Diese Meldung war vom 08.08.2024 bis zum 11.09.2024 gültig

Flagge CMMeldung für Kamerun (CM)

Grund letzte Änderung: Gesundheit – Sexuell übertragene KrankheitenRedaktionelle Änderungen

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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Vor Reisen
- in die Region Extrême-Nord
,
- in die Grenzgebiete zu Nigeria, Tschad und zur Zentralafrikanischen Republik (jeweils auf der gesamten Länge der Grenzen),
- in die anglophonen Regionen North-West und South-West und
- zur Halbinsel Bakassi und Umgebung
wird
gewarnt.

Von Reisen
- in die Regionen Adamaoua und Nord

wird abgeraten.

Terrorismus

In den anglophonen Regionen North-West und South-West dauern gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und separatistischen Gruppierungen an, die Todesopfer und Verletzte fordern. Dies betrifft auch die Halbinsel Bakassi. Auf allen Straßen innerhalb dieser Regionen besteht erhöhte Gefahr durch Sprengsätze, Überfälle an Straßensperren und Entführungen.

In der Region Extrême Nord kommt es zu Angriffen und Selbstmordanschlägen von islamistischen Terrorgruppen. Zudem besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Dies betrifft auch die Hauptstadt der Region Maroua sowie die Grenzgebiete zu Nigeria und Tschad.
In den nigerianischen Bundesstaaten Borno und Adamawa auf der anderen Seite der Grenze gilt weiterhin eine Teilreisewarnung aufgrund der schlechten Sicherheitslage. Auch für den Bereich des Grenzgebiets auf der Seite des Tschad gilt eine Teilreisewarnung. Das Grenzgebiet mit der Zentralafrikanischen Republik gilt wegen grenzüberschreitender Übergriffe bewaffneter Gruppen der dortigen Rebellen als unsicher. Für die Zentralafrikanische Republik besteht eine Reisewarnung.

  • Im gesamten Golf von Guinea kommt es zu Überfällen auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen. 
  • Reisen Sie nicht in die in der Reisewarnung genannten Gebiete und verlassen Sie insbesondere die Region „Extrême Nord“, sollten Sie sich dort aufhalten.
  • Verfolgen Sie lokale Medien hinsichtlich möglicher kurzfristiger Beschränkungen des öffentlichen Lebens und beachten Sie meist nächtliche Ausgangssperren.
  • Seien Sie im gesamten Land besonders aufmerksam und vorsichtig.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Stadtgebieten kann es zu sozial oder politisch motivierten kurzfristigen Protestaktionen und Demonstrationen kommen, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen möglich sind. Im Fall von Straßensperren und Streiks kommt es zu Verspätungen und Behinderungen im Reiseverkehr.

In Grenzgebieten zu Tschad, der Zentralafrikanischen Republik und Nigeria kommt es immer wieder zu Übergriffen ausländischer bewaffneter Gruppen auf kamerunisches Gebiet. Hiervon sind auch Nationalparks betroffen, z.B. Bouba Ndjidda.

Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder ist äußerst problematisch bzw. unmöglich. Für sämtliche Bereiche der nördlichen, westlichen und östlichen Landgrenzen bestehen Reisewarnungen, siehe Terrorismus.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und planen Sie Reisen sorgfältig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Sehen Sie von allen Grenzübertritten auf dem Landweg möglichst ab.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Insbesondere in Großstädten wie Jaunde, Duala, Ngaoundere und Bafoussam besteht ein erhöhtes Risiko bewaffneter Überfälle und Diebstähle. In den nördlichen Landesteilen besteht eine hohe Gefahr für Entführungen, siehe Terrorismus.

In abgelegenen Gebieten abseits der großen Ballungsgebiete und der diese verbindenden Verkehrsachsen besteht ein erhöhtes Risiko für kriminell motivierte Entführungen..

Vor Feiertagen steigt die Zahl der Diebstähle und Raubüberfälle vor allem in Ballungsgebieten erfahrungsgemäß deutlich an. Das Entreißen von Taschen durch Motorradfahrer ist verbreitet. Nach Einbruch der Dunkelheit sind die Gefahren nochmals höher.

Kleinkriminalität wie Diebstähle kommen auch in Zügen, Bussen und Taxis vor. Insbesondere bei Sammeltaxis besteht das Risiko bewaffneter Überfälle, bei denen die Opfer Verletzungen davontragen können.

An unbelebten Strandabschnitten von Badeorten kann es zu Raubüberfällen kommen. Manche Kriminelle täuschen durch das Tragen von Uniformen vor, Sicherheitskräfte zu sein.

Betrugsversuche über das Internet sind auch in Kamerun verbreitet.

  • Seien Sie in der Öffentlichkeit und an touristischen Sehenswürdigkeiten besonders aufmerksam.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Verzichten Sie auf die Mitnahme von Wertgegenständen oder Schmuck.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit und verteilen es auf verschiedene Taschen.
  • Vermeiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit Bewegungen zu Fuß, bleiben Sie auf gut beleuchteten Straßen.
  • Seien Sie bei Fahrten über Land besonders vorsichtig.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand und verhalten Sie sich ruhig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Halten Sie Taxis nicht an der Straße an, sondern bestellen Sie sie z.B. über Ihr Hotel.
  • Erwägen Sie die Beauftragung eines vertrauenswürdigen Fahrers für die Zeit Ihres Aufenthalts.
  • Halten Sie Türen und Fenster verschlossen und verriegelt, insbesondere nachts.
  • Vergewissern Sie sich bei Sicherheitsbeamten der Polizei und Gendarmerie der Echtheit durch Vorlage des Dienstausweises und kontaktieren Sie ggf. die deutsche Botschaft.
  • Seien Sie bei unbekannten E-Mailadressen, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Der Mount Cameroon in der Region South-West (siehe Reisewarnung) ist ein aktiver Vulkan. In seiner Umgebung sind leichtere Erdbeben möglich. Aus den Kraterseen Lac Nyos und Monoum sowie ggf. auch aus anderen Seen können giftige Gase austreten, die innerhalb weniger Minuten zum Tod führen.

Der südliche Teil Kameruns gehört zum tropischen Regenwaldgürtel, der Norden hat Steppenklima mit kurzer Regenzeit und großen Temperaturschwankungen. Dazwischen gibt es eine Zone mit Savannenklima und längerer Regenzeit.

Während der Regenzeit von März bis November kann es zu starken Regenfällen und heftigen Gewittern, zu Überflutungen und Erdrutschen kommen. Straßen oder Flussüberquerungen können unpassierbar werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Kamerun verfügt im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern über ein großes Straßennetz, dessen Zustand jedoch mangelhaft ist. Zahlreiche Straßen auch innerhalb der Städte sind nicht asphaltiert. Überlandbusse sind oft in sehr schlechtem Zustand. Von ihrer Nutzung wird dringend abgeraten. Generell sollte jedes öffentliche Verkehrsmittel oder auch Mietwagen auf den technischen Zustand und die Fahrtauglichkeit des Fahrers geprüft werden.

Die touristische Infrastruktur hat keinen hohen Standard. Für Reisen nach Ngaoundéré besteht eine unzuverlässige Eisenbahnverbindung. Von dort aus gelangen Reisende per Auto weiter in den Norden. Außerhalb der größeren Städte ersetzen sog. Mototaxis (Motorräder) die Autotaxis.
Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben einfachen Standard.
Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem Verkehrsverhalten vieler Fahrer, insbesondere von Lastwagen, besteht ein vielfach höheres Unfallrisiko als in Europa.

Bei Autofahrten ist mit lange andauernden Polizeikontrollen zu rechnen.
Wegen der allgemein sehr hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt werden.

  • Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
  • Nehmen Sie möglichst einen Fahrer.
  • Unterlassen Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Seien Sie bei Kontrollen geduldig.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexualität ist nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen strafrechtlich verfolgt. Dies kann auch Ausländer betreffen. Nicht-heterosexuelle Verhaltensweisen sind gesellschaftlich tabuisiert und geächtet. Gewalttätige Übergriffe auf LGBTIQ-Personen kommen häufig vor.

Rechtliche Besonderheiten

Für offizielle Gebäude wie Ministerien, Präsidentenpaläste, Flughäfen, Häfen, Brücken, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen und Telekommunikationsanlagen besteht ein Fotografierverbot, das streng durchgesetzt wird.

Auch das Fotografieren offizieller Fahrzeugkolonnen, insbesondere des Staatspräsidenten, ist verboten. Sollte sich eine Fahrzeugkolonne des Staatspräsidenten nähern, müssen sich Fußgänger mit dem Rücken zur Straße stellen.
Es ist verboten, den Präsidenten und seine Familie zu beleidigen.

Das Tragen von Uniformen oder Tarnkleidung (Camouflage) ist in Kamerun verboten; Mitglieder der Streitkräfte sind davon ausgenommen.

  • Fragen Sie vor dem Fotografieren um Erlaubnis, wenn Sie Personen fotografieren möchten.
  • Sollten Sie festgehalten werden, bestehen Sie auf Ihr Recht, Kontakt mit der deutschen Botschaft in Jaunde aufzunehmen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA-Franc (Äquatorial XAF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist möglich. Kreditkarten werden in besseren Hotels und einzelnen Supermärkten akzeptiert. Die Mitnahme von Bargeld in EUR zum Wechseln in Landeswährung ist empfehlenswert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Kameruns, z.B. der kamerunischen Botschaft. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens eine freie Seite haben.

Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen).
Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger. Flugreisende müssen eine App aus dem jeweiligen App Store (Douâne Cmr bzw. Englisch Customs Cmr herunterladen und eine Zollerklärung ausfüllen. Dies wird zunehmend schon beim Einchecken am Flughafen verlangt.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das online als E-Visum beantragt werden kann. Daraufhin erhält man einen QR-Code. Der konkrete Visumseintrag in den Pass erfolgt bei Einreise bei Vorlage des QR-Codes.

Eine Visumverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es wird daher geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.

Minderjährige

Für Minderjährige sollte ein Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.
Bei Ein- und Ausreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist angeraten, eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, sollte außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Alle Dokumente sollten in französischer, hilfsweise englischer, Sprache vorgelegt werden.

Alleinreisende Minderjährige, die als „unbegleitete Minderjährige (UNMR)“ durch kommerzielle Fluggesellschaften befördert werden, sollten unbedingt bei Ankunft in Kamerun durch den/die Inhaber der elterlichen Sorge bzw. von denen bevollmächtigten Personen abgeholt werden.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, jedoch deklarationspflichtig.
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20.000 XAF, die Ausfuhr bis zu einem Betrag von 25.000 XAF erlaubt und bei Reisen in ein zur Franc-Zone gehörendes Land unbeschränkt möglich.

Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Devisen ab einem Gegenwert von 1 Mio. XAF (ca. 1.524,50 EUR) müssen bei Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von (Jagd-)Waffen ist über die kamerunische Botschaft in Berlin oder einen der beiden Honorarkonsuln in Essen oder Hanau zu beantragen.

Antike Kunstwerke dürfen nicht ausgeführt werden. Bei der Ausreise mit Holzschnitzereien wird eine Steuer gefordert (10 % des Kaufpreises).

Einfuhr eines Fahrzeugs

Die Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug ist möglich. Mitzuführen sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung, die grüne Versicherungskarte sowie ein „Carnet de Passage“. Dieses ist über den ADAC oder den AvD Automobilclub erhältlich. Nach Kamerun dürfen sowohl Kfz mit Benzin-, als auch Fahrzeuge mit Dieselmotor eingeführt werden, jedoch keine PKW mit Rechtslenker.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen wird ein internationaler Impfpass benötigt. Ferner wird eine tierärztliche Bescheinigung in französischer Übersetzung verlangt, aus der sich ergibt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft, vor der Impfung untersucht und insgesamt für gesund befunden wurde; die Tollwutimpfung muss mindestens 20 Tage alt sein.

Bei Ausfuhr von Hunden und Katzen kann ein örtlicher Tierarzt die für die EU benötigte Titerbestimmungen, Untersuchungen und Impfungen durchführen.

Gesundheit

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ab dem 12. Lebensmonat bei Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine einmalige Auffrischimpfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus Kamerun benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist der übliche vollständige Impfschutz gegen Poliomyelitis im Rahmen der Standardimpfungen ausreichend.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden insbesondere in den Küstenregionen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In der Hauptstadt Jaunde werden zwar immer wieder Fälle diagnostiziert, die eigentlichen Infektionen haben aber bisher höchstwahrscheinlich an der Küste stattgefunden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) liegt bei über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Sexuell übertragene Krankheiten

Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei ca. 4%, in Risikogruppen wesentlich höher. 

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.

  • Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor Reisebeginn bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
  • Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera-Fälle treten regelmäßig im ganzen Land auf, besonders aber im Norden und in Douala. Wiederholt kommt es auch zu größeren Epidemien. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, siehe Schistosomiasis.

  • Baden Sie nicht in Süßwassergewässern.

Hepaptits A, B und C und Tuberkulose

Neben Hepatitis A, B und C (Durchseuchung teilweise bis zu 20%) kommen häufig Typhus und Tuberkulose vor.

Meningokokken-Krankheit (ACWY)

Im Norden und teils auch im Nordwesten treten vor allem während der Trockenzeit Epidemien der bakteriellen Meningokokken-Krankheit auf, siehe Meningokokken.

Weitere Krankheiten

An weiteren Krankheiten kommen Filariosen, Loa Loa, Onchozerkiasis, Leptospirose und Tollwut vor.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Jaunde und Duala im Vergleich zum Landesinneren besser, entspricht jedoch bei weitem nicht dem europäischen Standard. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten, Verbands- und anderem medizinischen Verbrauchsmaterialien, die generell vom Patienten selbst beschafft werden müssen. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus wird ausnahmslos Barzahlung im Voraus verlangt.

In den größeren Städten gibt es ausreichend Apotheken, die im Regelfall alle wichtigen Medikamente meist aus französischer Produktion führen. Außerhalb der Geschäftszeiten finden Sie an jeder Apotheke einen Hinweis auf die Apotheke im Nachtdienst.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. 

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt