Diese Meldung war vom 01.07.2021 bis zum 19.07.2021 gültig

Flagge KEMeldung für Kenia (KE)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Aufhebung der COVID-19 bedingten Reisewarnung; redaktionelle Änderungen)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit abgeraten.

Epidemiologische Lage

Kenia ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu, Nakuru und Kajiado sowie Mombasa und Kisumu. Westkenia verzeichnet derzeit ein erhöhtes Infektionsgeschehen (Deltavariante). Kenia ist als Risikogebiet eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Für die Einreise nach Kenia aus Deutschland ist für Reisende ab 5 Jahren ein zertifizierter (Anleitung zur Zertifizierung s.u.) negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Nach Einreise folgt eine 14-tägige Quarantäne. Dies gilt nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Negativliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Negativliste. Eine Quarantäne für Reisende mit Aufenthalt in Deutschland ist daher derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

Einreisende aus Staaten, für die eine Quarantänepflicht gilt, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf. Zudem muss 24 Stunden vor Abflug eine von diesen Quarantäne-Unterkünften gebucht werden, worüber bei Einreise ein Nachweis mit zu führen ist. Die Kosten für die Unterkunft trägt der Reisende.

Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die Anwendung Jitenge MoH Kenya aus dem Google Play Store verwendet werden.

Eine Anleitung zur Zertifizierung (Generierung eines Travel Code) des PCR-Tests für Ein- und Ausreise sowie Durchreise veröffentlicht das kenianische Gesundheitsministerium unter Nr. 86: Travel Guide Simplified. Die Testergebnisse sollten unabhängig davon, aus welchem Labor sie in Deutschland stammen, auf der Webseite der Trusted Travel Initiative hochgeladen werden. Es ist davon auszugehen, dass hochgeladene Tests, selbst, wenn sie nicht aus einem Trusted Travel-zertifizierten Labor stammen, anerkannt werden.

Durch- und Weiterreise

Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Bei der Ausreise aus Kenia muss ein zertifizierter negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern ein solcher für die Einreise im Zielland oder einem Transitland erforderlich ist. Das Ergebnis muss dem Trusted Travel-Zertifikat entsprechen. In Kenia dürfen nur noch COVID-19-Atteste mit Zertifikat ausgestellt werden.

Auch bei möglicher testfreier Einreise nach Deutschland kann keine Gewähr für eine testfreie Ausreise aus Kenia gegeben werden. Unter Umständen kann die englische Version der Einreisehinweise als Argumentationshilfe gegenüber kenianischen Stellen dienen.

Reiseverbindungen

Die kenianischen Flughäfen sind für den internationalen Passagierverkehr geöffnet.

Beschränkungen im Land

Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre (22 bis 4 Uhr), im Westen Kenias (Counties Bomet, Bungoma, Busia, Homa-Bay, Kakamega, Kericho Kisii, Kisumu, Migori, Nyamira, Siaya, Trans-Nzoia und Vihiga) ist diese auf 19 bis 4 Uhr ausgeweitet. Das kenianische Gesundheitsministerium rät von nicht notwendigen Reisen in diese Counties stark ab. Ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, sind ausgenommen. Geeignete Unterlagen sollten mitgeführt werden. Die Intensivstationen der Krankenhäuser sind pandemiebedingt regelmäßig ausgelastet, eine medizinische Behandlung könnte daher im Ernstfall nicht sichergestellt sein – auch nicht bei anderen Notfällen.

Hygieneregeln

Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 60% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.


Sicherheit

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia (ca. 100 km Entfernung zur Grenze), einschließlich der Provinz Lamu, wird dringend abgeraten. Von nicht erforderlichen Reisen nach Lamu Island und Manda Island, sowie in die unmittelbare Umgebung der Stadt Wajir wird abgeraten.

Terrorismus

In Kenia besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Die somalische Al-Shabaab-Terrororganisation hat mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia gedroht.
Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. So erfolgte im Januar 2019 ein Anschlag auf den DusitD2-Hotel- und Bürokomplex; Anfang Januar 2020 ein Selbstmordanschlag auf ein kenianisches Militärlager in der Provinz Lamu.
Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, kirchliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Kleinbusse, Fähren, Flughäfen und andere stark frequentierte Einrichtungen zählen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung.

Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias, einschließlich der Provinz Lamu, wird wegen terroristischer Aktivitäten dringend abgeraten.
Lamu Island und Manda Island sind bislang nicht Ziel von Anschlägen geworden. Es gibt jedoch ein verstärktes Aufkommen aktiver terroristischer Zellen, die bis in die Nähe des Archipels vordringen.
Bei Aufenthalten und Reisen in abgelegene Orte oder Nebenstrecken der Küstenregion mit Ausnahme der touristischen Einrichtungen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschensammlungen.
  • Vermeiden Sie unbedingt Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, einschließlich Kiwayu und die Küstenregionen nördlich von Pate Island, sowie nicht erforderliche Reisen nach Lamu Island und Manda Island.
  • Seien Sie bei unbedingt erforderlichen Besuchen des Lamu-Archipels besonders vorsichtig und reisen Sie ausschließlich auf dem Luftweg an.
  • Suchen Sie für unvermeidliche Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - unbedingt den Schutz in einem bewachten Konvoi.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Demonstrationen aus politischen oder sozialen Gründen kommen vor, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können.

In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias besteht die Gefahr von Stammesauseinandersetzungen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.

Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.

In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfallen, auf Fußgänger wie auch Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings“.
Auch bei organisierten „Slum-Touren“ ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.

Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.

In jüngster Zeit ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, nach Verabredungen zu sexuellen Handlungen über Dating-Plattformen gekommen.

Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.

Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser von Individualtouristen, auch in Nationalparks.
Auch beim Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs ist es insbesondere an der Küste vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen.

  • Vermeiden Sie bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete im Allgemeinen sowie die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma.
  • Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas.
  • Besuchen Sie die Altstadt von Mombasa auch tagsüber nur mit ortskundigen Personen.
  • Legen Sie auch kürzere Strecken im Zweifel lieber mit dem Taxi zurück.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, ärmeren  Wohngegenden und an Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Holen Sie vor individuellen Ausflügen Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen ein.
  • Übernachten Sie als Individualtouristen in Nationalparks ausschließlich in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen und achten Sie auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit, tragen Sie diese keinesfalls sichtbar.
  • Seien Sie beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten und beim Abheben am Geldautomaten besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter als auch bei Verabredungen über Dating-Plattformen skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Kenia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Kenia liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Das Klima ist an der Küste tropisch, das Hochland und Zentrum des Landes ist subtropisch, der Norden und Nordosten semi-arid und arid.

Extreme Trockenheit und Dürre kann die östlichen, nordöstlichen, aber auch Küstenregionen betreffen.

In den Regenzeiten, die üblicherweise von Oktober bis November und von Ende März bis Mitte Juni gehen, können starke Regenfälle Überflutungen und Erdrutsche sowie Schäden an der Infrastruktur verursachen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Kleinbusse, Taxis und Motorad-Taxis „Boda-Boda“.

Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ und insbesondere am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher „flying safaris“ entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind häufig in schlechtem Zustand und lassen ein schnelles Vorankommen häufig nicht zu.

Öffentliche Busse oder „Matatus“ genannte Kleinbusse sind teilweise nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen und „Boda-Boda"-genannten Motorrad-Taxis mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind vergleichsweise häufig.

Bei Safaris lokaler Anbieter führen ein offensiver Fahrstil, die Übermüdung oder nur bedingte Geländetauglichkeit der Kleinbusse regelmäßig zu schweren Unfällen.
Bei der Buchung von Ausflügen bei kleineren lokalen Anbietern wurden Leistungen in Einzelfällen nach Vorkasse von Reisenden nicht erbracht und Beträge nicht zurückerstattet.

  • Verzichten Sie im Zweifel bei Überlandfahrten auf öffentliche Busse, „Matatus“ und „Boda-Bodas“, sondern nutzen Sie lieber lizensierte Taxis.
  • Planen Sie die Route und die Fahrtzeit bei selbst organisierten Fahrten so, dass Sie Ihr Ziel noch bei Tageslicht erreichen.
  • Informieren Sie sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit Safarianbietern und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt möglichst, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden, weisen Sie Fahrer bei risikoreicher Fahrweise ggf. vehement auf einen angemessenen Fahrstil hin.
  • Führen Sie Wanderungen in Abhängigkeit von Gelände und Fauna möglichst mit einem ortskundigen, vertrauenswürdigen oder beim Kenya Wildlife Service registrierten Wanderführer durch.
  • Vergewissern Sie sich bei Buchungen über lokale Reiseveranstalter über die Seriösität des Unternehmens.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden und in der Hauptstadt Nairobi sowie der Küstenregion eine liberale Grundeinstellung vorherrscht, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen.
In jüngster Zeit ist es nach Verabredungen über Dating-Apps zu Überfällen und Gewalttaten insbesondere von bzw. gegenüber Homosexuellen gekommen.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe. Auch ohne Verurteilung ist mit einer mehrjährigen Untersuchungshaft zu rechnen.

Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray werden als Waffen klassifiziert und sollten nicht im Reisegepäck mitgeführt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.

Der Besitz und Handel von Elfenbein und Elfenbeinprodukten steht unter hohen Geld- und Freiheitsstrafen. Dies betrifft auch Elfenbeinprodukte, die vor Inkrafttreten von Artenschutzregelungen erworben bzw. hergestellt wurden

Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis der Sicherheitskräfte kann im Einzelfall eingeholt werden.

Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.

Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung wurden drastisch angehoben und sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.

Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.

Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten, der Nichtraucherschutz wird inzwischen strenger kontrolliert und verfolgt.

Seit Ende August 2017 besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u.U. sogar Haft.
Aufgrund der noch unklaren strafrechtlichen Regelungen wird empfohlen, bei der Einreise nach Kenia keine Plastiktüten mitzuführen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kenya-Shilling (KES). Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und Bankkarten europäischer Banken, abhängig von den Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen Bank, bis maximal 40.000,- KES abgehoben werden. Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z. B. für ein Taxi, bestreiten zu können.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das Aufenthaltsende hinaus gültig sein. Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Kinder unter 16 Jahren sind ausgenommen, sofern sie in Begleitung ihrer Eltern reisen.
In anderen Fällen erhalten Kinder unter 16 Jahren ihr Visum kostenfrei.

Visa können ab dem 1. Januar 2021 nur noch über das elektronische Visasystem beantragt werden.

Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung des Visums sind beim  Department of Immigration und bei der Botschaft der Republik Kenia erhältlich.
Die kenianischen Behörden raten dringend von der Nutzung anderer online-Anbieter mit zum Teil betrügerischen Absichten ab.

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda zu beantragen. Die Kosten betragen 100,- US-$. Ob dieses Visum am Flughafen bzw. den Landesgrenzen oder nur online erteilt wird, sollte vor Beginn der Reise bei der kenianischen Botschaft erfragt werden.

Wenn Sie eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia planen ist, sollten Sie ein „multi-entry“-Visum beantragen.

Arbeitsaufnahme

Bei beabsichtigter Mitarbeit in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation ist eine Arbeitsgenehmigung erforderlich. Weitere Informationen bietet das kenianische State Department for Immigration.
Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen sollten Sie sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution bzw. über eine deutsche Partnerinstitution informieren. Thematisieren Sie dabei auch die Sicherheit der Unterbringung. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000,- US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen (einschließlich Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.

Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Katzen und Hunden stellt die Botschaft von Kenia in Berlin gegen Vorlage des EU-Heimtierausweises, eines aktuellen tierärztlichen Gesundheitszeugnisses und einer Gebühr eine Einfuhrerlaubnis aus. 

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieberendemiegebiets ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Reisen im Land für alle Personen ≥ 9 Monaten empfohlen.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in Kenia v.a. in den Küstenregionen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Im ganzen Land besteht unter 2.500m Höhe ein hohes Malaria-Risiko (P.falciparum mehr als 99%). In Nairobi gibt es nur sehr selten vereinzelte Fälle, siehe Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Im Landesdurchschnitt liegt die Prävalenz im höheren einstelligen Prozentbereich, allerdings sind Risikogruppen, insbesondere Sexarbeiter/-innen in einem sehr viel höheren Prozentsatz betroffen.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und ist in Kenia endemisch. Die Erkrankung kann gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht im gesamten Land beim Baden in Süßwassergewässern wie z. B. dem Victoria-See im gesamten Land, siehe auch Merkblatt Bilharziose.

  • Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie in ganz Kenia konsequent absehen.

Ostafrikanische Schlafkrankheit

Die unbehandelt fast immer tödlich verlaufende Erkrankung wird durch den schmerzhaften Stich der aggressiven TseTse-Fliege übertragen. Insgesamt ist das Risiko in Kenia sehr gering. Bei unklarem Fieber nach Rückkehr sollte neben der ungleich häufigeren Malaria auch an die Schlafkrankheit gedacht werden.

  • Schützen Sie sich insbesondere beim Besuch der Nationalparks im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Mückenstichen.

Höhenkrankheit

Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich bei Vorerkrankungen bezüglich der akuten Höhenkrankheit von Ihrem Hausarzt beraten.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden bis zum Tod bewirken kann.

  • Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher sollten Sie nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen.
  • Greifen Sie nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material.

Des Weiteren kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten und andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen sowie Hundertfüßler vor.

  • Achten Sie beim Greifen, Gehen, Sitzen und Liegen auf möglicherweise Gifttiere.
  • Schütteln Sie vor Benutzung Bettdecken und -laken, Kleidungsstücke, Schuhwerk sowie Kopfbedeckungen aus.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung außerhalb Nairobis ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist allerdings gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind Englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.

Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.

  • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt