Diese Meldung war vom 23.12.2021 bis zum 27.12.2021 gültig
Meldung für Simbabwe (ZW)
Grund letzte Änderung: Aktuelles (Reiseverbindungen: Alle Reisenden ab 6 Jahren benötigen bei Rückreise nach Deutschland einen maximal 48 Stunden vor der geplanten Einreise erstellten PCR-Test; Empfehlungen)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Simbabwe wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Simbabwe ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Simbabwe ist als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Simbabwe und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein (kein Fieber, kein Husten). Zusätzlich muss am Flughafen ein weiterer PCR-Test vorgenommen werden. Anschließend ist eine 14-tägige Quarantäne für alle Reisende auf eigene Kosten verpflichtend.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30,- USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich. Reisende müssen dabei nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Ungeimpfte (oder nicht vollständig Geimpfte) dürfen auf dem Landweg nur dann nach Simbabwe einreisen, wenn sie anhand ihres Flugtickets nachweisen können, dass sie noch am selben Tag der Einreise das Land auf dem Luftweg verlassen werden. Eine Übernachtung in Simbabwe ist nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich.
Reiseverbindungen
Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an. Der Flugbetrieb kann jederzeit kurzfristig eingestellt bzw. Flüge kurzfristig gestrichen oder verschoben werden.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021, zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2021, und die Einstufung Simbabwes als Virusvariantengebiet muss bei Reisen aus Simbabwe nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Das geltende Beförderungsverbot für Personen, die von Simbabwe nach Deutschland im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr reisen, gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens. Für Geschäfte gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Das gilt auch für Hotels, Restaurants und Bars. Bars und Nachtclubs sind nur für Geimpfte zugänglich.
Die Regelungen können sich sehr kurzfristig ändern.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im gesamten öffentlichen Bereich Pflicht, bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und die Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
- Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
- Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen. Beachten Sie, dass seit dem 23. Dezember 2021 für alle Reisenden ab sechs Jahren ein höchstens 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland abgenommener PCR-Test vorgelegt werden muss.
- Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Transportunternehmen über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
- Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage und der daraus resultierenden sozialen Spannungen muss in den städtischen Ballungsräumen mit Demonstrationen und teilweise auch mit gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden.
Ausländer dürfen ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder Schnappschussfotografien mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann. In Notfällen ist von Sicherheitskräften in der Regel keine Hilfe zu erwarten.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren Sie diese nicht.
- Beteiligen Sie sich nicht an Diskussionen mit politischem Inhalt, auch nicht in den sozialen Medien.
- Führen Sie außerhalb Ihrer Unterkunft stets Ausweisdokumente mit sich.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung hat zu einem Anstieg der Kriminalität geführt. Vor allem in den Innenstädten von Harare und Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und „smash and grab“-Überfälle zu verzeichnen.
Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und unbeleuchteten Kreuzungen.
- Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuß unterwegs.
- Halten Sie im Auto die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt.
- Lassen Sie Handtaschen, Fotoapparate usw. nicht sichtbar im Auto liegen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht größtenteils ein subtropisches Klima.
In der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Insbesondere die Eastern Highlands waren im März 2019 erheblich von den Auswirkungen des Zyklons Idai betroffen, die Wiederherstellung der Infrastruktur dauert teilweise noch an.
Simbabwe liegt in einer latent seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Die europäische Kommission hat mit Wirkung vom 16. Mai 2017 eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen, siehe EU Air Safety List.
In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen, schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar.
Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Reisende müssen je nach Versicherungsbedingungen für Schäden am Mietwagen haften, auch bei Fremdverschulden.
Öffentliche Busse sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischen Zustand.
Taxen stehen vor allem von den großen Hotels aus zu Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet.
Die Versorgung mit elektrischem Strom, Trinkwasser und insbes. auch mit Kraftstoffen (Benzin und Diesel, überwiegend lange Warteschlangen an den Tankstellen) ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation.
Mitte September 2019 wurde die öffentliche Trinkwasserversorgung in Harare und weiten Teilen Simbabwes bis auf weiteres eingestellt.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen.
- Verlassen Sie bei Reisen mit einem Mietwagen die Hauptstraßen nicht.
- Achten Sie bei Mietwagen auf eine ausreichende Versicherung auch für Fremdverschulden.
- Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten über Land.
- Handeln Sie bei Taxis ohne Taxameter den Fahrpreis vor Fahrtantritt aus.
- Führen Sie bei Überlandfahrten stets genügend Trinkwasser und Kraftstoff mit.
- Stellen Sie möglichst vor der Anmietung einer Unterkunft sicher, dass diese über eine eigene Wasserversorgung mittels eigener Brunnenanlage oder Wasservorratstanks verfügt.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen.
- Beachten Sie unbedingt Fotografierverbote.
Geld/Kreditkarten
Die bisher gängige Währung in Simbabwe, der US-Dollar, wurde am 24. Juni 2019 durch eine neue Landeswährung, den Zimbabwe Dollar, ersetzt und die Verwendung ausländischer Währungen untersagt.
Die Bezahlung mit US Dollar ist jedoch in den meisten Geschäften, Hotels und Restaurants möglich. Ebenso bevorzugen viele Unternehmen die Bezahlung mit USD. Generell herrscht Bargeldknappheit. Banknoten und Münzen der neuen Landeswährung Zimbabwe Dollar existieren bislang nur in begrenztem Umfang.
Der elektronische Zahlungsverkehr wird mit sogenannten RTGS-Dollar („Real Time Gross Settlement“) abgewickelt.
Die Modalitäten des Zahlungsverkehrs unterliegen immer wieder kurzfristigen Änderungen.
- Prüfen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter, Ihrem Hotel oder Ihrer Lodge, wie Sie Zahlungen leisten oder Bargeld erhalten können.
Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten sind derzeit nicht landesweit sichergestellt. Kreditkarten werden nur noch sehr selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist Visa-Kreditkarten, Mastercard hingegen kaum noch. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Auf das dadurch erhöhte Diebstahlrisiko wird ausdrücklich hingewiesen. Es ist daher ratsam, größere Geldbeträge im Hotel im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.
Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über „Western Union“ Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund des allgemeinen Devisenmangels einzelne Filialen von „Western Union“ trotz erfolgter Überweisung nicht in der Lage sind, Bargeld auszuzahlen. Ausgenommen ist hiervon nach eigener Auskunft die Filialie in der Ecobank Zimbabwe, 2 Piers Road Sam Levy’s Village, Borrowdale, Harare, Tel.: +263-42-851642.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigen Aufenthalt hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann nur bei der Einreise sowohl an den Landesgrenzen als auch an den Flughäfen erteilt werden. Detaillierte Informationen sind beim Department of Immigration Zimbabwe oder bei der simbabwischen Botschaft in Berlin erhältlich.
Das bei der Einreise erhältliche Visum ist ein touristisches Visum, das keine Aufnahme von Tätigkeiten im Land erlaubt. Auch ehrenamtliche Praktika stellen einen Verstoß gegen simbabwische Aufenthaltsbestimmungen dar, die zu hohen Geld- und Haftstrafen führen können.
Für die Aufnahme einer Tätigkeit, auch einer freiwilligen, ist ein sogenanntes Business Visum zu beantragen, der richtige Aufenthaltstitel wird anschließend vom Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave., erteilt.
Für den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus oder für den Besuch eines der Nachbarländer ist eine Visumverlängerung bzw. gegebenenfalls eine Änderung in ein Visum zur mehrfachen Einreise (Multiple-Entry-Visa) durch das Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. erforderlich.
Die Änderung oder Verlängerung sollte rechtzeitig beantragt werden, um unangenehme Folgen wie Verschiebung der Abreise zu vermeiden.
Auch die Einwanderungsbehörden in den größeren Städten können eine Visumverlängerung oder Änderung vornehmen. Zuständig ist jeweils das Department of Immigration.
Verstöße gegen die simbabwischen Aufenthaltsbestimmungen können zu hohen Geldstrafen und Haft führen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren und Gütern bei der Einreise wurde nach Angaben der zuständigen Behörden Anfang 2016 auf 2.000,- US-Dollar reduziert. Es wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise bei den simbabwischen Behörden über den aktuellen Stand zu informieren.
Die Einfuhr von Bargeld ist weiterhin in unbeschränkter Höhe möglich. Allerdings sollte die eingeführt Menge bei der Einreise unbedingt beim simbabwischen Zoll deklariert werden, damit der Restbetrag bei Ausreise wieder mitgeführt werden kann. Nach Angaben des simbabwischen Zolls beträgt die Höchstgrenze 2.000,- US-Dollar. Weitere Informationen bietet der simbabwische Zoll.
Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt beim Zoll in Harare nachzufragen.
Nach simbabwischem Recht ist die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender Munition prinzipiell zwar erlaubt. Für die Einfuhr ist jedoch eine befristete Erlaubnis (Temporary Import Permit) notwendig, die man an jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Die temporäre Ausfuhr von Jagdgewehren (welche von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind) aus Deutschland nach Simbabwe ist aufgrund eines bestehenden Waffenembargos jedoch verboten. Weitere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhältlich.
Heimtiere
Heimtiere benötigen neben einer gültigen Tollwutimpfung und eines veterinärärztlichen Zeugnisses eine „Import Permit“. Nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit der Konsularabteilung der Botschaft von Simbabwe auf.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Malaria tritt landesweit auf. Besonders hohe Risiken bestehen im Norden (Sambesital), im Osten/Südosten (Grenze Mosambik) und in der Region um die Viktoriafälle. Geringe Risiken bestehen in Harare und Bulawayo und in Höhen über 1200m. Bedingt durch starke Regenfälle ist immer wieder auch der Süden Simbabwes stärker als üblich von der Malaria belastet, vorrangig der gefährlichen Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts.
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Simbabwe dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.
- Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.
Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt