Diese Meldung war vom 07.01.2022 bis zum 10.01.2022 gültig
Meldung für Kasachstan (KZ)
Grund letzte Änderung: Aktuelles: Proteste und Ausnahmezustand, COVID-19 (Einreise)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand
Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Für das ganze Land gilt bis 19. Januar 2022 ein Ausnahmezustand mit Ausgangssperren zwischen 23 und 7 Uhr. Versammlungen sind untersagt. Es gibt Straßensperren und Personenkontrollen. Der Zugang zum Internet ist eingeschränkt.
Der Flugverkehr am Flughafen Almaty ist eingestellt, der internationale Flugverkehr nach Nur-Sultan verläuft unregelmäßig. Für telefonische Auskünfte gibt es eine offizielle Hotline in russischer und kasachischer Sprache, die unter den Telefonnummern +7 7172 7982 134 und +7 7172 7982 14 geschaltet ist. Die Erreichbarkeit der Nummern ist aufgrund starker Nachfrage ggf. beeinträchtigt.
Die Sicherheitslage im Stadtgebiet von Almaty und den angrenzenden Außenbezirken ist weiterhin unübersichtlich.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und bleiben Sie insbesondere im Stadtgebiet von Almaty und in der Region Almaty zu Hause.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
- Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Aufgrund der aktuellen Situation ist das Generalkonsulat Almaty bis auf weiteres nicht geöffnet, eine konsularische Betreuung ist nur über die Botschaft Nur-Sultan möglich. Ebenso gibt es Schwierigkeiten bei der Erlangung ggf. benötigter PCR-Tests. Es wird daher für die Dauer des Ausnahmezustands von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kasachstan und von jeglichen Reisen nach Almaty und in das Almatiner Gebiet abgeraten.
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder einen aktuellen negativen COVID-19-Test.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Weitere Informationen zur visumfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Für weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Sobald Sie das Visum erhalten haben, kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.
Die Einreise aus Deutschland nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf (Zeitpunkt der Entnahme der Probe). Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Dies gilt auch für Personen, die in Kasachstan vollständig geimpft wurden und in der Vergangenheit ohne PCR-Test einreisen konnten.
Darüber hinaus ist eine Heimquarantäne für sieben Tage zwingend einzuhalten. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen eines negativem PCR-Tests oder einer Impfung gegen COVID-19.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch bei einer späteren positiven Testung während des Aufenthalts in Kasachstan.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen ihren Aufenthaltsort in Kasachstan sowie ihre Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind. Die internationalen Flughäfen der Stadt Nur-Sultan und der Stadt Almaty können nur betreten werden, wenn der Reisende mithilfe der Ashyq-App nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19 erkrankt ist oder mit einer infizierten Person in Kontakt kam. Für weitere Hinweise zur Nutzung der Ashyq-App, siehe Beschränkungen im Land.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, nimmt aktuell wieder zu. Die jeweils tatsächlich verfügbaren Flüge sind auf den einschlägigen Flugportalen und den Internetseiten der Fluglinien einsehbar.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind weiterhin in Kraft. Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt anhand der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen bietet die kasachischen Regierung (in russischer und kasachischer Sprache). Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich je nach aktueller Infektionslage zwischen den einzelnen Regionen.
Die kasachische Regierung hat die App „Ashyq“ zur Verfolgung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die App hat vier verschiedene Statusanzeigen:
- „grün“ – Nutzer wurde in den letzten drei Tagen negativ auf COVID-19 getestet;
- „blau“ – keine Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person;
- „gelb“ – Kontaktbegegnung mit einer auf COVID-19 positiv getesteten Person;
- „rot“ – Nutzer wurde positiv auf COVID-19 getestet.
Das Betreten von Flughäfen, Restaurants, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungsorten wird zum Teil nur gestattet, wenn der Betroffene den korrekten Farbcode (grün oder blau) nachweisen kann. Zur Nutzung der App wird eine Steueridentifikationsnummer benötigt. Sofern aufgrund fehlender Steueridentifikationsnummer eine Registrierung nicht möglich ist, muss der Betroffene ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, damit der Zutritt gestattet wird.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
Empfehlungen
- Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Bitte informieren Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung über die Einreisevoraussetzungen.
- Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
Sicherheit
Terrorismus
Auch in Kasachstan gibt es vereinzelt terroristische Angriffe, zuletzt im Sommer 2016 auf ein Waffengeschäft in Aktöbe und auf eine Polizeistation in Almaty.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Aktuelle Entwicklungen zur innenpolitische Lage siehe Aktuelles - Proteste und Ausnahmezustand.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und bleiben Sie insbesondere im Stadtgebiet von Almaty und in der Region Almaty zu Hause.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
- Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Kriminalität
In Almaty und der Hauptstadt Nur-Sultan (ehem. Astana) muss mit der üblichen Großstadtkriminalität wie Taschendiebstahl, Raub, Trickbetrügerei und angeblichen Polizeikontrollen gerechnet werden.
- Seien Sie nachts besonders vorsichtig und nicht ohne Begleitung unterwegs.
- Seien Sie beim Besuch von Orten mit großer Menschenansammlung besonders vorsichtig.
- Nutzen Sie keine inoffiziellen Taxis.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Kasachstan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und im Gebirge zu Erdrutschen kommen kann.
Es kommen extreme Wetterlagen vor, insbesondere im Winter, wenn Temperaturen unter -30°C fallen können, oft verbunden mit starken Winden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Kasachstan verfügt über ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Für den Individualtourismus, gerade für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, ist das Land noch wenig erschlossen. Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein.
Die Tankstellendichte ist in der Regel gut. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan ist an fast allen Tankstellen verfügbar, in größeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan.
Im Winter sinkt die Temperatur insbesondere in Nord- und Ostkasachstan häufig auf unter -25 Grad Celsius. Dieselkraftstoff gefriert bei diesen Temperaturen. Auch Hauptstrecken können dann aufgrund der extremen Kälte, Wind und Schnee gesperrt sein.
Die sanitäre Infrastruktur an Raststätten oder Parkplätzen ist einfach. Fließendes Wasser und/oder Trinkwasser ist nicht immer verfügbar.
- Nehmen Sie insbesondere bei Reisen in entlegene Gebiete genügend Trinkwasser mit.
- Meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, besonders im Süden Kasachstans.
Führerschein
Es ist entweder der Internationale Führerschein oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins ins Kasachische und Russische erforderlich. Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Kasachstan zwar kein Straftatbestand, für Personen der LGBTIQ-Community besteht vor dem Gesetz aber kein Schutz. Die Gesellschaft lehnt gleichgeschlechtliche Partnerschaften meistens ab. Übergriffe, z.B. beim öffentlichen Zeigen gegenseitiger Zuneigung, können nicht ausgeschlossen werden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Aufenthaltsrecht
Bei Verletzung des Aufenthaltsrechts muss in jedem Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen wie Haft- oder Geldstrafe gerechnet werden. Dabei wäre der Grund der verspäteten Ausreise grundsätzlich unerheblich (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung des Flugs). Ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit darf der betroffene Reisende das Land nicht verlassen.
- Planen Sie bei den Reise- und Flugdaten großzügig Zeit ein.
Drogenbesitz
Schon der Besitz von geringen Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen. Auch eine Methadontherapie unterliegt strengen Regeln und erfordert die Zustimmung der Behörden.
Fotografieren und soziale Medien
Militärische Gebäude und Anlagen, zivile Flughäfen, und Sicherheitskräfte (Polizisten, Soldaten) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden. Vorsicht ist auch beim Fotografieren von Regierungsgebäuden, Bahnhöfen u.ä. geboten.
Für die Veröffentlichung von Bildern in sozialen Netzwerken gelten weitere Einschränkungen. Bilder von Privatpersonen dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildern, die als Offenlegung von Staats-, Geschäfts-, Bank- oder medizinischen Geheimnissen gewertet werden können, sowie die Veröffentlichung von Pornografie oder Drogenpropaganda (z.B. auch in Form von Graffiti), sind strafbar.
Drohnen (UAVs)
Eigentümer von UAVs in Kasachstan sind verpflichtet, diese zu registrieren. Die Registrierung und Nutzung von UAVs unterliegt dem Gesetz über die Nutzung des Luftraums und der Luftfahrt.
- Informieren Sie sich vor Einfuhr oder Nutzung einer Drohne unbedingt vorab bei den zuständigen kasachischen Behörden.
Missionarstätigkeit/Religion
Unerlaubte Missionarstätigkeit (Propagieren des eigenen Glaubens, auch: Anbieten zum Verkauf oder Verschenken von religiöser Literatur) kann – ungeachtet der Konfession – mit Geldstrafen geahndet werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Tenge (KZT). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in Nur-Sultan und Almaty vielerorts möglich. Für Reisen in entlegenere Regionen empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar, der Umtausch in die Landeswährung sollte möglichst in Banken erfolgen.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Kasachstan hat bis zum 31. Dezember 2021 die visafreie Einreise für deutsche Staatsangehörige auch bei einem Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ausgesetzt.
Deutsche Staatsangehörige benötigen somit auch für einen Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ein Visum.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Nach Erhalt des Visums wird empfohlen, es auf Richtigkeit zu kontrollieren.
Benachrichtigung der Migrationspolizei
Die Einreise nach Kasachstan von allen ausländischen Staatsangehörigen muss bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.). Die Benachrichtigung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn der Ausländer visumfrei eingereist ist. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden Sie auf dem Visa-Migrationsportal. Die Anzeige über das Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt.
- Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Anzeige in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.
Versäumt der Einlader es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdienst über die Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.
Wird der erlaubte Aufenthaltszeitraum ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden überzogen, drohen hohe Geld- und ggfs. auch Haftstrafen sowie ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen das Land nicht verlassen werden darf. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.
Einreise über die Russische Föderation
Falls Sie auf dem Landweg (Auto, Zug) über die Russische Föderation einreisen oder bei Einreise mit dem Flugzeug die internationale Transitzone des Flughafens verlassen müssen, ist ein russisches Transitvisum erforderlich. Bei Einreise über die Russische Föderation mit dem Zug kann aufgrund des Verlaufs der Bahnstrecke die mehrfache Ein- und Ausreise aus Russland bzw. nach Kasachstan erforderlich sein. In einem solchen Fall ist ein Visum erforderlich, das die mehrfache Ein- und Ausreise erlaubt (Multivisa).
Ehemalige kasachische Staatsangehörige
Kasachstan akzeptiert grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit. (Ehemaligen) kasachischen Staatsangehörigen, die auch deutsche Staatsangehörige sind (Eingebürgerte/Spätaussiedler), drohen bei Einreise nach Kasachstan mit dem kasachischen Reisepass der Einzug des Reisepasses und/oder eine Geldstrafe.
Minderjährige
Allein reisende Minderjährige sollten eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern mit Übersetzung ins Russische oder Kasachische mit sich führen, wonach sie ohne Begleitung (oder in Begleitung einer bestimmten Person) reisen dürfen.
Gemäß kasachischem Sorgerecht haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht für ein Kind, auch, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.
Einfuhrbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bzw. von Reisechecks ab einem Wert von 10.000,- US-Dollar ist eine Zollerklärung erforderlich. Dies gilt ausschließlich für die Einfuhr aus einem Land außerhalb der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) und die Ausfuhr in ein Land außerhalb der EAWU und betrifft alle Währungen.
Bei Einfuhr bestimmter Gegenstände (z.B. Einfuhr von mehr als nur einem technischen Gerät oder Antiquitäten) kann die Vorlage einer Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) verlangt werden.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.
Heimtiere
Informationen über die Einfuhr von Heimtieren nach Kasachstan können vorab bei den kasachischen Auslandsvertretungen bzw. beim kasachischen Zoll erfragt werden. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.
Ein aktuelles internationales Gesundheitszertifikat und eine amtsärztliche Bestätigung mit russischer Übersetzung, dass das Tier gesund ist und nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet, müssen bei der Einreise mindestens vorgelegt werden.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder bei Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Infektionskrankheiten
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.
Bruzellose
In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2000 –3000 Bruzellosekrankungen erfasst.
Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Tollwut
Jährlich sterben in Kasachstan immer noch vereinzelt Menschen an Tollwut. Ein gültiger Impfschutz und Vorsicht mit streunenden Hunden sind die beste Vorbeugung.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.
Medizinische Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und Nur-Sultan vereinzelt kleinere Kliniken mit internationalem Standard (SOS International, IMC, Interteach). Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt