Diese Meldung war vom 15.12.2020 bis zum 22.12.2020 gültig

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Grund letzte Änderung: Aktuelles (Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln)Gesundheit (Medizinische Versorgung)

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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln)
Gesundheit (Medizinische Versorgung)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Epidemiologische Lage

Schweden ist von COVID-19 stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau während des Sommers, ist die Zahl der Neuinfektionen wieder stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage deutlich, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).

Einreise

Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen.

Reiseverbindungen

Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.

Beschränkungen im Land

Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Die schwedischen Behörden appellieren gleichwohl an die Bevölkerung, unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen aber möglichst kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr nach Möglichkeit meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen.

Die Skigebiete sind geöffnet. Die Betreiber der Skigebiete wurden jedoch dazu aufgerufen, einen kontaktarmen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Viele Freizeitparks und Museen haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen (in der Regel durch zwingend erforderliche Voranmeldung online). Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.

Das schwedische Gesundheitsamt hat folgende Verhaltensregeln veröffentlicht, die seit dem 14. Dezember 2020 landesweit gelten und alle bisherigen regionalen Empfehlungen ersetzen:

  • Bleiben Sie schon bei leichten Symptomen zuhause und lassen sich bei anhaltenden Symptomen auf eine COVID-19-Erkrankung testen
  • Vermeiden Sie neue Kontakte bestmöglich und treffen sich nur im engsten Familienkreis und/oder mit Personen im selben Haushalt.
  • Treffen sind auf eine Größe von bis zu acht Personen zu begrenzen. Ausgenommen davon sind Trauerfeiern, für die 20 Teilnehmer zugelassen sind
  • Halten Sie Abstand und vermeiden Sie Aufenthalte in geschlossenen Räumen sowie Gedränge in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln. Erledigen Sie notwendige Einkaufsgänge alleine und halten Sie sich nicht länger als nötig in Geschäften auf.
  • Bei Treffen mit Älteren und anderen Personen, die der Risikogruppe angehören ist besondere Achtsamkeit geboten.

Darüber hinaus gelten die folgenden rechtlichen Einschränkungen:

  • Seit dem 20. November 2020 gilt ein Ausschankverbot ab 22 Uhr, was nach schwedischem Recht dazu führt, dass ab 22.30 Uhr Betriebe mit Alkoholausschank schließen müssen.
  • Versammlungen über acht Personen sind verboten. Das Verbot gilt formell für Veranstaltungen, für die eine Genehmigung bei der Polizei beantragt werden muss. Dies sind in der Regel öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit.
  • Die Regierung hat das schwedische Gesundheitsamt mit Beschluss vom 19. November 2020 ermächtigt, in besonders betroffenen Kommunen Besuchsverbote für Alten- und Pflegeheime auszusprechen.

Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landessspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.

Hygieneregeln

Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der oben genannten Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Des Weiteren ist - insbesondere auf Reisen - zu beachten:

  • Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
  • Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
  • Wenn Sie sich touristisch in Schweden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren  Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
  • Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
  • Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Seit März 2016 gilt für Bedrohungslagen wegen internationalem Terrorismus die vom schwedischen National Centre for Terrorist Threat Assessment festgelegte Warnstufe 3 von 5, „erhöht“.
Im April 2017 wurde ein Anschlag mit einem Lastwagen in der Stockholmer Innenstadt verübt.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Innenstädten, Touristenzentren und Transferplätzen wie auf Fähren sowie in Flughäfen häufig vor. Auch in Hotels kommt es zu Diebstählen wie Handtaschenraub.
Bandenkriminalität mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen gibt es in manchen Stadtteilen von Stockholm, Göteborg und Malmö.
Auch Autoeinbrüche und Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile sind keine Seltenheit.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und speichern am besten Kopien elektronisch.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im öffentlichen Nahverkehr besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Suchen Sie bewachte Campingplätze auf und lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht kühles, im Landesinneren trockenes Kontinentalklima, das durch den Einfluss des Golfstroms temperiert ist.

Im Sommer kann es in Schweden insbesondere nach Trockenperioden zu Busch- und Waldbränden kommen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Im Winter sind Temperaturstürze und extreme Kälte im Norden, Schneestürme und Eisregen an der Tageordnung.

Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Schwimmwesten Mobiltelefon, Leinen etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste unbedingt getroffen werden, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen.

Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung.

  • Informieren Sie sich stets über die Wetterlage.
  • Beachten Sie entsprechende Meldungen und Wetterberichte in den Medien.
  • Meiden Sie von Bränden betroffene Gebiete.
  • Tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung und planen Sie Aktivitäten entsprechend.
  • Beachten Sie unbedingt Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis.
  • Tragen Sie in den dunkleren Jahreszeiten außerhalb der Städte gelbe Warnwesten beim Spazierengehen und Radfahren, wie es in Schweden üblich ist.
  • Folgen Sie Hinweisen und ggf. Anweisungen der lokalen Behörden wie z.B. auf Krisinformation.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Schweden hat - unabhängig von der Corona-Pandemie - vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Stichprobenartige Kontrollen finden an allen Grenzübergangsstellen statt.
Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel.

  • Führen Sie grundsätzlich ein gültiges Reisedokument mit sich.
  • Nehmen Sie keine unbekannten Personen oder fremde Waren über die dänisch-schwedische Grenze mit.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen, insbesondere Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den großen Städten sowie ein gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wie eine U-Bahn in Stockholm. Der Kauf einer mit Guthaben aufladbaren Karte ist vorab notwendig. Smartphoneinhaber können Tickets auch über die App der städtischen Verkehrsbetriebe erwerben (für Stockholm: SL, für Göteborg: Västtrafik). Anschlagtafeln und Schalter an den Hauptbahnhöfen, nicht jedoch an kleineren Stationen oder in Bussen, geben Aufschluss über Tarifsysteme. In den Innenstädten steht Parkraum nur sehr begrenzt zur Verfügung.

In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden.

Im Straßenverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Narkotikaeinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann“. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren).

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen. Strafen fallen deutlich höher aus als in Deutschland.

Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern  bzw. Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen, wie der Angabe von Tagen und Uhrzeiten zu entnehmen ist. Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. An manchen Automaten ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Alternativ können Parktickets oft auch über Park-Apps erworben werden. Hinweise zu den Parkplatzbeschilderungen finden Sie in einer Broschüre der schwedischen Transportbehörde.

Seit Anfang Februar 2018 ist die Nutzung  von Mobiltelefonen am Steuer verboten. Es drohen hohe Bußgelder. Auch die Nutzung von anderen Kommunikationsgeräten beim Autofahren ist verboten, sofern sie sich negativ auf das Führen des Fahrzeugs auswirkt.

Stockholm und Göteborg haben eine Innenstadt-Maut, Passagen werden automatisch abgelesen und registriert. Informationen zur Citymaut erteilt die zuständige schwedische Transportbehörde.

In abgelegenen Gebieten Schwedens gibt es kein Mobilfunknetz, so dass es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt zur Außenwelt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.

  • Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig, so dass sie sich keine Sorgen machen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. 

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Anders als in Deutschland ist nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet.

Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.

Prostitution ist in Schweden strafbar. Dem Freier drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.

Drogenbesitz – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – ist in Schweden verboten, ebenso wie der Konsum an sich (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, schwere Fälle auch bedeutend längere Strafen).

Der Konsum von Alkohol ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden wird generell vom Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit abgeraten.

Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z.B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt. Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen noch andauern.

Ein geändertes Sexualstrafrecht verlangt, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Schweden bei mindestens 15 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen unterhalb dieser Altersgrenze erfüllen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden auch Kleinstbeträge mit EC- oder Kreditkarte gezahlt. Auch an Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird regelmäßig keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen.

Im Oktober 2016 hat Schweden neue 100 und 500 Kronen Banknoten sowie neue 1, 2 und 5 Kronen-Münzen eingeführt. Die alten Scheine und Münzen sind ungültig, können aber über die schwedische Reichsbank gegen Gebühr umgetauscht werden. Nähere Informationen erteilt die Sveriges Riksbank.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, d. h. Reisen mit abgelaufenem Pass sind nicht möglich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Doppelstaater

Seit Anfang 2018 besteht in Schweden die Wehrpflicht für alle schwedischen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Begonnen wurde mit den Jahrgängen 1999 und 2000. Auch deutsch-schwedische Doppelstaater können von der Regelung betroffen sein.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Vorschriften für die Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden

Aktuelle Informationen zu Zollbestimmungen bietet der schwedische Zoll Tullverket.

Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre und älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.

Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist auf maximal 15 Kilo beschränkt.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Aktuelle Informationen u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über Einfuhrrestriktionen gefährlicher Hunderassen bietet das Swedish Board of Agriculture.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird, abhängig von den Reisebedingungen, dem Reiseziel und der Reisezeit, die Impfung gegen FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Von Zecken übertragbare Krankheiten

FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken).
Für Borreliose gilt ein Übertragungsrisiko durch 1/3 aller Zecken. Das Erkrankungsrisiko ist aber gering. Eine Impfung ist nicht möglich. Schützende Kleidung und die direkte Entfernung der Zecke sind empfohlen.

Fuchsbandwurm

Vereinzelt sind Fälle von bisher in Schweden nicht vorgekommenem Fuchsbandwurm (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/Preiselbeeren/Pilzen ab.

Medizinische Versorgung

Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut. Aktuell kann es aufgrund der hohen Belastung des Gesundheitswesens durch die Corona-Pandemie jedoch zu Engpässen bei der Notfall- und Intensivmedizin kommen.
Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 20,- €) sofort fällig.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt