Diese Meldung war vom 17.09.2020 bis zum 30.09.2020 gültig
Meldung für Moldau, Republik (MD)
Grund letzte Änderung: Aktuelles
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Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau weiterhin gewarnt.
Die Einreise in die Republik Moldau ist seit 1. September 2020 ohne Einschränkung möglich, es sei denn, sie erfolgt aus einem der Länder, die das moldauische Gesundheitsministerium auf einer Liste benannt hat, die alle 14 Tage aktualisiert wird.
Für diese Länder gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern sie der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden, mit folgenden Ausnahmen:
a)
- Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
- Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
- Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
- ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
- bei der Wahlkommission für die Präsidentschaftswahl im November 2020 akkreditierte Wahlbeobachter, Vertreter internationaler Organisationen, ausländischer Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sowie Wahlrechtsexperten,
- ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
- Schüler und Studenten, die zur Aufnahme des Studiums oder zu dessen Abschluss in die Republik Moldau einreisen oder in Zusammenhang mit dem Studium reisen (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
- Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
- Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“.
- Pendler/innen und
- Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
- Transitreisende und
- Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, an Botschaften und Konsulaten akkreditiertes Personal, Personal internationaler Organisationen und Missionen, sowie deren Familienangehörige und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau wurde seit 15. Juni 2020 wieder aufgenommen. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten.
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand nicht weiter verlängert, es gilt jedoch ein „Gesundheitsnotstand“ (code red). Die zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von COVID-19 getroffenen Eindämmungsmaßnahmen werden schrittweise gelockert.
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufsgeschäften) und überall im öffentlichen Bereich, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Website des moldauischen Gesundheitsministeriums, aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage in der Republik Moldau ist derzeit stabil. Es kann insbesondere in Chișinǎu vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Transnistrien
Der abtrünnige Landesteil Transnistrien (selbst ernannte „Pridnestrowische Moldauische Republik“) befindet sich außerhalb der Kontrolle der moldauischen Regierung. Es gibt zahlreiche Kontrollpunkte entlang der Strecken, die nach oder aus Transnistrien führen.
- Informieren Sie sich über die aktuelle politische Lage vor Reisen nach Transnistrien und reisen Sie möglichst nur mit ortskundiger Begleitung.
- Machen Sie keine Fotos von Kontrollpunkten oder Gebäuden mit möglicher strategischer Relevanz.
- Beachten Sie, dass die deutsche Botschaft in Chișinǎu für Transnistrien keine konsularische Betreuung bereitstellen kann.
Kriminalität
Trotz einer verbreiteten organisierten Kriminalität ist diese für Reisende in der Regel nicht wahrnehmbar.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in der Hauptstadt Chișinău und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vor.
Vermehrt werden Kfz-Kennzeichen gestohlen, zum Teil mit Erpressungsabsicht. Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden, so dass im Fall eines Diebstahls Anzeige bei der Polizei zu erstatten ist und mit dem Protokoll und Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle in Deutschland ggf. durch einen Bevollmächtigten ein Ersatzkennzeichen beschafft werden muss.
- Seien Sie vor allem in der Hauptstadt Chișinău und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders vorsichtig.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und in der Marschrutka besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bringen Sie Ihre Kfz-Kennzeichen fest an und stellen Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen ab.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Die Republik Moldau liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist gemäßigt kontinental.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt Eisenbahnverbindungen in die größeren Städte und nach Bukarest, Kiew und Moskau, sowie Überlandbusse.
Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen sowie ‑beleuchtungen, unvorhersehbarer Fahrbahnhindernissen sowie schlecht sichtbarer Ampeln bzw. Verkehrsschildern, besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Es gibt keine Autobahnen. Daher sind auch aus Sicherheitsgründen alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam zu beachten und nächtliche Autofahrten über Land zu vermeiden.
Die grüne Versicherungskarte ist vorgeschrieben. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Sammeltaxis dürfen auch Einbahnstraßen in verkehrter Richtung benutzen, so dass Vorsicht geboten ist.
Bei Verkehrsunfällen wurden bereits in vielen Fällen Ausreiseverbote von gewöhnlich 30 Tagen verhängt.
Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit Wartezeiten zu rechnen. Fahrzeuge können Kontrollen unterzogen werden. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, wird empfohlen, dass der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehört; anderenfalls muss eine notariell beglaubigte Vollmacht des Fahrzeughalters im Original zur Nutzung mitgeführt werden.
Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.
Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen kann insbesondere für gehbehinderte Personen erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten sowie anderen Staatsbediensteten wurden Reisende zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar war. Es wird geraten, bei Missbrauchsverdacht auf die Ausstellung einer Quittung und die Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen, sowie auf das Hinzuziehen eines vorgesetzten Mitarbeiters.
In der Republik Moldau besteht eine Vignettenpflicht für nicht vor Ort angemeldete Fahrzeuge. Die Vignette ist bei den Filialen der Moldova Agroindbank oder über die an Tankstellen und in Einkaufszentren aufgestellten Zahlungsgeräte sowie das Online-Portal E-Vignette erhältlich. Bei der Ausreise wird kontrolliert, ob die erforderliche Vignette erworben wurde.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt, die Mitnahme des Internationalen Führerscheins, der nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird jedoch empfohlen.
Kommunikation
Telefonanrufe aus der Republik Moldau in den transnistrischen Landesteil sind mit der Vorwahl 1600373 möglich. Das Mobilfunknetz funktioniert im ganzen Land, einschließlich Transnistrien, zuverlässig.
Die landesweit einheitliche Notrufnummer lautet 112, in Transnistrien 101 für Feuerwehr, 102 für Polizei und 103 für medizinische Not- und Rettungsdienste.
LGBTIQ
Rechtlich werden LGBTIQ-Personen nicht diskriminiert, jedoch ist die Toleranz in der Bevölkerung gering. Es gibt eine jährliche LGBTIQ-Demonstration, die nur dank erheblichem Polizeischutz stattfinden kann.
- Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren militärischer Anlagen und wichtiger Industrie- und Verkehrseinrichtungen ist im Landesteil Transnistrien verboten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Leu (MDL). An Geldautomaten in größeren Städten können mit Kreditkarte Bargeldbeträge abgehoben werden. Bei Anzeichen von Manipulation oder falls die Karte eingezogen wurde, sollte eine sofortige Sperrung der Kreditkarte veranlasst werden. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollte diese nicht aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Grundsätzlich sollten Kreditkarten nur bei vertrauenswürdigen Empfängern eingesetzt werden.
Bargeld aus Deutschland kann über Bargeldtransferinstitute in die Republik Moldau, einschließlich des Landesteils Transnistrien, überwiesen werden. Die Bezahlung und Bargeldauszahlung mit einer Bank-Karte mit Chip funktioniert nicht immer zuverlässig.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja, siehe unten.
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen eine Gültigkeit von mindestens drei Monaten über das voraussichtliche Ausreisedatum hinaus haben.
Nach Information des moldauischen Außenministeriums ist eine Einreise auch mit dem bis Ende Oktober 2010 ausgegebenen, nicht biometrischen Personalausweis möglich. In Einzelfällen können Schwierigkeiten nicht völlig ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, nach Möglichkeit einen Reisepass mitzuführen.
Während des Aufenthalts in der Republik Moldau sollte der Reisepass bzw. Personalausweis immer mitgeführt werden.
Bei der Einreise nach Moldau aus der Ukraine über den Landesteil Transnistrien kann die Registrierung der Einreise bei den internen Übergangspunkten mit den Namen Hîrbovăţ (Anenii Noi), Hagimus (Căuşeni), Sănătăuca (Floreşti), Pîrîta (Dubăsari), Criuleni und Rezina erfolgen. Außerdem besteht die Möglichkeit der Registrierung beim Migrationsbüro (Biroul Migraţie şi Azil al Republicii Moldova) in Chişinău, Bd. Ştefan cel Mare 124. Über den Registrierungsprozess liegen keine Erfahrungswerte vor.
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen erteilt die Poliţia de Frontieră der Republik Moldau.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und/oder der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Diese sollte unmittelbar nach der Einreise beim Büro für Migration und Asyl, Bd. Ştefan Cel Mare 124, in Chişinău beantragt werden.
Minderjährige
Sofern ein Elternteil allein reist, muss eine legalisierte und übersetzte Vollmacht des anderen Elternteils oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts in legalisierter und übersetzter Form sowie eine Geburtsurkunde des Kindes mitgeführt werden.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, allerdings sind diese ab einem Wert von 10.000 Euro zu deklarieren.
Die Landeswährung darf bis zu einem Wert von 2.500 MDL eingeführt werden, die Ausfuhr ist beschränkt auf den bei der Einfuhr deklarierten Wert.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen aller Art ist verboten.
Einreise mit dem Fahrzeug
Bei Einreise mit dem eigenen Fahrzeug wird dieses registriert werden. Für Fahrzeuge, die nicht in der Republik Moldau zugelassen sind, ist eine Umweltgebühr zu entrichten.
Weitere Informationen sind beim Customs Service of the Republic of Moldova erhältlich.
Heimtiere
Für die Ein-, Weiter- und Rückreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen) ist ein EU-Heimtierausweis sowie ein Nachweis zur Tollwutimpfung erforderlich. Zudem muss das Heimtier durch einen Microchip gekennzeichnet sein.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Flugreisen beachten Sie bitte auch die Informationen zur Reise mit Heimtieren auf der Internetseite der moldauischen Fluggesellschaft Air Moldova.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in der Republik Moldau entspricht nicht westlichen Standards.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt