Diese Meldung war vom 14.06.2021 bis zum 23.06.2021 gültig
Meldung für Nordmazedonien (MK)
Grund letzte Änderung: Aktuelles - redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Es besteht derzeit weder eine Quarantänepflicht noch die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist außerhalb der nächtlichen Ausgangssperre uneingeschränkt erlaubt.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine generelle nächtliche Ausgangssperre. Ausgenommen sind u.a. An- und Abfahrt zum Flughafen Skopje zwecks An- und Abreise (Nachweis durch Flugticket nötig) und medizinische Notfälle.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sind geöffnet, die Innengastronomie ausschließlich für Hotelgäste. Diskotheken und Bars bleiben geschlossen. Außengastronomie und Außerhausverkauf von Speisen per Lieferservice oder Abholung sind in der Zeit außerhalb der Ausgangssperre erlaubt.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
- Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
- Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
- Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Es kann jedoch zu Protesten und Demonstrationen in der Hauptstadt Skopje und anderen Städten kommen, die üblicherweise angekündigt werden.
Die Behörden von Nordmazedonien haben in einigen Räumen weiterhin nicht immer rechtzeitige Hilfs- und Zugriffsmöglichkeit.
- Seien Sie bei Reisen in die nördlichen und nordwestlichen Grenzgebiete zu Kosovo und zu Serbien abseits der Hauptverkehrsverbindungen besonders vorsichtig.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. In Städten wie insbesondere in der Innenstadt von Skopje besteht die Gefahr von Taschendiebstählen, Handtaschenraub und vereinzelt Autoaufbrüchen, auch durch Jugendbanden. Kreditkartenmissbrauch kommt vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in der Innenstadt von Skopje besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Nordmazedonien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist kontinental mit sehr heißen Sommern und kalten und feuchten Wintern.
In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Die Kontrollen an den Grenzübergängen sind verstärkt worden.
An Grenzübergängen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
- Benutzen Sie nur die offiziellen Grenzübergänge
- Begleiten Sie keine Migranten über die Grenzen und nehmen Sie keine unbekannten Anhalter mit.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Die Haupttransitstrecken sind gut ausgebaut. Viele Überlandstrecken haben jedoch tiefe Spurrillen. Bei Dunkelheit muss mit Pferdefuhrwerken und schlecht bzw. unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden. Die Gefahr für Unfälle ist erhöht.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger 0,1. Auch am Tag gilt Lichtpflicht.
Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch Nordmazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 300,- MKD für PKW und ca. 840,- MKD für LKW und Busse. Die Gebühren können auch in Euro entrichtet werden, sind dann jedoch teurer. Die Gebühren können sich kurzfristig ändern, sind aber an Mautstellen angezeigt.
Verstöße gegen das Verkehrsgesetz von Nordmazedonien können mit zum Teil erheblichen Geldbußen geahndet werden. Das Strafmandat darf nur von uniformierten Polizeibeamten erteilt werden. Im Falle einer Geldbuße ist diese in der nächstgelegenen Bank oder Post zu zahlen. Es ist nicht erlaubt, diese an Ort und Stelle bei dem Polizeibeamten zu zahlen.
Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sind nach den Vorschriften von Nordmazedonien verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.
Die Grüne Versicherungskarte für Kfz ist gültig, wenn Nordmazedonien (Abkürzung MK, MKD oder NMK) darin eingetragen ist. Ohne gültige Grüne Versicherungskarte, ist bei Grenzübertritt eine Versicherung zu erwerben.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahranfänger, die noch nicht mindestens zwei Jahre im Besitz einer gültigen (auch deutschen) Fahrerlaubnis sind, dürfen nachts zwischen 23 und 5 Uhr kein Fahrzeug führen, außer sie werden durch einen über 25 Jahre alten Beifahrer begleitet, der einen Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzt und gegen den kein Fahrverbot verhängt worden ist.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Wer Migranten im eigenen Fahrzeug transportiert, oder ihnen auf sonstige Art und Weise dabei hilft, die Grenze illegal zu überqueren oder Nordmazedonien ohne gültiges Visum zu durchqueren, erfüllt den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren, geahndet.
Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren von militärischen und strategischen Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt.
Der Besitz sowie der Kauf und Verkauf von Drogen ist strafbar.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Denar (MKD). Die Bargeldversorgung mit Bank- oder Kreditkarten ist in Skopje und größeren Städten möglich, in kleinen Provinzstädten nur vereinzelt. Geldversorgung über „Western Union“ ist in den größeren Städten möglich. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Es ist fast überall Barzahlung mit Euro bzw. Umtausch von Euro in Denar möglich. Für den Umtausch von Denar in Euro werden Gebühren erhoben.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Einreise mit einmal als verlustig gemeldeten Reisedokumenten wird regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Minderjährige
Minderjährige, die allein reisen, müssen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung (in mazedonischer oder englischer Sprache) der Eltern mitführen..
Meldepflicht
Ausländer in Nordmazedonien sind laut dortigem Ausländerrecht verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Sofern Ausländer in einem Hotel bzw. einer Pension untergebracht sind, übernimmt in der Regel das Hotel / die Pension die Anmeldung bei der Polizei. Sofern Ausländer privat untergebracht sind, müssen sie sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden, ggf. unter Beteiligung des Haus-/Wohnungseigentümers bzw. unter Vorlage einer Kopie des Mietvertrags, ggf. des Gastgebers. Bei Unterlassen der Anmeldung können sehr hohe Geldstrafen verhängt werden.
Einfuhrbestimmungen
Devisen können bis zu einem Gegenwert von max. 10.000,- € ein- und ausgeführt werden, ohne sie zu deklarieren. Beträge über 10.000,- € müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.
Auch Gegenstände ab diesem Wert müssen bei Einreise deklariert werden, um bei Wiederausreise eine Beschlagnahme und Strafe zu verhindern.
Sowohl bei touristischen Aufenthalten als auch bei der Durchreise müssen Waffen bei der Einreise deklariert werden. Grundsätzliche Voraussetzung für das Mitführen von Waffen ist ein gültiger Waffenschein. Daraufhin wird von der Polizei eine zeitlich für die Dauer des Aufenthalts beschränkte Genehmigung erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Waffe für die Dauer des Aufenthalts an der Grenze zu deponieren.
Heimtiere
Die Einfuhrvorschriften für Heimtiere wurden der Europäischen Union angepasst, so dass ein EU-Heimtierausweis empfehlenswert ist. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Das Tier muss über einen Mikrochip und ein Identifikationsdokument verfügen.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Nordmazedonien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommer-Meningoenzephalitis
Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Nordmazedonien aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.
- Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.
Prophylaxe
Durch die Beachtung grundsätzlicher Hygieneregeln beim Essen und Trinken sowie Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Infektionserkrankungen verringert werden, siehe Merkblatt Krankheitsprävention und Hygiene und Merkblatt Expositionsprophylaxe.
Luftverschmutzung
Die Luftverschmutzung durch Feinstaub ist in den Wintermonaten November bis Januar in der Hauptstadt Skopje sehr hoch.
· Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Skopje ist im privaten Sektor sehr gut und auch im öffentlichen Sektor in vielen Bereichen gut oder sehr gut. Deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Außerhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung jedoch oft problematisch und vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand Personalmangel vor allem im Pflegebereich ist ein häufiges Problem.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt