Diese Meldung war vom 22.12.2020 bis zum 23.12.2020 gültig
Meldung für Vereinigtes Königreich (GB)
Grund letzte Änderung: Aktuelles (Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen)
Einschließlich Britische Überseegebiete
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen)
Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im Süden Englands zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu neuerlichen Unterbrechungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt, der Eurotunnel gesperrt.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich auf direktem Weg nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt die höchste Warnstufe eines "Lockdowns".
England war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Teile Englands befinden sich in Stufe 2 oder Stufe 3. Seit dem 20. Dezember 2020 bis mindestens 30. Dezember 2020 sind ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England allerdings in Stufe 4 eingestuft, so dass dort ein harter Lockdown gilt.
Eine genauere Übersicht für die Regionen Englands bietet die Full List of Local Restriction-Tiers-by-area. Die Suche der geltenden Stufen ermöglicht anhand der Postleitzahl Find-Coronavirus-Local-Restrictions. Detaillierte Vorschriften für die einzelnen Stufen bietet What-you-need-to-know.
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln.
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
Stufe 4 („Stay at home“):
Seit dem 20. Dezember 2020 gilt bis mindestens 30. Dezember 2020 für ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England sowie für ganz Wales diese Stufe.
In diesen Regionen darf grundsätzlich das Haus nicht verlassen werden. Treffen mit Personen sind innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern diese nicht zum Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören. Treffen mit Personen sind im Außenbereich mit maximal einer Person gestattet. Alle nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen aus Gebieten der Stufen 1, 2 und 3 sollen unterbleiben, wenn irgend möglich.
National und international sollen Reisen von Personen, die sich in Tier 4 Gebieten aufhalten, grundsätzlich unterbleiben. Urlaubsreisen sind weder innerhalb Großbritanniens noch ins Ausland erlaubt („holidays in the UK and abroad are not allowed“). Ausnahmen vom Reiseverbot gelten für „dringend notwendige“ („essential“) Reisen. Die erlassenen Regelungen hierzu sind allerdings nicht eindeutig formuliert und können in der praktischen Anwendung zu Missverständnissen führen. Der Premierminister erwähnte öffentlich ausdrücklich beruflich zwingend notwendige Reisen als erlaubt. Aber auch Reisen zur Aufnahme/Fortsetzung von Ausbildung, Erfüllung von Fürsorgeverpflichtungen, medizinischer Versorgung können als „essential“ anerkannt werden. Auf Nachfrage sollten Nachweise der Notwendigkeit der Reise vorgelegt werden können. Eine abschließende Liste der Ausnahmen von Reisebeschränkungen soll noch veröffentlicht werden.
Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, dürfen dies nach Auskunft der Grenzpolizei tun. Unklar ist jedoch noch, unter welchen Umständen eine spätere Wiedereinreise nach Großbritannien gestattet ist. Näheres zu Stufe 4 bietet Tier-4-Stay-at-Home.
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln, die jedoch nur in Gegenden der Stufen 1, 2 oder 3 Anwendung finden können, siehe Making-a-christmas-bubble-with-friends-and-family.
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
Gemäß der Ankündigung der schottischen Regierung vom 19. Dezember 2020 werden die existierenden Maßnahmen wieder verschärft und das öffentliche Leben weiter eingeschränkt; betroffen ist davon u.a. die Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage. Informationen dazu bietet die New-Guidance-Issued-for-the-festive-Period.
Reisen zwischen Schottland und den anderen Teilnationen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Nähere Informationen bietet die Guidance-on-Travel-and-Transport.
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home".
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Erleichterungen sollen zwischen dem 23. und dem 26. Dezember 2020 gewährt werden, siehe Restrictions-Christmas. Ab dem 26. Dezember 2020 gelten dann wieder strenge Regeln, What-Restrictions-Mean-You.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
- Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
- Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
- Beachten Sie bei Aufenthalten in London sowie in Süd- und Südostengland sowie in Wales die strengen Restriktionen der britischen Regierung.
- Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
- Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
- Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
- Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
- Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
- Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
- Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Brexit
Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Aufgrund des Austrittsabkommen ändert sich für Bürgerinnen und Bürger und Reisende bis zum 31. Dezember 2020 noch nichts. Touristen werden für eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten auch nach dem 1. Januar 2021 keine Visa zur Einreise benötigen. Andere Reisende benötigen für Aufenthalte ab 1. Januar 2021 in der Regel ein Visum.
- Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland.
- Erkundigen Sie sich zu konkreten Fragen ab 1. Januar 2021 im Brexit-Checker der britischen Regierung.
- Beachten Sie die Informationen der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.
Sicherheit
Terrorismus
In Großbritannien wurden einzelne terroristische Anschläge mit Todesopfern und Verletzten verübt, zuletzt am 22. Mai 2017 in Manchester, am 3. Juni 2017 auf der London Bridge und in Borough Market sowie am 15. September 2017 in der U-Bahn-Station Parsons Green und am 29. November 2019 erneut auf der London Bridge in London, sowie am 2. Februar 2020 in London.
Für Bedrohungslagen wegen Terrorismus gilt für das ganze Vereinigte Königreich (England, Wales, Schottland und Nordirland) die Stufe 4 (von 5) „Substancial“ und in Nordirland die Warnstufe 4, „Severe“. Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5).
Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten..
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Für Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen wenden Sie sich an das Home Office, Tel. +44 20 7035 4848 sowie an das Terrorism-National-Emergency.
- Zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wenden Sie sich an die Police Service of Northern Ireland (PSNI), Tel. +44 845 600 8000.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren.
- Beachten Sie die hilfreichen Tipps der British Transport Police gegen Taschendiebe.
- Erkundigen Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel nach der Sicherheit von Vierteln, die Sie nicht kennen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima auf dem Festland ist gemäßigt, in den Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch.
Auf dem Festland können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden.
Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks & Caicos Inseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen und in der Folge zu erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen.
Einige Britische Überseegebiete wie insbesondere St. Helena und Montserrat liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
- Verfolgen Sie in den Britischen Überseegebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretungen für die Britischen Überseegebiete
Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt dafür aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
Für Anguilla, British Virgin Islands und Montserrat ist die Deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig. In Tortola, British Virgin Islands, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Cayman Islands und Turks & Caicos Islands ist die Deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
Für St. Helena & Dependencies ist das Deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.
Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Find-Your-Great-Britain.
Es herrscht Linksverkehr. Stellen Sie bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sicher, dass Scheinwerfer hierfür eingestellt sind bzw. entsprechend abgeklebt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8, in Schottland 0,5.
Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linke verlangt langsames Heranfahren.
An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Zeichen haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
Gelbe Markierungen am Fahrbandrand bedeuten Parkverbot, rote Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie absolutes Halte- und Parkverbot.
Umweltzonen - (Ultra) Low Emission Zone
Bei Fahrten in den Großraum London müssen größere Fahrzeuge (wie z.B. Wohnmobile, Minibusse oder Pickups) die erforderlichen Emissionsstandards für die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, LEZ) erfüllen. Um dies festzustellen, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig. Dies sollte 10 Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.
Die LEZ (Niedrigemissionszone) in London wurde in die ULEZ (Ultra Low Emission Zone) umbenannt und betrifft noch mehr Fahrzeuggruppen als die LEZ. Ab 25. Oktober 2021 wird die Zone auf den Großraum London ausgeweitet.
- Wenn Sie beabsichtigen, mit einem Fahrzeug nach London zu fahren, informieren Sie sich genau bei TfL-Ultra Low Emission Zone.
Versicherungsnachweis
Autoreisende müssen frühestens ab Januar 2021 für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine Grüne Versicherungskarte als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt..
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird mindestens bis zum 31. Dezember 2020 für kurzfristige Aufenthalte weiterhin anerkannt, siehe EU drivers visiting or living in the UK after EU Brexit.
LGBTIQ
Homosexualität ist im Vereinigten Königreich nicht strafbar und wird von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht mehr strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit dem auf das Festland des Vereinigten Königreichs.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Waffen
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten:
CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitzverbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar zu einer Haftstrafe sind in der Regel die Folge.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.
- Wenn Sie mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, sollten Sie sich unbedingt bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland erkundigen, selbst wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind.
Beihilfe zu illegaler Einreise
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000,- GBP pro illegal Einreisendem belegt.
- Seien Sie bei der Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und vergewissern Sie sich eines Aufenthaltstitels.
Drogen
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. FAQs für Verbraucher zum Brexit bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise auf das Festland des Vereinigten Königreichs ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja (mindestens noch bis 31.12.2020)
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Die britische Regierung hat angekündigt, dass ab 01. Oktober 2021 Personalausweise nicht mehr als Reisedokumente für EU-Bürger anerkannt werden sollen.
Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands
Anguilla
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Bermuda
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Visum
Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.
Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.
Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden.
British Virgin Islands
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Cayman Islands
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Montserrat
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
St. Helena & Dependencies
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird “Visitor's pass”, gültig für 3 Monate, ausgestellt.
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.
Turks & Caicos Islands
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.
Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige benötigen grundsätzlich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht (z.B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen), sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.
- Beachten Sie die Informationen des britischen Innenministeriums zur Einreise von Minderjährigen.
Ein- bzw. Ausreise in die Überseegebiete über die USA
Bei Ein- und Ausreise in die britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt bis zum 31. Dezember 2020 den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Nach dem 31. Dezember 2020 könnten Zollformalitäten zu beachten sein, die die britische Regierung festzulegen hat. Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.
Pflanzen und Lebensmittel
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen bietet GOV.UK/personal-food-plant-and-animal-product-imports.
Medikamente
Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen bietet GOV.UK/controlled-drugs-licences-fees-and-returns.
Heimtiere
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Die genauen Bestimmungen bietet GOV.UK/take-pet-abroad.
Bei Hunden ist zu beachten, dass vor Einreise eine Bandwurmbehandlung durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird.
Nach dem 31. Dezember 2020 muss nach Mitteilung der britischen Regierung damit gerechnet werden, dass die Einfuhr von Tieren in das Vereinigte Königreich neu geregelt und die Mitnahme von Haustieren ggf. nicht mehr ohne weiteres möglich sein wird.
- Bitte überprüfen Sie ggf. vor Reiseantritt auf GOV.UK/take-pet-abroad ob und ggf. unter welchen Bedingungen Sie Ihr Haustier mitnehmen können oder wenden Sie sich an die zuständige britische Vertretung vor Reiseantritt.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO,, des RKI und der BZgA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Menigokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.
Medizinische Hinweise für Anguilla, Montserrat, die Britischen Jungferninseln und die Turks & Caicos Inseln
Impfschutz
Für die Britischen Jungferninseln gibt es keine internationalen Impfvorschriften.
Reisende nach Montserrat und Anguilla müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als 1 Jahr sind und aus Infektionsgebieten kommen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, und Typhus empfohlen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Seit Juni 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf den Britischen Jungferninseln, und Anguilla. Für Montserrat sind diese auf Grund der epidemiologischen Lage ebenfalls nicht auszuschließen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Für Malaria besteht kein Risiko.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Tollwut (Rabies)
Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.
Medizinische Versorgung
Bis zum 31. Dezember 2020 stehen die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung.Sofern Sie Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind, reicht im Regelfall allein die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes als Anspruchsnachweis aus. Dennoch wird empfohlen, als Nachweis die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung mitzuführen (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).
Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, in jedem Fall die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung.
Nach dem 31. Dezember 2020 können sich Änderungen ergeben.. Es muss dann damit gerechnet werden, dass die Inanspruchnahme auf Basis der Europäischen Krankenversicherung (EHIC) nicht mehr möglich ist. Daher wird der Abschluss einer privaten Reisekranken- und Rückholversicherung empfohlen, die auch eine Behandlung in privaten Krankenhäusern ermöglicht. Weitere Einzelheiten bietet die Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland und zu möglichen Szenarien beim Brexit. Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt