Diese Meldung war vom 09.10.2020 bis zum 04.11.2020 gültig
Meldung für Äthiopien (ET)
Grund letzte Änderung: Aktuelles
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Aktuelles
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien weiterhin gewarnt.
Die Einreise ist auf dem Land- und Luftweg wieder gestattet. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Für die Einreise auf dem Luftweg müssen alle Reisenden über 10 Jahre bei Ankunft ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis eines zertifizierten Labors vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf bei Ankunft nicht mehr als fünf Tage zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt. Nach Ankunft wird allen Reisenden die Körpertemperatur gemessen und die Aufenthaltsadresse in Äthiopien registriert. Nach Einreise muss eine 7-tägige Quarantäne absolviert werden. Die Quarantäne kann in privater Unterkunft erfolgen. Reisende ohne private Unterkunft müssen die Quarantäne in einer von der äthiopischen Regierung vorgegebenen Quarantäneeinrichtung (z. B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis) verbringen. Die für alle Einreisenden geltende Quarantäne wird von den äthiopischen Behörden überwacht und ist strikt einzuhalten.
Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Pflicht der Vorlage eine negativen PCR-Testergebnisses befreit, sie müssen sich aber ohne Vorlage eines negativen PCR Testergebnisses für 14 Tage in die Heimquarantäne begeben.
Für die Einreise auf dem Landweg müssen Reisende ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, Temperatur messen lassen und nach Registrierung der Aufenthaltsadresse eine 7-tägige Heimquarantäne absolvieren. Kann kein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich.
Für Transitpassagiere gilt: Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests ist nicht erforderlich. Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines nach Frankfurt.
In der Region Tigray wird bei Ankunft aus anderen Regionen des Landes verpflichtend ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Weiterreise in der Region Tigray wird nur bei negativem Testergebnis erlaubt. Bis zum Erhalt des Ergebnisses können nach Auskunft der regionalen Gesundheitsbehörde in Mekelle 1-3 Tage vergehen.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
- Informieren Sie sich auf der Webseite des Ethiopian Public Health Institute und auch auf der COVID-19-Seite zu den aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen.
- Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Am 17. August 2020 kam es im Bundesstaat Oromia (Shashamane, Dodola, Adaba; in Orten von East & West Hararghe) zu gewaltsamen Protesten.
In Folge des gewaltsamen Todes des Oromo-Künstlers Hacalu Hundeessaa am 29. Juni 2020 kam es in der Hauptstadt Addis Abeba und im Bundesstaat Oromia zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften.
Die für den 29. August 2020 geplanten Parlamentswahlen wurden auf unbestimmte Zeit verschoben, sollen nach aktuellen Verlautbarungen jedoch im äthiopischen Kalenderjahr 2013 (11.09.2020 – 10.09.2021) stattfinden.
Ende Februar 2020 kam es anlässlich eines Wahlkampauftritts von Premierminister Abiy in der Regionalstadt Ambo zu einem Angriff, der unter seinen Anhängern viele Verletzte forderte.
Am 29. Februar 2020 wurden bei Protesten in Turmi (Maji District im Bundesstaat SNNPR) sechs Menschen getötet.
Die Grenzgebiete der Oromo- und Somali-Regionen sind von wiederholten gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen geprägt. Betroffen sind vor allem die Gebiete Moyale, Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Auch im Grenzgebiet zu Kenia, rund um Moyale, gibt es immer wieder gewaltsame Zusammenstöße, zuletzt am 2. April 2020.
Seit Dezember 2018 finden zudem im Gebiet West-Oromia (East and West Wellega) und Benishangul Gumuz im Westen des Landes Auseinandersetzungen einzelner Bevölkerungsgruppen und Sicherheitskräften statt. Sofern Sie sich im Lande befinden und aus zwingenden Gründen reisen müssen:
Meiden Sie Fahrten in die Region Oromia.
Meiden Sie die Grenzgebiete der Oromo- und Somali-Regionen.
- Seien Sie auch in anderen Städten der Somali-Region sowie umliegenden Gebieten wie Dire Dawa oder Harar besonders vorsichtig.
- Seien Sie bei Fahrten in die Region Amhara besonders vorsichtig.
- Sehen Sie von nicht notwendigen Fahrten auf der Straße von Gondar Richtung Metema ab.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Von Reisen insbesondere
- in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga sowie
- in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Regionin die Region Benishangul-Gumez
- in die Grenzgebiete zwischen Gumez-und Oromia (West Welega und Kelem Welega) und
- in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia wird abgeraten.
Terrorismus
In den vergangenen Jahren wurden in Äthiopien vereinzelt Bombenanschläge verübt bzw. konnten Anschlagsversuche vereitelt werden. Die erhöhte Gefahr von Anschlägen besteht fort. Im April 2019 wurden in Addis Abeba mehrere ausländische Personen mit dem Verdacht festgenommen, konkret Anschläge auf öffentliche Veranstaltungen und Einrichtungen in der Hauptstadt vorbereitet zu haben, Dabei wurden Waffen sichergestellt. Durch das militärische Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab werden regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder bekundet. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten, in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, als auch größerer Hotels und bei besonderen Anlässen und Großveranstaltungen besonders aufmerksam.
- Achten Sie auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel und melden diese ggf. der Polizei.
- Verhalten Sie sich möglichst unauffällig und meiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage in bestimmten Regionen Äthiopiens bleibt volatil und es kommt regelmäßig zu Unruhen mit Protesten und Streiks mit teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen und Straßenblockaden.
Westlich von Gondar ist es Anfang Oktober 2019 zweimal zu bewaffneten Auseinandersetzungen gekommen, bei denen insgesamt über 20 Zivilisten und Sicherheitskräfte getötet wurden. Universitäten können Ausgangspunkt spontaner Demonstrationen sein.
Im Oktober 2019 führten Proteste im Bundesstaat Oromia und anderen Orten mit Oromo-Bevölkerungsanteil (z.B. Dire Dawa, Harar) zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Straßenblockaden, die auch Todesopfer und Verletzte forderten.
Unabhängigkeitsbestrebungen in verschiedenen Gebieten der Südregion, insbesondere im Gebiet der Sidama, führten seit Mitte Juli 2019 zu Protesten und Unruhen mit mehreren Todesfällen. Seit Durchführung eines Referendums zur (bundesstaatlichen) Unabhängigkeit im November 2019 ist diese Region ruhig. Auch die Region Wolayta strebt nach bundesstaatlicher Unabhängigkeit.
Ein anhaltender Konflikt zwischen Issa und Afar kann jederzeit zu Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Djibouti führen.
Am 22. Juni 2019 wurde in Addis Abeba der Generalstabchef der äthiopischen Streitkräfte erschossen. Stunden zuvor kam in Bahir Dar der Präsident der Region Amhara gewaltsam zu Tode.
In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Lassen Sie bei Reisen nach bzw. Aufenthalten in der regionalen Hauptstadt Hawassa, sowie in den umliegenden Gebieten Sidama und Wolayta, eine erhöhte Aufmerksamkeit walten.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Grenzgebiet zu Eritrea
Von eigenständigen Reisen ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region wird abgeraten.
Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Zuletzt wurde Anfang Dezember 2017 am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein deutscher Staatsangehöriger getötet.
Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die politische Beilegung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea sowie die Öffnung der Grenze im September 2018 hat an den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (u.a. Drittstaater) nach Eritrea nichts geändert. Die Einreise ist von Äthiopien kommend weiterhin nur auf dem Luftweg nach Asmara möglich und nicht auf dem Landweg.
Grenzgebiet zu Somalia
Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird abgeraten. Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.
- Unternehmen Sie Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden.
Grenzgebiet zu Sudan und Südsudan
Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird abgeraten. Die Lage in Sudan, insbesondere mit möglichen Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, ist wegen nicht auszuschließender Zwischenfälle und Übergriffe unwägbar. Auch in der Gambella-Region kam es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen. Die Lage ist trotz hoher Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften angespannt. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten. Dies gilt aufgrund der zunehmend angespannten Sicherheitslage auch für die amharische Grenzregion zu Sudan.
- Meiden Sie das Grenzgebiet zu Südsudan.
Grenzgebiet zu Kenia
Von nicht erforderlichen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia wird abgeraten. Das Risiko von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, ist weiterhin hoch; es bestehen zudem Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen.
Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region). Rund um den Grenzübergang Moyale führten gewaltsame Zusammenstöße zwischen den Volksgruppen der Somali- und Oromia Region sowie den Sicherheitskräften mehrfach, zuletzt Mitte Dezember 2018, zu zahlreichen Todesopfern.
- Seien Sie bei unabdingbaren Reisen besonders vorsichtig.
- Informieren Sie sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.
Oromo-und Amhara-Regionen
In den Oromo-und Amhara-Regionen kommt es seit der Wahl von Premierminister Abiy zunehmend zu teils gewalttätigen Demonstrationen und Protestaktionen.
Süd-Omo-Zone
Im November 2016 erfolgte ein bewaffneter Überfall auf eine europäische Reisegruppe.
- Informieren Sie sich für Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.
- Unternehmen Sie in der Region nördlich des Omo-Nationalparks keine Individualreisen, sondern nur mit professioneller Begleitung.
Kriminalität
In Addis Abeba kommt es regelmäßig zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Insbesondere stehen auch Ausländer als lohnendes Ziel im Fokus von Kriminellen. Solche Straftaten sind auch in anderen Städten und im Ländlichen möglich.
Zusätzlich führen Meinungsverschiedenheiten und Missverständnissen gelegentlich zu gewaltsamen Übergriffen.
Bei Anmietung von Wohnraum und Mietwagen verlangen Vermieter häufig eine Passkopie, z.T. zur Weitergabe an Behörden.
- Seien Sie besonders vorsichtig, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Führen Sie stets mehrere Kopien des Reisepasses mit, wenn Sie Wohnraum oder Mietwagen vor Ort anmieten möchten.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Äthiopien liegt in einem moderat erdbebengefährdetem Gebiet – aufgrund der baulichen Gegebenheiten insbesondere in den großen Städten ist nicht auszuschließen, dass auch kleinere Beben zu erheblichen Schäden führen würden.
Bis 1.000 Meter Höhe ist das Klima feucht- oder trockenheiß, zwischen 1.000 und 2.500 Meter Höhe gemäßigt und über 2.500 Meter kühl. Die Regenzeiten im Hochland erstrecken sich von Juni bis September und von Februar bis April. In dieser Zeit können Überschwemmungen zu unpassierbaren Straßen und Brücken führen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt außer einer modernen Eisenbahnverbindung von Addis Abeba nach Dschibuti nur eingeschränkten Zug- und Busverkehr. Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden.
Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt.
Der Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug nach Äthiopien ist in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich.
- Wägen Sie Urlaubsreisen abseits der Hauptstrecken in die Regionen Oromia und Amhara vorsichtig ab.
- Verzichten Sie grundsätzlich am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten.
- Holen Sie vor Reisen ins Landesinnere genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall ein.
- Schalten Sie möglichst immer ortskundige Führer ein und stimmen Sie ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden ab.
- Bereiten Sie Überlandreisen entsprechend mit Proviant, Wasser und sinnvoller Ausrüstung (Powerbank, Ersatzreifen, Starthilfekabel etc.) vor.
Führerschein
Für das Führen von Fahrzeugen in Äthiopien ist ein äthiopischer Führerschein vorgeschrieben. Für Ausländer wird dieser nur in Addis Abeba ausgestellt, so dass Ausländer bei erstmaliger Einreise ihr Fahrzeug nicht selbst nach Addis Abeba fahren können. Für die Beantragung eines äthiopischen Führerscheins ist die Vorlage eines von der äthiopischen Botschaft Berlin (oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main) legalisierten deutschen Führerscheins erforderlich. Zusätzlich kann eine Konsularbescheinigung verlangt werden, die von der deutschen Botschaft in Addis Abeba gebührenpflichtig ausgestellt wird.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können hohe Haftstrafen nach sich ziehen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen und sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Birr (ETB). Reisende sollten ausreichend Euro oder US-Dollar für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Euro werden außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollar-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Die äthiopische Nationalbank hat im September 2020 neue Birr-Geldscheine eingeführt (Denominationen: 200 ETB, 100 ETB, 50 ETB, 10 ETB). Für eine noch unbestimmte Übergangszeit bleiben die alten Birr-Scheine als Zahlungsmittel gültig, können ohne Einrichtung eines Bankkontos allerdings z.Zt. nur bis zu einem Betrag von 5000 ETB in neue Scheine umgetauscht werden.
Versuche, Geld auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und können mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet werden.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich, und vielfach auch in den mittleren und größeren Städten Äthiopiens. Bei Banken kann mit Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen hohe Gebühren. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.
Visum vor der Einreise
Visumanträge, die persönlich bei der Botschaft eingereicht werden, können innerhalb einer Stunde bearbeitet werden. Auf dem Postweg dauert es ca. eine Woche. Die Bearbeitungszeit von Geschäftsvisa für Journalisten beträgt mindestens einen Monat.
Darüber hinaus ist vor Reiseantritt die Beantragung eines E-Visa für einmalige touristische Einreisen ausschließlich über den Addis Abeba Bole International Airport möglich.
Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Ein Visum bei Einreise ist nur für Touristen bei Ankunft am internationalen Flughafen Bole (Addis Abeba) erhältlich. Grundsätzlich werden hier nur Visa für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von einem Monat bis maximal drei Monaten ausgestellt.
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Einreisekontrolle
In Zweifelsfällen weisen die mit der Passnachschau am Flughafen Addis Abeba beauftragten Behörden Ausländer, von denen sie vermuten, dass sie andere als touristische Zwecke in Äthiopien verfolgen, zurück. Die so Zurückgewiesenen müssen mit der sofortigen vorübergehenden Einziehung ihrer Pässe rechnen und werden gezwungen, die Heimreise mit dem nächsten Flug der Gesellschaft anzutreten, mit der sie nach Addis Abeba angereist sind. Die Wartezeit bis dahin müssen sie im internationalen Bereich des Flughafens verbringen. Erst unmittelbar vor Antritt ihres Rückfluges wird so Zurückgewiesenen der Pass zurückgegeben.
Erfassung biometrischer Daten
Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Eine Weigerung zur Mitwirkung kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.
Transit in andere ostafrikanische Länder
Seit der baulichen Erweiterung des Flughafens Bole International werden die inner-afrikanischer Flüge zumeist im Neubau des Terminal 2 International – Bereich C- Bus Gates abgefertigt.
Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Terminal-1-Domestic zu Verzögerungen kommen.
Verlängerung des Aufenthalts
Visumverlängerungen müssen beim Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nur in US-Dollar, nicht in Landeswährung zahlbar) rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in US-Dollar zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.
Passverlust
Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis als Passersatz oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.
Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 US-Dollar bzw. in eiligen Fällen 75 US-Dollar pro Person. Sie ist in bar in US-Dollar zu entrichten. Auf Seiten des Antragstellers sollte nach Möglichkeit ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.
Ausreisegebühr
Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von 20,- US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Minderjährige
Es existieren keine besonderen Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Beträge von mehr als umgerechnet 3.000 US-Dollar müssen von Reisenden bei Einreise deklariert werden. Bei Ausreise mit einem Betrag von mehr als umgerechnet 3.000 US-Dollar ist die entsprechende Zollerklärung oder eine Bankbestätigung vorzulegen.
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200,- ETB für alle Reisenden ohne Ausnahme. Bei einer versuchten Ausfuhr von mehr als 3.000,- ETB droht ein Strafverfahren.
Bei der Einreise sind von allen nicht ständig in Äthiopien ansässigen Personen („Non-Residents“) Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person überschreiten, grundsätzlich zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person übersteigen, können nur bei Vorlage von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden. Ab einer versuchten Ein- bzw. Ausfuhr ohne Deklaration bei einer Einfuhr-/Ausfuhrmenge im Gegenwert von 10.000 US-Dollar droht ein Strafverfahren.
Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents) müssen Fremdwährungsbeträge ab einem Gegenwert von umgerechnet 5.000 US-Dollar sowohl bei Einfuhr- als auch Ausfuhr deklariert werden; ansonsten droht ein Strafverfahren.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Bei der Einfuhr von Videokameraausrüstung (abhängig vom Typ und Marke der Kamera) kann es zu Komplikationen bis hin zur Konfiszierung der Ausrüstung kommen, vor allem dann, wenn es sich um eine Profiausrüstung handelt. Reisenden wird empfohlen, möglichst über das Reisebüro die Einfuhr der Ausrüstung vor Reiseantritt abzuklären bzw. bei der Visumsbeantragung bei der äthiopischen Auslandsvertretung nachzufragen.
Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.
Bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen, Gewürzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc.) kann es zu Problemen kommen.
Einfuhr von Kraftfahrzeugen
Die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen für touristische Besuche ist möglich. Für Informationen hinsichtlich der Zoll- und sonstigen Formalitäten sollten Sie sich im Vorfeld an die äthiopische Botschaft in Berlin wenden.
Heimtiere
Bei der Einfuhr von Katzen und Hunden ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die älter als 30 Tage, aber nicht älter als ein Jahr sein muss. Andere Tiere benötigen ein aktuelles amtstierärztliches Zeugnis, um die Einfuhrerlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen sollten Sie bei der äthiopischen Botschaft in Berlin erfragen.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, da ein Großteil Äthiopiens Gelbfieberinfektionsgebiet ist. In den Provinzen Afar und Somali besteht ein minimales Gelbfieberrisiko, eine Impfung ist dort nur in besonderen Fällen notwendig. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise finden Sie hier.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Malaria ist in Äthiopien endemisch (69% Malaria tropica). Addis Abeba und Höhenlagen über 2.000 bis 2.500 m sind malariafrei. In anderen Landesteilen besteht ein ganzjähriges, hohes Übertragungsrisiko, siehe Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko. Die Prävalenz von HIV beträgt in Addis Abeba wahrscheinlich deutlich unter 10 %, im restlichen Land deutlich weniger.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Meningokokken-Krankheit
Diese Erkrankung wird hauptsächlich während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis Mai übertragen und tritt vorwiegend im Westen und Süden des Landes auf, siehe Merkblatt Meningokokken.
- Lassen Sie sich entsprechend Ihrer Reiseart und -zeit hinsichtlich einer Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) beraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Bilharziose.
- Vom Baden in Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River) sollten Sie in ganz Äthiopien konsequent absehen.
Gifttiere
In Äthiopien leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.
- Laufen Sie nachts nicht im Freien umher und achten Sie darauf, wohin Sie greifen und sich setzen. Schütteln Sie Bettzeug, Kleidungsstücke, Schuhwerk und Kopfbedeckungen vor Gebrauch aus.
- Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise im Merkblatt Schlangenbisse.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist selbst in Addis Abeba mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Eine zeitgemäße Notfallversorgung bei z.B. Herzinfarkten oder Schlaganfällen ist häufig nicht vorhanden. Insbesondere bei bekannten Vorerkrankungen sollten Reisen nach Äthiopien auch wegen der Belastungen wie durch die Höhenlage sorgfältig abgewogen werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt