Diese Meldung war vom 31.05.2021 bis zum 15.06.2021 gültig
Meldung für Chile (CL)
Grund letzte Änderung: Aktuelles (Einreise, Durch- und Weiterreise)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
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Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Chile als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die von der chilenischen Regierung veranlasste Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer wurde vorerst bis einschließlich 15. Juni 2021 verlängert. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind Reisende aus Ländern, die in der Liste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als nicht-flächendeckend von Sars-CoV-2-Infektionen eingestuft werden.
Zu den allgemeinen und weiterhin geltenden Einreisevoraussetzungen zählen ein negativer PCR-Testnachweis (kein Schnelltest) nicht älter als 72 Stunden vor Besteigen des Flugzeugs am Abflugort, ein internationaler Gesundheitspass (digital zu erstellen), nicht älter als 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland sowie ein Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000,- USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Reisende müssen sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Herkunftsland nach Ankunft und zugelassener Einreise in eine sofortige 10-tägige Quarantäne mit persönlicher Isolation oder in gemeinsamer Isolation zusammen mit den mitgereisten Personen begeben. Die Quarantäne setzt sich zusammen aus fünf Tagen Quarantäne im Hotel und daran anschließend fünf Tagen häuslicher Quarantäne am Zielort der Reise. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Das Hotel für die Anfangsquarantäne muss online im Zusammenhang mit dem digitalen Antrag auf Ausstellung des Internationalen Gesundheitspasses gebucht und im Voraus durch den Reisenden selbst bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss im Rahmen des Antrags auf der entsprechenden digitalen Plattform hochgeladen werden. Mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, welcher während der Hotel-Quarantäne erfolgt, kann die Quarantäne dann anschließend als häusliche Quarantäne am Endziel der Reise fortgesetzt werden. Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses erfolgt die Verlegung in eine staatliche Quarantäneunterkunft.
Durch- und Weiterreise
Die für alle chilenischen Staatsangehörigen und alle Ausländer mit Aufenthaltsstatus und Wohnsitz in Chile geltende Ausreisesperre aus Chile wurde ebenfalls bis 15. Juni 2021 verlängert. Ausnahmen sind nur in seltenen Einzelfällen z.B. bei „für Chile fundamental wichtigen“, bei humanitären, bei gesundheitlichen Gründen oder im Fall einer endgültigen Ausreise ohne beabsichtigte Rückkehr nach Chile möglich.
Eine hierfür notwendige Ausreisegenehmigung muss bei den zuständigen chilenischen Behörden beantragt werden.
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Nach Einreise müssen Reisende ihren Zielort außerhalb des Ankunftsortes Santiago innerhalb von 24 Stunden erreichen können. Hierfür sind sämtliche öffentliche Verkehrsmittel zugelassen.
Reiseverbindungen
Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile besteht weiterhin der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Derzeit gilt in großen Teilen des Landes eine Ausgangssperre mit Bewegungserlaubnis nur auf Grundlage von polizeilichen Genehmigungen.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
- Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
- Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Test- und Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Demonstrationen gibt es vor allem in Santiago und Valparaíso, aber auch in anderen Städten. Studentenproteste können zu Straßenblockaden, Störungen des öffentlichen Nahverkehrs und auch Auseinandersetzungen mit der Polizei führen, insbesondere an Tagen mit besonderer nationaler Bedeutung wie dem 29. März, dem 1. Mai und dem 11. September.
Gewaltsame Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.
In der Umgebung von Temuco in der IX. Region (Araucanía) und in der VII. Region (Bio Bio) sowie Los Lagos und Los Rios (ca. 500 – 900 km südlich von Santiago), traditionelles Siedlungsgebiet der Mapuche-Gemeinschaften, ist die Sicherheitslage angespannt. Radikale Aktivistengruppen verüben mittlerweile fast täglich Gewaltakte gegen die Holzindustrie, Grundbesitzer, Transportunternehmer, Regierungsvertretungen und Sicherheitskräfte sowie Brandanschläge auf Häuser, Kirchen und Schulen. In diesem Zusammenhang kann es zu Straßensperren und gewalttätigen Übergriffen kommen, bei denen auch Unbeteiligte zu Schaden kommen können.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Fernstraßen in der IX. und VII. Region und Umgebung bei Dunkelheit.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Rucksack- und Handtaschenraub kommt insbesondere in Santiago, Calama, Valparaíso, Viña del Mar und San Pedro de Atacama vor, in letzter Zeit vermehrt auch unter Gewaltanwendung. Die Gefahr ist in Armenvierteln und bei Dunkelheit besonders hoch.
Der Einsatz von K.o.-Tropfen und auch Tricks wie das Überschütten von potentiellen Opfern mit Flüssigkeiten und Reinigung zwecks Ablenkung und Raub finden des Öfteren Anwendung. Auch Betrugsversuche über das Telefon (Scams) und Kreditkartenbetrüge sind verbreitet.
Einbrüche in Mietwagen vor allem in der Umgebung des Flughafens von Santiago sowie vorgetäuschte oder absichtlich herbeigeführte Schäden z.B. an Reifen und Überfälle auf wartende Fahrzeuge an Kreuzungen und Ampeln sind keine Seltenheit.
- Meiden Sie den Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung und Spaziergänge bei Dunkelheit.
- Seien Sie in größeren Menschensammlungen wie an Flughäfen, Busbahnhöfen, auf öffentlichen Plätzen am Strand, in Restaurants, Cafés, Supermärkten und Einkaufszentren ebenso wie bei U-Bahnfahrten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf und nehmen Sie diese Unterlagen nur mit, wenn Sie diese auch wirklich benötigen.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Verteilen Sie mehrere Kopien Ihrer Reisedokumente auf Ihr gesamtes Gepäck und/oder sichern Sie eine elektronische Kopie Ihrer Reisedokumente.
- Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen und lassen Sie keine Wertsachen oder Gegenstände sichtbar zurück.
- Halten Sie möglichst nicht an, sondern fahren auch bei einer (angeblichen) Panne bis zu einer Tankstelle weiter oder rufen Sie direkt einen Abschleppdienst.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Erdbeben, Vulkane, Tsunamis
Chile liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, in der immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden muss.
Schwerere Erdbeben haben mehrfach Todesopfer und Verletzte gefordert. Kleinere Beben sind an der Tagesordnung.
Aktivitäten zeigten zuletzt die Vulkane Villarrica (9. Region), Copahue (8. Region) und Nevados de Chillán (16. Region), für die weiterhin Warnstufen gelten. Hierdurch sind auch Schmelzwasserabgänge möglich.
Tsunami-Warnungen mit weitreichenden Evakuierungen von Küsten weg können erforderlich werden.
Extremwetterlagen und Überschwemmungen
Das Klima reicht von Wüstenklima im Norden über mediterran in der Mitte bis zu gemäßigt feuchtkalt im Süden des Landes. In Chile gibt es extreme Wetterbedingungen unterschiedlicher Art und hohe Temperaturschwankungen auch innerhalb eines Tages. Heftige Regenfälle führen dann auf ausgetrocknetem Boden zu reißenden Flüssen, Überschwemmungen und Erdrutschen.
Busch- und Waldbrände
Insbesondere in den Sommermonaten kann es vielerorts zu zum Teil verheerenden, weitflächigen Busch- und Waldbränden und in Folge dessen zu Beeinträchtigungen im Verkehr, der Stromversorgung und der Kommunikation kommen.
- Halten Sie sich über die Medien informiert und beachten Sie die Hinweise und Warnstufen der chilenischen Zivilschutzbehörde ONEMI.
- Machen Sie sich vor Ort mit den ausgewiesenen Evakuierungsrouten und Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte in den örtlichen Medien.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit Mietwagen, modernen Überlandbussen und per Flugzeug sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Chillán). Zu Störungen kann es im Fall von Streiks kommen.
In den Städten gibt es Taxis und in Santiago eine U-Bahn.
Auf den asphaltierten Überlandstraßen und Schotterpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer.
In den Wintermonaten von Juni bis August treten in Santiago und anderen größeren Städten im Süden Chiles Umweltprobleme in Verbindung mit erhöhter Schadstoffbelastung der Luft auf. Dabei werden auch regelmäßig Fahrverbote verhängt.
Die entstehenden Gefahren durch die weiten Entfernungen aufgrund der enormen geographischen Nord-Süd-Ausdehnung, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge werden häufig unterschätzt.
Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten Peru, Bolivien und Argentinien, verschiedene kleinere Inseln in der 12. Region sowie in der 5. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) sind selbst in der Nähe von Touristenorten und in Naturschutzgebieten zum Teil noch vermint. Auf öffentlichen Straßen und Wegen wurden die Landminen geräumt; Minenfelder abseits sind in der Regel markiert. Die Kennzeichnung der Minenfelder ist allerdings nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht (mehr) vorhanden.
- Achten Sie bei Mietwagen und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an.
- Planen Sie Reiserouten möglichst detailliert und vorausschauend und teilen Sie sich lange Strecken ein.
- Beachten Sie unbedingt Warnschilder in Grenzgebieten.
- Bewegen Sie sich insbesondere in abgelegenen Gegenden nur auf befestigten Straßen und Wegen oder mit ortskundigen Führern.
Führerschein
Für kurzfristige Besuchsaufenthalte von bis zu 90 Tagen ist der deutsche nationale Führerschein ausreichend.
- Für eventuelle Polizeikontrollen und Kfz-Anmietungen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den deutschen mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen.
Wanderungen/Trekking-Touren
Berg- und Vulkanbesteigungen und Trekking bergen erhebliche Gefahren, es kommt immer wieder zu Unglücken und Todesfällen. Die Vulkane Villarica und Osorno sind für ihre gefährlichen Spalten bekannt.
Örtliche Carabiñeros oder Nationalparkverwaltungen fragen bei Eintritt in die jeweiligen Parks die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung ab, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern.
Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus nach dorthin angeboten. Die Höhe, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat.
In den Bergen können sich zudem die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern.
In den trockenen Wüstengebieten in Nordchile wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).
- Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nicht allein, sondern nur in Begleitung anerkannter örtlicher Führer.
- Achten Sie auf eine gute Ausstattung und eine ausreichende Reiseversicherung, die eine Bergrettung per Helikopter und medizinische Evakuierung mit abdeckt.
- Informieren Sie sich vor Touren genau auch über die Wetterlage.
- Hinterlassen Sie Informationen über die geplante Route und Ankunftszeiten auch bei Veranstaltern oder Angehörigen.
- Beachten Sie unbedingt Anweisungen und Beschränkungen der örtlichen Behörden und Nationalparkverwaltungen.
- Achten Sie wegen der drohenden Höhenkrankheit auf eine langsame Akklimatisation, z. B. durch Übernachtung in dem auf 3400m Höhe gelegenen Ort Putre.
- Benutzen Sie nur bewachte Campingplätze.
- Achten Sie vor allem aber nicht ausschließlich in Wüstengebieten auf das Mitführen von ausreichend Wasser und warme Kleidung.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogenkonsum und Drogenhandel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen Haftstrafen geahndet. - Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.
- Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben und sollte vermieden werden.
- Bei Verhaftungen, insbesondere im Rahmen von Unfällen mit Personenschaden, sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Chilenische Peso (CLP). Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann mit Kreditkarte oder Bankkarte (nicht V-Pay) an den meisten Geldautomaten abgehoben werden.
- Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, grundsätzlich keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
- Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten daher ausreichend Reisemittel eingeplant werden.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, auch wenn die offizielle Anerkennung aussteht
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei der Einreise wird eine kostenlose „Tarjeta Única Migratoria“ als Einreisebeleg ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt und das verpflichtende Ausreisedatum nennt. Diese muss bei Ausreise wieder abgegeben werden.
Bei Verlust oder Diebstahl ist vor Ausreise von der „Policía de Investigaciones (PDI)“ (im Zentrum von Santiago, Morandé 672, Santiago-Centro, Tel. +56 2 26809110, oder am Flughafen Santiago, Tel. +56 2 26901781) oder bei jeder PDI-Dienststelle in anderen Regionen ein Ersatzbeleg zu beantragen.
Längerfristiger Aufenthalt
Chile wird voraussichtlich ein neues Migrationsgesetzes (Ley de Migración) einführen, das Regelungen an die europäischen Richtlinien angleichen wird. Schon heute müssen daher deutsche Staatsangehörige bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ein Visum vor der Einreise online über das Departamento de Extranjería beantragen, in anschließendem Zusammenwirken mit den örtlich zuständigen chilenischen Auslandsvertretungen.
Der Aufenthalt kann nach Einreise nicht mehr wie früher verlängert werden. Ein Wechsel des Aufenthaltsstatus nach Einreise ist ebenfalls nicht mehr möglich.
Weitere Informationen erteilt das Departamento de Extranjería in Santiago und dessen Filialen in anderen Regionen.
Minderjährige
Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften. Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es regelmäßig auch zu erheblichen Problemen für Reisende aus Deutschland, insbesondere wenn die Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen oder anderweitig eng mit Chile verbunden sind.
Bei Ein- und Ausreisen ist für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem deutschen oder chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss zusätzlich mit der Apostille versehen werden.
Die von einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung muss nach Einreise nach und vor Ausreise aus Chile zusätzlich vom chilenischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Nähere Informationen erteilt die Botschaft der Republik Chile in Berlin.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000,- US-Dollar mitführen, müssen dies dem Zoll bei Einreise aktiv anzeigen.
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf der Reisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (z.B. auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit hohen Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet. Grundsätzlich sollten alle mitgeführten Lebensmittel, auch noch original verpackte, wie etwa Nüsse, auf dem Einreiseformular angegeben werden.
Detaillierte Einfuhrbestimmungen bietet der zuständige Servicio Agrícola y Ganadero.
Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im Allgemeinen als obere Wertgrenze 500,- US-Dollar, darüber hinaus muss eine Zollerklärung veranlasst und ggfs. Zoll bezahlt werden.
Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen.
Heimtiere
Grundsätzlich ist für Reisen nach Chile mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) der EU-Heimtierausweis einschließlich des Impfnachweises des Tieres gegen Tollwut für die vorübergehende Einfuhr nach Chile geeignet und ausreichend.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Weiterreichende Informationen erteilen der chilenische Servicio Agrícola y Ganadero (SAG) sowie die örtlich zuständigen chilenischen Auslandsvertretungen.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Chile gilt als malariafrei.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Hantavirus
Diese seltene virale Erkrankung wird landesweit meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Merkblatt Hantavirus.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Chile ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt