjahr vollendet haben, gelten die üblichen Freimengen für Alkoholika und Tabakwaren
Verboten ist die Einfuhr von gefälschten Münzen und Banknoten, pornographischem Material, Waffen, Munition sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ohne Einfuhrgenehmigung.
Verboten ist auch die Einfuhr von Waren, die gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Obst) und Fleischprodukten (sowohl Frischfleisch als auch verarbeitete Produkte) wird auch sonst mit Geldstrafen zwischen 80 und 400,- Euro für landwirtschaftliche Produkte geahndet. Seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in China verschärft Taiwan seine Kontrollen bei der Einreise auf unerlaubte Fleischprodukte. Nachdem Deutschland einen Fall von Afrikanischer Schweinepest gemeldet hat, haben die taiwanischen Behörden angekündigt, dass bei Einreisenden aus Deutschland das Gepäck ausnahmslos auf das Mitführen von schweinefleischhaltigen Produkten geprüft wird. Die Strafen für die unerlaubte Einfuhr wurden empfindlich verschärft. Sie betragen bis zu etwa 28.000,- € (1.000.000 TWD). Es ist damit zu rechnen, dass Kontrollen bei der Einreise aufgrund der Aktualität verschärft werden und bei Nichtbeachtung streng bestraft werden (Geldstrafe und/oder Einreiseverbot).
Weitere Informationen bietet das Bureau of Animal and Plant Health Inspection and Quarantine. Reisende sollten mitgeführte Produkte entweder vor der Zollkontrolle in die dafür vorgesehenen Mülltonnen werfen oder die Zollbeamten entsprechend informieren.
Für verschreibungspflichtige Medikamente sollte ein ärztliches Rezept mit englischer Übersetzung mitgeführt werden. Verbindliche Auskünfte erteilt der taiwanische Zoll, bei dem auch Vorabgenehmigungen zur Einfuhr beantragt werden können.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Haustieren bestehen Quarantänebestimmungen. Die Einfuhr muss vor der Einreise unter Vorlage eines tierärztlichen Gesundheitszeugnisses beim Bureau of Animal and Plant Health Inspection and Quarantine beantragt werden.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A/B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) auch gegen Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in der Saison von Juni bis Oktober landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Hepatitis B
Taiwan war jahrelang ein hochendemische Land für Hepatitis B (mehr als 50% der Bevölkerung), durch Impfungen im Säuglingsalter geht die Prävalenz langsam zurück.
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Taiwan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu kleinen und größeren Ausbrüchen. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Tstsugamushi Fieber (Scrub Typhus)
Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land ein potentielles Infektionsrisiko dar. Die Erkrankungszahlen waren in den letzten Jahren niedrig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Tstsugamushi Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und tragen Sie angepasste Kleidung.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Merkblatt Japanische Enzephalitis.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Taiwan entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung mangels Englisch sprechendem Personals erschwert sein, insbesondere in ländlichen Gebieten.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
* Die Bezeichnung „Länder“ in der Auswahlliste umfasst Staaten, Provinzen und Territorien. Sie spiegelt nicht die Position der Bundesregierung hinsichtlich des Status eines Landes oder einer Region wider.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt