Diese Meldung war vom 28.02.2022 bis zum 03.03.2022 gültig
Meldung für Mauritius (MU)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Einreise), redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder einen aktuellen negativen COVID-19-Test.
Epidemiologische Lage
Mauritius ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Regierung von Mauritius.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Mauritius wie der Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Die Einreise nach Mauritius ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Für Geimpfte und Genesene gilt:
- Nachweis einer vollständigen Impfung (siehe unten) mit den Impfstoffen AstraZeneca (Vaxzevria oder Covishield), Covaxin, Moderna, Pfizer BioNTech, Sinopharm, Sinovac, Sputnik V (einschließlich Kreuzimpfungen) und Einreise frühestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung, oder
- Nachweis einer Impfung mit dem Janssen Impfstoff und Einreise frühestens 28 Tage nach der Impfung, oder
- Genesenennachweis und nachfolgende einmalige Impfung mit einem der oben genannten Impfstoffe, Einreise frühestens 14 Tage nach der Impfung.
Seit dem 19. Februar 2022 gelten nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (d.h. für Personen, die beim Janssen-Impfstoff zwei Impfungen, bei allen anderen Impfstoffen drei Impfungen nachweisen können). Diese Vorgabe erstreckt sich bisher nicht auf das oben aufgeführte Impfnachweiserfordernis bei Einreise, wird jedoch für die Teilnahme am öffentlichen Leben im Land angewandt. Nach dieser Definition nicht vollständig geimpften Personen kann daher der Zugang zu kulturellen Einrichtungen, Restaurants, Sehenswürdigkeiten usw. verwehrt werden.
Für die Einreise sind zusätzlich erforderlich:
- negativer PCR-Test, der nicht älter sein darf als 72 Stunden.
- Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19-Erkrankungen einschließt.
- Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form).
- Gesundheitserklärung (Health Self-Declaration Form) und
- Ausgefülltes Gesundheitsformular (Health Laboratory Form), soweit nicht ein Hotelaufenthalt gebucht ist.
Nach Einreise werden gefordert:
a) Falls Sie einen Hotelaufenthalt in einem staatlich registrierten Hotel gebucht haben:
- PCR-Test am Flughafen oder Antigen-Schnelltest im gebuchten Hotel am Ankunftstag.
- Weiterer Antigen-Schnelltest am fünften Tag des Aufenthalts im Hotel.
b) Falls Sei einen Aufenthalt in einer sonstigen Unterkunft gebucht haben:
- Kostenfreier PCR-Test am Flughafen.
- Antigen-Schnelltest (Selbsttest) am fünften Tag des Aufenthalts.
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form) eingereicht werden.
Ungeimpfte (und Nichtgenesene) müssen vorlegen:
- Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
- Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, welche COVID-19 Erkrankungen einschließt.
- Nachweis über den bezahlten Aufenthalt im Rahmen eines 14-Tage-Hotel-Pakets bei ausgewiesenen Quarantäne-Hotels.
- Ausgefülltes Nachverfolgungsformular (Passenger Locator Form).
Die erforderlichen Gesundheitsformulare können in einem Sammelformular (all-in-one-travel-form) eingereicht werden.
Minderjährige unter 18, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind derzeit vom Nachweis der Impfung ausgenommen.
Ausführliche Informationen bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Abhängig von der Pandemieentwicklung ist eine kurzfristige Reduzierung der Flugverbindungen nach Europa bis hin zur Flughafenschließung in Mauritius nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Restaurants und Schnellimbisse ebenfalls, jedoch ausschließlich für Geimpfte. Bars und Diskotheken müssen geschlossen bleiben, Konzerte und Sportwettbewerbe sowie kulturelle Veranstaltungen sind untersagt.
Seit dem 19. Februar 2022 gelten nur solche Personen in Mauritius als vollständig geimpft, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (d.h. beim Janssen Impfstoff zwei Impfungen, bei allen anderen Impfstoffen drei Impfungen). Nicht voll Geimpfte nach dieser Definition haben dann keinen Zutritt zu vielen Orten wie Behörden, Gerichten oder Freizeiteinrichtungen (z.B. Restaurants, Museen und Theater).
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter/Fluggesellschaft auf.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist ruhig. Vereinzelte Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere auf den Märkten in der Hauptstadt Port Louis, Grand Baie und Flic en Flac vor.
Gewaltkriminalität ist selten, in letzter Zeit haben jedoch auch bewaffnete Raubüberfälle auf Touristen und auch Einbrüche in Ferienwohnungen leicht zugenommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und schließen Sie diese auch in Hotels und Ferienwohnungen für Dritte unzugänglich ein.
- Meiden Sie ärmere Wohngebiete und wenig frequentierte Strandabschnitte.
- Lassen Sie beim Verlassen einer Bank oder nach Bargeldabhebung an einem Geldautomaten erhöhte Vorsicht walten.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Führen Sie Fotokopien wichtiger Dokumente mit sich, oder speichern Sie diese elektronisch zum jederzeitigen späteren Abruf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht subtropisches Klima mit warmen, trockenen Wintern und heißen, feuchten Sommern.
Von November bis Mai können in Mauritius Zyklone auftreten. Diese können Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen und in der Folge zu Behinderungen in der Infrastruktur und im Reiseverkehr führen.
Vor der Küste gibt es häufig starke und ständig wechselnde Meeresunterströmungen. Durch Nichtbeachtung der markierten Badestrände und der Grundregeln des Schnorchelns oder Tauchens (immer mit Partner) kommt es immer wieder an den Riffen und außerhalb der markierten Badezonen zu Todesfällen und auch zu Unfällen mit Schnellbooten. Um Schnorchler besser sichtbar zu machen, geben manche Hotels den Schnorchlern Bojen mit. Am Strand, im Flachwasser in der Nähe von großen Steinen, an Stellen mit schlammigem Sand und an Riffen können sich unter anderem giftige Steinfische im Sand oder zwischen Steinen verstecken.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der lokalen Behörden.
- Unterschätzen Sie nicht die Strömungen und Gefahren der Umgebung und beachten Sie die jeweiligen lokalen Hinweise und markierten Badestrände.
- Das Tragen von Badeschuhen am Strand und im Wasser wird empfohlen.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Mauritius gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Antananarivo/Madagaskar. Zuständig für konsularische Dienstleistungen ist die deutsche Botschaft in Pretoria/Südafrika.
In Notfällen können sich Reisende vor Ort an den deutschen Honorarkonsul in Ébène wenden.
Infrastruktur/Verkehr
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Es gibt Taxis und Autobusse, die normalerweise zwischen 5 und 21 Uhr verkehren.
In Mauritius herrscht Linksverkehr. Der allgemeine Zustand des Straßennetzes ist relativ gut, es wird dennoch besondere Vorsicht empfohlen. Außerhalb der Ortschaften sind die Straßen oft eng und unübersichtlich, es ist stets mit frei laufenden Hunden und anderen Tieren zu rechnen. Fahrrad- und Motorradfahrer gibt es viele und nicht wenige sind im Dunkeln ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs. Es gibt eine Vielzahl mobiler und fest installierter Radarkontrollen.
Die häufigen Kreisverkehre und die dort vorhandenen Rechtsabbiegerspuren haben bei Fahrern, die nicht an den Linksverkehr gewöhnt waren, schon mehrfach zum Fahren gegen den Fahrstrom verleitet und es kam dabei bereits zu Unfällen mit Todesfolge.
Fahrzeuge können für Selbstfahrer ab einem Alter von 21 Jahren und alternativ mit Chauffeur angemietet werden.
- Lassen Sie Vorsicht walten, besonders dann, wenn Sie nicht an den Linksverkehr gewöhnt sind.
- Halten Sie sich strikt an die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig, der mindestens ein Jahr alt sein muss.
Ersatzweise können Reisende ohne Internationalen Führerschein auch den nationalen deutschen Führerschein bei der Verkehrsabteilung des Polizeihauptquartiers in Port Louis, Line Barracks, vorlegen und dort eine temporäre Fahrerlaubnis erhalten.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen stehen rechtlich noch unter Strafe, auch wenn eine strafrechtliche Verfolgung zuletzt nicht mehr bekannt wurde. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr unterschiedlich ausgeprägt, in weiten Teilen des Landes herrschen konservative Werte vor, vereinzelte Bedrohungen wurden berichtet.
- Verhalten Sie sich in der Öffentlichkeit möglichst zurückhaltend.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogendelikte und andere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu 60 Jahren.
Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht werden streng geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Mauritius Rupie (MUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist vielerorts möglich. Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in bar ist dennoch empfehlenswert.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens über das Reiseende hinaus gültig sein.
Für Flugreisen zwischen der Hauptinsel Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues wird ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis benötigt.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Besuchs- und Geschäftsreise kein Visum.
Dennoch sollten Sie folgendes bei der Einreise auf Aufforderung vorlegen können:
- Gültigen Reisepass oder anderes anerkanntes Reisedokument, das über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist
- Gültiges Rück- oder Weiterreiseticket in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland
- Bestätigte Buchung für eine Unterkunft in Mauritius oder Einladungsschreiben einer in Mauritius ansässigen Person
- Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten des Aufenthalts in Mauritius zu decken
- Berechtigung zur Wiedereinreise in Ihre Herkunfts- oder Aufenthaltsland
Für alle anderen Reisezwecke wie z.B. Arbeitsaufnahme und Studium ist es erforderlich, sich vor Einreise bei der zuständigen mauritischen Auslandsvertretung das entsprechende Visum zu beschaffen.
Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft der Republik Mauritius in Berlin.
Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt das Passport and Immigration Office der Republik Mauritius.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Landes- und Fremdwährung kann in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen ab einem Wert von 500.000 MUR deklariert werden.
Die mauritischen Devisenbestimmungen erlauben keine Barzahlungen über 500.000 MUR, auch keine Bareinzahlungen bei Banken. Verstöße werden streng geahndet.
Die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln ist verboten.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art (auch von Zigarettenpapier), Methadonersatzstoffen (wie z.B. Subutex), Pfefferspray und Ausrüstungsgegenständen zum Harpunenfischen ist strikt verboten. Außerdem gibt es auch ein Einfuhrverbot für eine Reihe pharmazeutischer Produkte.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren ist neben einem Mikrochip, einer mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate alten Tollwutimpfung, einem Gesundheitsattest auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Mauritius ist gelbfieberfrei. Eine Gelbfieberimpfung wird seit 2019 auch nicht bei Einreise über andere Länder verlangt.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Mauritius ist seit 1999 malariafrei.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist ausreichend.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt