Diese Meldung war vom 07.07.2022 bis zum 18.08.2022 gültig

Flagge CGMeldung für Kongo (Republik Kongo) (CG)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – Wahlen am 10. Juli 2022Aktuelles – COVID-19 (Einreise, Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Wahlen am 10. Juli 2022

Am Tag der Parlaments- und Kommunalwahlen (10. Juli 2022), evtl. auch an Folgetagen, ist mit landesweiter Abschaltung des Internet und mit Ausgangssperren (außer zu Wahlzwecken) zu rechnen. Dies umfasst die Schließung von Restaurants und Geschäften, das Verbot sportlicher Aktivitäten im Freien und von Autoverkehr und wird gegenüber Ausländern besonders strikt durchgesetzt.

  • Beachten Sie evtl. verfügte Ausgangssperren.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich, soweit möglich, zu aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kongolesischen Regierung.

Bei Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich (max. 72 Stunden alt, in englischer oder französischer Sprache, Vorlage in Papierform).

Ausreise und Transit

Die See-, Fluss- und Landgrenzen sind geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen ab Brazzaville und Pointe Noire.

Beschränkungen im Land

In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln. An den Impfstatus gekoppelte Zugangsbeschränkungen, etwa zu öffentlichen Gebäuden, Banken oder Restaurants, werden nicht durchgesetzt.  

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung. 
  • Bitte informieren Sie sich auch vor dem Rück- oder Weiterflug noch einmal sorgfältig bei der Fluglinie über die geltenden Bestimmungen für die Ausreise und die Beförderungsbedingungen.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Im Vergleich zu den Nachbarstaaten ist die Lage in der Republik Kongo weitgehend stabil.
Es kann gelegentlich zu Demonstrationen, größeren Menschenansammlungen und Unruhen kommen, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.

Die Militäroperationen im südlichen Department Pool sind beendet. Die Entwaffnung der Rebellen ist erfolgt, ihre Reintegration hat begonnen. Ein Wiederaufflammen der Kämpfe ist derzeit unwahrscheinlich, wenn auch nicht völlig auszuschließen.

  • Seien Sie bei allen Reisen im Land besonders aufmerksam.
  • Bereisen Sie das Department Pool nur bei Tageslicht und auf dem Landweg.
  • Vermeiden Sie die Nähe zu Polizei- und Militärposten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Eine erhöhte Kriminalität wie insbesondere Taschendiebstahl und Handtaschenraub sind insbesondere nachts in einigen Stadtteilen von Brazzaville wie Ouenze, Talangaï, Bakongo, Poto Poto, Makélékélé sowie in der Hafenstadt Pointe-Noire zu verzeichnen. Diebe sind dort insbesondere an den Stränden aktiv.
In Brazzaville und Pointe-Noire kommt es zudem zu Einbrüchen.

  • Vermeiden Sie Spaziergänge und Aufenthalte an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Meiden Sie die erwähnten Stadtteile von Brazzaville und Pointe-Noire nachts.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.

Im südlichen Landesteil kann es in der Regenzeit von September bis Juni zu Starkregen und Überschwemmungen kommen, so dass Straßen und Brücken unpassierbar werden können.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Brazzaville ist in den Räumen der französischen Botschaft untergebracht. Sie nimmt als Kleinstvertretung keine konsularischen Aufgaben wahr.

Konsularisch zuständig für die Republik Kongo ist ausschließlich die deutsche Botschaft in Kinshasa. In Notfällen außerhalb der Dienstzeiten kann die Telefonnummer des dortigen Bereitschaftsdienstes (+243 825173064), in konsularischen Notfällen auch die französische Botschaft in Brazzaville kontaktiert werden.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Innerkongolesische Flugverbindungen gibt es vor allem zwischen Brazzaville/Kayi/Dolisie, Brazzaville/Ouesso und Brazzaville/Pointe Noire. Alle in der Republik Kongo zugelassenen Fluggesellschaften haben teilweise alte, schlecht gewartete Flugzeuge und stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Von ihrer Nutzung wird abgeraten.

Der Zugverkehr zwischen Pointe Noire und Brazzaville wurde wieder aufgenommen, es kam bereits zu ersten Unfällen mit Todesopfern.  

Bei Nutzung der gebührenpflichtigen Nationalstraße Nr. 1 von Brazzaville über Dolisie bis Pointe Noire besteht aufgrund leichtsinniger Verkehrsteilnehmer, Straßenschäden und zahlreicher nicht gesicherter defekter Lastwagen eine erhebliche Unfallgefahr. Bei der Nutzung der Nationalstraße Nr. 2 von Brazzaville Richtung Norden bis Ouesso muss mit Straßensperren und Kontrollen gerechnet werden.

Das Straßennetz einschließlich Nationalstraßen ist insgesamt in schlechtem Zustand, was Verkehrsunfälle begünstigt.
Außerhalb der Hauptstadt Brazzaville und der Hafenstadt Pointe Noire ist die touristische Infrastruktur nur schwach entwickelt.

  • Fahren Sie auf der Nationalstraße 1 besonders vorsichtig und rechnen Sie jederzeit mit Spurrillen oder Schlaglöchern. Reisen Sie auf der Nationalstraße 2 möglichst nur im Konvoi.
  • Vermeiden Sie unbedingt Nachtfahrten.
  • Verzichten Sie auf Fahrten mit Taxis und Bussen auf Fernstrecken. Dies gilt insbesondere während der Regenzeit.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Offen gezeigte Homosexualität kann zu willkürlichen Verhaftungen wegen angeblich sittenwidrigen Verhaltens führen.

Rechtliche Besonderheiten

Es ist verboten, sicherheitsrelevante Bereiche (Militärpersonen, Militärposten, Flughafen, Fährhafen, Kasernen, Krankenhäuser, Brücken, aber auch Areale von Palmölplantagen und Rodungsflächen im Regenwald) zu fotografieren. Dieses Verbot wird konsequent durchgesetzt. Hohe Geldstrafen und eine mehrwöchige Inhaftierung bei Verstößen sind möglich. Vom Mitführen von Drohnen wird abgeraten, ihr Betrieb ist genehmigungspflichtig.

Drogenhandel wird streng bestraft.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA Franc (XAF). Es empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, auch wenn Kreditkarten (Visa) inzwischen bei einigen Geschäften als Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Kongo ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Kongo in Berlin beantragt werden muss.

Es gibt keine Möglichkeit der Visumerteilung bei Einreise.

In der Republik Kongo ansässige ausländische Firmenvertreter müssen seit Mai 2019 bei Ausreise eine Bestätigung der örtlichen Sozialversicherung CNSS über Entrichtung der Pflichtbeiträge vorlegen („certificat de non-redevance“), das vorab kostenfrei bei der CNSS zu beantragen ist.

Minderjährige

Vor Reisen unbegleiteter Minderjähriger sollten Erfordernisse und Genehmigungen in jedem Einzelfall mit der Botschaft der Republik Kongo und mit der Fluggesellschaft geprüft werden.

Einfuhrbestimmungen

Fremd- und Landeswährung darf uneingeschränkt eingeführt werden, muss aber deklariert werden.

Die Ausfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, die von CFA-Francs ist hingegen untersagt und wird kontrolliert.

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen ist verboten.

Heimtiere

Heimtiere benötigen zur Einreise die gängigen Schutzimpfungen und im Normalfall eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung sowie einen Impfausweis. Nähere Auskünfte erteilt die Vertretungen der Republik Kongo in Deutschland

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Gelbfieber-Erkrankungen

Das Gesundheitsministerium der Republik Kongo hat im August 2018 einen Gelbfieberausbruch in der Provinz Pointe-Noire gemeldet. Die Gelbfieber-Impfung ist für alle Reisenden vorgeschrieben (siehe unten) und Kontrollen bei Einreise werden durchgeführt.

Chikungunya

Seit Februar 2019 ist es in den Provinzen Kouilou, Bouenza, Pointe Noire, Plateaux, Pool, Niari, Lékoumou und Brazzaville zu einem Ausbruch von Chikungunya-Fieber gekommen; Todesfälle sind bisher nicht aufgetreten. Chikungunya-Fieber ist eine Virusinfektion, die von tagaktiven Stechmücken der Gattung Aedes übertragen wird. Es ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenkschmerzen. Die klinischen Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. In der Regel heilt Chikungunya-Fieber folgenlos aus, selten kommt es zu Todesfällen. Da derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie existiert, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Expositionsprophylaxe.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Die Republik Kongo ist Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat bei der Einreise verlangt und ist auch medizinisch sinnvoll. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr.

Abweichend von den offiziellen Empfehlungen, kann eine Choleraimpfung gelegentlich verlangt werden, besonders bei Einreise aus einem Land mit Cholera oder bei Einreise auf dem Landwege.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie in den Abendstunden und nachts wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor (Chikungunya, Dengue s.o.).

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor (Chikungunya, Dengue s.o.).

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Republik Kongo.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande (auch in Brazzaville und Pointe-Noire) ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch unzureichend. Oft fehlen auch  fachlich gut ausgebildete Mediziner.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt