Diese Meldung war vom 17.03.2023 bis zum 22.03.2023 gültig

Flagge PSMeldung für Palästinensische Gebiete (PS)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – AuseinandersetzungenRedaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gazastreifen)

Aktuelles

Während der bevorstehenden, sich überschneidenden Feiertage von Ramadan (22./23. März – 21. April 2023), Pessach (5. – 13. April 2023) und Ostern (7. - 10. April 2023) muss mit verstärkten Auseinandersetzungen im gesamten Westjordanland und in Ost-Jerusalem sowie einem erhöhten Anschlagsrisiko auch in Israel gerechnet werden.

  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien aufmerksam.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Umfeld von Bushaltestellen und Bahnhöfen besonders vorsichtig; insbesondere auch im Hinblick auf unbeaufsichtigte Gepäckstücke.

Die Sicherheitslage in Jerusalem ist sehr angespannt. Gewaltsame Ausschreitungen in Ost-Jerusalem, insbesondere in der Altstadt rund um den Haram al-Sharif/Tempelberg, sind nicht auszuschließen.

  • Seien Sie jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.

Die Sicherheitslage im Westjordanland ist angesichts fast täglicher Sicherheitsvorfälle sehr angespannt. Es kommt regelmäßig zu Anschlägen und Angriffen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, Siedlern und Palästinensern mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten.

Eine Häufung von Sicherheitsvorfällen ist insbesondere in der Nähe von Checkpoints, israelischen Siedlungen und Siedler-Außenposten zu beobachten. In Nablus und Jenin kommt es verstärkt zu massiven Auseinandersetzungen und Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte mit Toten und Verletzten.

Von Reisen in die Region in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird dringend abgeraten.

Auch in und um Jericho kommt es vermehrt zu Sicherheitsvorfällen, die auch zu umfangreichen Kontrollen durch israelische Sicherheitskräfte mit langen Wartezeiten führen können.

Von Fahrten nach Jericho, insbesondere aus dem Süden in Richtung Flüchtlingslager Aqabat Jaber, wird derzeit abgeraten.

  • Bereisen Sie das Westjordanland mit ortskundigen Reisepartnern und beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern. Unterlassen Sie nicht notwendige Fahrten bei Dunkelheit.
  • Vermeiden Sie die Benutzung der Straße 60 im Westjordanland bei Nablus und seien Sie bei Fahrten in Richtung Süden besonders vorsichtig, insbesondere um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung, in der Altstadt von Hebron sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.

Die Sicherheitslage in dem unmittelbar an den Gazastreifen angrenzenden Gebiet ist volatil.

Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt, von Aufenthalten im Gebiet des Grenzübergangs wird dringend abgeraten.

Einreiseregelungen für ausschließliche Aufenthalte im Westjordanland

Im Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten. Gemäß dieser Regelungen ist vor Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen. Die Regelungen gelten ausdrücklich nicht bei einem Aufenthalt in Israel mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland. Weitere Informationen zu den Regelungen im Abschnitt Einreise und Zoll Ein- und Ausreise in das Westjordanland.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.

Derzeit besteht bei Einreise nach Israel keine Impfnachweis- bzw. Testnachweispflicht.

Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist weiterhin verpflichtend.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine pandemiebezogenen Einschränkungen für Transit und Ausreise.

Beschränkungen im Land

COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst. Eine Empfehlung gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).

Empfehlungen

  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.

  • Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.

  • Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.

  • Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.

  • Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten  - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Sicherheit – Teilreisewarnung

Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.

Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar an den Gazastreifen angrenzende Gebiet sowie die Regionen in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird derzeit dringend abgeraten. 

Von Fahrten nach Jericho, insbesondere aus dem Süden in Richtung Flüchtlingslager Aqabat Jaber, wird derzeit abgeraten.​​​​​​​

Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Libanon und Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten.

Terrorismus

Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.

Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann; das Risiko eines Anschlags besteht fort.

  • Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei besonderen Anlässen.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Im Mai 2021 führten die schwersten militärischen Auseinandersetzungen seit der "Operation Protective Edge" im Juli 2014 zwischen den israelischen Verteidigungsstreitkräften (IDF), der radikalislamischen Hamas und dem islamistischen Dschihad in Palästina (PIJ) sowie der massive Beschuss Israels durch mehr als 4.400 Raketen und Mörsergranaten aus dem Gazastreifen zu mehreren hundert Verletzten sowie Todesopfern auf beiden Seiten. Seitens der IDF wurde der militärische Schlagabtausch als "Operation Guardian of the Walls" benannt. Auch im Westjordanland und in einigen Städten in Israel kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen.

Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert.

Nach wie vor kommen auch gelegentlich mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons zum Einsatz, die vom Gazastreifen aus starten und im Nahbereich der israelischen Sperranlage landen. Zwischenfälle am Gazastreifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet sind nicht auszuschließen.

Insbesondere in Ost-Jerusalem und im Westjordanland ist die Sicherheitslage angespannt. Vor allem im Westjordanland kann es vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Ein Wiederaufflammen der Zwischenfälle am Gazastreifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet - insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometern von der Gaza-Sperranlage - kann nicht ausgeschlossen werden.

  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.

Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)

Insbesondere an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.

  • Seien Sie bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem besonders vorsichtig.
  • Suchen Sie Rat bei einer ortskundigen Begleitung.
  • Halten Sie sich über die aktuelle Lage informiert.

Grenzgebiet zu Syrien und Libanon

Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon (insbesondere östlich der Straße 98) wird abgeraten.

Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils ausdrücklich vor.

Die Lage an der Demarkationslinie zum Libanon ist angespannt. Es kann zu Zwischenfällen durch Beschuss kommen.

Grenzgebiet zu Ägypten

In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.

  • Vermeiden Sie Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze und weichen Sie auf alternative Routen aus.
  • Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nordsinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel (mit Ausnahme des an Eilat angrenzenden Ortes Taba).

Angrenzendes Gebiet zum Gazastreifen

Von Aufenthalten im unmittelbar angrenzenden Gebiet zum Gazastreifen wird derzeit dringend abgeraten.

  • Beschränken Sie Bewegungen in der Region möglichst auf das Nötigste.
  • Informieren Sie sich über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Sicherheitskräften. 

Palästinensische Gebiete: Gazastreifen

Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.

Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen und in den dazugehörigen Küstengewässern praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen.

Die öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung wurde in den letzten Jahren durch militärische Konflikte beschädigt.

Die Versorgungslage im Gazastreifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Das Grundwasser gilt als belastet. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus.

Die Einreise in den Gazastreifen auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen.

Der Zugang zum Gazastreifen über den Grenzübergang Erez ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen stark eingeschränkt. Der Personenverkehr von und nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt. Mit kurzfristigen Schließungen muss gerechnet werden.

Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Deutschen mit palästinensischer ID nur mitgültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gazastreifen bedarf es der Genehmigung der zuständigen Grenzbehörden. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Für die Ein- und Ausreise muss zwingend derselbe Grenzübergang genutzt werden.

Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.

Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)

Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Dabei werden u.a. Fahrzeuge mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen, sowohl durch Palästinenser als auch durch israelische Siedler.

Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern, siehe Aktuelles. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können jederzeit vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder Demonstrationen kommen. 

  • Bereisen Sie das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung.
  • Kleiden Sie sich aufgrund der größtenteils konservativen Gesellschaft stets angemessen und verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
  • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie die Benutzung der Straße 60 im Westjordanland bei Nablus und seien Sie bei Fahrten nach Hebron besonders vorsichtig, insbesondere um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung sowie generell in der Nähe israelischer Siedlungen und Checkpoints.
  • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
  • Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
  • Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.

Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern („Sink Holes“). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle von bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.

In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund von gefährlichen Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
  • Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
  • Achten Sie auf teilweise sehr starken Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
  • Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Bademeister.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften ist vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlicht Pflicht.

Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel nicht. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden, am Yom Kippur wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.

  • Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.
  • Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Besondere Verhaltenshinweise

Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.

Rechtliche Besonderheiten

Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.

Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr von wilden Tieren drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Bankkarten abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.

Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe unten.

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

Grenzübergänge

Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Brücke vom Westjordanland nach Jordanien, kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Ein- und Ausreisepraxis Israel

Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.

Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.

Das israelische Parlament hat 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.

Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung. 

Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. 

Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.

  • Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
  • Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.

Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben

Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. 

Ein- und Ausreise in das Westjordanland

Zum 20. Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten, die für eine „Pilotphase“ von zwei Jahren gelten sollen. Danach ist vor der Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.

Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Gerade in der Anlaufphase ist mit Schwierigkeiten bei der Bearbeitung zu rechnen. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.

Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über den Allenby-Übergang zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Es wurde angekündigt, dass der Allenby-Übergang seit dem 24. Oktober 2022 an sieben Tagen pro Woche für 24 Stunden geöffnet sein solle. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.

Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.

Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind, bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen

Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien (Allenby-Brücke) in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.

Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.

Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg

Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen.

Minderjährige

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden. 

Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.

Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2.000 JOD (ca. 2.000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.

Einreise mit dem Fahrzeug

Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Heimtiere

Die Einreise mit Heimtieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als 10 Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.

  • Bitte beachten Sie, dass Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise erhalten sollten (siehe Poliomyelitis). Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Israel ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, wird ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischungsimpfung durchführen lassen.  
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Für einen Langzeitaufenthalt in den Palästinensischen Gebieten wird zudem noch eine Typhusimpfung empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Infektionskrankheiten

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

In Israel ist es an mehreren Orten zu einem Wassersport-assoziierten Ausbruch von Leptospirose gekommen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert. 

  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstelle, einen Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden. 

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt