Diese Meldung war vom 25.02.2022 bis zum 28.02.2022 gültig
Meldung für Argentinien (AR)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Entlistung als Hochrisikogebiet mit Wirkung vom 27. Februar 2022),redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 27. Februar 2022 nicht mehr.
Epidemiologische Lage
Argentinien ist von COVID-19 weiterhin betroffen und ist noch bis einschließlich 26. Februar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die argentinische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Argentiniens.
Eine Einreise nach Argentinien auf dem Luft-, See und Landweg ist über die hierfür vorgesehenen Grenzübertrittsstellen unter Beachtung folgender Regelungen möglich.
Die Einreise mit Touristenstatus wird für vollständig geimpfte Personen gestattet, wobei die zweite Impfung mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff mind. 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.
Weitere Voraussetzungen zur Einreise:
- Maximal 72 Stunden alter negativer PCR Test oder maximal 48 Stunden alter negativer Antigentest.
- 48 Stunden vor der Reise online abzugebende eidesstattliche Erklärung.
- Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19 Erkrankung sowie notwendige Quarantäne und Krankentransporte auch für evtl. Kontaktpersonen abdeckt. Nähere Informationen können bei einer argentinischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Der Nachweis über die Einhaltung der Einreiseregelungen ist während des Aufenthalts mitzuführen und den zuständigen argentinischen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
Ungeimpfte ausländische Erwachsene ohne Aufenthaltsgenehmigung sind verpflichtet neben den vorstehenden Voraussetzungen bei Einreise eine Bestätigung oder eine konsularische Bescheinigung über die Impfausnahme vorzulegen sowie eine siebentägige Quarantäne zu absolvieren. Nähere Informationen sind bei der argentinischen Auslandsvertretung zu erfragen.
Vollständig geimpfte Ausländer (letzte Impfung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Einreise mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff) mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) dürfen einreisen.
Einreisende mit gültiger Aufenthaltserlaubnis ohne vollständigen Impfschutz sind zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder eines maximal 48 Stunden alten negativen Antigentests und Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne verpflichtet.
Die argentinischen Behörden verstehen unter vollständigem Impfschutz das von den Gesundheitsbehörden des Impflandes festgelegte Schema. Informationen, wer bei einer in Deutschland erfolgten Impfung als „vollständig geimpft“ gilt, veröffentlicht das RKI.
Ungeimpfte Minderjährige sind von der Quarantäne - mit Empfehlung in den ersten sieben Aufenthaltstagen an keinen Gruppenaktivitäten teilzunehmen - befreit.
Kinder unter sechs Jahren sind vom Erfordernis eines PCR- oder Antigentests ausgenommen.
Auskunft zum Familiennachzug und weiteren Einreisefragen erteilen die zuständigen argentinischen Auslandsvertretungen.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreise-, Test- und Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, muss beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Informationen zu Reiseverbindungen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Für Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können in besonders betroffenen Gebieten auch kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASPO). In diesem Rahmen können u.a. nächtliche Ausgangssperren angeordnet werden, vor allem am Wochenende. Dies gilt insbesondere für den Großraum Buenos Aires sowie weitere Großstädte. Für die sonstigen Landesteile gilt die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO). Für Bezirke („partidos“) mit ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen. Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
Empfehlungen
- Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
- Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
- Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung und zur Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Argentinien gibt es immer wieder Streiks und Demonstrationen, die vereinzelt schon zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führten. Dabei ist mit Straßensperrungen und erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr zu rechnen. Auch der Flugverkehr kann betroffen sein.
In und um Fußballstadien kann es zu schweren Ausschreitungen rivalisierender Fangruppen kommen, die auch vor Waffeneinsatz nicht zurückschrecken.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien, z.B. über die App Infobae sowie bei Ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern.
- Besuchen Sie Fußballspiele möglichst in Begleitung Ortskundiger und meiden Sie Fanblocks und Stehplätze.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Argentinien recht hoch. Landesweit ist Vorsicht und Wachsamkeit angebracht. Selbst tagsüber und auch in besseren Wohngegenden kommt es zu Überfällen. Die Täter können bewaffnet sein und schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück.
An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind Trickdiebstähle („Senftrick“) gängig. In Hotels der niedrigen Preissegments kommen häufig Diebstähle vor, aber auch in besseren Hotels in den öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.). Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum geboten. Überall ist nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht geboten.
Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann: Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás), Tel. 0054 11 4323 8900, E-Mail serv.turista@gmail.com.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Schicken Sie Kopien wichtiger Dokumente per Mail an sich selbst.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld – ggf. in einem einfachen Zweitgeldbeutel - und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Leisten Sie keinen unnötigen Widerstand bei Überfällen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Die Andenkette liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es insbesondere in den Provinzen von San Juan und Mendoza zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Mehrere Vulkane in der Grenzregion zu Chile sind aktiv und können zu Evakuierungsmaßnahmen und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen. Der Vulkan Copahue zeigt des Öfteren verstärkte Aktivität.
Das Klima reicht von subtropisch im Norden mit extrem heißen und feuchten Sommern über gemäßigt im Zentrum bis subarktisch im Süden. Im ganzen Land kann es zu abrupten und großen Temperaturschwankungen kommen.
In den nördlichen Landesteilen einschließlich Buenos Aires kann Starkregen Überflutungen und Erdrutsche verursachen.
- Verfolgen Sie die Wettervorhersagen.
- Beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein Inlandsflugnetz und gute (klimatisierte) Überlandbusverbindungen. Vereinzelte veraltete Eisenbahnverbindungen im Inland sind nur für Reisende mit viel Zeit geeignet.
Flugverspätungen und Streiks sind an der Tagesordnung, was in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden muss.
Der Grenzübergang am Pass „Cristo Redentor“ (Direktverbindung Mendoza-Santiago) sowie weitere Pässe nach Chile sind während der Wintermonate von Mai bis September wegen starker Schneefälle häufig gesperrt.
In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse rund um die Uhr. Für die Benutzung ist eine SUBE-Guthabenkarte erforderlich, erhältlich z.B. am U- Bahnschalter und an zahlreichen Kiosken.
Schlechte Straßenverhältnisse, Schlaglöcher, streunende Tiere und innerorts schlecht gekennzeichnete Geschwindigkeitsbarrieren (lomadas) stellen eine erhöhte Unfallgefahr dar. Hinzu kommt eine geringe Disziplin von Autofahrern, was insgesamt zu einer sehr hohen Unfallrate führt. Aktuelle Informationen zum Straßenzustand bietet Vialidad Nacional.
Warndreieck, Feuerlöscher, Warnweste und Verbandskasten müssen mitgeführt werden.
Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten können zeitweise Lieferengpässe in der Treibstoffversorgung an den Tankstellen vorkommen.
Polizeikontrollen sind häufig. Zum Teil versuchen jedoch auch selbsternannte Kontrolleure unter einem Vorwand, Strafen („multas“) in bar zu erheben. Ggf. kann auf Nennung einer Rechtsgrundlage für die angebliche Regelverletzung bestanden werden. Effektiver ist oft das Entrichten eines geringfügigen “Wegegeldes”.
Ein Grenzübertritt z.B. nach Chile oder Uruguay ist mit einem Mietwagen nicht möglich.
- Bestellen Sie nach Einbruch der Dunkelheit Taxis/Fahrdienstleister etc. telefonisch oder per App, in Buenos Aires z.B. App Travel Buenos Aires.
- Benutzen Sie ab dem internationalen Flughafen Ezeiza einen ‚Remis’-Dienst (wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) bzw. ausschließlich Busse der Firma „Tienda León“.
- Fahren Sie besonders vorsichtig und vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit.
- Rechnen Sie immer mit Kontrollen und achten Sie strikt auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen.
- Fahren Sie mit geschlossenen Fenstern und verriegelten Türen.
- Halten Sie Fahrzeugpapiere, Führerschein und Versicherungsunterlagen griffbereit.
- Achten Sie bei der Anmietung von Mietwagen auf ausreichenden Versicherungsschutz einschließlich einer Haftpflichtversicherung.
- Reisen Sie nicht per Anhalter und nehmen Sie keine Anhalter mit.
- Machen Sie nach Möglichkeit nur an belebten Rastplätzen und Tankstellen Halt.
- Stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab.
- Lassen Sie kein Gepäck sichtbar im Fahrzeug.
Führerschein
Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Wanderungen/Trekking-Touren
Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Veranstalter führen nicht immer reguläre Sicherheitsüberprüfungen durch.
- Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nicht allein, sondern nur in Begleitung anerkannter örtlicher Führer.
- Achten Sie auf eine gute Ausstattung und eine ausreichende Reiseversicherung, die eine Bergrettung per Helikopter und medizinische Evakuierung mit abdeckt.
- Informieren Sie sich vor Touren genau auch über die Wetterlage und melden Sie sich online beim Besuch des Nationalparks Nahuel Huapi in einem Trekking-Register an, zum Nationalpark Aconcagua bietet Mendoza Gobierno aktuelle Informationen.
- Hinterlassen Sie Informationen über die geplante Route und Ankunftszeiten bei Veranstaltern oder Angehörigen.
- Benutzen Sie nur bewachte Campingplätze.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften sowie die gleichgeschlechtliche Elternschaft sind rechtlich möglich. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist hoch.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind erheblich schlechter als jene in deutschen Gefängnissen.
Es ist verboten, ohne Genehmigung bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der argentinische Peso (ARS). Mit Bank- und Kreditkarten kann an Geldautomaten gegen hohe Gebühren Bargeld meist bis zu 5000,- Pesos je Transaktion abgehoben werden. Eine günstige Alternative sind Online-Transferdienste.
US-Dollar lassen in der Regel im ganzen Land tauschen, Euros außerhalb von Buenos Aires seltener.
Die Akzeptanz von Geld/Kreditkarten ist insbesondere in Buenos Aires weit verbreitet. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich, ausreichend Bargeld mitzuführen.
In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden, besonderes Risiko besteht aber durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können).
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sollte umgehend bei der dazugehörenden Bank vorgesprochen werden.
- Tauschen Sie Geld nie auf offener Straße, sondern nur in Wechselbüros oder mit Hilfe von örtlichen Bekannten.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bei der Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.
Von der Weiterreise mit bereits als gestohlen gemeldeten, aber wieder aufgefundenen Reisepässen wird abgeraten, da eine Sachfahndung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige („Denuncia“) für die Wiederausreise unerlässlich.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Für den Fall eines Passverlustes siehe Informationen der Botschaft Buenos Aires.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist vor Ort (Migraciones) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.
- Achten Sie bei der Einreise auf dem Landweg darauf, dass Ihnen das Touristenvisum (Passstempel) korrekt erteilt wird. Andernfalls können bei der Ausreise hohe Gebühren (habilitación de salida) anfallen.
Erfassung biometrischer Daten
Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen bzw. Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.
Ein- und Ausreise über die USA
- Bei Ein- und Ausreise über die USA beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.
Minderjährige
Folgende Vorschriften gelten zwar nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumpflichtigem) Aufenthalt; es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt daran halten:
Für Kinder unter 14 Jahren muss bei der Einreise nach und der Ausreise aus Argentinien das Einverständnis der Sorgeberechtigten nachgewiesen werden. Die Mitnahme einer Original-Geburtsurkunde zum Dokumentierung der Elternschaft ist hierfür empfehlenswert. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die schriftliche Reisegenehmigung „Venia de Viaje“ des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber ein Nachweis mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Reisegenehmigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.
Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.
Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft Argentiniens.
- Beachten Sie auch die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Für die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen gibt es keine Beschränkungen, ab einem Gegenwert von 10.000,- US-Dollar für Erwachsene bzw. 5.000,- US-Dollar für Minderjährige unter 16 Jahren muss die Einfuhr deklariert werden.
Bei der Ausreise darf maximal der Gegenwert von 10.000,- US-Dollar für Erwachsene bzw. 5.000,- US-Dollar für Minderjährige unter 16 Jahren mitgeführt werden. Die Mitnahme höherer Beträge ist nicht gestattet.
Weitere Informationen bieten die argentinischen Zollbehörden.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei Einreise aus Deutschland wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Bei Reisen in die Gelbfiebergebiete Argentiniens (Provinzen Corrientes und Misiones, auch Iguaçu-Wasserfälle) ist für alle Reisenden ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Argentinien wurde 2019 von der Weltgesundheitsorganisation offiziell für malariafrei erklärt.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Hantavirus
Diese seltene virale Erkrankung wird landesweit meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Merkblatt Hantavirus.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Argentinien kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Buenos Aires in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Auf dem Lande ist es jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt