Diese Meldung war vom 10.09.2021 bis zum 05.10.2021 gültig

Flagge CIMeldung für Côte d'Ivoire (CI)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Einreise), redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste 

Aktuelles

Terrorismus

Von Angehörigen westlicher Staaten frequentierte Orte könnten landesweit möglicherweise erneut Ziel von terroristischen Anschlägen werden.

  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder einen aktuellen negativen COVID-19-Test.

Epidemiologische Lage

Côte d‘Ivoire ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das ivorische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.

Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell drei Voraussetzungen:

  • Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und entweder gespeichert oder ausgedruckt werden.
  • Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
  • Bei der Einreise wird die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese unter 38° C und sind die unter erstens und zweitens genannten Bedingungen erfüllt, ist keine Heimquarantäne notwendig. Die Gesundheitsbehörden behalten sich aber vor, Reisende in den 14 Tagen nach Ankunft zu kontaktieren bzw. zu überwachen, z.B. per Geolokalisation. Liegt die Körpertemperatur bei Einreise über 38° C, werden Reisende auf COVID-19 getestet. Bis das Resultat vorliegt verbleiben Reisende in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung. Die Kosten für den Test und ggf. Unterbringung müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Fällt der Test negativ aus, wird eine 14-tägige Heimquarantäne angeordnet. Fällt er positiv aus, erfolgt die Überstellung an den „Service des Maladies Infectieuses et Tropicales (SMIT) du Centre Hospitalier et Universitaire (CHU) de Treichville“ in Abidjan.

Die aktuelle Regelung kann sich jederzeit ändern.

Durch- und Weiterreise

Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.

Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell zwei Voraussetzungen:

  • Vor der Ausreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Bei der Online-Registrierung ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethodenstehen zur Verfügung. Die Zahlung deckt die Kosten für einen PCR-Test. Der Reiseantritt ist nach offiziellen Angaben nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Das Testergebnis darf nicht älter als fünf Tage sein. Verlangt der Zielstaat des Reisenden ein jüngeres Testergebnis, ist die kürzere Frist maßgeblich.

Reiseverbindungen

Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.

Beschränkungen im Land

Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.

Hygieneregeln

Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna, wird gewarnt.

Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Liberia, Mali und Burkina Faso wird abgeraten.

Für das gesamte Grenzgebiet zu Burkina Faso und Mali, und insbesondere die Grenzregion im Nordosten des Landes, besteht ein hohes Entführungsrisiko.

Terrorismus

Angesichts der Entwicklungen im Sahel und insbesondere der Sicherheitslage in Burkina Faso und in Mali besteht auch in Côte d’Ivoire ein latentes Risiko terroristischer Anschläge. Im März 2016 wurde in dem in der Nähe von Abidjan gelegenen Touristenort Grand Bassam ein Terrorangriff mit islamistischem Hintergrund verübt, der mehrere Todesopfer forderte.  Von Angehörigen westlicher Staaten frequentierte Orte könnten landesweit möglicherweise erneut Ziel von terroristischen Anschlägen werden.

Für das gesamte Grenzgebiet zu Burkina Faso und Mali besteht zudem ein hohes Entführungsrisiko. Es ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen. Im Grenzgebiet zu Mali erfolgten im März 2015 Terrorakte mit islamistischem Hintergrund. Im Juni 2020, März und April 2021 kam es zu Terrorangriffen mit islamistischem Hintergrund auf einen Armeeposten in Kafolo im Grenzgebiet zu Burkina Faso, bei dem u.a. mehrere ivorische Soldaten ums Leben gekommen sind. Zudem kam es im April 2021 in der Nähe von Kafolo zu einem Anschlag mit einem improvisierten Sprengsatz auf ein ziviles Kraftfahrzeug. Trotz verstärkter Sicherheitsmaßnahmen durch die Behörden besteht die latente terroristische Bedrohung fort.

  • Seien Sie an belebten Orten und bei speziellen Anlässen, besonders aufmerksam.

  • Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

  • Reisen Sie nicht in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna.

  • Vermeiden Sie auch nicht erforderliche Reisen in die übrigen Grenzgebiete zu Liberia, Mali und Burkina Faso.

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Um die Präsidentschaftswahlen 2020 kam es in der Südhälfte von Côte d’Ivoire vereinzelt zu Demonstrationen, Straßensperren und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Die innenpolitische Lage hat sich seitdem wieder beruhigt. Eine Rückkehr der Spannungen kann allerdings nicht vollständig ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie Militäreinrichtungen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen, Straßensperren und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalität in Côte d'Ivoire ist hoch, insbesondere in den westlichen und nordwestlichen Landesteilen, den Grenzgebieten zu Liberia, Guinea und Mali, sowie um die Stadt Bouaké einschließlich der Straßenverbindung nach Korhogo. In den an Mali angrenzenden Regionen Folon, Bagoue, Poro und Tchologo sowie an Liberia angrenzende Regionen Tonkpi, Cavally, Guémon und San Pedro gibt es verstärkte Aktivitäten von Straßenräubern.

Im unmittelbaren Grenzgebiet zu Burkina Faso besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.

Bewaffnete Überfälle auf Einzelpersonen und auf Fahrzeuge insbesondere auf weniger befahrenen und schlecht ausgeleuchteten Straßen kommen vor. Auch wenn diese in der Regel nur auf die Erlangung von Geld oder Wertsachen gerichtet sind, kam es schon zu Todesfällen.

  • Reisen Sie nicht in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna.
  • Vermeiden Sie auch nicht erforderliche Reisen in die übrigen Grenzgebiete zu Liberia, Mali und Burkina Faso.
  • Verzichten Sie auf Nachtfahrten (erhöhte Unfall- und Überfallgefahr).
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nicht alleine.
  • Entfernen Sie sich nicht von den Hauptverkehrsachsen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Vergewissern Sie sich über die Sicherheit Ihrer Unterkunft.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinesfalls Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, siehe auch Warnung vor Betrügereien.
  • Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

An der Küste herrscht feuchtes, tropisches Klima, nach Norden hin ist es trockener.
In der südlichen Küstenregion ist von Mai bis Juli und von Oktober bis November Regenzeit, im Zentrum und den zentralen Nordregionen von Mitte Juli bis Oktober und von Mitte März bis Mitte Mai. Im Norden geht die Regenzeit von Juli bis November. In den Regenzeiten kann es auch in Stadtgebieten zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Schlecht befestigte Straßen und Brücken können unpassierbar, die Verkehrsinfrastruktur damit erheblich beeinträchtigt werden.

  • Informieren Sie sich in den Regenzeiten vor Überlandfahrten über die Wettervorhersage und den Zustand der Straßenverbindungen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Sammeltaxis.
Straßen sind insbesondere abseits der Hauptstrecken oft in einem sehr schlechten Zustand. Sie sind häufig nicht beleuchtet. Vor Überlandfahrten sollten Informationen über den Zustand der Straßenverbindung eingeholt werden, insbesondere auch dann, wenn viel Regen gefallen ist. In Abidjan und im Landesinneren gibt es weiterhin Straßenkontrollen. Es wird geraten, während der Nacht besondere Vorsicht walten zu lassen, bzw. aufgrund der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr auf Nachtfahrten zu verzichten.

  • Unternehmen Sie Reisen über Land nur nach sorgfältiger Planung unter Beachtung der aktuellen Sicherheitslage und möglichst nicht alleine.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexualität ist grundsätzlich nicht strafbar, wird gesellschaftlich aber häufig nicht akzeptiert. Schutz vor Diskriminierung gibt es in der Regel nicht. In der Rechtsprechung könnte die Vorschrift zur Erregung öffentlichen Ärgernisses jedoch gelegentlich auf Homosexualität angewendet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen fünf bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum drei Monate bis fünf Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA-Franc (XOF). Kreditkarten werden außerhalb Abidjans nur in größeren Hotels akzeptiert.

  • Führen Sie Bargeld in Euro oder US-Dollar mit.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bei regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande kann es mit dem vorläufigen Reisepass zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Reisepass.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire oder – bei vorheriger Online-Beantragung - bei Einreise beantragt werden kann.
Das Visum kann vor Ort bis zu einer Aufenthaltsdauer von max. drei Monaten gegen hohe Gebühren verlängert werden.

Visum vor der Einreise

Das Visum vor der Einreise kann persönlich bei der Botschaft von Côte d' Ivoire in Berlin beantragt werden und wird dort für eine Gebühr entsprechend der Aufenthaltsdauer zwischen 50,- und 110,- Euro ausgestellt.

Online-Visum (e-Visa)/Visum bei Einreise („on arrival“)

Alternativ kann mindestens drei Tage vor geplanter Abreise online bei der Botschaft von Côte d' Ivoire in Berlin eine Vorab-Registrierung und Bezahlung der Gebühren erfolgen, damit bei Ankunft am Internationalen Flughafen Abidjan ein Visum erteilt wird. Der Zahlungsnachweis ist auszudrucken und bei der Flugreise mitzuführen. Nach Ankunft in Abidjan ist vor der offiziellen Passkontrolle der E-Visa-Schalter aufzusuchen.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige müssen von mindestens einem Elternteil zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten.

  • Führen Sie vorsichtshalber eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) mit.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich.
Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist jedoch nur bis zu einem Betrag möglich, der bei Einreise deklariert wurde. Daher sollte Devisen bei Einfuhr deklariert werden.
Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf einen Wert von 10.000,- XOF beschränkt.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen ist ein international gültiges Impfzeugnis gegen Tollwut vorzulegen sowie eine amtstierärztliche Bescheinigung - in französischer Sprache - über den Gesundheitszustand des Tieres. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Ebola

Am 12. August 2021 war in Abidjan ein Verdachtsfall einer Ebola-Erkrankung aufgetreten. Die Regierung von Côte d‘Ivoire hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 31. August 2021 darüber informiert, dass ein zweites Labor Proben eines Ebola-verdächtigen Patienten untersucht und keine Anzeichen des Virus gefunden hat.

Die WHO stuft ihre Maßnahmen in Côte d'Ivoire nun vom Reaktions- in den Bereitschaftsmodus zurück.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Gelbfieber

Seit Juni 2019 wird eine deutliche Zunahme der Gelbfieberfälle in und um Abidjan gemeldet. Es besteht eine Impfpflicht gegen Gelbfieber (s.u.).

Impfschutz

Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieberinfektionsgebiet. Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ab dem Alter von neun Monaten vorgeschrieben und medizinisch sinnvoll.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken (ACWY) und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren treten in Côte d`Ivoire immer wieder mit Ausbrüchen auf. Sie werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen einschließlich möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Meningokokken-Krankheit

Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu  Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Merkblatt Meningokokken.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Landesinneren ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. In Abidjan ist die medizinische Versorgung im Vergleich mit anderen Ländern Westafrikas recht gut. So gibt es einige gute Privatkliniken mit einem großen Spektrum an Fachärzten, in denen auch Notfalloperationen durchgeführt werden können. Planbare Operationen sollten grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden. Die Rechnungen müssen häufig vorab (auch in Notfällen) bezahlt werden.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt