Diese Meldung war vom 18.07.2022 bis zum 27.07.2022 gültig
Meldung für Kanada (CA)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Einreise)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen. Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung. Die kanadische Regierung hat mit Wirkung vom 19.07.2022 die kurzzeitig suspendierte verpflichtende Testung von Flugpassagieren bei Einreise nach Kanada wieder eingeführt.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise weiterhin nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle nicht vollständig geimpften Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Ungeimpfte Minderjährige unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einer sorgeberechtigten Person reisen, die vollständig geimpft ist. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Reisende, die ein positives PCR-Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Auch vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses jedoch nicht in Quarantäne begeben. Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses gelten folgende Regeln:
- Die lokalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen befolgt werden. Diese können in den einzelnen Provinzen unterschiedlich sein.
- Für die Dauer der Reise bis zum Zielort besteht Maskenpflicht.
- Reisende sollen sich selbst auf Anzeichen und Symptome einer COVID-Erkrankung beobachten.
Kopien des Impfnachweises und der Tests vor der Ankunft müssen 14 Tage lang aufbewahrt werden. Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada für nicht vollständig geimpfte Personen vorübergehend aufgehoben. Eine Ausreise ist nun auch für ungeimpfte Personen möglich, allerdings können diese nur nach Maßgabe der bestehenden Ausnahmeregelungen für die Einreise ungeimpfter Personen erneut nach Kanada einreisen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
- Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.
Sicherheit
Terrorismus
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage in Kanada ist stabil.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. In Großstädten und touristischen Zentren kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl. Der Diebstahl von Gepäck aus bzw. vor Touristenhotels ist nicht unbekannt.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und lassen Sie Dokumente nicht in geparkten Autos zurück.
- Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses getrennt von Ihrem Pass mit sich.
- Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt, auch im bzw. vor dem Hotel.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei unter 911.
Natur und Klima
Kälte und Schneestürme, Überschwemmungen
Es herrscht Kontinentalklima mit kalten, langen Wintern und heißen Sommern, in den Küstenprovinzen Seeklima.
In den Wintermonaten kommt es regelmäßig zu extremer Kälte und teilweise schweren Schneestürmen.
Nach dem Winter können Schneeschmelze und Starkregen zu Überschwemmungen führen, wie im Frühjahr 2019, als der Osten und das Zentrum des Landes und insbesondere das Gebiet des Ottawa-Rivers betroffen waren.
Busch- und Waldbrände
Von Juni bis September kommt es besonders im Westen Kanadas wie in British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories und Manitoba wegen Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden.
Starke Rauchentwicklungen und Sichtbehinderungen können auch in Tourismusgebieten die Infrastruktur beeinträchtigen.
Tropenstürme
In der Hurrikan-Saison von Mai bis November können vereinzelt Tropenstürme auch den äußersten Nordosten Kanadas erreichen und zu heftigem Wind, Starkregen und in der Folge zu Überflutungen führen. Beeinträchtigungen im Reiseverkehr und Unterbrechungen der Strom- und Telekommunikationsnetze sind nicht auszuschließen.
Erdbeben, Vulkane, Tsunamis
British Columbia und Yukon liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten, an den Küsten British Columbias auch zu Tsunamis kommen kann.
- Achten Sie auf Meldungen in den Medien, Wetterberichte und ggf. Hinweise lokaler Behörden wie des Government of Canada zu „Environment and Climate Change“.
- Machen Sie sich bei Aufenthalten in British Columbia und Yukon mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Planen Sie bei Waldbränden Ihre Reiseroute sorgfältig mit aktuellen Behördeninformationen und achten Sie auf Hinweise lokaler Behörden wie aktuelle Informationen zu Waldbränden auf einer interaktiven Karte.
- Beachten Sie ggf. die Sturmwarnungen des National Hurricane Center in Miami bzw. des Canadian Hurricane Center und die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland sowie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein weites Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen.
In Kanada gilt im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten das metrische System: Entfernungen werden in Kilometer angegeben.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h.
Abweichungen der Verkehrsregeln zu Deutschland bestehen z.B. im Rechtsabbiegen bei Rot, Kreuzungen mit 4-way-stop, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker. Es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5 und 0,0 für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren oder unter 21 Jahren. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss ist verboten.
Es drohen hohe Strafen bei Tempo-, Alkohol- und Cannabisverstößen sowie bei der Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt.
Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.
- Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, es gibt auch Abweichungen zwischen Provinzen und Territorien.
- Halten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen ein und zahlen Sie mögliche Strafzettel möglichst noch vor Ort.
Führerschein
Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer von drei bzw. sechs Monaten gefahren werden.
- Führen Sie möglichst dennoch auch den Internationalen Führerschein mit.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Kanada nicht strafbar, gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Kanada in der Bevölkerung und durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Seit Oktober 2018 werden der Kauf von kleinen Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen Verkaufsstellen und der Besitz von kleinen Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Dabei gelten in den verschiedenen Provinzen und Territorien teilweise unterschiedliche Regelungen. Reisende sollten sich im Voraus auf Cannabis-In-Canada über die Rechtslage an ihrem Aufenthalt genauestens informieren. Reisende sollten insbesondere beachten, dass jeder Transport von Cannabis über Landesgrenzen hinweg weiterhin nicht gestattet ist.
Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage können strengere Regelungen gelten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch, das Abheben von Bargeld mit Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken oder zum Transit kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Luftweg nach Kanada ein- bzw. durchreisen wollen, müssen vor Reiseantritt eine elektronische Reisegenehmigung (electronic Travel Authorization - eTA) beantragen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist diese eTA nicht erforderlich.
Für längere Aufenthalte und Erwerbstätigkeiten muss ein Visum vor Einreise beantragt werden.
Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen bietet die Webseite der kanadischen Regierung.
Elektronische Reisegenehmigung (eTA)
Die elektronische Reisegenehmigung ist vor Antritt der Flugreise gegen eine Gebühr von 7 CAD (ca. 5 EUR) auf der Webseite der kanadischen Regierung beantragen. Dies ist auch durch Vertreter von Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung möglich. Nähere Informationen und Anleitungen finden sich auf der Webseite der kanadischen Regierung.
- Beantragen Sie die eTA möglichst frühzeitig. Bei Ablehnung ist mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen, die Anforderung weiterer Nachweise liegt im Ermessen der kanadischen Behörden.
- Benutzen Sie nur die offizielle Webseite der Regierung. Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der eTA an, die zum Teil von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird.
Einreisekontrolle
Auch Reisende im Besitz einer elektronischen Reisegenehmigung haben keinen Anspruch auf die Einreise nach Kanada. Die endgültige Entscheidung obliegt dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal der Einwanderungsbehörde CBSA, das aufgrund einer Befragung über die Einreise entscheidet. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.
Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer gestellt werden.
Work Permit
Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair Tätigkeit o. Ä. und andere (auch unbezahlte) Beschäftigungen kann die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis (work permit) online bei der kanadischen Regierung bzw. über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich sein. Ausnahmen bestehen im Rahmen des deutsch-kanadischen Programms zur Jugendmobilität „International Experience Canada“. Nähere Informationen finden sich ebenfalls auf der Webseite der Regierung.
Doppelstaater
Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, können seit November 2016 nicht mehr nur mit ihrem deutschen Reisepass (und eTA) nach Kanada einreisen, sondern müssen zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.
Zuständige Auslandsvertretung für Visa
Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde geschlossen. Zuständig für Antragsteller aus Deutschland ist die Botschaft von Kanada in Wien/Österreich. Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden.
Minderjährige
Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände durch die Grenzbeamten gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten in englischer oder französischer Sprache bereitgehalten werden.
- Beachten Sie die Hinweise auf der Webseite der kanadischen Regierung.
Einfuhrbestimmungen
Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden.
Bitte beachten Sie bei der Einfuhr alkoholischer Getränke die Mindestaltersgrenze von 19 Jahren (bzw. 18 Jahre in der Provinz Alberta). Die zulässige Höchstmenge der Einfuhr für Spirituosen, Wein und Bier bietet der kanadische Zoll.
Das Verbringen von Cannabis über die Landgrenzen Kanadas ist nicht gestattet.
Die Einfuhr von Waffen muss bei Einreise deklariert werden. Bei einem zulässigen Grund für die Einfuhr wird eine Genehmigung (sog. temporary registration permit) für bis zu 60 Tage erteilt.
Lebensmittel und Pflanzen müssen grundsätzlich bei Einreise deklariert werden.
Die Einfuhrbestimmungen ändern sich regelmäßig, die aktuell geltenden Vorschriften bietet die Canadian Food Inspection Agency (CFIA).
- Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, erhalten Sie weitergehende Zollinformationen für Kanada bei der kanadischen Botschaft in Wien.
Heimtiere
Informationen zur Einreise mit Heimtieren erhalten Sie auf der Webseite der Canadian Food Inspection Agency (CFIA). Die Impfvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Heimtierart, für Hunde und Katzen ist stets ein Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich. Der EU-Heimtierausweis wird als Nachweis für bestehenden Impfschutz akzeptiert.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die Einreise nach Kanada sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut.
- Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Versorgung
Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an sogenannte „walk-in clinics“ und im Notfall gehen Sie direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte Bezahlung.
Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt.
Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt