Diese Meldung war vom 14.02.2022 bis zum 03.03.2022 gültig
Meldung für Guinea (GN)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – Wegfall des aktuellen Hinweises zur Sicherheitslage,Aktuelles - COVID-19 (Beschränkungen im Land),Sicherheit – (Innenpolitis
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder ein aktueller negativer COVID-19-Test.
Epidemiologische Lage
Guinea ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Guineas.
Die Einreise für EU-Staatsangehörige ist wieder gestattet. Visa können auf der Seite der Direction National de la Protection aux Frontières beantragt werden.
Reisende müssen bei Einreise ein Attest auf Grundlage eines negativen PCR-Tests vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert.
Aus Frankreich, Marokko, dem Senegal und der Türkei einreisende Personen sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Von allen Reisenden muss der Nachweis über die vollständige Impfung gegen COVID-19 erbracht werden. Auch Genesene benötigen zwei Impfungen (außer beim Impfstoff von Johnson&Johnson).
Je nach verabreichtem Impfstoff gelten folgende Regelungen:
- Johnson&Johnson: Einreise ab 28 Tagen nach der Impfung
- AstraZeneca: zweite Dosis 8 bis 12 Wochen nach der Erstimpfung, Einreise ab 14 Tagen nach der vollständigen Impfung
- BioNTech/Pfizer: zweite Dosis 3 Wochen nach der Erstimpfung, Einreise ab 14 Tagen nach der vollständigen Impfung
- Moderna: zweite Dosis 3 bis 7 Wochen nach der Erstimpfung, Einreise ab 14 Tagen nach der vollständigen Impfung
- Sinopharm und Sinovac: zweite Dosis 3 Wochen nach der Erstimpfung, Einreise ab 14 Tagen nach der vollständigen Impfung (bei Einreise aus Türkei, Senegal, Marokko)
- Sputnik V: zweite Dosis 8 bis 12 Wochen nach der Erstimpfung, Einreise ab 14 Tagen nach der vollständigen Impfung (bei Einreise aus Türkei, Senegal, Marokko)
Reisenden wird bei Ankunft die Temperatur gemessen und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne angeordnet. Die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen.
Bei Ausreise müssen Reisende einen maximal 72 Stunden alten negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test drei Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen.
Personen, die nach Frankreich, Marokko, den Senegal und in die Türkei reisen und vollständig geimpft sind (siehe obenstehende Impfreglungen), sind von dieser PCR-Testpflicht ausgenommen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an. Die Landgrenzen zu Guinea-Bissau und zum Senegal wurden für den Personenverkehr wieder geöffnet. Die kurzzeitige Schließung der übrigen Landgrenzen in Folge der Unruhen wurde aufgehoben.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
Empfehlungen
- Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der Guineischen Botschaft Berlin.
- Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein und informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Bitte informieren Sie sich kurz vor Abreise über die aktuell gültigen Regeln, insbesondere hinsichtlich einer erneuten Testpflicht bei Einreise.
- Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook über aktuelle Maßnahmen der guineischen Regierung.
Sicherheit
Terrorismus
Die Sicherheitslage im Nachbarland Mali ist prekär. Vereinzelt waren von einer erhöhten Gefahr von Terroranschlägen und Entführungen auch Nachbarländer betroffen. Guinea ist davon bisher ausgenommen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Am 5. September 2021 kam es in der Hauptstadt Conakry zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Regierung des Landes wurde von Einheiten des Militärs für abgesetzt und die Verfassung für ungültig erklärt. Am 1. Oktober 2021 wurde der Interimspräsident vereidigt und es wurde eine zeitlich unbestimmte Übergangsphase angekündigt, an deren Ende demokratische Neuwahlen stehen sollen. Änderungen der Situation können spontan eintreten. Die Sicherheitsbestimmungen können ohne Vorankündigungen geändert werden.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Menschenansammlungen.
- Meiden Sie Fahrten auf Überlandstraßen, besonders in der Dämmerung.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Aufgrund der für den Großteil der Bevölkerung sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage kommt es in Conakry, aber auch im Landesinneren, immer wieder zu spontanen Demonstrationen, Vandalismus oder Straßenblockaden. Proteste führten in der Vergangenheit zu Todesopfern und Verletzten.
Auch gewaltsame Konflikte zwischen sozialen oder politischen Gruppen können auftreten.
Arbeitskämpfe wie Streiks und politische Konflikte führen immer wieder zu Protestaktionen und somit zu Behinderungen im öffentlichen Raum, vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Besonders betroffen sind die Hauptstadt Conakry, dort insbesondere auch staatliche Einrichtungen und größere Städte im Landesinnern sowie die Regionen Waldguinea, Fouta Djallon und Boké. Aktionen richten sich nicht gezielt gegen Ausländer. Dennoch besteht die Gefahr, von solchen Ausschreitungen und Gegenmaßnahmen der Sicherheitskräfte beeinträchtigt zu werden.
In Waldguinea und den südlichen Grenzgebieten zu Liberia, Sierra Leone und Côte d‘Ivoire kann es jederzeit zu ethnischen Spannungen mit gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.
- Seien Sie bei Aufenthalten in den Grenzgebieten und in Waldguinea besonders vorsichtig.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate hat sowohl in Conakry als auch im Landesinnern stark zugenommen. Vor allem im städtischen Milieu sind nächtliche Überfälle auf Passanten, Wohnhäuser und Geschäfte verbreitet. Bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge nachts oder in der Dämmerung werden von einzelnen Überlandstraßen gemeldet. Besonders zu beachten ist, dass die Täter teilweise uniformiert sind.
- Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten und planen Sie ausreichend Zeit ein, um auch bei unvorhergesehenen Verspätungen Ihr Reiseziel bei Tag erreichen zu können.
- Halten Sie während der Fahrten Fenster und Türen verschlossen und verriegelt.
- Fahren Sie in das Landesinnere möglichst nur im Konvoi mit mehreren Geländewagen.
- Meiden Sie in den Städten wenig besuchte Gegenden, insbesondere nachts.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den jeweiligen Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.
Die jährliche Regenzeit dauert von Mai bis September. In dieser Zeit können Überschwemmungen und Erdrutsche zu erheblichen Behinderungen im Reiseverkehr und Beeinträchtigungen der Infrastruktur führen. Straßen und Brücken können unpassierbar werden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Ein öffentliches Verkehrsmittelnetz gibt es nicht.
Das guineische Straßennetz ist in einem maroden Zustand, in der Regenzeit muss mit erheblichen Straßenschäden gerechnet werden. Insbesondere im Landesinneren wechseln sich befestigte mit unbefestigten Streckenabschnitten ab. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Auf den Überlandstraßen und in Städten muss mit Kontrollen bewaffneter Sicherheitskräften an festen oder zeitweilig eingerichteten Kontrollposten gerechnet werden. Dies gilt auch für den Innenstadtbereich von Conakry, nachts ab ca. 22 Uhr.
- Verzichten Sie auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Bei Beteiligung von Minderjährigen (jünger als 18 Jahre) sieht das guineische Strafrecht stets die Höchststrafe vor. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von fünf bis zehn Jahren zu verhängen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren von Sicherheitsbereichen wie Kasernen, Polizeistationen, Flug- und Seehäfen, Zoll und Feuerwehr einschließlich der dort Beschäftigten ist untersagt.
Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films bzw. der Speicherkarte zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Guinea-Franc (GNF). Kreditkarten werden nur selten, z.B. in größeren Hotels akzeptiert. Geldautomaten geben nur geringe Beträge aus und sind häufig außer Betrieb. Die Mitnahme von Bargeld in US-Dollar oder Euro ist empfehlenswert.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Reise online auf der Webseite der guinesischen Grenzpolizei beantragt werden muss.
Minderjährige
Alleinreisende Kinder/Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Autorisation Parentale“ bei sich führen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Die Ausfuhr von guineischer Währung ist verboten. Auszuführende Waren zu kommerziellen Zwecken sind vorab bei der zentralen Zolldirektion Guineas zu deklarieren. Weitergehende Informationen bietet die Direction Générale des Douanes.
Waren zu privaten Zwecken, auch Souvenirs, sind vor Abflug am Schalter des Zolls am Flughafen zu deklarieren. Hierbei ist die Kaufquittung der erworbenen Waren zu präsentieren.
Heimtiere
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen ist ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis über die erfolgte Tollwutimpfung erforderlich (Antikörpernachweis höher als 0,5 Ul/ml). Nur Original-Ausweise oder Bescheinigungen werden anerkannt. Ausgestellte amtstierärztliche Zeugnisse haben eine Gültigkeit von 72 Stunden ab Ausstellungsdatum.
Gesundheit
Aktuelles
Marburg-Virus
Am 9. August 2021 hat die guineische Gesundheitsbehörde erstmalig eine Erkrankung durch das Marburg-Virus in der Präfektur Gueckedou bestätigt.
Bei der Erkrankung handelt es sich um ein ansteckendes hämorrhagisches Fieber. Eine Impfung ist nicht verfügbar. Die Erkrankung ist schwerwiegend und bleibt selten unerkannt. Das Marburg-Virus wird durch den Austausch von Körperflüssigkeiten und durch Schmierinfektion bzw. Kontaktinfektion übertragen.
Der Ausbruch wurde nach Abwarten der doppelten Inkubationszeit von 42 Tagen am 15. September 2021 durch die WHO für beendet erklärt.
Ebola
Ebola ist, wie das Marburg-Virus, ein hochansteckendes hämorragisches Fieber. Die Viruserkrankung ist schwerwiegend und führt häufig zum Tod. Im Juni 2021 wurde der letzte Ebola Ausbruch in der Präfektur N’Zérékoré offiziell für beendet erklärt.
Im August 2021 ist im Nachbarland Côte d’Ivoire ein Fall von Ebola bei einer Reisenden aus Guinea aufgetreten.
Kontrollen an der Landesgrenze zwischen Guinea und Côte d’Ivoire sind eingeführt.
- Seien Sie bei Reisen im Grenzgebiet wachsam.
- Beachten Sie hinsichtlich der individuellen Schutzmaßnahmen bei Ebola das Merkblatt Maßnahmen bei Verdacht auf Ebolafieber.
- Meiden Sie möglichst die Region um N'Zérékoré vorerst.
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab Vollendung des ersten Lebensjahres eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
In der Praxis wird bei der Einreisekontrolle jedoch häufig nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden unabhängig der Herkunft verlangt. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung vorgeschrieben ist.
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 10-20 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt, meist aus dem Grenzgebiet zu Côte d’Ivoire.
- Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ein hohes ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Menschen, die Risikogruppen angehören, sind in Guinea überproportional häufig mit HIV infiziert. Laut dem gemeinsamen Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) betrifft dies vor allem Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter – hier sind rund 14% der Personen infiziert – und Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) – hier beträgt die Prävalenz rund 57%.
Seit dem Jahr 2011 haben die HIV-Infektionen im Land um 11% zugenommen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher bitte folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmittel selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Lassa-Fieber
Lassa-Viren werden meist durch den Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten übertragen. Auch der Konsum von Feldratten (bush meat) oder der Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut von infizierten Menschen kann zur Infektion führen. In Waldguinea kommen wiederkehrende, lokal begrenzte Ausbrüchen vor. Betroffen ist meist die Landbevölkerung. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung (Hämorrhagie) sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%.
Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Merkblatt Lassa-Fieber.
- Seien Sie bei Reisen unter einfachen Bedingungen in den Ausbruchsgebieten in Westafrika vorsichtig.
- Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden.
- Meiden Sie den Kontakt zu Lassa-Fieber-Infizierten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französischsprachige Fachärztinnen und -ärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch Deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur zwei Privatkliniken in Betracht, die auch begrenzt intensivmedizinische Behandlung gewährleisten können. Eine Privatklinik unterhält auch einen Ambulanzdienst, auf den bei Unfällen im Stadtgebiet zurückgegriffen werden kann.
Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreisekranken- und -rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt