Diese Meldung war vom 20.08.2021 bis zum 16.09.2021 gültig
Meldung für Slowenien (SI)
Grund letzte Änderung: redaktionelle Änderung
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder einen aktuellen negativen COVID-19-Test.
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 15. Juli 2021 ist die quarantänefreie Einreise nach Slowenien nur noch gegen Vorlage eines negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Antigentests, eines Genesenennachweises, eines Impfnachweises, eines Genesenen-Impfnachweises, eines Digitalen COVID-Zertifikat der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code oder eines digitalen COVID-Zertifikats eines Drittstaats in digitaler oder Papierform auf Englisch möglich. Ausgenommen von der Nachweis- und Quarantänepflicht sind lediglich Eigentümer von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet für die Zeit deren Bestellung (bis 10 Stunden), Grenzpendler sowie Kinder unter 15 Jahren bei gemeinsamer Einreise mit engen Familienangehörigen sowie mit Erziehern, Lehrern oder Betreuern bei organisierten Gruppenreisen. Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr ist befristet bis zunächst 15. August 2021 ebenfalls ausgenommen.
Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit ohne Vorlage eines negativen Tests, eines Genesenen- oder Impfnachweises möglich, sofern die Wiederausreise innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise erfolgt. Als weitere Voraussetzung muss Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein, was für die Weiterreise nach Kroatien ein gültiges Ausweisdokument voraussetzt.
Es finden Kontrollen des Grenzverkehrs statt.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana, Maribor, Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wiederaufgenommen. Busse und Bahnen verkehren eingeschränkt. Grenzüberschreitender Busverkehr zum Zweck touristischer Reisen nach und in Slowenien ist unter Beachtung der vorgenannten Einreisevoraussetzungen wieder erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die Nutzung von Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Gastronomiebetrieben im Innenbereich, Casinos, Nachtklubs sowie die Teilnahme an den meisten kulturellen und sportlichen Veranstaltungen ist nur mit den auch für die Einreise erforderlichen (Test-/Impf-/Genesenen-) Nachweisen möglich. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte mit höchstens 50 Personen sind erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht auch im Freien eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn die üblichen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 m nicht eingehalten werden können.
Empfehlungen
- Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
- Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
- Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
- Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
In den Urlaubsgebieten Sloweniens kommt es bisweilen zu Fällen von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, Autoaufbrüche und Eigentumsdelikte. Beim Anhalten auf Autobahnen besteht zuweilen die Gefahr von Überfällen. Gewaltdelikte sind ansonsten sehr selten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Parken Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Busbahnhöfen, auf Märkten aber auch an Autobahnraststätten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Im Westen und Nordwesten herrscht alpines, im Norden und Osten kontinentales sowie an der Adriaküste mediterranes Klima.
In den Bergregionen Sloweniens ereignen sich häufig plötzliche Wetterumschwünge, die eine Gefahr für alpine Wanderer bedeuten.
In den Sommermonaten kommt es in Slowenien teilweise zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Slowenien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
- Beachten Sie die auf Wanderwegen eingerichteten Absperrungen und folgen Sie den Warnhinweisen.
- Über den Straßenzustand und Straßensperren informiert Sie das PIC Traffic Information Centre.
- Verfolgen Sie regelmäßig die Wetterberichte. Aktuelle Hinweise liefert die slowenische Umweltbehörde.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Beim Überschreiten aller Schengen-Außengrenzen von und nach Kroatien wird von allen Reisenden, auch EU-Bürgern, nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen.
Grenzübergangsstellen des sog. kleinen Grenzverkehrs dürfen von Touristen nicht benutzt werden.
Aufgrund vieler unerlaubter Einreisen über die kroatisch-slowenische Grenze führen slowenische Polizeibehörden auch im Straßenverkehr verstärkt allgemeine Personenkontrollen durch. Kontrollierte Personen müssen in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise zur Person auszuweisen, Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.
- Benutzen Sie für den Grenzübertritt ausschließlich die zugelassenen Grenzübergangsstellen.
- Überzeugen Sie sich als Fahrer von Kraftfahrzeugen stets davon, dass sich alle Mitfahrer ausweisen können.
- Rechnen Sie in den Hauptreisezeiten Juni bis September mit langen Wartezeiten an den slowenisch-kroatischen Grenzübergängen.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen, das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
In Slowenien gilt Lichtpflicht auch am Tag; es muss ganzjährig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden.
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS.
Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS.
Nach dem Kauf der Vignette muss die Rechnung sowie der Vignettenträger aufbewahrt und mitgeführt werden.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo -Geräts entrichtet werden.
Bußgelder sind hoch und werden z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt, wobei Ausländer zur sofortigen Begleichung gezwungen sind und die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten, auch des Führerscheins, im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
- Prüfen Sie für die richtige Vignette die Liste der vermessenen Fahrzeuge, um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen zu vermeiden.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird in Slowenien anerkannt.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind in Slowenien der Ehe in nahezu allen Aspekten rechtlich gleichgestellt. Das Leben der LGBTIQ-Community konzentriert sich auf die Hauptstadt Ljubljana. Hier aber auch in den anderen Teilen des Landes respektiert die Gesellschaft die Mitglieder der LGBTIQ-Community ganz überwiegend. Fälle von Diskriminierung sind nicht bekannt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren in dem Fahrzeug aufhalten.
Der Besitz und der Konsum des Betäubungsmittels Cannabis ist in Slowenien entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Personen, die mit Cannabis angetroffen werden, erhalten ein Bußgeld; außerdem wird das Cannabis eingezogen. Dies gilt auch in Fällen, in denen Personen in Deutschland medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verkonsumieren, hierüber in Besitz einer Bescheinigung nach § 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sind und sich – ggf. auch nur vorübergehend – in Slowenien aufhalten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Reisedokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Slowenien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Bei einem Aufenthalt in Slowenien müssen deutsche Staatsangehörige in der Lage sein, sich durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Pass; Personalausweis) zur Person ausweisen zu können. Gleiches gilt für die Einreise nach Slowenien, wenn diese von Kroatien aus erfolgt. Kann die Identität einer Person gegenüber einem slowenischen Polizeibeamten nicht durch ein Reisedokument nachgewiesen werden, droht ein hohes Bußgeld.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige bei deren Einreise nach und deren Aufenthalt in Slowenien bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.
Das slowenische Gesetz über die steuerliche Bestätigung von Rechnungen (Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR)) verpflichtet Käufer von Waren oder Dienstleistungen, Kaufrechnungen aufzubewahren und auf Aufforderung bei einer Kontrolle durch die slowenischen Finanz- und Steuerbehörden vorzuzeigen. Dies gilt auch für Reisende.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die Einreise nach Slowenien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Slowenien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte nicht ideal. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor gebracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Persönliche Medikamente sollten mitgebracht werden.
Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen.
Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt