Diese Meldung war vom 24.02.2021 bis zum 03.03.2021 gültig

Flagge PSMeldung für Palästinensische Gebiete (PS)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land/Purim-Fest)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste 

Aktuelles

Auseinandersetzungen

Seit der zweiten Dezemberhälfte 2020 kommt es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, Siedlern und Palästinensern sowohl in Ost-Jerusalem (insbesondere Altstadt) als auch im Westjordanland. Es ist eine Zunahme an Angriffen mit Steinen auf Fahrzeuge und Personen zu verzeichnen, ausgeübt teils durch Palästinenser, teils durch israelische Siedler.

  • Seien Sie wachsam und meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.

Epidemiologische Lage

Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.

In Israel und den Palästinensischen Gebieten beträgt die Inzidenz weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Israel und die Palästinensischen Gebiete als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft sind.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Der Flughafen Ben Gurion ist bis einschließlich 6. März 2021 geschlossen.  In besonderen humanitären Fällen, kann eine Ausnahme vom Einreiseverbot auch während der Schließung des Flughafens beim zuständigen Komitee beantragt werden. Sofern eine Einreise gestattet wird, muss die anschließende Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft verbracht werden.

Ab Wiedereröffnung des Flughafens besteht weiterhin ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Es ist weiter möglich, dass die israelische Regierung die Anzahl der Einreisenden pro Tag begrenzt.

Reisende müssen bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Unmittelbar nach Einreise müssen sich Reisende in eine staatliche Quarantäneunterkunft begeben. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, und am neunten Quarantänetag einen weiteren PCR-Test durchführen zulassen, können sie die Quarantäne verkürzen. Andernfalls beträgt die Quarantäne 14 Tage. Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen für Reisende, die nachweisen können, bereits geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein.

Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.

Durch- und Weiterreise

Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur für wenige Stunden pro Tag und für täglich maximal 1000 in das Westjordanland zurückkehrende Palästinenser (mit West Bank Identitätsnummer) geöffnet; freitags und samstags ist der Übergang geschlossen.

Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist für die Ein- und Ausreisen geöffnet. Vor Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests.

Reiseverbindungen

Aufgrund der Schließung des Flughafens Ben Gurion sind die Ausreisemöglichkeiten nach Deutschland voraussichtlich bis zum 6. März 2021 stark eingeschränkt. Ausreisen sind nur in Fällen zwingender medizinischer Behandlung im Ausland, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Ausland oder Beerdigungen naher Angehöriger im Ausland möglich. Anträge auf Ausreisegenehmigungen können beim Health Ministry Director General und beim Transportation Ministry Director General gestellt werden.

Beschränkungen im Land

Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben. Restaurants sind geschlossen, es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und zehn Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. Zugang zu Museen, Einkaufszentren, Fitnesstudios und weiteren Freizeiteinrichtungen soll schrittweise für Personen, die zwei Impfungen oder eine Genesung von COVID-19 nachweisen können, gestattet werden. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.

Aufgrund des Purim-Festes besteht ab dem 25. Februar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre von 20.30 bis 5 Uhr. Die Ausgangssperre endet am 28. Februar 2021 um 5 Uhr. Zudem sind Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr geplant. Während der nächtlichen Ausgangssperre dürfen sich Personen nur in einem Umkreis von 1 km zur eigenen Wohnung aufhalten. Besuche von anderen Haushalten sind untersagt.

In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.

Im gesamten Westjordanland dürfen Restaurants, Cafés, Fitnessstudios und Friseursalons nur mit einer Kapazität von 30% betrieben werden. Jeweils donnerstags von 21 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr sowie an den anderen Wochentagen von 21 bis 6 Uhr sind die oben genannten Einrichtungen und zusätzlich sämtliche Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien -, Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen geschlossen.

Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten, nachts und am Wochenende.

Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.

Die palästinensischen Behörden haben verschärfte Kontrollen und Geldbußen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.

Hygieneregeln

Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.

  • Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.

  • Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.

  • Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.

  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten  - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

  • Beachten Sie die Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit – Teilreisewarnung

Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt.
Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar angrenzende Gebiet wird derzeit dringend abgeraten.

Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Libanon und Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten.

Von nicht erforderlichen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.

Terrorismus

Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. In den letzten Jahren sind Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund signifikant zurückgegangen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.

Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann; das Risiko eines Anschlags besteht fort.

  • Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei besonderen Anlässen.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.

Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert.

Aus dem Gaza-Streifen heraus kommt es des Öfteren zu Raketen- und Mörserbeschuss auf israelisches Staatsgebiet, der mit israelischen Gegenangriffen beantwortet wird. Auch kommen nach wie vor gelegentlich mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons zum Einsatz, die vom Gaza-Streifen aus starten und im Nahbereich der israelischen Sperranlage landen. Zwischenfälle am Gaza-Streifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet sind nicht auszuschließen.

Seit Veröffentlichung der US-Vorschläge für den Nahostfriedensprozess und der Unterzeichnung der Normalisierungsabkommen zwischen Israel und einigen arabischen Staaten ist die Sicherheitslage insbesondere in Jerusalem und dem Westjordanland angespannt. Vor allem im Westjordanland kann es vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Ein Wiederaufflammen der Zwischenfälle am Gaza-Streifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet - insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometern von der Gaza-Sperranlage - kann nicht ausgeschlossen werden.

  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.

Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)

Insbesondere auf dem Tempelberg/Haram Al Sharif und dessen Umgebung kann es zu Auseinandersetzungen kommen, etwa an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen.

  • Seien Sie bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem besonders vorsichtig.
  • Suchen Sie Rat bei einer ortskundigen Begleitung.
  • Halten Sie sich über die aktuelle Lage informiert.

Grenzgebiet zu Syrien und Libanon

Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils ausdrücklich vor.

  • Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten.

Grenzgebiet zu Ägypten

In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei kam es auch zu Schusswechseln.

  • Vermeiden Sie Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze und weichen Sie auf alternative Routen aus.
  • Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nordsinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel (mit Ausnahme des an Eilat angrenzenden Ortes Taba).

Angrenzendes Gebiet zum Gaza-Streifen

Von Aufenthalten im unmittelbar angrenzenden Gebiet zum Gaza-Streifen wird derzeit dringend abgeraten.

  • Beschränken Sie Bewegungen in der Region möglichst auf das Nötigste.
  • Informieren Sie sich über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Sicherheitskräften. 

Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen

Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt.

Informationen zu den Übergängen Erez und Rafah können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gaza-Streifen und in den dazugehörigen Küstengewässern praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen.

Im Rahmen der israelischen Militäroperation „Protective Edge“ erfolgten schwere Angriffe auf Ziele im Gaza-Streifen mit vielen Toten und Verletzten. Dabei wurde auch öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung, beschädigt. Ferner befinden sich in Trümmern sowie auf wenig befahrenen Wegen nach wie vor nicht detonierte Sprengmittel (UXO).

Die Versorgungslage im Gaza-Streifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Das Grundwasser gilt als belastet. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus. Sie dürfte sich angesichts der derzeitigen Zuspitzung noch verschlechtern.

Die Einreise nach Gaza auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Im Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. „Gaza-Flottille“) neun Menschen ums Leben.

Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, in Erez, ist zurzeit insbesondere für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet. Der Gaza-Streifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, über den Übergang Erez, wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Übergang Erez wurde auch in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen.

Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen, ist außer an Wochenenden und islamischen Feiertagen grundsätzlich geöffnet. Der Grenzübergang kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen bedarf es der Zustimmung der ägyptischen und palästinensischen Grenzbehörden. Hier kann es auch bei erst kürzlich erfolgter Einreise zu Wartezeiten von mehreren Wochen bis zur Ausreise kommen. Eine Ausreise aus dem Gaza-Streifen kann bei erfolgter Einreise über Rafah auch nicht über den israelischen Grenzübergang Erez erfolgen.

Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai.
Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.

Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)

Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

Es kommt immer wieder zu Anschlägen, Angriffen und Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Es gibt immer wieder Berichte über Angriffe auf Fahrzeuge, die mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen werden, teils durch Palästinenser, teils durch israelische Siedler.

Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet oder bestehende Checkpoints vorübergehend geschlossen werden. Es kann zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in Ramallah und anderen palästinensischen Städten und Dörfern kommen. Protestaktionen sind jederzeit möglich.

Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla, Jericho, Taybe, Al-Bireh und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Mit israelischen Mietwagen ist der Besuch dieser Städte, die im sogenannten A- und B-Gebiet liegen, grundsätzlich nicht gestattet.

  • Bereisen Sie das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung.
  • Kleiden Sie sich aufgrund der größtenteils konservativen Gesellschaft stets angemessen und auf verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
  • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie bei der Benutzung der Straße 60 im Westjordanland besonderer vorsichtig, insbesondere um Hebron, um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
  • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
  • Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Somme und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.

Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern („Sink Holes“). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle von bis zu 20 Meter Tiefe und 80 Meter Breite.

In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund von gefährlichen Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
  • Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
  • Achten Sie auf teilweise sehr starken Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
  • Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Bademeister.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften ist vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlicht Pflicht.

Am Shabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel nicht. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Shabbat sollten vermieden werden, am Yom Kippur wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich, aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal. Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen genau.

  • Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Besondere Verhaltenshinweise

Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.

Rechtliche Besonderheiten

Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.

Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr von wilden Tieren drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Bankkarten abgehoben werden. Der Umtausch von Euro und US-Dollar ist problemlos möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.

Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen und deren Ehegatten gelten besondere Vorschriften, siehe unten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Grenzübergänge

Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte („B2 Stay-Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

Bei der Einreise über den Grenzübergang Yitzhak Rabin und Arava-Aqaba kommt dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.

Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Ein- und Ausreisepraxis

Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.

Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln / Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Auch müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer Abstammung  oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer Sicherheitsbefragung rechnen.

Das israelische Parlament hat am 6. März 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.

Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung. 

Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. 

Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.

  • Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
  • Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.

Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben

Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. 

Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind, bzw. über eine palästinensische Personenkennziffern (ID-Nummern) verfügen

Deutschen Staatsangehörigen, die aus dem Westjordanland stammen und über die o.g. palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen, wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. Eine Einreise in das Westjordanland kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Sie erhalten dort eine Einreisekarte („B2_PLS_Stay Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird nicht mehr angebracht. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel ist für diese Personengruppe nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss. Deutschen Staatsangehörigen, die aus dem Gaza-Streifen stammen und über die o.g. Personenkennziffer verfügen, wird die direkte Einreise sowohl nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) als auch in das Westjordanland grundsätzlich verweigert.

Die israelischen Grenzbehörden weisen die o.g. deutschen Staatsangehörigen üblicherweise darauf hin, dass sie mit einem palästinensischen Reisepass einreisen müssen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Einreise in das Westjordanland jedoch nicht verweigert, sondern die palästinensische Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, beim palästinensischen Innenministerium in Ramallah einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn dann trotz Hinweis bei Einreise kein palästinensischer Pass vorgelegt wird. 

Besondere Hinweise für die Ehegatten von den o.g. Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen

Die gemeinsame Einreise mit dem Ehegatten über Jordanien, Allenby-Brücke, in das Westjordanland ist nur dann möglich, wenn dieser über einen palästinensischen Personalausweis verfügt, in den der Familienstatus „verheiratet“ eingetragen ist. Andernfalls kann die Einreise des anderen Ehepartners verweigert werden. Sobald die israelischen Stellen Kenntnis von der Eheschließung mit einer Person mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) erhalten haben, z.B. durch einen erfolglosen Einreiseversuch an der Allenby-Brücke, kann  die direkte Einreise nach Israel über den Flughafen Ben-Gurion verweigert wird. Die Änderung des palästinensischen Personalausweises muss beim palästinensischen Innenministerium in Ramallah beantragt werden. Beide Ehegatten erhalten an der Allenby-Brücke eine Einreisekarte („B2_PLS_Stay Permit“), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel und Jerusalem ist nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss.

Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg

Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen.

Einreise in die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) aus Israel

Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige unter Beachtung der Öffnungszeiten der Übergänge problemlos von Israel in das Westjordanland reisen.

Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Die Schließungen der Übergänge an den jüdischen Feiertagen gelten grundsätzlich nur für Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer verfügen.

Begrenzung des Aufenthalts auf die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) – „PA only“ und „Judea & Samaria Permit“-Stempel

Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die Palästinensischen Gebiete angeben, kommt es bei der Einreise nach Israel regelmäßig zu Wartezeiten auf Grund längerer Befragungen. Sie sollten dort auf keinen Fall falsche Angaben machen, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. In jüngster Zeit haben israelische Behörden bei Kurzzeitaufenthalten einen sogenannten „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die Palästinensischen Gebiete beschränkt. Eine Ein- und Ausreise über den Flughafen Ben Gurion ist dann nicht möglich und muss über die Allenby-Brücke erfolgen.  Gleiches gilt für den „Judea & Samaria Permit“ Stempel, der bei Langzeitaufenthalten auf dem israelischen Visum angebracht wird.

Minderjährige

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.

Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete. 

Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.

Einreise mit dem Fahrzeug

Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Heimtiere

Die Einreise mit Heimtieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als 10 Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Für einen Langzeitaufenthalt in den Palästinensischen Gebieten wird zudem noch eine Typhusimpfung empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt