Diese Meldung war vom 10.06.2021 bis zum 11.06.2021 gültig

Flagge LAMeldung für Laos (LA)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Beschränkungen im Land: redaktionelle Änderung)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird derzeit abgeraten.

Epidemiologische Lage

Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau, ist zuletzt aber leicht angestiegen. Regionale Schwerpunkte sind Vientiane und die Provinzen Bokeo und Champassak.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr sind geschlossen. Ausnahmen bestehen für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend, der kostenpflichtig (650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,- Euro) ist. Danach ist eine Quarantäne von 14 Tagen in zugelassenen Hotels vorgeschrieben. Während der Quarantäne ist ein Tracking-Armband zu tragen, welches für 6 USD/Tag gemietet werden muss (Ausnahmen für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen). Außerdem ist der Erwerb einer vom „Nationalen Taskforce Komitee“ vorgegebenen Krankenversicherung bei Einreise Pflicht (Kosten etwa 100,- USD). Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Durch- und Weiterreise

Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.

Reiseverbindungen

Die nationale Fluggesellschaft Lao Airlines hat alle Inlandsflüge bis zum 3. Juni 2021 eingestellt. Auch der öffentliche Personentransport von der Hauptstadt in andere Provinzen und umgekehrt wurde eingestellt.

Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind ebenfalls eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Mindestens sieben Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese deren Ausreise dem laotischen Außenministerium mitteilen muss.

Zusätzlich wird allen Reisenden empfohlen, auch für die Ausreise aus Laos einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (ebenfalls kostenpflichtig: 650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,-Euro, für Ausländer einschl. Diplomaten), um Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.

Beschränkungen im Land

Für die Hauptstadt Vientiane und die Provinzen gilt bis auf weiteres ein Lockdown. Daraus resultieren strengere Lockdown-Maßnahmen in Distrikten mit erhöhten Infektionszahlen (sog. red and yellow zones) und entsprechend weniger strengere Maßnahmen in Distrikten mit nur geringem Infektionsgeschehen (sog. green zones). Die Einteilung der Distrikte in die jeweiligen Zonen erfolgt durch die zuständige Provinzregierung und kann sich fortlaufend ändern. Reisen zwischen den Provinzen sind untersagt. Ausnahmen gelten nur für Personen, die an ihren Wohnort oder Arbeitsplatz zurückkehren müssen, für Personen mit spezieller Genehmigung des COVID-19 Task Force Komitees, für den Warenverkehr und zwischen Provinzen ohne lokalem Infektionsgeschehen.

Banken, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Postämter, Supermärkte, sowie Cafés und Restaurants (nur Abholservice) in den betroffenen Provinzen sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten. Treffen oder Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nur nach vorheriger Erlaubnis durch die zuständigen Behörden möglich.

Hygieneregeln

Der Zugang in vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske und vorheriger Temperaturmessung gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.

Empfehlungen

  • Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
  • Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die politische Lage ist insgesamt stabil. In der Provinz Xaisomboun gab es wiederholt gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften. Einzelne Protestaktionen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Im Zusammenhang mit Grenzverlaufsdiskussionen zwischen Laos und Kambodscha haben sich insbesondere innerhalb der südlichen Provinz Attapeu in der Grenzregion zwischen den Distrikten Phouvong and Sanamxay Spannungen aufgebaut. Auf beiden Seiten wurden militärische Einheiten stationiert. Das laotische Militär hat eine restriktive Zugangspolitik für den Bereich des Grenzstreifens mit einer Länge von 140 km verhängt.

Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern immer noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper aus dem 2. Indochinakrieg (UXO).

  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Vermeiden Sie Fahrten, die in die Nähe des Grenzstreifens zu Kambodscha führen.
  • Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege nicht.
  • Zur Sicherheit auf der kambodschanischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha

Kriminalität

Die Kleinkriminalität in Laos nimmt weiterhin zu. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng kommt es vermehrt zu Überfällen, Handtaschen- und Moped Diebstählen, immer häufiger auch unter Gewaltanwendung. Es häufen sich vor allem sogenannte „bag-snatching“ Vorfälle, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped fahrend von hinten nähern und ihnen auf zumeist sehr ruppige Art Handtaschen und Rucksäcke entreißen.

Vermieter von Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen regelmäßig als Sicherheit den Reisepass und geben diesen bei jeglichen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl i.d.R. nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück.
Gemietete Motor- und Fahrräder werden vermehrt und zuletzt teilweise auch unter Gewaltanwendung gestohlen und dann vom Mieter die Bezahlung eines neuen Motor- oder Fahrrads gefordert, wenn dies Teil des Mietvertrags ist. In einigen Fällen arbeiten Vermieter und Diebe zusammen, sog. Scooter Scams.

Die Zunahme der Kriminalität ist eng verbunden mit ansteigendem Drogenmissbrauch; die Zahl (tödlicher) Zwischenfälle steigt. Beim Genuss von mit Drogen versetzten Lebensmitteln und Getränken drohen schwere gesundheitliche Schäden.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Vermeiden Sie möglichst die Hinterlegung Ihres Reisepasses bei Motorrad- oder Mopedvermietern und prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen für den Verlustfall, verzichten Sie ggf. auf die Anmietung.
  • Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die Polizei unter +856 21212703.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Monsunklima.
In der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong-Flusses und in gebirgigen Regionen verursachen.

Laos liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Flugzeuge der beiden nationalen Fluggesellschaften für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert.
Problematisch bleiben die Flugverbindungen in die entlegenen Provinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis Oktober) sollten diese Strecken gemieden werden. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.

Die Schnellboote ("Speed Boats") sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Auf fast allen Strecken verkehren auch normale Boote (sog. "Slow Boats").

Viele Straßen befinden sich in einem schlechten Zustand. Insbesondere in der Regenzeit kommt es häufig vor, dass ganze Straßenabschnitte, gerade in ländlichen Gegenden, überflutet oder weggespült werden und kaum oder gar nicht mehr befahrbar sind. In der Dunkelheit sind gefahren unkalkulierbar.
Zudem birgt der Straßenverkehr auf Grund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch.
Benutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen.

Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird von ihm in der Regel der Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld gefordert. Es kann schwierig bis unmöglich sein, auch in offensichtlich berechtigten Fällen vom Veranstalter von Touren im Land Schadenersatz einzufordern.

Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren nur unzureichend versorgt werden.

  • Verzichten Sie möglichst auf die Benutzung von Schnellbooten.
  • Unternehmen Sie Wanderungen und Besuche in Nationalparks nur mit ortskundiger Begleitung.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Klären Sie vor einer Tour mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern die Haftungsfrage im Fall von Sach- oder Personenschäden

Führerschein

Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Für Ausländer bestehen in Laos - von möglichen Sperrungen bestimmter Regionen wegen Militärübungen einmal abgesehen - keine Reisebeschränkungen. Sie können sich auf eigenes Risiko im ganzen Land frei bewegen.

Die Bevölkerung von Laos ist aus sehr vielen Ethnien zusammengesetzt, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für religiöse Stätten und Zeremonien etwa hinsichtlich der Bekleidung bei Betreten buddhistischer Klöster. Beim Baden an öffentlichen Stellen wird Frauen empfohlen, ein T-Shirt und eine kurze Hose über der Badekleidung zu tragen.

LGBTIQ

Es gibt keine strafrechtliche Verfolgung im Zusammenhang mit LGBTIQ. Gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Ausländern werden verhalten akzeptiert, solange sie nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Diskriminierungen im täglichen Leben sind kaum zu erwarten, entsprechende Clubs oder Diskotheken werden seitens der Behörden meist geduldet.

Rechtliche Besonderheiten

Von Erwerb, Besitz, Verteilung, dem Genuss und der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften wird dringend abgeraten. Auch die Mitnahme (Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts) kann verhängnisvolle Folgen haben. Das laotische Strafrecht sieht für den Besitz auch geringer Drogenmengen bereits mehrjährige Freiheitsstrafen vor. Die Strafverfahren entsprechen nicht unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Die laotischen Behörden haben die Strafverfolgung im Bereich der Rauschgiftkriminalität weiter verschärft. Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe (ca. 500,- €) führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.

Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 Gramm Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden bereits verhängt, wenn auch nicht vollstreckt. Die ansteigende Zahl der Todesfälle ausländischer Drogenkonsumenten weist darauf hin, dass die Qualität der Drogen offenbar falsch eingeschätzt wird

Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- (offizielles Strafmaß liegt bei 500,-  bis 5.000,- US-Dollar) oder Haftstrafen geahndet. Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels wie Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch einen Deutschen wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.

Es ist verboten, sich nach 22.00 Uhr an der unteren Uferpromenade des Mekongs in Vientiane aufzuhalten. Der Fluss ist hier unmittelbares Grenzgebiet. Touristen, die sich nach 22.00 Uhr dort aufhalten, laufen Gefahr, von Grenzpolizisten verhört und verhaftet zu werden.

Ein konsularischer Beistand ist außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Laotische Kip (LAK). Der Kip, thailändische Baht und US-Dollar können mit Kreditkarte (Visacard und teils Mastercard) in verschiedenen Banken in Vientiane beschafft werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5 %, zuzüglich der Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten verschiedene Formen von Blitzüberweisungen an.

An den meisten Geldautomaten kann gegen Zahlung einer Gebühr Geld mit der Kreditkarte abgehoben werden. Der Höchstbetrag, der am ATM-Gerät ausgezahlt werden kann, ist von Bank zu Bank verschieden und liegt bei maximal 2.000.000,- Kip. An einigen Banken sind mehrere Abhebungen an einem Tag möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens drei freie Seiten enthalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann.

Visum vor Einreise

Grundsätzlich ist das Einreisevisum vor Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin, die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66 2 5 38 36 96 od. +66 2 5 39 66 67) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66 4 3 22 07 94 oder +66 4 3 22 36 98.

Online-Visum (eVisa)

Seit dem 9. Juli 2019 ist es für Touristen auch möglich, vor Einreise ein elektronisches Visum eVisa zu beantragen. Derzeit berechtigt das eVisa nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane und Luang Prabang International Airport. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Zusätzlich zur Visumgebühr von 30,- US-Dollar wird eine einheitliche Servicegebühr von 15,- US-Dollar erhoben. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage.

Visum bei Einreise (Visa on arrival)

Sogenannte „Visa upon Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet (Savannakhet nur noch bis zum 30.03.2020), sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von 30,- US-Dollar gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei Lichtbildern beantragt werden. Die Erteilung von Visa upon Arrival liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen.

An neun internationalen Grenzübergängen werden zukünftig keine „Visa upon Arrival“ mehr ausgestellt:

  • Seit dem 31.12.2019: Pang Hok / Provinz Phongsaly (Grenze zu Vietnam), Nam Soy / Provinz Houaphanh (Grenze zu Vietnam), Nam Ngeun, Provinz / Xayabouly (Grenze zu Thailand)
  • Seit dem 31.03.2020: Nam Kanh / Provinz Xiengkhouang (Grenze zu Vietnam), Savannakhet International Airport, Nam Heuang Friendship Bridge / Provinz Xayabouly (Grenze zu Thailand)
  • Seit dem 30.06.2020: Nam Phao / Provinz Bolikhamxay (Grenze zu Vietnam), Na Pao / Provinz Khammouane (Grenze zu Vietnam), Phoukeua / Provinz Attapeu (Grenze zu Vietnam)

Verlängerung des Visums

Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10,- US-Dollar pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.

Einreisekontrolle

Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 US-Dollar zu deklarieren.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.

Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt, mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office, Tel.:+856 21 31 66 90) einzuholen.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren ist die Vorlage eines veterinärärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft von Laos in Berlin.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und JE empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann. Süßwasserkontakt sollte daher gemieden werden. Ungefährlich sind Pools in den Hotels.

Influenza

Saisonale Influenzaviren kommen überwiegend während der Regenzeit vor, epidemische Verläufe sind nicht bekannt. Die pandemische Influenza A/H1N1 konnte seit Juni 2009 nachgewiesen werden, die Fälle sind deutlich rückläufig. Zwei tödlich verlaufene Fälle der aviären Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe) wurden 2007 bekannt, seither gab es nur noch vereinzelte Ausbrüche auf Geflügelfarmen, die schnell eingedämmt werden konnten.

Weitere wichtige Erkrankungen im Land

Tollwut (vorwiegend in ländlichen Gebieten, Impfstoffe und Immunglobulin sind in Laos insbesondere auf dem Land nur schwer zu bekommen), Japanische Encephalitis (saisonal in ländlichen Gebieten) sowie auf dem Lande auch Melioidose und Leptospirose sind weiter wichtige Infektionskrankheiten. Verschiedene giftige Schlangenarten kommen vor (auch in den Stadtgebieten, v. a. während der Regenzeit), hier ist besondere Vorsicht geboten, siehe Merkblatt Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Medizinische Versorgung

In Vientiane ist die medizinische Grundversorgung in einigen wenigen Privatkliniken möglich (Niveau Hausarztpraxis/Gemeinschaftspraxis). Bei Bedarf erfolgt eine Verlegung in ein internationales Krankenhaus im benachbarten Thailand.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt