Diese Meldung war vom 29.07.2024 bis zum 13.08.2024 gültig
Meldung für Nigeria (NG)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – Demonstrationen/UnruhenRedaktionelle Änderungen
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Demonstrationen/Unruhen
Im Internet und den Medien wird ab dem 1. August 2024 zu landesweiten Demonstrationen aufgerufen, die sich auf das öffentliche Leben in ganz Nigeria auswirken können. Es muss mit Beeinträchtigungen des Verkehrs und gewalttätigen Ausschreitungen gerechnet werden. Auch Störungen an den Flughäfen sind nicht ausgeschlossen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien und meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter, ob die Reise wie geplant stattfindet.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den gesamten Bundesstaat Borno einschließlich der Hauptstadt Maiduguri, auch auf dem Luftweg, wird gewarnt.
Vor Reisen, insbesondere auf dem Landweg,
- in die nördlichen Bundesstaaten, Bauchi, Gombe, Kaduna, Kano, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa,
- in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
- und den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa
wird gewarnt.
Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten
- Zentral- und Nord-Nigeria: Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),
- in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Benue, Niger, Kebbi,
- Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State,
- die vorgelagerten Küstengewässer, Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny
wird dringend abgeraten.
Von Überlandreisen in alle übrigen Landesteile Nigerias wird abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden.
Terrorismus
In den nordöstlichen Landesteilen werden fortlaufend terroristische Gewaltakte, wie z.B. Angriffe und Sprengstoffanschläge von militanten Gruppen auf die Zivilgesellschaft, Sicherheitskräfte, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen verübt. Auch Angriffe auf dort tätige humanitäre Hilfsorganisationen waren zu verzeichnen. 2021 fand ein schwerer Sprengstoffanschlag in Maiduguri, der Hauptstadt des Bundesstaats Borno, statt. Der Führer der Terrorgruppe Boko Haram, Abubakar Shekau, soll bei Auseinandersetzungen mit der konkurrierenden Terrorgruppe ISWAP 2021 ums Leben gekommen sein.
In den nördlichen bzw. nordwestlichen Bundesstaaten, insbesondere im Grenzgebiet zu Niger, kommt es verstärkt zu Entführungen und schweren Gewaltakten, deren Urheberschaft nicht eindeutig ist, die aber unter Umständen ebenfalls terroristischen Gruppen zuzuschreiben sind.
In nigerianischen Metropolen besteht weiterhin grundsätzlich die Gefahr von Anschlägen. Auch in Abuja besteht ein allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle bzw. Übergriffe. Besondere Wachsamkeit und Umsicht wird empfohlen.
2022 gab es zum wiederholten Male einen Sprengstoffanschlag auf die Zugstrecke von Abuja nach Kaduna, bei dem mehrere Insassen eines Zuges ums Leben kamen oder entführt wurden.
Vor der Nutzung der Zugverbindung wird daher gewarnt.
Belebte Orte wie Märkte, Moscheen, Kirchen, Hotels, Einkaufszentren und Verkehrsknotenpunkte wie Busbahnhöfe und große Taxistände, die nicht über verlässliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen, bieten ein erhöhtes Risiko für Anschläge.
Das Risiko von terroristisch oder kriminell motivierten Entführungen ist hoch, in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko.
- Führen Sie Reisen im Land möglichst nicht auf dem Landweg durch und vermeiden Sie unbedingt Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
- Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg vor und während der Reise die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. Mobile Polizei, MoPol) durch.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
In Nigeria können in allen Regionen unvorhersehbare lokale Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte können politischer, wirtschaftlicher, religiöser, gesellschaftlicher und/oder ethnischer Art sein.
Insbesondere die Bundesstaaten Zamfara, westl. Taraba, der östl. Teil von Nassarawa, das nördliche Sokoto und die Bundesstaaten Plateau, Kaduna, Benue, Niger, Kebbi sind derzeit von bewaffneten Auseinandersetzungen/innerethnischen Konflikten zwischen nomadisierenden Viehzüchtern und sesshaften Farmern sowie organisierten kriminellen Banden betroffen.
In den südöstlichen und südlichen Bundesstaaten Imo, Rivers, Anambra, Enugu, Ebonyi und Akwa-Ibom kommt es derzeit gehäuft zu bewaffneten Angriffen auf Institutionen staatlicher Sicherheitskräfte. Die nigerianische Polizei hat nach einem erheblichen Anstieg von Sicherheitsvorfällen 2021 die „Operation Restore Peace“ in diesen Bundesstaaten begonnen. Dies kann lokal zu einer höheren polizeilichen Präsenz führen.
Landesweit finden häufig Straßenkontrollen durch Checkpoints und einschränkende Maßnahmen der Sicherheitskräfte statt. In einzelnen Bundesstaaten werden auch kurzfristig (nächtliche) Ausgangssperren verhängt. Demonstrationen und Proteste sind insbesondere in Abuja und Lagos, aber auch anderen großen Städten möglich und können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen. 2020 forderten diese zuletzt in Abuja, Lagos und anderen Städten zahlreiche Todesopfer.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien und befolgen Sie unbedingt regionale Ausgangssperren.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
In Nigeria besteht ein erhöhtes allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle.
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist sehr hoch, die allgemeine Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren laufend verschlechtert. In weiten Teilen des Landes bestehen insbesondere bei Reisen auf dem Landweg unkalkulierbare Risiken für Leib und Leben durch Bedrohung, Erpressung, Raub, Entführung und Mord. Häufig werden kriminelle Akte durch „falsche Uniformierte“ verübt, d.h. Kriminelle, die sich als Polizisten oder Soldaten ausgeben.
In der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu bewaffneten Überfällen, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja. Kriminelle Vorfälle wie Hauseinbrüche und –überfälle werden auch in Abuja und anderen großen Städten des Landes verzeichnet.
Das Risiko von Entführungen ist in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa sehr hoch, in den übrigen Bundesstaaten ist das Entführungsrisiko hoch.
Bei Überlandfahrten und auf den Strecken zwischen Flughäfen und Innenstädten muss auch bei Tag mit gewaltsamen Überfällen gerechnet werden. Auch auf den langen Verbindungsstraßen zwischen den internationalen Flughäfen und den Innenstädten von Lagos, Abuja und Port Harcourt wurden Reisende wiederholt überfallen.
Im gesamten Golf von Guinea besteht die Gefahr von Piraterie. Es gibt Bandenunwesen und Überfälle auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen. Hiervon sind auch die Flussgebiete der Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Akwa Ibom und Cross Rivers State betroffen.
Zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug (Scam) bieten die deutschen Vertretungen in Nigeria ausführliche Informationen.
Seien Sie an belebten Orten sowie bei unvorhergesehenen, plötzlichen Ereignissen und beim Besuch öffentlicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen.
Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs zu sein.
Verzichten Sie auf das Zurschaustellen wertvoller Wertgegenstände, Uhren und Schmuck, v.a. auf öffentlichen Plätzen/Märkten.
- Schützen Sie Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter.
- Leisten Sie keinen Widerstand im Fall eines bewaffneten Raubüberfalls und geben Wertgegenstände heraus.
Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Benutzen Sie nur registrierte Taxis oder Hotelfahrzeuge.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten. Bei unvermeidbaren Nachtfahrten nutzen Sie stets ein gut gesichertes oder noch besser gepanzertes Fahrzeug und eine bewaffnete Eskorte (z.B. Mobile Polizei; MoPol)
- Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie möglichst mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. MoPol) durch.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch und leisten Sie ohne sorgfältige Prüfung keine Zahlungen/Überweisungen.
- Führen Sie keine Reisen nach Nigeria aufgrund von zweifelhaften Geschäfts- und sonstigen Kontakten wie insbesondere Internetbekanntschaften durch.
Natur und Klima
Im Süden Nigerias herrscht tropisches Klima, an der Küste ist es feuchtwarm. Im Binnenland von Süden nach Norden Sahelsavanne, wo es trocken und heiß ist.
Während der Regenzeit von Mai bis November ist mit intensiven Regenfällen zu rechnen, die zu kurzfristigen Überflutungen von Straßen und Erdrutschen führen können. Auch Flüsse können über die Ufer treten, unbefestigte Straßen außerhalb städtischer Zentren können unterspült und schwer passierbar werden. Zuletzt kam es 2022 in mehreren Bundesstaaten entlang der Flüsse Benue und Niger zu schweren Überschwemmungen, die zahlreiche Todesopfer forderten, wichtige Verkehrsstraßen unpassierbar machten und tausende Häuser zerstörten.
- Verfolgen Sie in der Regenzeit Wetterberichte und meiden Sie überflutete Gebiete.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles
Die Infrastruktur in Nigeria ist mangelhaft. Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Diesel, Strom- und Wasser - ist im gesamten Land häufig unzureichend. Kraftstoffe sind oft von mangelhafter Qualität.
Nigeria verfügt über ein recht weitreichendes Inlandsflugnetz, bei dem der Sicherheitsstandard jedoch nicht immer europäischen Maßstäben entspricht. Es kommt häufig zu teils erheblichen Verspätungen und Flugausfällen.
Insbesondere bei Fahrten in der Dunkelheit besteht eine erhöhte Unfall- und Überfallgefahr, auch aufgrund der teils katastrophalen Straßenverhältnisse.
Der Grenzübergang zu Benin in Sèmè-Kpodji ist offiziell wiedereröffnet, der Grenzübertritt unterliegt dennoch starken Behinderungen.
- Vermeiden Sie Busreisen und Fahrten mit dem Kfz im gesamten Land, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
- Unternehmen Sie unvermeidbare Autofahrten über Land nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten Personen, vorzugsweise im Konvoi und mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. MoPol) und behandeln Sie Reiseziele und –zeiten vertraulich.
- Verzichten Sie gänzlich auf Fahrten bei Dunkelheit.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Kommunikation
Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Im Mobiltelefonnetz (z.T. noch GSM-Standard, in Ballungsräumen in der Regel 3G oder 4G) sind Roaming-Vereinbarungen mit deutschen Netzbetreibern noch unvollständig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit besonders schweren Strafen belegt. Seit 2014 wurden die für ganz Nigeria geltenden strafrechtlichen Bestimmungen verschärft. Seither ist das Eingehen homosexueller Verbindungen oder die Mitwirkung daran mit bis zu 14 Jahren, die Organisation oder Unterstützung von Homosexuellen-Clubs, Vereinigungen oder Kundgebungen sowie öffentliches zur Schau stellen gleichgeschlechtlicher Liebesbeziehungen mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe; im Bundesstaat Kaduna stehen sexuelle Straftaten unter der Androhung der Kastration.
Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.
In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Naira (NGN). Kreditkarten sollten nur mit äußerster Vorsicht genutzt werden. Die Mitnahme von Bargeld in USD und/oder EUR ist ratsam. In internationalen Hotels werden Scheine ab 50 EUR in lokale Währung getauscht.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nigerias, wie z. B. dem Nigerian Immigration Service und dem nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und eine maschinenlesbare Zeile haben.
Bei Einreise nach Nigeria ist für alle Reisenden ab einem Alter von neun Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung notwendig, siehe Gesundheit-Impfschutz.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise persönlich bei den zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen wie der nigerianischen Botschaft in Berlin, dem nigerianischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden muss oder – in bestimmten Ausnahmefällen – online beantragt werden kann.
Die Ausstellung des Visums dauert unter Umständen länger als drei Wochen.
Visa werden zwar grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise jedoch häufig auf maximal vier Wochen beschränkt.
Visa können nach Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("Nigeria Immigration Service") verlängert werden.
Nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa berechtigen nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.
e-Visa/„Visa on arrival“
Für einen eingeschränkten Personenkreis besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines „Visa on arrival“ bei Ankunft am Flughafen. Auch dieses „Visa on arrival“ muss jedoch vorab online beantragt werden. Bei Ankunft in Nigeria wird das „Visa on arrival“ nur ausgestellt, wenn nach der Antragstellung und vor der Einreise nach Nigeria eine schriftliche Bestätigung durch die visaerteilende Stelle ausgestellt wurde. Diese Bestätigung kann ggf. als Nachweis der Einreiseberechtigung gegenüber der Fluggesellschaft verwendet werden.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld über einem Gegenwert von 10.000 USD ist anmeldepflichtig.
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren ist eine Einfuhrgenehmigung des Federal Ministry of Agriculture and Water Resources erforderlich. Diese wird ausgestellt, wenn Heimtiere gechipt und geimpft sind, eine Tollwut-Titer-Bestimmung von einem zertifizierten Labor vorgelegt wird und etwa zwei Wochen vor Einreise ein Tierarzt ein Formular ausgefüllt und das das Ministerium geschickt hat. Im Zweifel sollte eine rechtzeitige Anfrage an eine nigerianische Auslandsvertretung gestellt werden.
Gesundheit
Aktuelles
Gelbfieber-Ausbruch
Nach Ausbrüchen von Gelbfieber 2020 und 2023 bleiben die Fallzahlen für Gelbfieber landesweit erhöht.
- Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Deutschland nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Lassen Sie sich diesbezüglich ärztlich beraten.
Impfschutz
Pflichtimpfungen: | Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. |
Reiseimpfungen: | Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig. Sofern die Gelbfieberimpfung in einem gültigen internationalen Impfausweis dokumentiert ist, der nicht in Nigeria ausgestellt wurde, wird keine erneute Impfung oder der Erwerb einer elektronischen Gelbfieberkarte (e-Yellow Card) für deutsche Staatsangehörige gefordert. |
Standardimpfungen: | Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden. |
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Nigeria ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
- Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Das in Nigeria vorwiegend im ländlichen Bereich vorkommende Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Überträger der in Nigeria mittlerweile seltenen afrikanischen Schlafkrankheit sind Tsetsefliegen.
- Schützen Sie sich insbesondere bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle und Shigellose auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus können auch Reisende betreffen. Für Hepatitis E gibt es in Nigeria keine Nachweismöglichkeit. In Nigeria wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Nigeria besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen, Lassa-Fieber und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY- Impfung ärztlich beraten.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Nigeria insbesondere Erkrankungen wie AIDS, Mpox oder bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis B, C, D) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden i.d.R. durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Lassafieber kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
- Meiden Sie auf Reisen grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind in Nigeria nur begrenzt erhältlich.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. In der Trockenzeit sowie in der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftbelastung.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt